Dezember 2019

Inhalt

A. Gesetzgebung

B. Rechtsprechung

Arbeitsvertragsrecht

Gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf eine Optionskommune

Vereinbarung eines Crowdworkers mit dem Betreiber einer Internetplattform, die keine Verpflichtung zur Übernahme von Aufträgen enthält, begründet kein Arbeitsverhältnis

Berechnung des Fahrtkostenersatzes

Befristungsrecht

Rechtsmissbräuchliche Befristung

Betriebliche Altersversorgung

Betriebsrentenanpassungsprüfung - Ausschluss bei Pensionskassenrente mit Überschussbeteiligung

Prozessuales

Verhältnis von Nichtzulassungsbeschwerde und Anhörungsrüge

Rechtskraft eines eine Kündigungsschutzklage abweisenden Urteils

Sozialrecht

Vorsätzliche Herbeiführung eines Versicherungsfalls nur bei "doppeltem Vorsatz"

Urlaubsrecht

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsfalls

Das Geschlecht der Lehrkraft als zulässige berufliche Anforderung im Sportunterricht?

C. Literatur

 Allgemein

Arbeit und Wirtschaft – die asymmetrische Konstitutionalisierung des Völkerrechts

100 Jahre ILO – 100 Jahre Arbeitszeit

Neues und Altes zu Ausschlussfristen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Rechtsanwaltliche Begleitung von Mitarbeiterbefragungen bei unternehmensinternen Ermittlungen und Kostenübernahme

Sperrabreden zwischen Arbeitgebern

Arbeitnehmer- versus Beschäftigtenbegriff

Die Vereinbarung nach § 81a AufenthG im beschleunigten Fachkräfteverfahren

Social Rights Before the Italian Constitutional Court – A Voice from the Bench (Soziale Rechte vor dem Italienischen Verfassungsgericht – Eine Wortmeldung von der Richterbank)

Koalitionsrecht, Tarifverträge, kollektives Arbeitsrecht und ihr Prinzip in Deutschland

Die Schwerpunkte der BAG-Rechtsprechung im Jahr 2018 – Kollektives Arbeitsrecht

Arbeitnehmerüberlassung

Ausschluss des Gleichstellungsrundsatzes durch die „freiwillige“ Anwendung eines nicht einschlägigen Branchenzuschlagstarifvertrages

Arbeitskampfrecht

Wenn Arbeitgeber streiken - der Konflikt um das Streikrecht auf internationaler Ebene

Die Rechtsprechung zum Arbeitskampfrecht in den Jahren 2016-2018

Arbeitsvertragsrecht

Fehler- und Gefahrenquellen im Umgang mit leitenden Angestellten – Worauf Arbeitgeber achten sollten

Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld

Der Zweck des Nachtarbeitsausgleichs gem. § 6 Abs. 5 ArbZG im Spiegel der Rechtsprechung: Widersprüche, Fehler, Lösungsmöglichkeiten

Arbeitszeiterfassung als europarechtliche Pflicht – Zur Reichweite der Entscheidung EuGH v. 14.5.2019 – C-55/18 und zum Umsetzungsbedarf im deutschen Recht

Betriebsverfassungsrecht

Betriebsrat ohne Zeugnisverweigerungsrecht

Der allgemeine Auskunftsanspruch des Betriebsrats bei sensitiven Daten – Betriebsverfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Grenzen

Die „betriebsvereinbarungsoffene“ Vertragsgestaltung – Grenzen kollektiver Einflussnahme auf individualvertragliche Regelungen

Betriebliche Besetzungsregeln – Grenzen des Eingriffs in die Personalhoheit des Arbeitgebers

Betriebsänderung und Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

Der Betriebsrat – Sprecher auch der Randbelegschaften?

Die Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder

Reformbedarf und Handlungsoptionen in der IT-Mitbestimmung

Hausverbote für Betriebsräte: Ausnahmsweise zulässig oder stets Betriebsratsbehinderung?

Die Einigungsstelle – Teil II – Verfahren vor der Einigungsstelle

Büropersonal für den Betriebsrat in der Arbeitswelt 4.0? – Die Frage der Erforderlichkeit einer Bürokraft i.S.d. § 40 Abs. 2 BetrVG

Kündigung/Kündigungsschutz

Der Schutz schwerbehinderter Arbeitnehmer zwischen Pflichtarbeitsplatzquote, Beschäftigungsanspruch und Bestandsschutz

Tarifrecht/Tarifvertragsrecht

Teilzeitdiskriminierung, Überstundenzuschläge und Tarifautonomie – Kritische Gedanken zu BAG, 19.12.2018 – 10 AZR 231/18

 

 

D. Entscheidungsbesprechungen


 
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A. Gesetzgebung

Das ändert sich im neuen Jahr

Pressemitteilung des BMAS vom 13.12.2019

Eine Übersicht über die zahlreichen Änderungen und Neuregelungen, die zum Jahresbeginn und im Laufe des Jahres 2020 im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wirksam werden, ist auf der Seite der Pressemitteilungen des BMAS abrufbar. Insbesondere sei hier auf die Änderungen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik sowie des Arbeitsrechts, Arbeitsschutzes, Tarifautonomie und des Mindestlohns hingewiesen.

(gk)

Berufsbildungsgesetz – Duale Berufsausbildung weiter stärken

Meldung der Bundesregierung vom 29.11.2019

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat abschließend grünes Licht geben. Die Neuregelungen zum Berufsbildungsgesetz werden zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Kernpunkte des Berufsbildungsgesetzes sind dabei eine Mindestvergütung für Auszubildende, klare Bezeichnungen für die berufliche Fortbildung sowie die Erweiterung der Möglichkeit, eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren.

Eine ausführliche Darstellung der Neuregelungen ist auf der Seite der Meldungen der Bundesregierung abrufbar.

(gk)

Beschlüsse des Bundestags

  1. Sitzung, 26.11.2019: Keine relevanten Beschlüsse.

  2. Sitzung, 27.11.2019: Keine relevanten Beschlüsse.

  3. Sitzung, 28.11.2019: Keine relevanten Beschlüsse.

  4. Sitzung, 29.11.2019: Keine relevanten Beschlüsse.

  5. Sitzung, 11.12.2019: Keine relevanten Beschlüsse.

  6. Sitzung, 12.12.2019: 

  • Erste Beratung des von der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurfs eines „Gesetzes zur Bereinigung arbeitsrechtlicher Regelungen (Arbeitsrechtsbereinigungsgesetz)“ sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/15786)

  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen „Rechte indigener Völker stärken – ILO-Konvention 169 ratifizieren – Koalitionsvertrag umsetzen sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/14107)

  • Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines „Gesetzes zur Einführung eines Freibetrags in der gesetzlichen Altersvorsorge“ (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV BRG) (BT-Drs. 19/15438) sowie zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines „Gesetzes zur Einführung eines Freibetrags in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz GKV-BRG) (BT-Drs. 19/15659) und Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) (BT-Drs. 19/15877). Sodann Annahme des Gesetzesentwurfs auf Drucksache 19/15438 in der Fassung der Buchstaben a der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/15877, Ablehnung des Entschließungsantrags auf Drucksache 19/15889 und Annahme des Buchstaben b der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/15877. Damit wird der Gesetzesentwurf auf Drucksache 19/15659 für erledigt erklärt

