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März 2022

Inhalt

 

A. Gesetzgebung

 

B. Rechtsprechung

 

Betriebliche Altersversorgung

Arbeitgeberzuschuss zum umgewandelten Entgelt

 

Betriebsverfassungsrecht

Unwirksamkeit der Betriebsratswahl 2018 bei Volkswagen Nutzfahrzeuge in Hannover 

Kosten einer Betriebsratsschulung – Erstattungspflicht des Arbeitgebers

 

Europarecht

Entsendung von Arbeitnehmern: Pflicht des nationalen Gerichts zur Prüfung, ob Sanktionen für die Verletzung von administrativen Verpflichtungen verhältnismäßig sind

„Vorübergehende Überlassung“ iSd RL 2008/104/EG

Vorabentscheidungsersuchen: Urlaub – Altersteilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell – Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers

C. Literatur

 

Allgemein

Minusstunden: Wer trägt das Betriebsrisiko?

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht – Gesetzliches Beschäftigungs- und Tätigkeitsverbot auch für Bestandspersonal?

Insolvenzgeld bei gescheiterter Sanierung – zugleich ein Beitrag zur fortlaufenden Plausibilitätskontrolle von höchstrichterlicher Rechtsprechung

Personalkostensenkungen in Krise und Insolvenz

Die elektronische Signatur im Arbeitsrecht – Ein Überblick

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht – Risiken und Nebenwirkungen

New Work nach der Corona-Pandemie – Implikationen der Pandemie im Hinblick auf Arbeitsort und Arbeitszeit

Verfahren zur Beurteilung psychischer Gefährdungen bei der Arbeit

Mehr Mitbestimmung wagen? – Die Pläne der Ampel-Koalition für die Unternehmensmitbestimmung und Gestaltungsstrategien für Unternehmen

Arbeitsvertragsrecht

Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen für Corporate-Influencer

Befristungsrecht

Weiterentwicklung der Rechtsprechung zu befristeten und auflösend bedingten Arbeitsverträgen

Befristung – wissenschaftliche Hilfstätigkeit

Betriebliche Altersversorgung

Teuerungsanpassung der Betriebsrenten in 2022 – Anstieg von Lebenshaltungskosten und Nettoeinkommen im Zeitraum 2019/2022 bzw. ab Rentenbeginn

Betriebsverfassungsrecht

Die datenschutzrechtliche Stellung des Betriebsrats innerhalb des Unternehmens – Steine statt Brot: Praktische Umsetzungsprobleme des § 79a BetrVG

Neuregelungen im Wahlrecht durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz und die geänderte Wahlordnung

Zur Geltendmachung und Auslegung von Sozialplanansprüchen

„Und tschüss!“ – Umgang mit de-facto-Freistellung von Betriebsratsmitgliedern

Beteiligung des Betriebsrats bei internationalen Arbeitsverhältnissen

Europarecht

Die neue Arbeitsbedingungen-Richtlinie der Europäischen Union

Einflüsse des EU-Rechts auf das Recht der Erwerbsminderungsrenten (Teil II) 

Arbeitszeiterfassung nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof - Darlegungs- und Beweislast bei der Geltendmachung von Überstundenvergütung

Rufbereitschaft am Ende – Jaeger reloaded?

Beschäftigtenversicherung und Einwohnersicherung in der Koordination der Alterssicherung unter EU-Staaten

Kündigung/Kündigungsschutz

Die Impfung als Kündigungsgrund – Hürden und Lösungsvorschläge im Lichte der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20 a IfSG

Prozessuales

Die Reichweite der aktiven Nutzungspflicht – Zum Digitalisierungsdilemma der Nichtzulassungsbeschwerde

Sozialrecht

Die Entwicklungslinien der Sozialkassenverfahren von der Weimarer Republik bis zur Bundesrepublik

Zur Genese von SOKA-BAU seit 1949: Bisherige Entwicklungslinien und Zukunftspotential

Grenzüberschreitende Dimension – Der Weg der Sozialkassenverfahren nach Europa

Das Saison-Kurzarbeitergeld

Gleichbehandlungskonzepte in der sozialen Koordinierung am Beispiel der Familienleistungen

Der Wohngruppenzuschlag nach §38a SGB XI – Geld- oder Sachleistung i.S.d. VO (EG) Nr. 883/2004?

Urlaubsrecht

Übersicht zur aktuellen Berechnung und Kürzung des Urlaubsanspruchs – 1 Mindesturlaubstag entspricht 13 gearbeiteten Tagen?

