April 2022

Inhalt

 

A. Gesetzgebung

 

B. Rechtsprechung

Allgemein

Bewerbungen für internationale Friedenseinsätze

Pfändbarkeit einer tariflichen Corona-Prämie

Corona-Prämie für Pflegekräfte – erforderliche Arbeitsleistungen

Keine Beschäftigung Ungeimpfter in Seniorenheim

Arbeitnehmerüberlassung

Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung – Auslandsbezug


Arbeitsvertragsrecht

Vertraglicher Freiwilligkeitsvorbehalt für Jahressonderzahlung – AGB-Kontrolle
Arbeitszeitrecht
Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

Ersatzruhetage für Feiertagsarbeit

Befristungsrecht

Keine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrags allein mit Scan der Unterschrift

Betriebsverfassungsrecht

Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Anordnung des AG bezüglich Raucherpause

Kündigung/Kündigungsschutz

Fristlose Kündigung wegen vorgetäuschter Krankheit

Gefälschter Impfausweis kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Einrichtungsbezogene Impfpflicht – Kündigung bei Vorlage einer aus dem Internet heruntergeladenen Impfunfähigkeitsbescheinigung

Fristlose Kündigung wegen der Vorlage eines Testzertifikats, das unzutreffend bescheinigt, der Antigen-Schnelltest sei von dem Leistungserbringer iSd. § 6 Abs. 1 TestV selbst durchgeführt worden

Prozessuales

Rechtsweg – Corona-Prämie

Öffentlichkeitsgrundsatz – Einschränkung zur Pandemiebekämpfung – Verzichtsmöglichkeit

Urlaubsrecht

Keine analoge Anwendung von § 9 BUrlG bei Quarantäneanordnung während des Urlaubs

 

C. Literatur

Allgemein

Rassistische Diskriminierungen und das Arbeitsrecht

Trans* Personen am Arbeitsplatz – Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmern und Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitgeber

Die Diskriminierung von Teilgruppen

Altersgrenzen für Frührentenberechtigte

Arbeitsentgelt in ausländischer Währung

Behördliche Betriebsschließungen als Betriebsrisiko

Arbeitsrechtliche Folgen fehlender Covid-Schutzimpfung in Einrichtungen des Gesundheitswesens

Das Recht der Gewerkschaften auf Werbung im Betrieb – Physische und digitale Möglichkeiten heute und morgen

Maßnahmen des Arbeitsschutzes bei quantitativer Überforderung nach § 3 Abs. 1 ArbSchG

 

Arbeitnehmerüberlassung

Rechtliche Gestaltungsspielräume beim Drittpersonaleinsatz -EuGH-Rechtsprechung zur Leiharbeitsrichtlinie und Vergleich mit dem aktuellen AÜG
Arbeitszeitrecht

Arbeiten 4.0. und Arbeitszeitrecht – neuere Entwicklungen

Regulierungsperspektiven nach den Urteilen zur Vergütung in der Live-In-Pflege – dient Österreich als Vorbild?

Arbeitsvertragsrecht

Kein Abtretungsausschluss per AGB

Befristungsrecht

Altes und Neues zur Befristung von Arbeitsverhältnissen
Betriebliche Altersversorgung

Betriebsrenten – 50 Jahre unverfallbare Anwartschaft – ein bedeutendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Betriebsverfassungsrecht

„ESG“ (Environmental Social Governance) – ein Thema für die betriebliche Mitbestimmung?

Die hypothetische Karrierebetrachtung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds - Kann für die Vergleichbarkeit auf die Beförderungsposition eines leitenden Angestellten nach § 5 III BetrVG abgestellt werden?

Digitale Betriebsratswahlen 2022: Wieviel Risiko kann man wagen?

Privatnutzung des Dienstwagens als unzulässige Begünstigung des Betriebsratsmitglieds

Europarecht

„Rasse“-Begriff der Grundrechtecharta

Die mehrdimensionale Diskriminierung im EU-Arbeitsrecht: ein rechtlicher toter Winkel

Verfahren vor dem EuGH

Das Europäische Zivilverfahrensrecht und sic-non-Rechtsprechung

Der Richtlinienvorschlag der Kommission zur Stärkung des Grundsatzes zur Entgeltgleichheit

Structual Changes in the European Company (SE)

Unionsrechtswidrigkeit von Vergütungsregelungen wegen Anreizen zum Verzicht auf Urlaub?

Die Ratifikation der Revidierten Europäischen Sozialcharta des Europarates – Cui bono?

Prozessuales

Die Unpfändbarkeit der Ausbildungsvergütung

Freie Mitarbeiter und Geschäftsführer vor den Arbeitsgerichten (Teil I)

Einstweiliger Rechtsschutz gegen Streiks


Sozialrecht

Impfschäden als Folgen eines Arbeitsunfalls – Eine Frage des inneren Zusammenhangs der Impfung mit der versicherten Tätigkeit

Das Wiedereingliederungsverhältnis gem. § 74 SGB V – Eine „gelegentliche“ BGB-Innengesellschaft im Arbeits- und Sozialrecht

Tarifrecht/Tarifvertragsrecht

Tarifeinheit und Tarifkollision (§ 4a TVG) in der Praxis


Urlaubsrecht

Unbegrenzter Urlaub statt Geld - Vertrauensurlaub als Zeichen kultureller Veränderungen

Dauerbrenner Urlaub – Spielregeln und Handlungsspielräume für Arbeitgeber

Mitwirkungsobliegenheit bei Langzeiterkrankung

D. Entscheidungsbesprechungen


 
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A. Gesetzgebung

Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie im ZivilrechtBMAS, Gesetze und Gesetzesvorhaben, 6.4.2022
Die am 31.7. 2019 in Kraft getretene Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.6.2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union ("Arbeitsbedingungenrichtlinie") ersetzt die Richtlinie 91/533/EWG des Rates vom 14. Oktober 1991 über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen ("Nachweisrichtlinie"). Die Arbeitsbedingungenrichtlinie verfolgt das Ziel, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, indem eine transparente und vorhersehbarere Beschäftigung gefördert und zugleich die Anpassungsfähigkeit des Arbeitsmarktes gewährleistet wird. Zur Erreichung dieses Ziels sieht sie folgende Maßnahmen vor:

  • Erweiterung der bereits in der Nachweisrichtlinie vorgesehenen Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung über die wesentlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses (Nachweispflichten),
  • Festlegung von Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen in Bezug auf die Höchstdauer einer Probezeit, Mehrfachbeschäftigung, Mindestvorhersehbarkeit der Arbeit, Ersuchen um einen Übergang zu einer anderen Arbeitsform sowie Pflichtfortbildungen,
  • horizontale Bestimmungen zur Durchsetzung der vorgenannten Bestimmungen.

Der Regierungsentwurf ist hier abrufbar.
(gk)Schnelle Anerkennung der beruflichen Qualifikationen von Flüchtlingen aus der UkrainePressemitteilung der EU-Kommission vom 6.4.2022
Die EU-Kommission will schnelle faire und flexible Verfahren sicherstellen, um akademische und berufliche Qualifikationen von aus der Ukraine Geflüchteten in der EU anzuerkennen. Dazu wurde eine Empfehlung mit Leitlinien und praktischen Ratschlägen für die Mitgliedstaaten veröffentlicht. Dies soll einen wichtigen Schritt zur Förderung der Integration der Flüchtlinge darstellen. 