  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Tarifverträge bescheren Weihnachtsgeld – Allgemeinverbindlichkeit erleichtern“ sowie Überweisung an Ausschuss (BT-Drs. 19/15776)

  • Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion die Linke „Tarifbindung stärken“. Annahme der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/14415. Das bedeutet Ablehnung des Antrags auf Drucksache 19/8963

  1. Sitzung, 13.12.2019: Keine relevanten Beschlüsse.

  2. Sitzung, 18.12.2019: 

  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Mindestbetrag des Elterngelds erhöhen“ sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/15799)

  • Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion der FDP „Update für das Kindergeld“. Gleichzeitig Annahme der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/6648, das bedeutet Ablehnung des Antrags auf Drucksache 19/5072

  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen „Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern gesetzlich verbessern“ sowie Überweisung an Ausschuss (BT-Drs. 19/15975) 

  1. Sitzung, 19.12.2019: Keine relevanten Beschlüsse.

(gk)

Beschlüsse des Bundesrates

  1. Sitzung, 20.12.2019:

  • Zustimmung/Entschließung bezüglich eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA-Reformgesetz) (BR-Drs. 630/19)

  • Zustimmung hinsichtlich einer Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Aufenthaltsverordnung (BR-Drs. 572/19)

  • Kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses/Entschließung hinsichtlich eines Gesetzes zur Einführung eines Freibetrags in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV-BRG) (BR-Drs. 650/19)

  • Kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses hinsichtlich eines „Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften“ (BR-Drs. 652/19)

  • Zustimmung hinsichtlich eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. November 2018 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine über Soziale Sicherheit (BR-Drs. 565/19)

(gk)

Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt

Teil I: 41 – 51:

  • Gesetz vom 22.11.2019 für bessere Löhne in der Pflege (Pflegelöhneverbesserungsgesetz) (BGBl. I Nr. 42, S. 1756)
  • Gesetz vom 22.11.2019 zur Reform der Hebammenausbildung und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Hebammenreformgesetz - HebRefG) (BGBl. I Nr. 42, S. 1759)
  • Fünfte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung vom 26.11.2019 (BGBl. I Nr. 43, S. 1865)
  • Gesetz vom 12.12.2019 zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BGBl. I Nr. 48, S. 2522)
  • Gesetz vom 14.12.2019 über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten (BGBl. I Nr. 51, S. 2768)
  • Verordnung vom 16.12.2019 über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2020 (BGBl. I Nr. 51, S. 2820)

 

Teil II: 19 – 22

  • Bekanntmachung vom 21.10.2019 über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) (BGBl. II Nr. 20, S. 1061)

(gk)

Veröffentlichungen im Amtsblatt der EU (Teil L) L 303 – L 335

Keine relevanten Veröffentlichungen im Berichtszeitraum.

(gk)

B. Rechtsprechung

Arbeitsvertragsrecht

Gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf eine Optionskommune

BAG, Urteil vom 11.12.2019 - 4 AZR 310/16 – Pressemitteilung Nr. 46/19

Geht ein Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes von der Bundesagentur für Arbeit auf eine Optionskommune über, finden nach § 6c Abs. 3 Satz 3 SGB II ausschließlich die bei dem übernehmenden Rechtsträger geltenden Tarifverträge Anwendung. Diese gesetzliche Geltungsanordnung verdrängt arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln auf die Tarifverträge der Bundesagentur für Arbeit. 

(lb)

Vereinbarung eines Crowdworkers mit dem Betreiber einer Internetplattform, die keine Verpflichtung zur Übernahme von Aufträgen enthält, begründet kein Arbeitsverhältnis

LAG München, Urteil vom 04.12.2019 - 8 Sa 146/19 – Pressemitteilung

Die Beklagte führte u.a. für Markenhersteller Kontrollen der Warenpräsentation im Einzelhandel oder in Tankstellen durch. Diese Aufträge wurden dann über eine sog. „Crowd“ vergeben und von dem Kläger in zahlreichen Fällen angenommen. Ein Arbeitsverhältnis ist zwischen den Parteien nicht zustande gekommen, da der entsprechende Vertrag keine Verpflichtung zur Annahme eines Auftrags, noch umgekehrt eine Verpflichtung für den Auftraggeber Aufträge anzubieten, enthielt.

(lb)

Berechnung des Fahrtkostenersatzes

BAG, Urteil vom 28.11.2019 - 8 AZR 125/18 - Pressemitteilung Nr. 42/19

Kann ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Wege des Schadensersatzes Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch die Benutzung seines privaten PKW entstanden sind, können die Tatsachengerichte bei der Schadensschätzung nach § 287 Abs. 1 ZPO die Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) über den Fahrtkostenersatz heranziehen. 

(lb)

Befristungsrecht

Rechtsmissbräuchliche Befristung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.08.2019 - 9 Sa 433/19 – Leitsätze

Bei der Prüfung der Wirksamkeit einer Befristung ist eine Rechtsmissbrauchskontrolle veranlasst, wenn die Gesamtdauer der vereinbarten Befristung acht Jahre übersteigt. Dies ist auch dann der Fall, wenn befristete Beschäftigungen von insgesamt über acht Jahren einmalig sechs Monate unterbrochen wurden. Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtwürdigung aller Umstände kann bei Berufung auf ein drittmittelfinanziertes Projekt zur Begründung der Befristung eine langfristig fortlaufende Durchführung der zusätzlichen Aufgaben ohne aufgabenbedingt konkret absehbares Ende, eine nur teilweise Drittmittelfinanzierung und eine Überschneidung mit Daueraufgaben einen institutionellen Rechtsmissbrauch begründen. 

(lb)

Betriebliche Altersversorgung

Betriebsrentenanpassungsprüfung - Ausschluss bei Pensionskassenrente mit Überschussbeteiligung

BAG, Urteil vom 10.12.2019 - 3 AZR 122/18 - Pressemitteilung Nr. 44/19

Nach § 16 Abs. 3 Nr. 2 entfällt die grundsätzliche Pflicht des Arbeitgebers, im Abstand von drei Jahren zu prüfen, ob die Betriebsrente anzupassen ist, wenn die Versorgung über eine Pensionskasse durchgeführt wird und ab Rentenbeginn sämtliche auf den Rentenbestand entfallenden Überschussanteile zur Erhöhung der laufenden Leistungen verwendet werden. Die in dieser Ausnahmevorschrift genannten Voraussetzungen müssen aufgrund einer unabdingbaren vertraglichen Regelung bei Beginn der Betriebsrentenleistung rechtlich feststehen. Des Weiteren muss bei Eintritt des Versorgungsfalls durch die vertraglichen Regelungen sichergestellt sein, dass die Überschussanteile - falls solche anfallen - weder dem Arbeitgeber noch der Pensionskasse zustehen. Zudem muss bei Eintritt des Versorgungsfalls sichergestellt sein, dass die für die Überschussbeteiligung notwendige Abgrenzung der Versicherungsbestände verursachungsorientiert im Sinne des Versicherungsrechts erfolgt und auch bleibt. Ferner muss bei Rentenbeginn gewährleistet sein, dass die Überschussanteile zur Erhöhung der laufenden Leistungen verwendet werden. Hierfür ist erforderlich, dass dauernde und ggf. vorübergehende Rentenerhöhungen in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen. Der Anteil der nur befristeten Erhöhung der Betriebsrente darf nicht unangemessen hoch sein; diese Grenze ist bei einem Anteil von 25 vH eingehalten. Die den Betriebsrentnern aus den Überschussanteilen gewährten Leistungen müssen zudem betriebliche Altersversorgung im Sinne des Betriebsrentengesetzes darstellen; Sterbegeld gehört nicht dazu.