D. Entscheidungsbesprechungen


 
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A. Gesetzgebung

Weiterhin erleichterter Zugang zu KurzarbeitergeldMeldung der Bundesregierung vom 11.3.2022
Die Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld bleiben bis zum 30.6.2022 herabgesetzt. Der Bundesrat hat die Verlängerung der Corona-bedingten Sonderregelungen gebilligt.

Weiterführende Informationen sind auf der Seite der Meldungen der Bundesregierung abrufbar.
(gk)Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängertPressemitteilung des BMAS vom 16.3.2022
Die Basisschutzmaßnahmen werden nun nicht mehr unmittelbar in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben, sondern durch die Betriebe als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung in betrieblichen Hygienekonzepten festgelegt. Dabei sind sowohl das örtliche Infektionsgeschehen sowie die tätigkeitsspezifischen Infektionsgefahren, z.B. räumliche Begebenheiten, zu berücksichtigen. Die AG müssen zudem weiterhin über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung und die Impf-Möglichkeiten informieren und letztere während der Arbeitszeit ermöglichen. 

Die Änderungen traten am 20.3.2022 in Kraft und gelten bis einschließlich 25.5.2022.
(gk)Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer ArbeitsschutzverordnungenBMAS, Mitteilung über Gesetze und Gesetzesvorhaben vom 16.3.2022
Mit der Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen werden schwerpunktmäßig die Regelungen zu krebserzeugenden Gefahrstoffen in der Gefahrstoffverordnung aktualisiert. Dies betrifft zum einen das Risikokonzept bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen, das nunmehr vollständig in die Gefahrstoffverordnung aufgenommen wird. Wichtige Elemente sind hierbei die Voraussetzungen für Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos und Anzeigepflichten gegenüber der zuständigen Behörde. Zum anderen werden die Vorschriften zu Asbest entsprechend den Ergebnissen des nationalen Asbestdialogs angepasst. Dies betrifft insbesondere die Regelungen zu zulässigen Tätigkeiten und Anforderungen an die Qualifikation der Beschäftigten. 

Die Änderung der PSA-Benutzungsverordnung und der Biostoffverordnung dient jeweils der Anpassung eines Verweises an die aktuelle europäische Rechtslage.
(gk)Beratungsgegenstände des Bundestags

19. Sitzung, 27.2.2022: keine relevanten Beschlüsse.

20. Sitzung, 16.3.2022: 

  • Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP eingereichten Entwurfs eines „Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften“ (BT-Drs. 20/958) sowie Überweisung an Ausschüsse
  • Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP eingereichten Entwurfs eines „Gesetzes zur Verlängerung der Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen“ (BT-Drs. 20/959) sowie Überweisung an Ausschüsse
  • Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU „Einkommensausfälle für junge Eltern beim Elterngeld auffangen – Coronabedingte Elterngeldregelungen verlängern“ (BT-Drs. 20/1007) sowie Überweisung an Ausschüsse

21. Sitzung, 17.3.2022: 

  • Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU „Potentiale nutzen – Inklusive Arbeitswelt stärken“ (BT-Drs. 20/1013) sowie Überweisung an Ausschüsse

22. Sitzung, 18.3.2022: 

  • Zweite und dritte Beratung des von Fraktionen der SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP eingereichten Entwurfs eines „Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften“. Sodann: Annahme des Gesetzesentwurfs auf Drs. 20/958 idF der Beschlussempfehlung auf Drs. 20/1070. Ablehnung der Entschließungsanträge auf Drs. 20/1085, 20/1086
  • Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP eingereichten Entwurfs eines „Gesetzes zur Verlängerung der Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen“. Sodann: Annahme des Gesetzesentwurfs auf Drs. 20/959 idF der Beschlussempfehlung auf Drs. 20/1055
  • Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU „Einkommensausfälle für junge Eltern beim Elterngeld auffangen – Coronabedingte Elterngeldregelungen verlängern“. Sodann: Annahme der Beschlussempfehlung auf Drs. 20/1063. Das bedeutet: Ablehnung des Antrags auf Drs. 20/1007

23. Sitzung, 22.3.2022: keine relevanten Beschlüsse.

24. Sitzung, 23.3.2022: keine relevanten Beschlüsse.
(gk)Beratungsgegenstände des Bundesrats

1017. Sitzung, 11.3.2022: 

  • Kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses/Entschließung hinsichtlich eines Gesetzes zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen (BR-Drs. 68/22)
  • Stellungnahme hinsichtlich eines Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit (BR-Drs. 846/21)