Weitere Informationen sind auf der Seite der Pressemitteilungen der EU-Kommission abrufbar. 
(ck)Beratungsgegenstände des Bundestags

25. Sitzung, 24.3.2022: keine relevanten Beschlüsse.

26. Sitzung, 25.3.2022: keine relevanten Beschlüsse.

27. Sitzung, 6.4.2022: keine relevanten Beschlüsse.

28. Sitzung, 7.4.2022: 

  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Steuernachzahlungen für Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter verhindern“ sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 20/1101)
  • Erste Beratung des von den Fraktionen SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP eingebrachten Entwurfs eines „Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes“ sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 20/1332)
  • Erste Beratung des von den Fraktionen SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP eingebrachten Entwurfs eines „Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz)“ sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 20/1331)

(gk)Beratungsgegenstände des Bundesrats

1019. Sitzung, 8.4.2022: 

  • Stellungnahme hinsichtlich eines Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (BR-Drs. 82/22)
  • Entschließung des Bundesrates: Prüfung eines Wahlrechts statt des Ausschlusses des Anspruchs auf Krankengeld bei Bezug einer Vollrente wegen Alters und vergleichbarer Lohnersatzleistungen (BR-Drs. 104/22)

(gk)Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt

Teil I: 12 – 13

  • Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahntechniker und zur Zahntechnikerin (Zahntechnikerausbildungsverordnung – ZahntechAusbV) vom 23.3.2022 (BGBl I Nr. 12, S. 589)
  • Berichtigung des Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 30.3.2022 (BGBl I Nr. 13, S. 666)
  • Berichtigung des Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 30.3.2022 (BGBl I Nr. 13, S. 667)

Teil II: 7 – 8

Keine relevanten Veröffentlichungen.
(ck)Veröffentlichungen im Amtsblatt der EU (Teil L) L 101 – L 127

  • Beschluss (EU) 2022/548 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. März 2022 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Frankreichs EGF/2021/007 FR/Selecta (L 107, S. 76)

(gk)


  • B. Rechtsprechung  

AllgemeinBewerbungen für internationale FriedenseinsätzeBAG, Urt. v. 6.4.2022 – 5 AZR 325/21 – Pressemitteilung vom 6.4.2022 Nr. 13/22
Aufnahme und Verbleib im sog. Expertenpool des Zentrums für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) setzen voraus, dass die Bewerberinnen und Bewerber für internationale Friedenseinsätze die Kriterien des vom ZIF erstellten Anforderungsprofils erfüllen. Hierzu gehört ua. „hervorragende soziale und interkulturelle Kompetenz“. Ist das nicht (mehr) der Fall, besteht kein Anspruch auf Aufnahme bzw. Verbleib im Expertenpool. Die Beurteilung der Tatsachengerichte, eine Bewerberin oder ein Bewerber erfülle nicht bzw. nicht mehr alle Kriterien des Anforderungsprofils ist revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüfbar.
(gk)

Pfändbarkeit einer tariflichen Corona-PrämieLAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 23.2.2022 – 23 Sa 1254/21 – Pressemitteilung vom 25.4.2022 Nr. 9/22
Die tariflichen Corona-Prämien im Bereich des regionalen Nahverkehrs für die Jahre 2020 und 2021 sind kein unpfändbares Arbeitseinkommen im Sinne von § 850a ZPO. Es handelt sich insbesondere um keine unpfändbare Gefahren- oder Erschwerniszulage oder Aufwandsentschädigung in diesem Sinne. Dies ergibt sich aus der Ausgestaltung der tariflichen Regelung, die nicht danach unterscheidet, in welchem Maß die Beschäftigten aufgrund der Corona-Krise besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Vielmehr sollten alle Beschäftigten unabhängig von den Umständen der Arbeitsleistung gleichermaßen von der Prämie profitieren. Insofern handelt es sich um eine andere Regelung als beispielsweise die Prämien im Pflegebereich nach § 150a SGB XI, bei denen es für Zahlungsansprüche darauf ankommt, in welchem Maße eine direkte Betreuung von Pflegebedürftigen erfolgt ist.
(gk)

Corona-Prämie für Pflegekräfte – erforderliche ArbeitsleistungenLAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 24.3.2022 – 5 Sa 1708/21 – Pressemitteilung vom 27.4.2022 Nr. 11/22
Beschäftigte haben nach § 150a SGB XI für das Jahr 2020 Anspruch auf eine Corona-Prämie, wenn sie im Zeitraum vom 1.3.2020 bis einschließlich 31.10.2020 mindestens drei Monate für eine zugelassene Pflegeeinrichtung tätig waren. Diese dreimonatige Arbeitsleistung im Bemessungszeitraum muss nicht zusammenhängend erfolgen. Unterbrechungen aufgrund von Krankheit lassen den Anspruch auf die Prämie nicht entfallen, wenn die Zusammenrechnung der einzelnen Tätigkeitszeiträume im Berechnungszeitraum drei Monate ergibt.
(gk)

Keine Beschäftigung Ungeimpfter in SeniorenheimArbG Gießen – 5 Ga 1/22 und 5 Ga 2/22, Pressemitteilung Nr. 01/2022 vom 12.4.2022
Zwar sieht § 20 a Abs. Abs.3 Satz 4 IfSG unmittelbar ein Beschäftigungsverbot im Falle der Nichtvorlage eines Impf- oder Genesenennachweises nur für ab dem 16.3.2022 neu eingestellte Personen, nicht aber für bislang schon beschäftigte Personen vor. Dennoch steht es der AG unter Zugrundelegung der gesetzlichen Wertungen des § 20 a IfSG im Rahmen billigen Ermessens frei, im Hinblick auf das besondere Schutzbedürfnis der Bewohnerinnen und Bewohner eines Seniorenheims Beschäftigte, die weder geimpft noch genesen sind und der Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises nicht nachkommen, von der Arbeitsleistung freizustellen. Gegenüber dem Interesse der Beschäftigten an der Ausübung ihrer Tätigkeit überwiegt insofern das Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner an deren Gesundheitsschutz.
(gk)

ArbeitnehmerüberlassungUnerlaubte Arbeitnehmerüberlassung – AuslandsbezugBAG, Urt. v. 26.4.2022 – 9 AZR 228/21 – Pressemitteilung vom 26.4.2022 Nr. 14/22
Wird ein Leiharbeitnehmer aus dem Ausland unerlaubt iSv. § 1 AÜG aF ins Inland überlassen, führt die Verletzung der Erlaubnispflicht nicht zur Unwirksamkeit des Leiharbeitsvertrags nach § 9 Nr. 1 AÜG aF, wenn das Leiharbeitsverhältnis dem Recht eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union unterliegt. Die Voraussetzungen eines Arbeitgeberwechsels nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG aF sind in diesem Fall nicht erfüllt.
(gk)

ArbeitsvertragsrechtVertraglicher Freiwilligkeitsvorbehalt für Jahressonderzahlung – AGB-KontrolleLAG Baden-Württemberg, Urt. v. 10.1.2022 – 9 Sa 66/21, Leitsätze
Ein in AGB vereinbarter vertraglicher Freiwilligkeitsvorbehalt ist nur dann wirksam, wenn er ausdrücklich darauf hinweist, dass spätere Individualabreden über vertraglich nicht geregelte Gegenstände oder über Sonderzuwendungen nicht vom Freiwilligkeitsvorbehalt erfasst werden (im Anschluss an BAG, Urteil vom 14. September 2011 – 10 AZR 526/10, Rn. 38 - 40; anders LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Oktober 2021 - 11 Sa 33/21, S. 17 der Gründe).
(gk)
ArbeitszeitrechtZuschlag für Dauernachtarbeit von ZeitungszustellernBAG, Urt. v. 10.11.2021 – 10 AZR 261/20, Leitsatz
Für das Austragen von Zeitungen in Dauernachtarbeit ist ein Ausgleich durch einen Zuschlag in Höhe von 30 % auf das Bruttoarbeitsentgelt regelmäßig angemessen iSv. § 6 Abs. 5 ArbZG.
(gk)