(lb)

Prozessuales

Verhältnis von Nichtzulassungsbeschwerde und Anhörungsrüge

BAG, Beschluss vom 23.10.2019 - 8 AZN 718/19 – Leitsatz

Die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 72a ArbGG ist gegenüber der Anhörungsrüge nach § 78a ArbGG vorrangig. 

(lb)

Rechtskraft eines eine Kündigungsschutzklage abweisenden Urteils

BAG, Urteil vom 19.12.2019 - 8 AZR 511/18 - Pressemitteilung Nr. 47/19

Die Rechtskraft einer Entscheidung, mit der eine Kündigungsschutzklage abgewiesen wurde, schließt grundsätzlich etwaige Ansprüche des Arbeitnehmers auf Ersatz entgangenen Verdienstes sowie entgangener Rentenansprüche aus. Etwas anderes kann ausnahmsweise bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung iSv. § 826 BGB durch den Kündigenden in Betracht kommen. 

(lb)

Sozialrecht

Vorsätzliche Herbeiführung eines Versicherungsfalls nur bei "doppeltem Vorsatz"

BAG, Urteil vom 28.11.2019 - 8 AZR 35/19 - Pressemitteilung Nr. 43/19

Zugunsten des Arbeitgebers greift gegenüber dem Schadensersatzverlangen eines Beschäftigten, der infolge eines Versicherungsfalls einen Personenschaden erlitten hat, das Haftungsprivileg nach § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII ein, es sei denn, der Arbeitgeber hat den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt oder auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII versicherten Weg (Wegeunfall). Für die Annahme der vorsätzlichen Herbeiführung eines Versicherungsfalls ist ein „doppelter Vorsatz“ erforderlich. Der Vorsatz des Schädigers muss sich nicht nur auf die Verletzungshandlung, sondern auch auf den Verletzungserfolg beziehen.

(lb)

Urlaubsrecht

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsfalls

BAG, Urteil vom 11.12. 2019 - 5 AZR 505/18 - Pressemitteilung Nr. 45/19

Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist auch dann auf die Dauer von sechs Wochen beschränkt, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue, auf einem anderen Grundleiden beruhende Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls). Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits zu dem Zeitpunkt beendet war, zu dem die weitere Erkrankung zur Arbeitsunfähigkeit führte. Ist der Arbeitnehmer krankheitsbedingt arbeitsunfähig und schließt sich daran in engem zeitlichen Zusammenhang eine im Wege der „Erstbescheinigung“ attestierte weitere Arbeitsunfähigkeit an, hat der Arbeitnehmer im Streitfall darzulegen und zu beweisen, dass die vorangegangene Arbeitsunfähigkeit im Zeitpunkt des Eintritts der weiteren Arbeitsverhinderung geendet hatte.  

(lb)

Das Geschlecht der Lehrkraft als zulässige berufliche Anforderung im Sportunterricht?

BAG, Urteil vom 19.12.2019 - 8 AZR 2/19 - Pressemitteilung Nr. 48/19

Eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts kann nach § 8 Abs. 1 AGG in unionsrechtskonformer Auslegung nur zulässig sein, wenn es um den Zugang zur Beschäftigung einschließlich der zu diesem Zweck erfolgenden Berufsbildung geht und ein geschlechtsbezogenes Merkmal aufgrund der Art einer bestimmten beruflichen Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern es sich um einen rechtmäßigen Zweck und eine angemessene Anforderung handelt. 

(lb)

C. Literatur

Allgemein

Arbeit und Wirtschaft – die asymmetrische Konstitutionalisierung des Völkerrechts

RiBVerfG a.D. Prof. Dr. Brun-Otto Bryde, Halle / Saale, AuR 2019, 494-498

Anlässlich des 100-jährigen Jubiläums der ILO beschreibt der Verfasser die heutige Völkerrechtsentwicklung in Bezug auf die Konstitutionalisierung. Der Verfasser bezeichnet die ILO als Vorreiter für entscheidende Entwicklungen wie zum Beispiel die Erweiterung des Menschenrechtsschutzes oder die Einbindung von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Anhand von Beispielen aus den letzten hundert Jahren erklärt der Verfasser seine Kritikpunkte an der bisherigen Entwicklung. 

(eh)

100 Jahre ILO – 100 Jahre Arbeitszeit

Rudolf Buschmann, Kassel, AuR 2019, 498-504

Anlässlich des 100-jährigen Jubiläums der ILO befasst sich der Verfasser mit der Entwicklung des ILO-Arbeitszeitrechts. Die ILO hat in den letzten hundert Jahren eine Vielzahl von Conventions, die die Arbeitszeit betreffen, verabschiedet. Darunter sind beispielsweise die Convention 1 von 1919 über die Arbeitszeit in der Industrie oder die Convention 171 von 1991 über Nacharbeit. Der Verfasser plädiert dafür, die ILO-Conventions innerhalb Europas bekannter zu machen. Nach seiner Ansicht würde Deutschland beispielsweise davon profitieren, mehr Normen des ILO-Arbeitszeitrechts zu ratifizieren. 

(eh)

Neues und Altes zu Ausschlussfristen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

RA Dr. Erwin Salamon, Hamburg, NZA 2019, 1529-1534

Die Kontrolle der Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen erfolgte damals über den Maßstab der Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB. Nach der Schuldrechtsmodernisierung erfolgt eine solche Kontrolle nach den Regelungen über eine AGB-Kontrolle. Anhand von verschiedener Rechtsprechung des BAG, beispielsweise die Entscheidung vom 24.8.2016 (5 AZR 703/15), bewertet der Verfasser die Umsetzung der AGB-Kontrolle von Ausschlussfristen. Maßstab für eine solche Kontrolle ist nach ständiger Rechtsprechung eine Mindestausschlussfrist von drei Monaten. 