1018. Sitzung/Sondersitzung, 18.3.2022:

  • Kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses hinsichtlich eines „Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften“ (BR-Drs. 116/22)
  • Zustimmung hinsichtlich einer „Zweiten Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung“ (BR-Drs. 117/22)
  • Zustimmung hinsichtlich der „Ersten Verordnung zur Änderung der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen“ (BR-Drs. 108/22)
  • Zustimmung hinsichtlich der „Ersten Verordnung zur Änderung der Werkstäten-Mitwirkungsverordnung“ (BR-Drs. 109/22)
  • Zustimmung hinsichtlich eines „Gesetzes zur Verlängerung des Sozialdienstleitster-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen“ (BR-Drs. 122/22)

(gk)Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt

Teil I: 7 – 11

  • Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Gesetze vom 18.3.2022 (BGBl I Nr. 10, S. 466)
  • Gesetz zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen vom 18.3.2022 (BGBl I Nr. 10, S. 473)
  • Erste Verordnung zur Änderung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung vom 18.3.2022 (BGBl I Nr. 10, S. 476)
  • Erste Verordnung zur Änderung der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen vom 18.3.2022 (BGBl I Nr. 10, S. 477)
  • Zweite Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung vom 18.3.2022 (BGBl I Nr. 10, S. 478)
  • Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen vom 23.3.2022 (BGBl I Nr. 11, S. 482)

Teil II: 5 - 6

Keine relevanten Veröffentlichungen
(gk)Veröffentlichungen im Amtsblatt der EU (Teil L) L 055 – L 100

  • Beschluss (EU) 2022/359 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2022 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer infolge eines Antrags Frankreichs — EGF/2021/005 FR/Airbus (L 68, S. 15)
  • Richtlinie(EU) 2022/431 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2022 zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit (L 88, S. 1)
  • Berichtigung der Richtlinie (EU) 2022/431 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2022 zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit( ABl. L 88 vom 16.3.2022 ) (L 89, S. 10)
  • Beschluss (EU) 2022/457 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2022 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassender Arbeitnehmer (EGF/2022/000 TA 2022 – technische Unterstützung auf Initiative der Kommission) (L 93, S. 142)
  • Beschluss (EU) 2022/458 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2022 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (Antrag Spaniens EGF/2021/006 ES/Cataluña Automobil) (L 93, S. 144)

(gk)