Ersatzruhetage für FeiertagsarbeitBAG, Urt. v. 8.12.2021 – 10 AZR 641/19, Leitsätze
Werden AN an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie nach § 11 Abs. 3 Satz 2 ArbZG einen Ersatzruhetag haben. Ein Ersatzruhetag in diesem Sinn ist ein Werktag, an dem der AN von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr keine Arbeitsleistung erbringt. Ein davon abweichender individueller Zeitraum mit einer Dauer von 24 Stunden genügt nicht.
(gk)BefristungsrechtKeine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrags allein mit Scan der UnterschriftLAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 16.3.2022 – 23 Sa 1133/21, Pressemitteilung Nr. 07/22 vom 13.4.2022
Für eine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages reicht eine eingescannte Unterschrift nicht aus. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag nur für einige wenige Tage geschlossen worden ist. Schriftform im Sinne des § 126 BGB erfordert eine eigenhändige Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur. Der Scan einer Unterschrift genügt diesen Anforderungen nicht. Bei einer mechanischen Vervielfältigung der Unterschrift, auch durch datenmäßige Vervielfältigung durch Computereinblendung in Form eines Scan liegt keine Eigenhändigkeit vor. Den Anforderungen an eine qualifizierte elektronische Signatur genügt ein Scan ebenfalls nicht. Eine etwaige spätere eigenhändige Unterzeichnung des befristeten Vertrages, auch durch den Personalverleiher, führt nicht zur Wirksamkeit der Befristung. Vielmehr muss die eigenhändig unterzeichnete Befristungsabrede vor Vertragsbeginn vorliegen.
(gk)BetriebsverfassungsrechtKein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Anordnung des AG bezüglich RaucherpauseLAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 29.3.2022 – 5 TaBV 12/21, Leitsatz
Die Anordnung einer AG, dass Rauchen nur in den festgelegten Pausen gestattet ist, unterliegt regelmäßig nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, da die Anordnung die Einhaltung der Arbeitszeit sicherstellen soll und somit nicht das Ordnungsverhalten, sondern das Arbeitsverhalten betrifft.
(gk)Kündigung/KündigungsschutzFristlose Kündigung wegen vorgetäuschter KrankheitArbG Siegburg, Urt. v. 17.3.2022 – 5 Ca 1849/21, Pressemitteilung vom 19.4.2022
Lässt sich ein gesunder Auszubildender krankschreiben, um eine Prüfung zu schwänzen, begeht er dadurch eine schwere Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten. Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber kann dann gerechtfertigt sein.
(gk)Gefälschter Impfausweis kann fristlose Kündigung rechtfertigenArbG Köln, Urt. v. 23.3.2022 – 18 Ca 6830/21, Pressemitteilung vom 21.4.2022
Die folgende Missachtung der 2-G-Regel im Präsenzkontakt zu Kunden ist nicht nur weisungswidrig, sondern stellt auch eine erhebliche Verletzung der Verpflichtung der AN zur Wahrung der Interessen der AG dar. Dadurch, dass die AN ihre unwahre Behauptung vollständigen Impfschutzes durch Vorlage eines falschen Impfnachweises zu belegen versucht hat, hat sie das für eine auch nur befristete Fortführung des Arbeitsverhältnisses notwendige Vertrauen verwirkt.
(gk)Fristlose Kündigung wegen der Vorlage eines Testzertifikats, das unzutreffend bescheinigt, der Antigen-Schnelltest sei von dem Leistungserbringer iSd. § 6 Abs. 1 TestV selbst durchgeführt wordenArbG Hamburg, Urt. v. 31.3.2022 – 4 Ca 232/21, Leitsatz
Die Vorlage eines Testzertifikats, das unzutreffend bescheinigt, der Antigen-Schnelltest sei von dem Leistungserbringer iSd. § 6 Abs. 1 TestV selbst durchgeführt worden, in der Absicht, die in § 28b Abs. 1 Satz 1 IfSG in den vom 24.11.2021 bis zum 19.03.2022 geltenden Fassungen geregelte Nachweispflicht zu umgehen, ist geeignet, einen wichtigen Grund iSd. § 626 Abs. 1 BGB für die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses darzustellen.
(gk)

Einrichtungsbezogene Impfpflicht – Kündigung bei Vorlage einer aus dem Internet heruntergeladenen ImpfunfähigkeitsbescheinigungArbG Lübeck, Urt. v. 13.4.2022 – 5 Ca 189/22, Pressemitteilung vom 14.4.2022
Wer seiner AG eine aus dem Internet ausgedruckte ärztliche „Bescheinigung über die vorläufige Impfunfähigkeit“ vorlegt, ohne dass eine Untersuchung durch die bescheinigende Ärztin erfolgt ist, riskiert die Kündigung seines langjährigen Arbeitsverhältnisses.
(gk)ProzessualesRechtsweg – Corona-PrämieBAG, Beschl. v. 1.3.2022 – 9 AZB 25/21, Leitsatz
Für Rechtsstreitigkeiten zwischen zugelassenen Pflegeeinrichtungen und deren AN über die Berechnung und Höhe des Bundesanteils der Corona-Prämie nach § 150a Abs. 1 Satz 1 SGB XI ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eröffnet.
(gk)Öffentlichkeitsgrundsatz – Einschränkung zur Pandemiebekämpfung – VerzichtsmöglichkeitBAG, Beschl. v. 2.3.2022 – 2 AZN 629/21 –Leitsatz
Auf die Einhaltung des Öffentlichkeitsgrundsatzes kann im arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht verzichtet werden.
(gk)UrlaubsrechtKeine analoge Anwendung von § 9 BUrlG bei Quarantäneanordnung während des UrlaubsLAG Baden-Württemberg, Urt. v. 16.2.2022 – 10 Sa 62/21, Leitsätze
§ 9 BUrlG findet keine analoge Anwendung, wenn ein nicht arbeitsunfähig erkrankter AN während seines Urlaubs aufgrund einer Quarantäneanordnung des Gesundheitsamtes nach einem Kontakt mit einer mit COVID-19 infizierten Person die Wohnung nicht verlassen darf. Der Urlaubsanspruch eines solchen AN wird vielmehr im Umfang des vom AG gewährten Urlaubs erfüllt, und das Urlaubsguthaben des AN verringert sich um die entsprechenden Tage.
(gk)