(eh)

Rechtsanwaltliche Begleitung von Mitarbeiterbefragungen bei unternehmensinternen Ermittlungen und Kostenübernahme

RA Dr. Detlef Grimm, Köln, NZA 2019, 1534-1539

Bei unternehmensinternen Untersuchungen zur Aufklärung von Rechtsverstößen kommt die Frage auf, ob der betroffene Arbeitnehmer einen Rechtsanwalt bei einer Befragung einbeziehen darf und wer die Kosten des Rechtsanwalts tragen soll. Nach § 666 i.V.m. § 675 BGB analog und nach §§ 611, 241 Abs. 2 bzw. § 242 BGB ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet an einer Arbeitnehmerbefragung teilzunehmen. Der Arbeitnehmer kann gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 5 lit. b VerSanG-E Beistand von einem Betriebsratsmitglied verlangen. Gesetzlich steht ihm jedoch kein Recht zu, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Wird angenommen, dass der Arbeitnehmer einen Rechtsanwalt hinzuziehen darf, ist weiterhin streitig, ob die Kosten von dem Unternehmen übernommen werden sollen. Als Lösungsvorschlag für die Praxis sieht der Verfasser eine freiwillige Kostenübernahme durch das Unternehmen vor. 

(eh)

Sperrabreden zwischen Arbeitgebern

Prof. Dr. Felix Hartmann LL.M., Berlin, ZFA 2019, 486-514

In diesem Beitrag beschäftigt sich der Verfasser mit der Rechtsmäßigkeit und der rechtlichen Durchsetzbarkeit von Sperrabreden zwischen Arbeitgebern. Sperrabreden betreffen die Wettbewerbschancen von Arbeitnehmern, dabei wissen die betroffenen Arbeitnehmer meist nichts von den Absprachen über Einstellungs- und Abwerbeverbote zwischen den Arbeitgebern. Der Verfasser betrachtet die Sperrabreden in seinem Beitrag aus einer lauterkeitsrechtlichen, kartellrechtlichen und einer arbeitsrechtlichen Perspektive. Ausgangspunkt hierfür sind die Diskussionen über die Ausweitung des § 75f HGB und die damit zusammenhängenden Rechtsfolgen, die historische Entwicklung der Wettbewerbsverbote und die neuere Rechtsprechung, wie beispielsweise das BGH-Urteil vom 30.4.2014 (I ZR 245/12). 

(eh)

Arbeitnehmer- versus Beschäftigtenbegriff

Dipl.-Verw. RA Marcus Bertz, Berlin, NJW-Spezial, 754-755

Anlass für den Beitrag ist die neuere Rechtsprechung (z.B. BSG, Urteil vom 4.6.2019 – B 12 R 11/18 R) zu der Einordnung eines Vertragsverhältnisses als Arbeits- oder Dienstvertrags. Die Einordnung erweist sich deshalb als problematisch, da schon der Gesetzeswortlaut des § 611 a Abs. 1 S. 1 BGB und der des § 7 Abs. 1 S. 2 SGB IV Möglichkeiten eröffnet, den Arbeitnehmer- und den Beschäftigtenbegriff unterschiedlich zu definieren. Diese Unterscheidung ist bedeutend für die entsprechenden Rechtsfolgen im Arbeits- oder Sozialversicherungsrecht. Aus diesem Grund fordert der Verfasser, dass die Auslegung des Arbeitnehmer- und des Beschäftigtenbegriffs durch den Gesetzgeber angepasst und vereinheitlicht wird. 

(eh)

Die Vereinbarung nach § 81a AufenthG im beschleunigten Fachkräfteverfahren

RAinnen Gabriele Mastmann / Bettina Offer, LL.M., Frankfurt a.M., BB 2019, 2937-2941

Anlass für den Beitrag ist das ab 1.3.2020 in Kraft tretende Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Danach soll es immigrierenden Fachkräften möglich gemacht werden (durch den zukünftigen Arbeitgeber vertreten) mit der Behörde eine Vereinbarung zu schließen, um von diversen Fristverkürzungen im Einwanderungsverfahren zu profitieren (sog. „Fast Track“). Die Autorinnen qualifizieren die Rechtsnatur dieser Vereinbarung als Austauschvertrag nach § 56 VwVfG und geben einen Entwurf für einen möglichen Vertrag.

(hl)

Social Rights Before the Italian Constitutional Court – A Voice from the Bench (Soziale Rechte vor dem Italienischen Verfassungsgericht – Eine Wortmeldung von der Richterbank)

Ri Prof. Silvana Sciarra, Frankfurt a.M., SR 2019, 285-291

Der Beitrag der italienischen Verfassungsrichterin basiert auf ihrem Vortrag im Rahmen der „Sinzheimer-Vorlesung“. Sie arbeitet anhand von Entscheidungen des Italienischen Verfassungsgerichts zum Arbeits- und Sozialrecht den Wandel des Verständnisses zum Prinzip der Solidarität heraus. Dabei legt sie ihren Fokus zunächst auf die individuelle Person an sich, anschließend werden kollektives Arbeitsrecht und Kündigungsschutzrecht beleuchtet. 

(hl)

Koalitionsrecht, Tarifverträge, kollektives Arbeitsrecht und ihr Prinzip in Deutschland

Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Rückert, Frankfurt a.M., ZfA 2019, 515-578

Der Autor beleuchtet eingehend die geschichtliche Entwicklung des Koalitionsrechts bzw. der Koalitionsfreiheit. Während er die bloße Normengeschichte als „geradezu langweilig stabil“ erachtet, fällt der Fokus seiner Analyse insbesondere auf die geschichtliche Bewertung sowie Überlieferung – die von einem Verbot und Straftatbestand bis zu einem kollektiven Arbeitsrecht und Grundrecht langt – und die damit verbundene Prinzipienfrage zwischen sozialer Marktwirtschaft und politischer und realer Freiheit.

(hl)

Die Schwerpunkte der BAG-Rechtsprechung im Jahr 2018 – Kollektives Arbeitsrecht

Prof. Dr. Sebastian Kolbe, Bremen, ZfA 2019, 579-607

Der Verfasser gibt eine Übersicht über die Rechtsprechung des BAG aus dem Jahr 2018. Untersucht werden neben Entscheidungen zu Grundfragen aus den Bereichen des Tarifvertragsrecht, Arbeitskampfrechts und Mitbestimmungsrechts auch Entscheidungen, die mit bekannten Mustern brechen, so zum Beispiel die Betriebsvereinbarungsoffenheit von formularvertraglich vereinbarten Arbeitsbedingungen.

(hl)

Arbeitnehmerüberlassung

Ausschluss des Gleichstellungsrundsatzes durch die „freiwillige“ Anwendung eines nicht einschlägigen Branchenzuschlagstarifvertrages

RA Dr. Alexander Bissels / RA Frederik Mehnert, M.A. / RAin Manuela Weidner, Köln/Frankfurt a.M., BB 2019, 2996-2999

Die Autoren gehen der Frage nach, ob in wieweit der durch § 8 Abs. 1 S. 1 AÜG vorgegebene Equal-Pay-Grundsatz zwischen Leiharbeitnehmern und vergleichbaren Arbeitnehmern des Entleihers durch freiwillige Gewährung von Zuschlägen abbedungen werden kann. Eine Möglichkeit dafür ist gegeben, wenn der Anwendungsbereich eines Branchenzuschlagstarifvertrags eröffnet ist (vgl. § 8 Abs. 4 S. 2 AÜG). Nach teleologischen Erwägungen kommen die Verfasser zu dem Ergebnis, dass die freiwillige Anwendung eines Branchenzuschlagstarifvertrages zur Abbedingung des Equal-Pay-Grundsatzes nicht ausreicht, soweit der Geltungsbereich des von dem Verleiher angewendeten Branchenzuschlagstarifvertrages für den konkreten Kundenbetrieb nicht eröffnet ist.