  • B. Rechtsprechung  

Betriebliche AltersversorgungArbeitgeberzuschuss zum umgewandelten EntgeltBAG, Urt. v. 8.3.2022 – 3 AZR 361/21 und 3 AZR 362/21, Pressemitteilung Nr. 11/22 v. 8.3.2022
Wenn ein Tarifvertrag zur Altersversorgung aus dem Jahr 2008 einen Anspruch der AN auf Entgeltumwandlung sowie Zusatzleistungen des AG zum umgewandelten Entgelt regelt, können die AN wegen der gesetzlichen Übergangsbestimmung in § 26a BetrAVG bis zum 31.12.2021 keinen weiteren Arbeitgeberzuschuss verlangen. Verweist ein Haustarifvertrag aus dem Jahre 2019 auf diesen Tarifvertrag, ist ein Anspruch auch über den 31.12.2021 hinaus ausgeschlossen.
(gk)BetriebsverfassungsrechtUnwirksamkeit der Betriebsratswahl 2018 bei Volkswagen Nutzfahrzeuge in HannoverBAG, Beschl. v. 16.3.2022 – 7 ABR 29/20, Pressemitteilung Nr. 12/22 v. 16.3.2022
Die im Frühjahr 2018 bei der Volkswagen AG am Standort Hannover-Stöcken durchgeführte Betriebsratswahl war unwirksam.
Der Wahlvorstand kann die schriftliche Stimmabgabe nur für räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernte Betriebsteile und Kleinstbetriebe beschließen. Im vorliegenden Fall war der Wahlvorstand – selbst unter Berücksichtigung eines ihm zustehenden Beurteilungsspielraums – zu Unrecht davon ausgegangen, dass diese Voraussetzung auch bei den drei unmittelbar an das umzäunte Werksgelände angrenzenden Betriebsstätten erfüllt ist. Dieser Fehler konnte das Wahlergebnis auch beeinflussen.
(gk)
Kosten einer Betriebsratsschulung – Erstattungspflicht des ArbeitgebersBAG, Urt. v. 17.11.2021 – 7 ABR 27/20
Den Arbeitgeber trifft die Erstattung von Schulungskosten von Betriebsratsmitgliedern gem. §§ 40 Abs. 1, 37 Abs. 6 BetrVG auch dann, wenn der Schulungsanbieter Beigaben in Form von Arbeitsgesetzen, einem Kommentar zum BetrVG und ein Tablet für die Betriebsratsarbeit gewährt. Sofern der Schulungspreis vom Veranstalter pauschal geltend gemacht wird und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Preis der Schulung durch die Beigaben unangemessen hoch ist, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten zu tragen.
(gk)EuroparechtEntsendung von Arbeitnehmern: Pflicht des nationalen Gerichts zur Prüfung, ob Sanktionen für die Verletzung von administrativen Verpflichtungen verhältnismäßig sindEuGH, Urt. v. 8.3.2022 – C-205/20, Pressemitteilung Nr. 43/22 v. 8.3.2022
Ein nationales Gericht kann eine nationale Sanktionsregelung auch dann anwenden, wenn diese gegen die Entsenderichtlinie verstößt. Das nationale Gericht muss sich jedoch versichern bzw. sicherstellen, dass die Sanktionen für die Verletzung von administrativen Verpflichtungen verhältnismäßig sind. 
(gk)„Vorübergehende Überlassung“ iSd RL 2008/104/EGEuGH, Urt. v. 17.3.2022 – Rs. C-232/20
Art. 1 Abs. 1 der RL 2008/104/EG über Leiharbeit ist dahin auszulegen, dass der in dieser Bestimmung verwendete Begriff „vorübergehend“ der Überlassung eines AN, der einen Arbeitsvertrag oder ein Arbeitsverhältnis mit einem Leiharbeitsunternehmen hat, an ein entleihendes Unternehmen, die zur Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz erfolgt, der dauerhaft vorhanden ist und der nicht vertretungsweise besetzt wird, nicht entgegensteht.
Art. 1 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 5 der RL 2008/104 sind dahin auszulegen, dass es einen missbräuchlichen Einsatz aufeinanderfolgender Überlassungen eines Leiharbeitnehmers darstellt, wenn diese Überlassungen auf demselben Arbeitsplatz bei einem entleihenden Unternehmen für eine Dauer von 55 Monaten verlängert werden, falls die aufeinanderfolgenden Überlassungen desselben Leiharbeitnehmers bei demselben entleihenden Unternehmen zu einer Beschäftigungsdauer bei diesem Unternehmen führen, die länger ist als das, was unter Berücksichtigung sämtlicher relevanter Umstände, zu denen insbesondere die Branchenbesonderheiten zählen, und im Kontext des nationalen Regelungsrahmens vernünftigerweise als „vorübergehend“ betrachtet werden kann, ohne dass eine objektive Erklärung dafür gegeben wird, dass das betreffende entleihende Unternehmen auf eine Reihe aufeinanderfolgender Leiharbeitsverträge zurückgreift. Diese Feststellungen zu treffen, ist Sache des vorlegenden Gerichts.