  •  C. Literatur

AllgemeinRassistische Diskriminierungen und das ArbeitsrechtBernhard Franke/Rosa Křeček, Berlin, NZA 2022, 297-301
In diesem Beitrag untersuchen die Verfasser, wie die Verhinderung und Beseitigung von Benachteiligung aufgrund der Rasse arbeitsrechtlich organisiert ist. Dafür erläutern sie zum einen die Schutzpflichten von Arbeitgebern gemäß § 11 – 13 AGG und zum anderen die Aufgaben von Betriebsräten und Gewerkschaften. Anhand von einschlägigen Rechtsprechungsbeispielen zeigen sie dann auf, wie in der Praxis mit Fällen von rassistischen Diskriminierungen im Arbeitsleben seit Inkrafttreten des AGG umgegangen wird.
(eh)Trans* Personen am Arbeitsplatz – Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmern und Gestaltungsmöglichkeiten für ArbeitgeberWiss. Mit. Leona Fuchs, LL. B./Andreas Zöllner, Hamburg, NZA 2022, 315-320
In diesem Beitrag zeigen die Verfasser auf, welche Herausforderungen sich für Arbeitgeber ergeben, wenn sie ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld für Trans* Personen schaffen. Insbesondere greifen sie dabei die Problematik um die Vornamensänderung und der geschlechtergetrennten Toilettennutzung auf. Zunächst erläutern sie, ob für Arbeitgeber rechtliche Pflichten bestehen unabhängig amtlicher Änderungen und geschlechtsangleichender Operationen den geänderten Vornamen zu nutzen oder eine inklusive Toilettennutzung zu ermöglichen. Anschließend geben sie Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber.
(eh)Die Diskriminierung von TeilgruppenProf. Dr. Rolf Wank, Bochum, NZA 2022, 320-327
Hintergrund des Beitrags ist eine Entscheidung des EuGH vom 26.1.2021 (Rs. C-16/19), welche die Unterscheidung zwischen unmittelbarer und mittelbarer Benachteiligung bei Teilgruppen betraf. Zunächst erklärt der Verfasser anhand von mehreren kurzen Beispielsfällen die Teilgruppenproblematik. Anschließend untersucht er unter Berücksichtigung weiterer EuGH-Rechtsprechung, wann bei Teilgruppen eine unmittelbare und wann eine mittelbare Benachteiligung vorliegt.
(eh)Altersgrenzen für FrührentenberechtigteAkad. Rat a. Z. Dr. Stephan Seiwerth, LL. M., Köln, NZA 2022, 375-380
Ausgangspunkt des Beitrags ist die Rechtsprechung des EuGH aufgrund welcher Altersgrenzen, die an die Regelaltersgrenze des jeweiligen Rentensystems anknüpfen, zulässig sind. Jedoch können sich aufgrund von einzel- oder kollektivvertraglichen Vereinbarungen durch Formulierung wie „frühestmöglicher Renteneintritt“ oder „Anspruch auf eine ungekürzte Altersrente“ frühere Altersgrenzen ergeben. Der Verfasser prüft, ob bei solchen Altersgrenzen eine Diskriminierung vorliegt, ob diese gerechtfertigt werden kann und welche Rechtsfolgen sich aus einer Diskriminierung ergeben.
(eh)Arbeitsentgelt in ausländischer WährungRA Dr. Sebastian Pfrang, Frankfurt a. M., NZA 2022, 380-384
Grundsätzlich muss nach § 107 Abs. 1 GewO das Arbeitsentgelt in Euro berechnet und ausgezahlt werden, jedoch kann die Vereinbarung über die Berechnung in einer ausländischen Währung erfolgen. Der Verfasser erklärt, was dabei zu berücksichtigen ist, beispielsweise eine Vereinbarung über den Umrechnungskurs. Anschließend erörtert er, ob auch abweichend von § 107 Abs. 1 GewO die Vereinbarung über die Auszahlung in ausländischen Währung zulässig ist. Dafür legt er die Rechtsprechung des BAG, die Regelungen des internationalen Privatrechts und die Wertungen des § 107 Abs. 2 S. 1 GewO und § 2 Abs. 2 Nr. 2 NachwG zugrunde.
(eh)Behördliche Betriebsschließungen als BetriebsrisikoRA Daniel Wall, Frankfurt a. M., NZA-RR 2022, 172-175
Ausgangspunkt ist ein Urteil des BAG vom 13.10.2021 (5 AZR 211/21) und die Frage, ob behördliche Betriebsschließungen zur Pandemiebekämpfung als Betriebsrisiko gemäß § 615 S. 3 BGB einzuordnen sind. Ergebnis des BAG war, dass die behördliche Schließung nicht als Betriebsrisiko einzuordnen ist und die Klägerin somit keinen Lohnanspruch aufgrund von Annahmeverzug hat. Zunächst stellt der Verfasser den Sachverhalt und die Entscheidungsgründe des BAG kurz vor, um dann seine Kritik am Ergebnis und der Begründung zu äußern.
(eh)Arbeitsrechtliche Folgen fehlender Covid-Schutzimpfung in Einrichtungen des GesundheitswesensVRiLAG Roland Stöbe, Stuttgart, AuR 2022, 159-161
Anlass des Beitrags ist die Neuerung des § 20a IfSG und die daraus folgende sog. Einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen. Nach einem kurzen Überblick über die Regelung des § 20a IfSG beschäftigt sich der Verfasser in diesem Beitrag mit den arbeitsrechtlichen Folgen, wenn Arbeitgeber nicht geimpfte Arbeitnehmer kündigen oder freistellen. Insbesondere erläutert er, welche Ansprüche möglicherweise Arbeitnehmern gegen ihre Arbeitgeber zustehen.
(eh)Das Recht der Gewerkschaften auf Werbung im Betrieb – Physische und digitale Möglichkeiten heute und morgenProf. Dr. Wolfgang Kleinebrink, Wuppertal, DB 2022, 1002-1008
Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, dass Gewerkschaften ein zeitgemäßes Recht auf digitalen Zugang zu Betrieben zu stehen soll. Aus diesem Grund stellt sich der Verfasser die Frage, ob und inwiefern ein Recht auf digitalen Zugang zu Werbezwecken für Gewerkschaften bereits besteht. Dafür stellt er zunächst die physischen Möglichkeiten dar. Anschließend erörtert er, welche Ausgestaltungsmöglichkeiten künftig für den Gesetzgeber bestehen und welche Interessen von Arbeitnehmer und -gebern, insbesondere datenschutzrechtliche Interessen, dem Recht auf digitalen Zugang entgegenstehen könnten.
(eh)Maßnahmen des Arbeitsschutzes bei quantitativer Überforderung nach § 3 Abs. 1 ArbSchGHolger Dahl/Prof. Dr. Alfred Oppolzer, Königstein im Taunus/Hamburg, BB 2022, 884-896
Der Arbeitgeber kann nach § 3 Abs. 1 ArbSchG Maßnahmen ergreifen, um quantitativer Überforderung der Arbeitnehmer zu begegnen. Als Ursache dieser arbeitsbedingten psychischen Fehlbelastung der Arbeitnehmer nennen die Verfasser insbesondere Zeit- und Leistungsdruck, verlängerte und fragmentierte Arbeitszeiten sowie verstärkende Faktoren wie Unterbrechungen. Maßstab für die vom Arbeitgeber zu treffenden und gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegenden Maßnahmen bilden § 4 ArbSchG sowie der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
(ck)ArbeitnehmerüberlassungRechtliche Gestaltungsspielräume beim Drittpersonaleinsatz -EuGH-Rechtsprechung zur Leiharbeitsrichtlinie und Vergleich mit dem aktuellen AÜGProf. Dr. Eckhard Kreßel, Würzburg, DB 2022, 801- 812
Durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wurden Teile der Richtlinie über Leiharbeit vom 19.11.2008 umgesetzt. Allerdings lässt sich durch mehrere Urteile des EuGHs erheblicher Auslegungsbedarf zwischen der Richtlinie und dem AÜG erkennen. Ein entscheidender Unterschied liegt in der Bewertung von Zeitarbeit. Während die Richtlinie breite Umsetzungsmöglichkeiten anbietet, fungiert das AÜG eher als Verbotsgesetz. Der Autor empfiehlt eine Anpassung des AÜG an die Grundstruktur der Richtlinie, also einen Fokus auf den Anwendungsbereich des Gesetzes, die Definition von Leiharbeit, den Grundsatz der Gleichstellung mit den in der Richtlinie definierten Ausnahmen. Genehmigungsprozesse und Sanktionen könnten in ein Anzeigeverfahren und der Begriff „Leiharbeit“ zu „Zeitarbeit“ geändert werden. 
(ks)ArbeitszeitrechtArbeiten 4.0. und Arbeitszeitrecht – neuere EntwicklungenProf. Dr. Daniel Ulber/Wiss. Mit. Jaqueline Stein, Halle-Wittenberg, AuR 2022, 148-155
Aufgrund der Digitalisierung und neueren gesellschaftlichen Entwicklung besteht aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebersicht das Bedürfnis nach einer gesetzlichen Ausgestaltung von neueren Arbeitsmodellen. Es wird beispielsweise eine Reform des ArbZG gefordert, um den Anforderungen der mobilen Arbeit gerecht zu werden. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH zur ArbZ-RL und dem Vorschlag der EU-Kommission zum Recht auf Nichterreichbarkeit erläutern die Verfasser, weshalb das ArbZG nicht der passende Anknüpfungspunkt für eine Reform sei.
(eh)Regulierungsperspektiven nach den Urteilen zur Vergütung in der Live-In-Pflege – dient Österreich als Vorbild?Theresa Tschenker, Frankfurt (Oder), AuR 2022, 155-159
In diesem Beitrag bezieht sich die Verfasserin auf ein Urteil des BAG vom 24.6.2021 (5 AZR 505/20), welches zum Gegenstand hatte, dass sog. 24-Stunden-Pflegekräfte nach dem MiLoG vergütet werden sollen. Im Gegensatz zu Österreich verstoßen die überlangen Arbeitszeiten der Pflegekräfte in Deutschland gegen das ArbZG. Nach einem Überblick über die österreichischen Arbeitszeitregelungen untersucht die Verfasserin, ob diese als Vorbild für eine deutsche Reform dienen könnten, um die Arbeitsbedingungen von 24-Stunden-Pflegekräften zu verbessern.
(eh)ArbeitsvertragsrechtKein Abtretungsausschluss per AGBProf. Dr. Frank Bayreuther, Passau, NZA 2022, 433-437
Gegenstand des Beitrags ist die im Herbst 2021 neu eingeführte Regelung des § 308 Nr. 9 BGB, die einen Abtretungsausschluss in AGB verbietet, und deren Konsequenzen im Arbeitsrecht. Der Verfasser weist zunächst auf die Bereichsausnahme für Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung hin. Des Weiteren geht er auf die Möglichkeit ein, dem Arbeitnehmer für die Bearbeitung der Lohnabtretung eine Gebühr aufzuerlegen. Abschließend wendet sich der Verfasser der kollektivrechtlichen Ebene zu, auf welcher sowohl in Tarifverträgen als auch in Betriebsvereinbarungen ein Abtretungsverbot zulässig bleibt.
(ck)BefristungsrechtAltes und Neues zur Befristung von Arbeitsverhältnissen RA Prof. Dr. Daniel Benkert, FFM, NJW-Spezial 2022, S. 178- 179
Der Autor gibt einen Überblick über die aktuelle Handhabe von der Befristung von Arbeitsverhältnissen. Die Befristung des Arbeitsvertrags muss schriftlich festgelegt werden. Bei einem Formfehler ist diese nichtig, bei Vertragsschluss nach begonnener Arbeit bedarf es zur Befristung einen Sachgrund. Eine Befristung muss außerdem im Arbeitsvertrag hervorgehoben werden. Der Sachgrund einer Befristung kann sich nach Vertragsschluss ändern oder wegfallen, die Befristung bleibt trotzdem bestehen. Bei Verdacht von Kettenbefristungen hat das BAG eine Missbrauchskontrolle eingerichtet. Dem Autor zufolge greifen Unternehmen in den meisten Fällen nicht auf Kettenbefristungen zurück.
(ks)Betriebliche AltersversorgungBetriebsrenten – 50 Jahre unverfallbare Anwartschaft – ein bedeutendes Urteil des BundesarbeitsgerichtsVRiBAG a. D. Dr. Friedrich Heither, AuR 2022, 162-164
Gegenstand des Beitrags ist ein Urteil des BAG vom 10.3.1972, welches zur Entwicklung des Rechts der betrieblichen Altersversorgung beigetragen hat. Nach einem Überblick über die politischen, rechtlichen und historischen Umstände des Urteils erklärt der Verfasser, welche Bereiche das Urteil geprägt hat. Insbesondere greift er dabei die geschützte und werthaltige Versorgungsanwartschaft, das Verfahren zur Ermittlung des Werts der Versorgungsanwartschaft bei vorzeitigem Ausscheiden und die Schaffung des BetrAVG auf.
(eh)Betriebsverfassungsrecht„ESG“ (Environmental Social Governance) – ein Thema für die betriebliche Mitbestimmung?RA Dr. Burkard Göpfert, LL.M./Rain Dr. Susanna Stöckert, München, NZA 2022, 452-456
Im Blickfeld des Beitrags steht der englische Begriff Environmental Social Governance, der zu nachhaltigen und sozial verantwortlichen Unternehmensstrategien führen soll. Nachdem die Verfasser die Kriterien von ESG erläutert haben, untersuchen sie inwieweit in diesem Bereich eine betriebliche Mitbestimmung möglich ist und ob eine Ausweitung förderlich wäre.
(ck)Die hypothetische Karrierebetrachtung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds - Kann für die Vergleichbarkeit auf die Beförderungsposition eines leitenden Angestellten nach § 5 III BetrVG abgestellt werden?RA Prof. Dr. Peter Schrader/Rain Dr. Rhea-Christina Klagges/Wiss. Mit. Julius Siegel/ Wiss. Mit. Katharina Lipski, Hannover, NZA 2022, 456-460
Die Verfasser erläutern zunächst, dass sich die Vergütung von gem. § 38 BetrVG freigestellten Betriebsratsmitgliedern nach § 37 Abs. 4 BetrVG an vergleichbaren Arbeitnehmern orientiert. Im Mittelpunkt des Beitrags steht dabei die Frage, ob ein leitender Angestellter i.S.d. § 5 Abs. 3 BetrVG als Vergleichsarbeitnehmer in Betracht kommt. Dazu führen sie befürwortende und ablehnende Ansichten aus Literatur und Rechtsprechung an. Schließlich kommen die Verfasser zu dem Schluss, dass ein freigestelltes Betriebsratsmitglied nicht mit einem leitenden Angestellten i.S.d. § 5 Abs. 3 BetrVG vergleichbar ist, da eine Vergleichbarkeit zu einer unterschiedlichen Behandlung von Betriebsratsmitgliedern führen würde.
(ck)Digitale Betriebsratswahlen 2022: Wieviel Risiko kann man wagen? RA Thomas Hey, RAin Dr. Karina Bischoff, Düsseldorf, BB 2022, 762- 764