(hl)

Arbeitskampfrecht

Wenn Arbeitgeber streiken - der Konflikt um das Streikrecht auf internationaler Ebene

RA Norbert Schuster, Berlin, AuR 2019, 504-506

Dieser Beitragt befasst sich mit dem Konflikt um das ILO-Streikrecht. Ausgangspunkt des Konfliktes war die internationale Arbeitskonferenz in Genf im Jahre 2012, in der von einer Arbeitgeber- und einer Arbeitnehmerseite Normanwendungsfälle ausverhandelt wurden. In diesem Jahr machte es die Arbeitgeberseite zur Bedingung, dass keine Fälle verhandelt werden, die das Thema Streik zum Gegenstand haben. Um den Konflikt des internationalen Streikrechts zu lösen, gab es ein tripartiten Treffen am 23.-25.2.2015 und ein Folgetreffen am 13.3.2017. Dieser Beitrag bespricht die Lösungsansätze dieser Treffen. 

(eh)

Die Rechtsprechung zum Arbeitskampfrecht in den Jahren 2016-2018

RA Prof. Dr. Paul Melot de Beauregard, LL.M., Düsseldorf, NZA-RR 2019, 625-629

Der Verfasser befasst sich mit der Rechtsprechung zum Arbeitskampfrecht der letzten drei Jahren. Schwerpunktmäßig thematisiert er die Voraussetzungen, die Durchführung und die Rechtsfolgen eines rechtmäßigen Arbeitskampfs. Vor allem nimmt der Verfasser Bezug zu den Diskussionen über das Streikrecht von Beamten, Kirchen und Vertragsärzten. 

(eh)

Arbeitsvertragsrecht

Fehler- und Gefahrenquellen im Umgang mit leitenden Angestellten – Worauf Arbeitgeber achten sollten

RAin Katharina Heinz, Heidelberg, BB 2019, 2868-2873

Dem Begriff des leitenden Angestellten liegt keine einheitliche Definition zugrunde. Die Autorin geht in diesem Zusammenhang auf Probleme ein, die durch eine fehlerhafte arbeitgeberseitige Einordnung eines Angestellten als leitenden Angestellten entstehen. Zu nennen sind dabei neben Besonderheiten im Kündigungsrecht, wie erleichterte Anforderungen an eine verhaltensbedingte Kündigung oder der Anzeigepflicht von Massenentlassungen, auch Besonderheiten in der betrieblichen Mitbestimmung, so zum Beispiel in Bezug auf die Beteiligung des Betriebsrats vor einem Kündigungsausspruch. Betont wird schließlich auch, dass leitende Angestellte gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG nicht den arbeitszeitrechtlichen Regelungen unterfallen.

(hl)

Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld

RA Prof. Dr. Gerhard Röder / Ref. iur. Holger Nemetz, Stuttgart, DB 2019, 2633-2638

Anlass des Beitrags ist der kürzlich von Bundesarbeitsminister Heil eingebrachte Gesetzesentwurf des sog. „Arbeit-von-morgen-Gesetzes“, welches u.a. Vereinfachungen und Verbesserungen im Bereich des Kurzarbeitergelds vorsieht. Die Autoren erläutern in diesem Zusammenhang den Begriff, die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen der Kurzarbeit. Daneben werden die Voraussetzungen sowie das Verfahren und Sonderformen des Kurzarbeitergelds beleuchtet. Schlussendlich werden ausgewählte Problemfelder – darunter die Sozialversicherungspflicht und Beitragszahlung während der Kurzarbeit, die Entgeltfortzahlung an Feiertagen bzw. bei Krankheit und das Verhältnis zu Urlaub und einer betriebsbedingten Kündigung – dargestellt.

(hl)

Der Zweck des Nachtarbeitsausgleichs gem. § 6 Abs. 5 ArbZG im Spiegel der Rechtsprechung: Widersprüche, Fehler, Lösungsmöglichkeiten

Ref. iur. Daniel Polzin, Trier, SR 2019, 303-315

Ausgangspunkt des Beitrags sind die Konzeption und die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Nachtarbeitsausgleichs. Der Autor setzt sich im Folgenden mit der Entwicklung der Rechtsprechung ab (einer Entscheidung des BAG vom 26.8.) 1997 (1 ABR 16/97) auseinander und stellt in diesem Zusammenhang fest, dass aufgrund einer fehlenden gesetzlichen Regelung und langer Rechtsprechungspraxis die Rechtslage in Teilen widersprüchlich und inkonsistent ist. Schließlich werden Lösungsvorschläge in Bezug auf den Umfang des Nachtarbeitszuschlags, den Begriff der Notwendigkeit der Nachtarbeit sowie das Problem der Ungleichbehandlung von Nachtarbeitnehmern gegeben. Eine (ggf. auch unionale) Gesetzesänderung sei dennoch unverzichtbar.

(hl)

Arbeitszeiterfassung als europarechtliche Pflicht – Zur Reichweite der Entscheidung EuGH v. 14.5.2019 – C-55/18 und zum Umsetzungsbedarf im deutschen Recht

Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. / Wiss. Mit. Maike Flink / Wiss. Mit. Melanie Jänsch, Trier, ZfA 2019, 456-485

Anlass des Beitrags ist einmal mehr die Entscheidung des EuGH (vom 14.5.2019 – Rs. C-55/18), in der sich der EuGH für die Erfassung der Arbeitszeit von Arbeitnehmern mittels eines objektiven, verlässlichen und zugänglichenSystems ausgesprochen hat, das Arbeitgeber zur Verfügung stellen müssten. Nach einer Darstellung des Urteils und des Schlussantrags des Generalanwalts wird eine mögliche Delegation der Aufzeichnung auf den Arbeitnehmer (auch in Bezug auf das Thema „Vertrauensarbeitszeit“) diskutiert. Außerdem wird die Frage besprochen, ob durch die Entscheidung gleichfalls eine Verpflichtung der Arbeitgeber zur tatsächlichen Erfassung der Arbeitszeit geschaffen werden sollte; der Wortlaut sei einer eindeutigen Auslegung jedoch nicht zugänglich. Eine nationalrechtliche Umsetzung (insb. durch eine Änderung des § 16 Abs. 2 ArbZG) gäbe zwar größere Rechtssicherheit, sei allerdings aufgrund einer möglichen unionsrechtskonformen Auslegung des § 17 Abs. 4 ArbZG verzichtbar.