Die RL 2008/104 ist dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegensteht, die eine Höchstdauer der Überlassung desselben Leiharbeitnehmers an dasselbe entleihende Unternehmen festlegt, wenn sie durch eine Übergangsvorschrift die Berücksichtigung von vor dem Inkrafttreten dieser Regelung liegenden Zeiträumen bei der Berechnung dieser Dauer ausschließt und dem nationalen Gericht die Möglichkeit nimmt, die tatsächliche Dauer der Überlassung eines Leiharbeitnehmers zu berücksichtigen, um festzustellen, ob diese Überlassung im Sinne der Richtlinie „vorübergehend“ war; dies festzustellen, ist Sache dieses Gerichts. Ein nationales Gericht, bei dem ein Rechtsstreit ausschließlich zwischen Privatpersonen anhängig ist, ist nicht allein aufgrund des Unionsrechts verpflichtet, eine solche unionsrechtswidrige Übergangsvorschrift unangewendet zu lassen.
Art. 10 Abs. 1 der RL 2008/104 ist dahin auszulegen, dass in Ermangelung einer nationalen Rechtsvorschrift, die eine Sanktion für die Nichteinhaltung dieser Richtlinie durch Leiharbeitsunternehmen oder entleihende Unternehmen vorsieht, der Leiharbeitnehmer aus dem Unionsrecht kein subjektives Recht auf Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem entleihenden Unternehmen ableiten kann.
Die Richtlinie 2008/104 ist dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, die die Tarifvertragsparteien ermächtigt, auf der Ebene der Branche der entleihenden Unternehmen von der durch eine solche Regelung festgelegten Höchstdauer der Überlassung eines Leiharbeitnehmers abzuweichen.
(gk)Vorabentscheidungsersuchen: Urlaub – Altersteilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell – Mitwirkungsobliegenheiten des ArbeitgebersBAG, Urt. v. 12.10.2021 – 9 AZR 577/20 (A)
Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um die Beantwortung über folgender Fragen ersucht:
1. Stehen Art. 7 der RL 2003/88/EG oder Art. 31 Abs. 2 GrCh der Auslegung einer nationalen Regelung wie § 7 Abs. 3 BUrlG entgegen, der zufolge der in der Arbeitsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses erworbene, bisher nicht erfüllte Anspruch eines AN auf bezahlten Jahresurlaub in der Freistellungsphase mit Ablauf des Urlaubsjahres oder zu einem späteren Zeitpunkt erlischt?
Sollte der Gerichtshof die Frage verneinen:
2. Stehen Art. 7 der RL 2003/88/EG oder Art. 31 Abs. 2 GrCh der Auslegung einer nationalen Regelung wie § 7 Abs. 3 BUrlG entgegen, der zufolge der bisher nicht erfüllte Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub eines AN, der im Verlauf des Urlaubsjahres aus der Arbeits- in die Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses eintritt, mit Ablauf des Urlaubsjahres oder zu einem späteren Zeitpunkt erlischt, wenn der AG – ohne zuvor seine Mitwirkungsobliegenheiten bei der Verwirklichung des Urlaubsanspruchs erfüllt zu haben – dem AN den gesamten Jahresurlaub antragsgemäß für einen Zeitraum unmittelbar vor Beginn der Freistellungsphase bewilligt hat, die Erfüllung des Urlaubsanspruchs aber – zumindest teilweise – nicht eintreten konnte, weil der AN nach der Urlaubsbewilligung arbeitsunfähig erkrankte?
(gk)
Vorabentscheidungsersuchen: Massenentlassung – Zweck des § 17 Abs. 3 S. 1 KSchGBAG, 27.1.2022 – 6 AZR 155/21 (A) 
Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts ersucht den Gerichtshof der Europäischen Union um die Auslegung des Zwecks der in Art. 2 Abs. 3 Unterabs. 2 der Massenentlassungsrichtlinie 98/59/EG festgelegten Verpflichtung, der Arbeitsverwaltung eine Abschrift von Teilen der Mitteilung an den Betriebsrat im Konsultationsverfahren zu übermitteln. Die Kenntnis dieses Zwecks ist erforderlich, um unter Beachtung des Äquivalenz- und Effektivitätsgrundsatzes die Sanktion für einen Verstoß gegen § 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG, der Art. 2 Abs. 3 Unterabs. 2 der Richtlinie umsetzt, festlegen zu können.
(gk)GleichbehandlungPersönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen – Diskriminierung wegen des Alters?BAG, Beschl. v. 24.2.2022 – 8 AZR 208/21 (A) – Pressemitteilung v. 24.2.2022 Nr. 9/22
Ob eine unmittelbare Benachteiligung durch eine Stellenausschreibung, in welcher ein Assistenzdienst „weibliche Assistentinnen“ in allen Lebensbereichen des Alltags, die „am besten zwischen 18 und 30 Jahre alt sein“ sollten, nach den Bestimmungen des AGG gerechtfertigt ist und sich im Hinblick auf die Auslegung dieser Bestimmungen in Übereinstimmung mit den Vorgaben der RL 2000/78/EG Fragen der Auslegung von Unionsrecht stellen, ersucht der Achte Senat des BAG den EuGH, folgende Frage zu beantworten:
Können Art. 4 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Art. 7 und/oder Art. 2 Abs. 5 der Richtlinie 2000/78/EG – im Licht der Vorgaben der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Charta) sowie im Licht von Art. 19 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) – dahin ausgelegt werden, dass in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters gerechtfertigt werden kann?