Mit dem am 1.7.2021 in Kraft getretene Betriebsrätemodernisierungsgesetz fand wider Erwarten eher eine Entdigitalisierung von Betriebsratswahlen statt. Wird gegen wesentliche Vorschriften der Betriebsratswahl verstoßen, ist diese anfechtbar. Allerdings ist die Anfechtungsfrist kurz und der Betriebsrat kann nicht rückwirkend des Amtes enthoben werden. Getroffene Beschlüsse bleiben somit rechtskräftig. Außerdem sind gerichtliche Entscheidungen unvorhersehbar und es kommt nur selten zu Abbrüchen von Betriebsratswahlen. Die Verfasser listen daher digitale Prozesse auf, die nicht zu einer Nichtigkeit der Betriebswahl führen würden und geben einen Ausblick auf die zukünftige Gesetzgebung.
(ks)Privatnutzung des Dienstwagens als unzulässige Begünstigung des BetriebsratsmitgliedsRA Dr. Benjamin Ittmann, RAin Dr. Maren Henseler, Köln, DB 2022, 813
Anhand des Urteils des LAG Sachsen vom 02.08.2021 erläutern die Verfasser, ob die Privatnutzung eines Dienstwagens als Begünstigung eines Betriebsratsmitglieds gewertet werden kann. Es handelt sich hierbei um einen geldwerten Vorteil, der nicht aufgrund der Betriebsratstätigkeit gewährt werden darf. In dem dem Urteil zugrundeliegenden Sachverhalt bestand weder eine berufliche Stellung noch eine Beförderung, aus der dieser Vorteil entstanden sein könnte, es liegt somit ein Verstoß gegen das Begünstigungsverbot vor. Generell ist es schwer für Betriebsratsmitglieder, den Anspruch auf einen geldwerten Vorteil mit einer betriebsüblichen beruflichen Entwicklung zu begründen. Besonders weil gradlinige Aufstiege durch Umstrukturierungen des Betriebs seltener werden. Freigestellte Betriebsratsmitglieder sollten sich daher bei Auswahlprozessen in Umstrukturierungen mit Bewerbungen behelfen.
(ks)Europarecht„Rasse“-Begriff der GrundrechtechartaWiss. Mit. Caroline Lasserre, Bremen, NZA 2022, 302-307
Der Begriff der Rasse wird sowohl auf Unionsebene in Art. 21 Abs. 1 GRCh und in der Antirassismus-Richtlinie als auch auf nationaler Ebene in Art. 3 Abs. 3 GG und § 1 AGG genannt ohne den Begriff konkret zu definieren. In diesem Beitrag untersucht die Verfasserin kritisch, wie der Begriff der „Rasse“ auf unionsrechtlicher Ebene definiert werden könnte und ob er beispielsweise mit anderen genutzten Begriffen wie „Ethnische Herkunft“ verglichen werden kann.
(eh)Die mehrdimensionale Diskriminierung im EU-Arbeitsrecht: ein rechtlicher toter WinkelDr. Victoria Chege, LL.M., Oldenburg, NZA 2022, 307-314
Hintergrund des Beitrags ist das Urteil des EuGHs in der Rechtssache Parris vom 24.11.2021 (C-443/15), in dem eine Diskriminierung aufgrund einer „Kombination von Gründen“ ausgeschlossen wurde. Die Verfasserin greift mit ihrem Beitrag die Problematik hinter der mehrdimensionalen Diskriminierung auf. Vor allem geht sie dabei auf die Möglichkeit der Anerkennung und Rechtfertigung einer solchen Diskriminierung ungeachtet eines fehlenden ausdrücklichen Verbots ein. Außerdem erörtert sie, ob und inwiefern eine verhältnismäßige Entschädigung bei Vorliegen einer solchen Diskriminierung festgelegt werden kann.
(eh)Verfahren vor dem EuGHProf. Dr. Daniel Hlava/Wiss. Mit. Johannes Höller/Dr. Ernesto Klengel, Frankfurt a. M., NZA 2022, 389-396
In diesem Beitrag berichten die Verfasser über aktuell anhängige Verfahren, Schlussanträge und Entscheidungen des EuGHs aus dem Berichtszeitraum Juli bis September 2021. Beispielsweise greifen sie die Rechtssachen WABE und Müller Handel und die damit im Zusammenhang stehenden Diskussionen um „Kopftuchverbote“ auf.
(eh)Das Europäische Zivilverfahrensrecht und sic-non-RechtsprechungRA Dr. Ivan S. Aladyev, Dortmund, NZA-RR 2022, 169-172
Anlass des Beitrags ist eine Entscheidung des LAG München vom 25.11.2021 (3 Sa 466/21), welche die internationale Zuständigkeit bei einem grenzüberschreitenden Arbeitsvertrag zum Gegenstand hatte. Erst stellt der Verfasser den Sachverhalt und die Argumentation des LAG München vor. Daraufhin erörtert er unter Berücksichtigung der unionrechtlichen Vorgaben, ob die nationalen sic-non-Grundsätze auf den europäischen Zivilprozess übertragen werden können.
(eh)Der Richtlinienvorschlag der Kommission zur Stärkung des Grundsatzes zur EntgeltgleichheitProf. Dr. Tim Husemann, Mannheim, EuZA 2022, 166-185
Gegenstand des Beitrags ist ein Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission, der den Grundsatz der Entgeltgleichheit für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit stärken soll. Nachdem der Verfasser die rechtliche Entwicklung bis zum Kommissionsvorschlag dargelegt hat, gibt er kurz den Inhalt der vier Kapitel des Richtlinienentwurfs wieder. Darauf folgt die juristische Analyse des Entwurfs mit der Fragestellung, inwieweit durch die Richtlinie der Europäischen Kommission der in Deutschland bestehende Status quo der Entgeltgleichheit verbessert werden könnte.
(ck)Structual Changes in the European Company (SE)Akad. Rat Dr. Stefan Witschen, Köln, EuZA 2022, 143-165
Subject of the article is recital 18 of the council directive 2001/86/EC (SE-Directive) which mentions structual changes in connection with the involvement of employees in a European Company (SE). In the beginning, the writer describes the regulation of the SE-Directive, which aims at creating employee involvement arrangements before the registration of a SE. He defines the concept of structual change as a case where employees who have participation rights are transferred to a registered SE without a corporate governance system. After that, the writer explains the national-level concepts of structual changes in Austria and Germany.
(ck)Unionsrechtswidrigkeit von Vergütungsregelungen wegen Anreizen zum Verzicht auf Urlaub?Dr. Alexander Stöhr, Potsdam, ZESAR 2022, 160-163
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob Vergütungsregelungen, welche die Arbeitnehmer zum Verzicht auf ihren Urlaub bewegen können, gegen Unionsrecht verstoßen. Nachdem der Verfasser einige Leitentscheidungen des EuGH angeführt hat, legt er das Unionsrecht aus. Er kommt zu dem Schluss, dass eine Regelung gegen Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG sowie Art. 31 Abs. 2 GRCh verstößt, wenn danach der Urlaub gegen eine finanzielle Vergütung eingetauscht werden kann oder wenn das Urlaubsentgelt niedriger ist als das gewöhnliche Entgelt ausfällt bzw. das gewöhnliche Entgelt aufgrund des Urlaubs reduziert wird.
(ck)