(hl)

Betriebsverfassungsrecht

Betriebsrat ohne Zeugnisverweigerungsrecht

RAe Dr. Mark Zimmer/Dr. Camilla Bertheau, BB 2019, 2807-2810

Dieser Beitrag befasst sich mit der Frage, ob und inwiefern dem Betriebsrat in Bezug zu den Arbeitnehmern in einem behördlichen oder gerichtlichen Verfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht. Einerseits unterliegt der Betriebsrat gemäß § 79 BetrVG Geheimhaltungspflichten und ein Verstoß gegen eine solche Pflicht kann nach § 120 Abs. 1 BetrVG sanktioniert werden. Andererseits unterliegt der Betriebsrat dem Rechtsstaatlichkeitsprinzip entsprechend einer Zeugnispflicht. Als Lösungsvorschlag schlagen die Verfasser vor, die gesetzlichen Zeugnisverweigerungsrecht auf die Mitglieder eines Betriebsrates zu erweitern. 

(eh)

Der allgemeine Auskunftsanspruch des Betriebsrats bei sensitiven Daten – Betriebsverfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Grenzen

Prof. Dr. Wolfgang Kleinebrink, Wuppertal, DB 2019, 2577-2582

Dieser Beitrag bezieht sich auf eine Stellungnahme des BAG (Beschluss vom 9.4.19 – 1 ABR 51/17) zu den Auswirkungen und die Entwicklung der DSGVO in Bezug auf einen Auskunftsanspruch des Betriebsrats. Nach dieser Rechtsprechung wird der allgemeine Auskunftsanspruch des Betriebsrats beschränkt, wenn es sich um sensitive Daten im Sinne von Art. 9 Abs. 1 DSGVO handelt. Sensitive Daten sind personenbezogene Daten, die vor allem die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit betreffen. Anhand von Beispielen wägt der Verfasser ab unter welchen Umständen und zu welchen Zwecken Ausnahmen vom Verarbeitungsverbot gemacht werden könnten. 

(eh)

Die „betriebsvereinbarungsoffene“ Vertragsgestaltung – Grenzen kollektiver Einflussnahme auf individualvertragliche Regelungen

RAe Dr. Michel Hoffmann / Thomas Köllmann, Köln, NJW 2019, 3545-3549

Dieser Beitrag behandelt die Möglichkeiten einer „betriebsvereinbarungsoffenen“ Arbeitsvertragsgestaltung. Dadurch wird durch kollektive Vereinbarungen wie zum Beispiel ein Verweis auf die AGB des Arbeitgebers ermöglicht, Vereinbarungen zulasten des Arbeitnehmers zu treffen. Die Verfasser diskutieren die möglichen Grenzen der „betriebsvereinbarungsoffenen“ Vertragsgestaltung, wie zum Beispiel der Tarifvorbehalt nach § 87 Abs. 1 BetrVG, die Tarifsperre nach § 77 Abs. 3 BetrVG oder die Rechtskontrolle nach § 75 Abs. 1 BetrVG.

(eh)

Betriebliche Besetzungsregeln – Grenzen des Eingriffs in die Personalhoheit des Arbeitgebers

RA Dr. Guido Zeppenfeld LL.M., NZA 2019, 1539-1547

Der Verfasser untersucht in seinem Beitrag die möglichen Einschränkungen des Arbeitgebers bei einer Aufstellung oder Anpassung von Besatzungsregeln. Grundsätzlich liegt die Personalhoheit bei dem Arbeitgeber, jedoch sieht der Verfasser mögliche Grenzen beispielsweise im Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Außerdem sind die Mitbestimmungsrechte und –pflichten des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG zu beachten. In Betracht kommen außerdem weitere Unterrichtungs- und Beratungsrecht oder Informationsrechte des Betriebsrats gemäß §§ 90 ff. BetrVG. 

(eh)

Betriebsänderung und Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

RAe Dr. Daniel Ludwig / Annika Kemna, Hamburg, NZA 2019, 1547-1551

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Rechten und Pflichten einer Schwerbehindertenvertretung bei betriebsändernden Maßnahmen. Ausgangspunkt hierfür ist der § 178 Abs. 2 S. 1 SGB IX. Dieser besagt, dass die Schwerbehindertenvertretung vor einer Entscheidung, die die Interessen schwerbehinderter Arbeitnehmer betrifft, darüber unterrichtet und anzuhören werden muss. Ist eine solche Anhörung nicht erfolgt, kann die Schwerbehindertenvertretung nach § 178 Abs. 2 S. 2 SGB IX verlangen, dass die Umsetzung der Entscheidung ausgesetzt wird. Die Verfasser untersuchen anhand von verschiedenen Situationen, wie zum Beispielen bei Kündigungen oder Massenentlassungen, in welchem Umfang eine Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung erfolgen muss. 

(eh)

Der Betriebsrat – Sprecher auch der Randbelegschaften?

Prof. Dr. Wolfgang Däubler, Bremen, NZA 2019, 1601-1606

Um den Schutz und die Wahrnehmung der Interessen der Arbeitnehmer zu gewährleisten, werden diese gegenüber dem Arbeitgeber durch den Betriebsrat vertreten. Der Verfasser geht in seinem Beitrag der Frage nach, ob möglicherweise bestimmte Arbeitnehmer durch den Betriebsrat ausgrenzt werden und dementsprechend nicht in angemessener Weise gegenüber dem Arbeitgeber vertreten werden. Der Wortlaut des BetrVG sieht nicht vor, dass bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern bevorzugt oder benachteiligt werden. Dennoch kommt der Verfasser zu dem Schluss, dass aufgrund der unterschiedlichen Stellung der Arbeitnehmer (z.B. bei befristet Beschäftigten und Leiharbeitnehmern) im Betrieb eine gewisse Benachteiligung herrscht. 

(eh)

Die Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder

Prof. Dr. Matthias Jacobs, Hamburg, NZA 2019, 1606-1612

Grundsätzlich wird die Arbeit von Betriebsratsmitgliedern als Ehrenamt nach § 37 Abs. 1 BetrVG nicht vergütet. Grund dafür ist, dass die Betriebsratsmitglieder ihre Aufgabe möglichst unparteiisch und fair wahrnehmen können. Der Verfasser beschäftigt sich in seinem Beitrag mit den Umständen unter derer die Betriebsratsmitglieder dennoch eine Vergütung für ihre Tätigkeit als Betriebsratsmitglied erhalten und welche Rechtsfolgen eine rechtswidrige Bezahlung nach sich zieht. Gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG ist es möglich als freigestelltes Betriebsratsmitglieder weiterhin eine Vergütung für eine hypothetisch erbrachte Arbeitsleistung zu erhalten. Außerdem bekommen freigestellte Betriebsratsmitglieder nach § 37 Abs. 3 S. 1 BetrVG einen Ausgleich, wenn sie die Arbeitsleistung außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit erbringen. Die Vergütung und der Ausgleich richten sich dann nach der Vergütung eines vergleichbaren Arbeitnehmers. 