[Hinweis: Eine detailliertere Beschreibung des zugrundeliegenden Sachverhalts ist auf der Seite des BAG abrufbar.]
(gk)Kündigung/KündigungsschutzKündigungserklärungsfrist – ElternzeitLAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 15.3.2022 – 5 Sa 122/21, Leitsatz
Die zweiwöchige Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB ist gewahrt, wenn der AG im Falle von Mutterschutz oder Elternzeit die behördliche Zulässigkeitserklärung innerhalb der Zwei-Wochen-Frist beantragt hat, gegen die Versagung der Zulässigkeitserklärung rechtzeitig Widerspruch bzw. Klage erhoben hat und sodann die außerordentliche Kündigung unverzüglich nach Kenntnisnahme vom Wegfall des Zustimmungserfordernisses (Ende des Mutterschutzes oder der Elternzeit) ausspricht.
(gk)
Fristlose Kündigung eines BetriebsratsmitgliedLAG Baden-Württemberg, Urt. v. 25.3.2022 – 7 Sa 63/21, Pressemitteilung vom 25.3.2022
Wer im Rahmen eines von ihm angestrengten Gerichtsverfahrens bestimmte Schriftsätze der Gegenseite, in denen Daten, insbesondere auch besondere Kategorien personenbezogener Daten (Gesundheitsdaten), verarbeitet werden, der Betriebsöffentlichkeit durch die Verwendung eines zur Verfügung gestellten Links offenlegt und dadurch auch die Weiterverbreitungsmöglichkeit eröffnet, ohne dafür einen rechtfertigenden Grund zu haben, verletzt rechtswidrig und schuldhaft Persönlichkeitsrechte der in diesen Schriftsätzen namentlich benannten Personen mit der Folge, dass eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt ist. 
(gk)
Kündigung einer Musicaldarstellerin wegen fehlender Corona-SchutzimpfungArbG Berlin, Urt. v. 3.2.2022 – 17 Ca 11178/21, Pressemitteilung Nr. 03/22 v. 3.3.2022
Ein AG darf in einem Musicalaufführungsbetrieb ein „2G-Modell“ durchsetzen und einer Darstellerin, die über keine Corona-Schutzimpfung verfügt, noch vor Vertragsbeginn kündigen.
Eine Kündigung stellt insbesondere auch keine Maßregelung gem. § 612a BGB dar. 
Der Ausschluss nicht geimpfter AN verstößt auch nicht gegen das AGG. Auch ist das „2G-Modell“ nicht willkürlich gewählt, da insbesondere das tägliche Vorlegen eines negativen Corona-Testergebnisses die Betriebsabläufe stärker beeinträchtigen und die Beschäftigung nicht geimpfter Personen aufgrund der strengeren Quarantäneregelungen ein höheres Risiko für etwaige Personalausfälle für den Musicalbetrieb darstellen würde. 
(gk)ProzessualesEröffnung des Rechtsweges zu den ArbeitsgerichtenLAG Hessen, Beschl. v. 1.2.2022 – 19 Ta 507/21 – Leitsätze
Der Annahme eines Arbeitsverhältnisses steht es nicht entgegen, wenn der Vertrag der Parteien nicht als Arbeitsverhältnis bezeichnet ist. In diesem Fall kommt es auf die tatsächliche Vertragsdurchführung und nicht auf die Bezeichnung im Vertrag an. Durch Parteivereinbarung kann die Bewertung einer Rechtsbeziehung als Arbeitsverhältnis nicht abbedungen und der Geltungsbereich des Arbeitnehmerschutzrechts nicht eingeschränkt werden. Anders ist dies jedoch im umgekehrten Fall, in dem die Vertragsparteien einen als Arbeitsvertrag bezeichneten Vertrag abschließen und für ein Arbeitsverhältnis typische Rechte und Pflichten im Vertrag regeln. Haben die Parteien ein Arbeitsverhältnis vereinbart, so ist es auch regelmäßig als solches einzuordnen. Die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses ist nur maßgebend, wenn die Parteien ein Vertragsverhältnis nicht als Arbeitsverhältnis bezeichnet haben, tatsächlich jedoch ein solche gelebt wurde. Wollen die Parteien eines Arbeitsverhältnisses ihre Rechtsbeziehungen künftig als freies Dienstverhältnis fortsetzen, müssen sie das hinreichend klar unter Beachtung von § 623 BGB vereinbaren. Hieran hat sich durch die Kodifizierung des Arbeitsvertrags in § 611a BGB nichts geändert. § 611a Abs. 1 S. 6 BGB regelt nur, dass die abweichende Bezeichnung des Vertrags dann nicht maßgeblich ist, wenn die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses ergibt, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt. Den umgekehrten Fall, dass der Vertrag als Arbeitsvertrag bezeichnet ist und in diesem ein Arbeitsverhältnis vertraglich geregelt ist, betrifft § 611a Abs. 1 S. 6 BGB nicht. Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist in einem solchen Fall eröffnet.
(gk)Gegenstandswert – anwaltliche Tätigkeit – VergleichsmehrwertLAG Hamburg, Beschl. v. 1.3.2022 – 7 Ta 1/22, Leitsätze
Der Gegenstandswert für die Freistellung eines AN, die länger als einen Monat dauert, ist pauschalierend in Höhe eines Monatsgehaltes des AN festzusetzen.
Der Streitwert eines Vergleichs geht über den Streitwert des Verfahrens, in dem der Vergleich geschlossen wird, nur dann hinaus, wenn er Regelungen enthält, durch die andere Streitgegenstände beigelegt werden, die zwar nicht im vorliegenden Verfahren, wohl aber bereits in einem anderen Verfahren anhängig sind, oder über die die Parteien bislang zwar nur außergerichtlich gestritten haben, bei denen aber die konkrete Gefahr besteht, dass sie ohne die vergleichsweise Regelung alsbald in einem gerichtlichen Verfahren ausgetragen werden. Der Gegenstandswert einer Zeugnisregelung beträgt ein Bruttomonatsgehalt des AN, sofern über den Inhalt des Zeugnisses eine Regelung getroffen wurde. Zeugnisregelungen in einem Vergleich sind auch dann werterhöhend zu berücksichtigen, wenn über sie zuvor nicht gestritten worden ist.
(gk)UrlaubsrechtKeine (analoge) Anwendung des § 9 BUrlG bei Quarantäne des ArbeitnehmersLAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 15.2.2022 – 1 Sa 208/21
§ 9 BUrlG ist nicht analog anzuwenden, wenn ein Arbeitnehmer nicht arbeitsunfähig erkrankt ist und sich in angeordnete häusliche Quarantäne begeben muss. 