Die Ratifikation der Revidierten Europäischen Sozialcharta des Europarates – Cui bono?Dr. Armin Knospe, Berlin, ZESAR 2022, 151-159
Anlass des Beitrags ist die am 29.3.2021 erfolgte Ratifikation der Revidierten Europäischen Sozialcharta durch Deutschland. Nachdem der Verfasser zunächst auf die Bedeutung der Ratifikation für die Stellung Deutschlands im Europarat eingeht, erläutert er den Prozess der Geltung in Deutschland seit 1961 bis heute. In diesem Zusammenhang geht der Verfasser insbesondere auch auf den Umstand ein, dass Deutschland bei den Ratifikationen der Europäischen Sozialcharta nur eingeschränkt unter Ausschluss einzelner Bestimmungen unterschrieben hatte.
(ck)

ProzessualesDie Unpfändbarkeit der AusbildungsvergütungStelios Tonikidis, Mannheim, DB 2022, 937-941
In diesem Beitrag greift der Verfasser den bisherigen Meinungsstand zu der Frage auf, ob Ausbildungsvergütung nach § 17 Abs. 1 BBiG gepfändet werden darf. Anhand der Auslegungskriterien erläutert er, weshalb Ausbildungsvergütung als Erziehungsgeld i. S. v. § 850a Nr. 6 ZPO anzusehen ist. Nach einer Abwägung der Interessen von Schuldnern und Gläubigern kommt er zu dem Ergebnis, dass die Ausbildungsvergütung nicht gepfändet oder abgetreten werden und gegen sie auch nicht aufgerechnet werden kann.
(eh)Freie Mitarbeiter und Geschäftsführer vor den Arbeitsgerichten (Teil I)RA Dr. Arnim Powietzka, Mannheim/Stuttgart/Heidelberg, BB 2022, 827-831
Im ersten Teil seines Beitrags widmet sich der Verfasser der Frage, ob und wann Arbeitsgerichte für Klagen, beispielsweise von freien Mitarbeiten, nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG zuständig sind. Anhand der Grundsätze der sic-non-Rechtsprechung beurteilt er, in welchen Fallkonstellationen ein Nachweis der Arbeitsnehmereigenschaft i. S. v. § 5 ArbGG oder eine bloße Behauptung ausreicht. Der Beitrag wird in Heft Nr. 17 mit den Besonderheiten bei Klagen von GmbH-Geschäftsführern weitergeführt.
(eh)Einstweiliger Rechtsschutz gegen StreiksProf. Dr. Markus Stoffels, Heidelberg, NZA 2022, 438-444
Gegen einen rechtswidrigen Arbeitskampf kann der Arbeitgeber insbesondere auf Ebene des einstweiligen Rechtsschutzes vorgehen. Der Verfasser beschäftigt sich hierbei mit der Frage, ob die prozessualen Anforderungen der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen aus § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB angemessen sind. Vor dem Hintergrund des Justizgewährungsanspruchs und dem in Art. 9 Abs. 3 GG wurzelnden Paritätsgebot hält er die Voraussetzung der Glaubhaftmachung einer „offensichtlichen“ Rechtswidrigkeit des Streiks für den Erlass einer einstweiligen Verfügung für nicht haltbar und schlägt daher Alternativen vor.
(ck)SozialrechtImpfschäden als Folgen eines Arbeitsunfalls – Eine Frage des inneren Zusammenhangs der Impfung mit der versicherten TätigkeitProf. Dr. Dr. Erik Hahn, Zittau/Görlitz, NZA 2022, 369-375
Anlass des Beitrags ist ein Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 6.9.2021 (L 2 U 159/20). In dieser Entscheidung wurden Folgen einer vom Arbeitgeber organisierten Grippeimpfung bei einem Arbeitnehmer nicht als Folgen eines Arbeitsunfalls eingestuft. Aus diesem Grund geht der Verfasser der Frage nach, ob Impfschäden in Folge der Coronaimpfung als Versicherungsfall nach § 8 Abs. 1 SGB VII eingestuft werden können oder ob ein sachlicher Zusammenhang zwischen Impfung und der versicherten Tätigkeit fehlt. Dafür untersucht er konkret mögliche Kriterien für einen solchen Zusammenhang.
(eh)Das Wiedereingliederungsverhältnis gem. § 74 SGB V – Eine „gelegentliche“ BGB-Innengesellschaft im Arbeits- und SozialrechtDr. Andreas Baumgarten, Hannover, DB 2022, 867-879
In diesem Beitrag beschäftigt sich der Verfasser mit der Rechtsnatur eines Wiedereingliederungsverhältnisses nach § 74 SGB V. Dafür stellt er zunächst den aktuellen Meinungstand in der Literatur und Rechtsprechung dar. Der Verfasser teilt die Auffassung der herrschenden Meinung nicht, vergleicht das Wiedereingliederungsverhältnis mit einer Innen- und Gelegenheitsgesellschaft. Durch den Rückgriff auf das Recht der Zweckgemeinschaft können nach seiner Ansicht die Probleme im Wiedereingliederungsverhältnisses interessensgerechter gelöst werden.
(eh)Tarifrecht/TarifvertragsrechtTarifeinheit und Tarifkollision (§ 4a TVG) in der PraxisRA Dr. Paul Gooren, LL.M., Berlin, NZA 2022, 444-452
Gegenstand des Beitrags ist die Regelung des § 4a TVG und deren Auswirkungen in der Praxis. Der Verfasser geht dabei auf die bei einer Tarifkollision erforderliche Feststellung der Mehrheitsgewerkschaft im jeweiligen Betrieb und den dafür maßgeblichen Zeitpunkt ein. Daraufhin widmet er sich auf betriebsverfassungsrechtlicher Ebene insbesondere der Frage, welche Ansprüche sich im Zusammenhang mit § 4a TVG für den Betriebsrat ergeben. Abschließend erläutert er Besonderheiten für die betriebliche Übung sowie arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln.
(ck)UrlaubsrechtUnbegrenzter Urlaub statt Geld - Vertrauensurlaub als Zeichen kultureller VeränderungenRA Prof. Björn Gaul, RAin Victoria Kaule, LL.M., BB 2022, 727- 761
Die Verfasser geben einen Überblick über das Konzept des Vertrauensurlaubs. Es handelt sich hierbei um die Möglichkeit des Beschäftigten, die Zahl der jährlichen Urlaubstage eigenverantwortlich und selbstständig zu bestimmen. Das Konzept ist umstritten, da es zwar Flexibilität und Freiheit bietet, allerdings auch erhöhten Druck durch das Vergleichsdenken mit Kollegen bewirkt. Problematiken beim Transfer in das deutsche Recht bestehen in Bezug auf Tarifverträge, Verfall von Mehrurlaub, Abgeltung des Vertrauensurlaubs sowie beim Umgang mit Missbrauchsfällen. Die Autoren sprechen der Thematik zukünftig einen hohen Wert zu und empfehlen daher bei der Einführung von Vertrauensurlaub eine sorgfältige Vertragsgestaltung.
(ks)Dauerbrenner Urlaub – Spielregeln und Handlungsspielräume für ArbeitgeberRA Maximilian Lachmann, Heidelberg, BB 2022, 820-827
Mit diesem Beitrag möchte der Verfasser praxisorientierte Hinweise an Arbeitgeber geben, damit diese arbeitsvertragliche Urlaubsregelung möglichst rechtssicher ausgestalten können. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung nationaler Gerichte und des EuGH sowie der einschlägigen gesetzlichen Regelungen (BUrlG und Art. 7 RL 2003/88/EG) erläutert er die Berechnung, Abgeltung und Befristung des Urlaubsanspruchs und die Berechnung von Urlaubsentgelt.
(eh)Mitwirkungsobliegenheit bei LangzeiterkrankungRain Katharina Hausberger, München, DB 2022, 812
Die Autorin setzt sich auf Grundlage des BAG-Urteils vom 07.09.2021 mit der Frage auseinander, ob der Urlaubsanspruch eines andauernden und ununterbrochenen arbeitsunfähigen Arbeitnehmers auch nach 15 Monaten erhalten bleibt, wenn der Arbeitgeber nicht auf den Verfall des Urlaubanspruchs hingewiesen hat. Aus der Entscheidung geht hervor, dass die Aufforderungs- und Hinweisobliegenheit des Arbeitgebers nicht durch die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers entfällt. Allerdings ist diese nicht kausal dafür, dass der Urlaub nicht in Anspruch genommen wird, da die fortdauernde Krankheit der Grund ist, warum der Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, seinen Anspruch zu realisieren. Die Entscheidung, ob es sich anders verhält, wenn der Arbeitnehmer noch vor Krankheitsbeginn seinen Urlaub hätte nehmen können, er aber nicht darauf hingewiesen wurde, steht noch aus.
(ks)