(eh)

Reformbedarf und Handlungsoptionen in der IT-Mitbestimmung

RAinnen Dr. Katrin Haußmann / Luca Maria Thieme, Stuttgart / Berlin, NZA 2019, 1612-1620

Die fortschreitende Digitalisierung und die damit zusammenhängenden Möglichkeiten die Arbeitnehmer zu kontrollieren bringen erhebliche Schwierigkeiten für die betriebsverfassungsrechtliche Praxis mit sich. Die Verfasserinnen befassen sich in ihrem Beitrag mit den technischen Veränderungen in der Arbeitswelt ab dem Jahre 1972 und deren arbeitsrechtlichen Folgen für die Betriebsräte und die Arbeitgeber. Nach § 87 BetrVG werden dem Betriebsrat Mitbestimmungsrechte eingeräumt, um den Schutz und der Wahrnehmung der Interessen der Arbeitnehmer zu wahren. Durch die neuen Kontrollmöglichkeiten der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber ergeben sich im Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes betriebsverfassungsrechtliche Bedenken. 

(eh)

Hausverbote für Betriebsräte: Ausnahmsweise zulässig oder stets Betriebsratsbehinderung?

RAe Prof. Dr. Michael Fuhlrott / Florian Garden, Hamburg, NZA 2019, 1620-1626

Betriebsräte haben aufgrund ihrer Schutzfunktion und ihrer Interessenvertretung der Arbeitnehmer einen hohen rechtlichen Stellenwert. Dementsprechend sieht der Gesetzgeber im BetrVG einen erhöhten Kündigung- und Tätigkeitsschutz vor. Eine Störung der betriebsrätlichen Arbeit kann sowohl betriebsverfassungswidrig als auch strafbar sein. In diesem Beitrag werden die Handlungsmöglichkeiten des Arbeitgebers erörtert, wenn sich ein Betriebsratsmitglied betriebsschädigend verhält. Eine Verweigerung des Zutritts zum Betrieb gegenüber einem Betriebsratsmitglied ist grundsätzlich unzulässig und stellt eine betriebsverfassungswidrige Störung dar. Jedoch stellen die Verfasser im Ergebnis fest, dass ein Hausverbot gegenüber einem Betriebsratsmitglied unter gewissen Umständen möglich ist. 

(eh)

Die Einigungsstelle – Teil II – Verfahren vor der Einigungsstelle

RA Dr. Dietmar Müller-Boruttau, Berlin, BB 2019, 2932-2937

Der Beitrag schließt an den ersten Teil zum Thema „Rechtliche Rahmenbedingungen und angrenzende Fragestellungen“ (BB 2019, 2676-2679) an und beleuchtet nun weitergehend die möglichen Arten und die Bildung einer Einigungsstelle sowie den Ablauf des Einigungsstellenverfahrens. Hervorzuheben sind bei den Arten der Einigungsstelle die ständige Einigungsstelle nach § 76 Abs. 1 S. 2 BetrVG und eine nicht durch das BetrVG geregelte Dauereinigungsstelle für Meinungsverschiedenheiten aus einer abgeschlossenen Betriebsvereinbarung. Bezüglich der Bildung werden die Berechtigung zur Anrufung und überdies auch eine notwendige vorangegangene Verhandlung der Parteien angesprochen. Ausführlich dargestellt wird im Anschluss der Verfahrensgang bis zu einer möglichen streitigen Beendigung durch Beschluss bzw. Spruch der Einigungsstelle.

(hl)

Büropersonal für den Betriebsrat in der Arbeitswelt 4.0? – Die Frage der Erforderlichkeit einer Bürokraft i.S.d. § 40 Abs. 2 BetrVG

RA Christopher Jordan / RAin Hannah Heitfeld / RAin Dr. Christine Löw, Köln/Frankfurt a.M., BB 2019, 2690-2692

Gemäß § 40 Abs. 2 BetrVG sind dem Betriebsrat im erforderlichen Umfang Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal zur Verfügung zu stellen. Die Autoren gehen der Frage nach, in welchem Umfang zu Zeiten der Digitalisierung noch Büropersonal erforderlich ist. Ausgangspunkt des Beitrags ist eine Entscheidung des BAG (Urteil vom 21.4.2005 – 7 ABR 14/04). Sie konstatieren, dass auch heute noch die Grundsätze der Entscheidung sachgerecht sind, jedoch eine Berücksichtigung der technischen Entwicklung dazu führen muss, die Anträge von Betriebsräten strenger als zuvor auf ihre Erforderlichkeit zu prüfen. 

(hl)

Kündigung/Kündigungsschutz

Der Schutz schwerbehinderter Arbeitnehmer zwischen Pflichtarbeitsplatzquote, Beschäftigungsanspruch und Bestandsschutz

Prof. Dr. Stefan Greiner / Wiss. Mit. Marcel Hagedorn, Bonn, NJW 2019, 3483-3486

Die Autoren analysieren im Beitrag insbesondere die Entscheidung des BAG (Urteil vom 16.5.2019 – 6 AZR 329/18) mit Blick darauf, welchen kündigungsrechtlichen Einfluss die Pflichtarbeitsplatzquote nach § 164 Abs. 3 SGB IX und der individuelle Beschäftigungsanspruch schwerbehinderter Arbeitnehmer nach § 164 Abs. 4 SGB IX entfalten. Dabei stellen sie fest, dass sich der genannte Beschäftigungsanspruch lediglich auf die Durchführung des Arbeitsverhältnisses auswirkt, nicht jedoch dessen Beendigung. Nach Ansicht des BAG habe die Unterschreitung der Pflichtplatzquote aufgrund ihres gruppenbezogenen Charakters gleichfalls keine kündigungsrechtliche Relevanz. Die Autoren hingegen sehen in dem Verstoß ein Diskriminierungsindiz.  

(hl)

Tarifrecht/Tarifvertragsrecht

Teilzeitdiskriminierung, Überstundenzuschläge und Tarifautonomie – Kritische Gedanken zu BAG, 19.12.2018 – 10 AZR 231/18

Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. / Dr. Regina Mathy, Bonn, SR 2019, 292-302

Die umstrittene Frage, ab wann Überstundenzuschläge an Teilzeitbeschäftigte zu leisten sind, oblag bisher den Tarifvertragsparteien. Die Autoren analysieren das Urteil des 10. Senats des BAG (vom 19.12.2018 – 10 AZR 231/18), insbesondere dessen obiter dictum, kritisch, welches sich hinsichtlich seiner Lesart tariflicher Regelungen neu positioniert hat. Diesbezüglich stellen sie konkret auf die unterschiedliche Behandlung von Monats- und Jahresarbeitszeitvergütung ab. Die Gründe, die das BAG für sein Verständnis der Regelungen zu Überstundenzuschlägen bei Jahresarbeitszeit anführt, seien zwar nachvollziehbar, jedoch nicht – entgegen des obiter dicti – auf eine vereinbarte Monatsarbeitszeit übertragbar. Neben der Tarifautonomie nimmt auch die Herleitung bzw. Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung i.S.d. § 4 TzBfG eine tragende Rolle ein. 