[Hinweis: Ebenso haben bereits das LAG Düsseldorf sowie das LAG Köln entschieden. Abweichend dagegen das LAG Hamm]
(gk)


  •  C. Literatur

AllgemeinMinusstunden: Wer trägt das Betriebsrisiko?RA Lukas Beismann, Hannover, NJW-Spezial 2022, 114-115
Hintergrund des Beitrags ist, dass ein Arbeitgeber gegenüber einem Arbeitnehmer bei Minusstunden einen Ausgleichsanspruch des Vergütungsvorschusses hat. Anhand von verschiedenen Konstellationen, wie zum Beispiel ein Annahmeverzug gemäß § 615 BGB, stellt der Verfasser knapp dar, welche Partei bei Minusstunden das Betriebsrisiko trägt. Dabei berücksichtigt er insbesondere die bisherige Rechtsprechung des BAG und die aktuellen Arbeitsausfälle und Betriebsschließungen aufgrund der Coronapandemie.
(eh)Die einrichtungsbezogene Impfpflicht – Gesetzliches Beschäftigungs- und Tätigkeitsverbot auch für Bestandspersonal?Akad. Rat a. Z. Alexander J. Schmidt/Wiss. Mit. Christopher Schneider, Bayreuth, NZA-RR 2022, 121-124
Anlass des Beitrags ist die Einführung einer Impfpflicht in Gesundheitseinrichtungen gemäß § 20a IfSG. Den Schwerpunkt legen die Verfasser dabei auf die Frage, für wen die gesetzlichen Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote nach § 20a Abs. 3 IfSG gelten. Zunächst erläutern sie den Inhalt der Regelung, um dann anhand der Auslegungskriterien zu ermitteln, ob die in der Norm genannten Verbote nur für neueingestellte Personen gelten oder ob auch Bestandspersonal vom Anwendungsbereich erfasst wird.
(eh)Insolvenzgeld bei gescheiterter Sanierung – zugleich ein Beitrag zur fortlaufenden Plausibilitätskontrolle von höchstrichterlicher RechtsprechungRA Dr. Nick Marquardt, Halle, BB 2022, 436-440
In diesem Beitrag setzt sich der Verfasser mit der Rechtsprechung des BSG zur Gewährung von Insolvenzgeld bei gescheiterter Sanierung kritisch auseinander. Dafür gibt er zunächst einen kurzen Überblick über die Vorschriften über das Insolvenzgeld und die Rechtsprechung des BSG zum Insolvenzgeldanspruch. Anschließend diskutiert er kritisch die Argumentation des BSG und erläutert die sozial- und arbeitsrechtlichen Folgen aus Arbeitnehmerperspektive, die sich aus dieser Rechtsprechung ergeben.
(eh)Personalkostensenkungen in Krise und InsolvenzRAin Dr. Simone Wernicke/Felix Schaffner, Frankfurt a. M., BB 2022, 500-507
Mit Hinblick auf die Coronapandemie beleuchten die Verfasser in diesem Beitrag die rechtlichen Möglichkeiten und Erleichterungen für Unternehmen in einer Krise oder Sanierung. Insbesondere erörtern sie, ob es möglich ist, Personalkosten zu senken, beispielsweise durch Streichung von Sonderzahlungen oder Absenkung der Grundgehälter, ohne dabei das Personal zu reduzieren. Zum Schluss geben sie Lösungsvorschläge, wie während einer Krise oder eines Insolvenzverfahrens ein Ausgleich zwischen den betrieblichen Interessen und den Arbeitnehmerinteressen gefunden werden kann.
(eh)Die elektronische Signatur im Arbeitsrecht – Ein ÜberblickRAin Yasmin Miriam Patora/Wiss. Mit. Arthur Neugebauer, Düsseldorf/Hamburg, BB 2022, 564-569