 D. Entscheidungsbesprechungen

BAG zum Median als Indiz für eine Entgeltdiskriminierung – Europa zu Gast in ErfurtWiss. Mit. Jaqueline Stein, Halle-Wittenberg, NZA 2022, 328-331
(BAG, Urteil vom 21.1.2021 – 8 AZR 488/19)
(eh)Besteuerung einer Auslandstätigkeit nach dem KassenstaatsprinzipRiFG Jens Intemann, Hannover, NZA 2022, 334
(BFH, Urteil vom 8.9.2021 – I R 17/18)
(eh)Automatischer VorläufigkeitsvermerkRiFG Jens Intemann, Hannover, NZA 2022, 334
(BMF, Schreiben vom 31.1.2022 – IV A 3 – S 0338/19/10006:001)
(eh)Steuerfreie Zuschläge bei profisportlernRiFG Jens Intemann, Hannover, NZA 2022, 334
(BFH, Urteil vom 16.12.2021 – VI R 28/19)
(eh)Einsatz eines Priesters im AuslandRiFG Jens Intemann, Hannover, NZA 2022, 334
(FG Düsseldorf, Urteil vom 11.3.2021 – 12 K 1517/17 AO)
(eh)Das „Haltbarkeitsdatum“ für ein bEM – rechtliche Einordnung und Folgen für die PraxisRAe Dr. Erwin Salamon/Yannick Maaß, Hamburg, NZA 2022, 384-388
(BAG, Urteil vom 18.11.2021 – 2 AZR 138/21)
(eh)Krankengeldanspruch von freiwillig Versicherten nach Beendigung des BeschäftigungsverhältnissesProf. Dr. Oliver Ricken, Bielefeld, NZA 2022, 398
(BSG, Urteil vom 17.6.2021 – B 3 KR 2/19 R)
(eh)Kein Kurzarbeitergeld für Krankenhausbeschäftigte im Zusammenhang mit der COVID-19-PandemieProf. Dr. Oliver Ricken, Bielefeld, NZA 2022, 398
(Bundesagentur für Arbeit, Weisung vom 28.12.2021 – 202112042 (GR 22-75095))
(eh)Beweislast des Arbeitgebers für den KündigungsgrundRAe Prof. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2022, 210
(BAG, Urteil vom 16.12.2021 – 2 AZR 356/21)
(eh)Befristung eines Arbeitsvertrags mit Arzt in WeiterbildungRAe Prof. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2022, 210-211
(BAG, Urteil vom 22.9.2021 – 7 AZR 300/20)
(eh)Befähigungsnachweis als Befristungsgrund für LehrkräfteRAe Prof. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2022, 211-212
(EuGH, Urteil vom 13.1.2022 – Rs. C-282/19)
(eh)Bereitstellung essenzieller Arbeitsmittel für FahrradlieferantRAe Prof. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2022, 212
(BAG, Urteil vom 10.11.2021 – 5 AZR 334/21)
(eh)Anspruch auf Bereitstellung essentieller Arbeitsmittel – Fahrradlieferdienst (Rider)Sönke Oltmanns, Neumünster, NZA-RR 2022, 176-178
(BAG, Urteil vom 10.11.2021 – 5 AZR 334/21)
(eh)Vereinbarkeit von Klageverzichtsprämie und SozialplanRAe Dr. Burkard Göpfert, LL. M./Jan-Philipp Brune, München, NZA-RR 2022, 219
(BAG, Urteil vom 7.12.2021 – 1 AZR 562/20)
(eh)Datenschutzrechtlicher Anspruch auf Auskunft und Kopie muss genau bezeichnet seinRA Prof. Dr. Michael Fuhlrott, Hamburg, NZA-RR 2022, 220
(BAG, Urteil vom 16.12.2021 – 2 AZR 235/21)
(eh)Festsetzungsmaßstäbe für Ansprüche gemäß § 15 II AGG und nachträgliche DispositionenWiss. Mit. Stephan Sura, Köln, NZA-RR 2022, 221
(BAG, Urteil vom 28.10.2021 – 8 AZR 371/20)
(eh)Pflicht zur Durchführung eines weiteren bEM innerhalb eines Jahres nach Abschluss des bEMRA Dr. Marc Spielberger, München, NZA-RR 2022, 222
(BAG, Urteil vom 18.11.2021 – 2 AZR 138/21)
(eh)Rechtmäßigkeit personenbezogener DatenverarbeitungRAin Dr. Brigitte Glatzel, Mainz, NZA-RR 2022, 223
(LAG Hamm, Urteil vom 14.12.2021 – 17 Sa 1185/20)
(eh)

Mitberatungsverfahren der Evangelischen LandeskircheRAin Dr. Brigitte Glatzel, Mainz, NZA-RR 2022, 224
(LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.12.2021 – 12 Sa 46/21)
(eh)Die Vermutungswirkung der Auskunft nach dem Entgelttransparentgesetz – Ein Präzedenzurteil für mehr EntgeltgleichheitSarah Lincoln/Maria Seitz, Berlin, AuR 2022, 181-183
(BAG, Urteil vom 21.1.2021 – 8 AZR 488/19)
(eh)SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verlängert und neu gefasstProf. Dr. Ralf Jahn, Würzburg-Schweinfurt, DB 2022, 880
(Anmerkung zur Änderung des Corona-ArbSchV)
(eh)Beschränkung einer Hinterbliebenenversorgung durch MindestehedauerklauselRiArbG Dr. Volker Matthießen, Offenbach, DB 2022, 881
(BAG, Urteil vom 2.12.2021 – 3 AZR 254/21)
(eh)Arbeitgeberstellung von Ehegatten – Beschäftige in PrivathaushaltenRA Daniel Greger, Hamburg, DB 2022, 942
(BAG, Urteil vom 18.11.2021 – 2 AZR 229/21)
(eh)Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus als mitbestimmungspflichtige EinstellungRA Dr. Jakob Glajcar, LL. B., Gütersloh, DB 2022, 943
(BAG, Beschluss vom 22.9.2021 – 7 ABR 22/20)
(eh)Streik im Krankenhaus: Kein Anspruch auf gerichtliche Untersagung von Streikmaßnahmen vor einer schriftlichen Vereinbarung über einen NotdienstRAinnen Dr. Eva Rütz, LL. M./Katharina Gorontzi, LL. M., Düsseldorf, DB 2022, 944
(LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.10.2021 – 12 Ta 1310/21)
(eh)Beschränkung einer Hinterbliebenenversorgung durch AusscheidensklauselRiArbG Dr. Volker Matthießen, Offenbach, DB 2022, 945-946
(BAG, Urteil vom 2.12.2021 – 3 AZR 212/21)
(eh)

Keine Arbeitszeit bei freiwilligem Umziehen und Aufrüsten im privaten HaushaltRA Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, Bremen/Osterholz-Scharmbeck, BB 2022, 831-832
(BAG, Urteil vom 31.3.2021 – 5 AZR 148/20)
(eh)Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist kein Fall des vom Arbeitgeber zu tragenden BetriebsrisikosRAin Dr. Eva Rütz, LL. M., Düsseldorf, DB 2022, 1009
(BAG, Urteil vom 13.10.2021 – 5 AZR 211/21)
(eh)EuGH zu Mehrarbeitszuschlägen: Urlaubszeit ist bei der Berechnung zu berücksichtigenRAin Greta Luise Groffy/Robin Averesch, Hamburg, DB 2022, 1010
(EuGH, Urteil vom 13.1.2022 – Rs. C-514/20)
(eh)Bonusreduzierung „auf Null“: Bestimmung der erforderlichen „außergewöhnlichen Umstände“RA Dr. Benedikt Forschner, LL. M., München, DB 2022, 1011
(BAG, Urteil vom 13.10.2021 – 10 AZR 729/19)
(eh)Aktualisierte Bedienungsanleitung des BAG: Sozialplan und KlageverzichtsprämieRA Dr. Maximilian Schmidt, Köln, NZA 2022, 460-463
(BAG, Urteil vom 7.12.2021 –  Rs. 1 AZR 562/20)
(ck)Diskriminierung eines hörbehinderten StrafvollzugsbeamtenWiss. Mit. Sarah Häußinger, München, EuZA 2022, 211-220
(EuGH, Urteil vom 15.7.2021 – Rs. C-795/19 „Tartu Vangla“)
(ck)Altersdiskriminierung – Versetzung von Beschäftigten des öffentlichen Sektors in eine geringer vergütete ArbeitskräftereserveDr. Konstantina Bourazeri, LL.M., Essen, EuZA 2022, 221-232
(EuGH, Urteil vom 15.4.2021 – Rs. C-511/19 „Olympiako Athlitiko Kentro Athinon“)
(ck)Entsenderecht zwischen Arbeitnehmerschutz und ProtektionismusProf. Dr. Leszek Mitrus, Krakau, EuZA 2022, 233-243
(EuGH, Urteil vom 8.12.2020 – Rs. C-620/18 „Leszek Mitrus“)
(ck)Nichteinstellung vom Hebammen aufgrund fehlender Bereitschaft zur Mitwirkung an SchwangerschaftsabbrüchenWiss. Mit. Monika Flößer, München, EuZA 2022, 244-253
(EGMR, Urteile vom 11.2.2020 – Nr. 43726/17 „Grimmark/Schweden“, Nr. 62309/17 „Steen/Schweden“)
(ck)Vereinigtes Königreich: Gesetzlicher Mindestlohn im nächtlichen SchichtdienstLena Frey, München, EuZA 2022, 254
(Supreme Court, 19.3.2021 [2021], UKSC 8)
(ck)Vereinigtes Königreich: Nachvertragliche Wettbewerbsbeschränkung aus nachwirkender TreuepflichtWencke Salmen, München, EuZA 2022, 255
(High Court, 29.5.2020 [2020], EWHC 1360)
(ck)Frankreich: Klage gegen die behördliche Genehmigung des ArbeitsplatzerhaltungsplansClara Hastedt, München, EuZA 2022, 256
(Conseil d’État, 14.6.2021, Nr. 428459)
(ck)