(hl)

 

D. Entscheidungsbesprechungen

Auskunftsanspruch des Betriebsrats bezüglich sensitiver Arbeitnehmerdaten erfordert angemessene Schutzmaßnahmen

RA Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, Bremen/Hamburg, BB 2019, 2816

(BAG, Beschluss vom 9.4.2019 – 1 ABR 51/17)

(eh)

Unbenannter Sachgrund für auflösende Bedingung bei formal aufrechterhaltenem Arbeitsverhältnis

RA Neil Yeats, Berlin, DB 2019, 2583

(BAG, Urteil vom 12.6.2019 – 7 AZR 428/17)

(eh)

Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei der Versetzung eines Betriebsratsmitglieds

RA Maximilian Baur, München, DB 2019, 2584

(LAG Nürnberg, Beschluss vom 16.1.2019 – 2 TaBV 18/18)

(eh)

Massenentlassungsanzeige und Zugang der Kündigungserklärung

RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück / Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin / Frankfurt a.M., NJW-Spezial 2019, 722

(BAG, Urteil vom 13.6.2019 – 6 AZR 459/18)

(eh)

Diskriminierung bei Befristung von wissenschaftlichem Personal

RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück / Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin / Frankfurt a.M., NJW-Spezial 2019, 722-723

(EuGH, Urteil vom 3.10.2019 – C-274/18)

(eh)

Zugang einer Kündigung bei Briefkasteneinwurf im Ausland

RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück / Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin / Frankfurt a.M., NJW-Spezial 2019, 723

(BAG, Urteil vom 22.8.2019 – 2 AZR 111/19)

(eh)

Arbeitnehmerstatus und Rückabwicklung

RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück / Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin / Frankfurt a.M., NJW-Spezial 2019, 724

(BAG, Urteil vom 26.6.2019 – 5 AZR 178/18)

(eh)

BVerfG: Beamtenstreikverbot widerspricht nicht der EMRK?

Klaus Lörcher, Frankfurt a.M., AuR 2019, 523-526

(BVerfG, Urteil vom 12.6.2018 – 2 BvR 1738/12)

(eh)

Durchführungs- und Unterlassungsanspruch des Betriebsrats

RA Horst Thon, Offenbach, AuR 2019, 527-528

(HessLAG, Urteil vom 5.8.2019 – 16 TaBV 50/19)

(eh) 

Neue Rechtsprechung des BSG zu den Honorarärzten und ihre Folgen

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Peter Hanau, Köln, NZA 2019, 1552-1554

(BSG, Urteil vom 4.6.2019 – B 12 R 11/18 R)

(eh)

Mitbestimmun bei DS-GVO-Meldepflicht bei einer „Datenpanne“

RAe Dr. Wolf-Tassilo Böhm / Dr. Isabelle Brams, Frankfurt a.M., NZA-RR 2019, 651-653

(LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 6.8.2019 – 2 TaBV 9/19)

(eh)

Anwaltliche Sorgfaltspflichten bei der aktiven Nutzung des beA

RiLSG Dr. Henning Müller, Darmstadt, NZA-RR 2019, 660-662

(LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.9.2019 – 5 Ta 94/19)

(eh)

Arbeitgeberseitige Initiativlast für Urlaubsgewährung auch bei vertraglichem Zusatzurlaub

RA Prof. Dr. Michael Fuhlrott, Hamburg, NZA-RR 2019, 678

(BAG, Urteil vom 25.6.2019 – 9 AZR 546/17)

(eh)

Einstweilige Verfügung auf Urlaubsgewährung im gekündigten Arbeitsverhältnis

RAin Dr. Brigitte Glatzel, Mainz, NZA-RR 2019, 679

(LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12.9.2019 – 5 SaGa 6/19)

(eh)

Entschädigung wegen unzulässigem Bekenntnisverbot nur bei konkreter Benachteiligung

Wiss. Mit. Stephan Sura, Köln, NZA-RR 2019, 680

(OVG Münster, Urteil vom 7.10.2019 – 6 A 2170/16)

(eh)

Vertraglicher Mehrurlaub – Verfallfristen

RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück / Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin / Frankfurt a.M., NJW-Spezial, 755

(BAG, Urteil vom 25.6.2019 – 9 AZR 546/17)

(eh)

Sachgrundlose Befristung bei Unternehmensneugründung im Konzern

RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück / Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin / Frankfurt a.M., NJW-Spezial, 756

(BAG, Urteil vom 12.6.2019 – 7 AZR 317/17)

(eh)

Urlaubsgewährung bei Freistellungserklärung des Arbeitgebers

RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück / Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin / Frankfurt a.M., NJW-Spezial, 756

(BAG, Urteil vom 20.8.2019 – 9 AZR 468/18)

(eh)

§626 II BGB: Fristenwahrende Ermittlungen bei Pflichtenkollision

RAe Dr. Sebastian Naber / Dr. Willem Schulte, NZA 2019, 1626-1629

(BAG, Beschluss vom 27.6.2019 – 2 ABR 2/19)

(eh)

„Zur Anwendbarkeit des Vorbeschäftigungsverbots nach § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG“

RAin Saskia Kirschbaum, LL.M., Düsseldorf, BB 2019, 2877-2880

(BAG, Urteil vom 12.6.2019 – 7 AZR 548/17)

(hl)

„Kein Urlaubsanspruch während unbezahltem Sonderurlaub“

RA Dr. Daniel Hund, LL.M. / RAin Dr. Olga Morasch, München, DB 2019, 2639

(BAG, Urteil vom 21.5.2019 – 9 AZR 259/18)

(hl)

„Streikzielbestimmung und Zulässigkeit von Streikmaßnahmen zur Erzwingung einer Betriebsfortführung und von Forderungen gegen unbeteiligte Dritte“

RAin Michaela Massig, Frankfurt a.M., DB 2019, 2640

(LAG BaWü, Urteil vom 20.2.2019 – 4 Sa 40/18)

(hl)

„Tariflicher Altersfreizeitanspruch auch bei Teilzeitbeschäftigung“

RAin Dr. Elke Platzhoff, Düsseldorf, BB 2019, 2941-2944

(BAG, Urteil vom 23.7.2019 – 9 AZR 372/18)

(hl)

„Arbeitnehmerstatus eines Übersetzers“

RAin Dr. Elin Reiter, Berlin, BB 2019, 2693

(BAG, Urteil vom 21.5.2019 – 9 AZR 295/18)

(hl)

„Verschlechternde Ablösung einer Betriebsvereinbarung nach mehreren Betriebsübergängen“

RAin Dr. Ulrike Conradi, Berlin, BB 2019, 2694-2695

(BAG, Urteil vom 12.6.2019 – 1 AZR 154/17)

(hl)

„Einsichtsrecht des Betriebsrats in Bruttoentgeltlisten: Anonymisiert ‚wegen Datenschutz‘?“

RAin Angela Schilling, Frankfurt a.M., BB 2019, 2696

(BAG, Beschluss vom 7.5.2019 – 1 ABR 53/17)

(hl)

„Betriebsrat kann Einblick in namensscharfe Bruttogehaltslisten der Mitarbeiter verlangen“

RA Bernd Weller, Hamburg, BB 2019, 3008

(BAG, Beschluss vom 7.5.2019 – 1 ABR 53/17)

(hl)

„Kein Widerrufsrecht bei Aufhebungsverträgen – Verletzung des Gebots fairen Verhandelns“

RA Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer / RAin Dr. Sybille Romero, Stuttgart, ZfA 2019, 608-618

(BAG, Urteil vom 7.2.2019 – 6 AZR 75/18)

(hl)