In diesem Beitrag setzen sich die Verfasser mit den Fragen auseinander, ob und inwiefern die elektronische Signatur im Arbeitsrecht möglich ist und welche Risiken sie mit sich bringt. Zunächst geben sie einen Überblick über die bereits existierenden elektronischen Signaturen und Formvorschriften. Anschließend erläutern sie anhand von arbeitsrechtlichen Anwendungsbeispielen, in welchen Bereichen die elektronischen Signaturen umzusetzen wären und geben Handlungsempfehlungen für die Praxis. 
(eh)Die einrichtungsbezogene Impfpflicht – Risiken und NebenwirkungenRA Dr. Kai Bonitz/Shahnaz Schleiff, Berlin-Brandenburg, NZA 2022, 233-238
In diesem Beitrag wird die Diskussion um eine Corona-Impfpflicht und die neu eingeführte Regelung des § 20 a IfSG aufgegriffen. Mit dieser Regelung soll eine sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen eingeführt werden. Anhand der Auslegungskriterien erläutern die Verfasser zunächst den Anwendungsbereich der Norm, um dann das Verfahren zur Durchsetzung der Impfpflicht zu erklären. Dabei gehen sie insbesondere auf die jeweiligen Pflichten der betroffenen Personen ein.
(eh)New Work nach der Corona-Pandemie – Implikationen der Pandemie im Hinblick auf Arbeitsort und ArbeitszeitWiss. Mit. Vanessa Dorothea Dohrmann, LL. M., Siegen, DB 2022, 664-668
Die Verfasserin erörtert in diesem Beitrag die Frage, wie sich die Arbeitsgestaltung aufgrund der Digitalisierung und der Coronapandemie aktuell geändert hat oder künftig verändern wird. Den Schwerpunkt legt sie dabei auf die Aspekte Arbeitsorganisation, Arbeitsort, Arbeitszeit, Arbeitsinhalte, Arbeitsmittel, Beschäftigungsformen und Qualifikationen von Mitarbeitern. Insbesondere erörtert sie, wie die Einführung neuer Homeoffice-Regeln und die Flexibilisierung der Arbeitszeiten eine bessere Work-Life-Balance schaffen könnten.
(eh)Verfahren zur Beurteilung psychischer Gefährdungen bei der ArbeitHolger Dahl/Prof. Dr. Alfred Oppolzer, Königstein/Hamburg, BB 2022, 628-634
Hintergrund des Beitrags ist die arbeitsschutzrechtliche Pflicht von Arbeitgebern zur Beurteilung von Gefährdungen am Arbeitsplatz gemäß § 5 ArbSchG. Davon ist unter anderem nach § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG auch die Gefährdungsbeurteilung durch psychische Belastungen umfasst. Zunächst erklären die Verfasser kurz den allgemeinen Begriff der Gefährdung und die gesetzlichen Anforderungen an die Beurteilung. Unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des BAG setzten sie sich dann mit den Beurteilungsverfahren konkret für psychische Belastungen auseinander.
(eh)Mehr Mitbestimmung wagen? – Die Pläne der Ampel-Koalition für die Unternehmensmitbestimmung und Gestaltungsstrategien für UnternehmenRAe Dr. Patrick Mückl/Boris Blunck, Düsseldorf/Frankfurt a. M., DB 2022, 735-740
In diesem Beitrag beleuchten die Verfasser die geplanten Änderungen zur Ausweitung der Unternehmensmitbestimmung durch die Ampel-Koalition. Die Pläne sehen zum einen die Erweiterung des Anwendungsbereichs des Drittelbeteiligungsgesetzes (DrittelbG) und die Beseitigung des sogenannten „Einfriereffekts“ der SE vor. Sie vergleichen das Reformvorhaben mit der aktuellen Rechtslage und benennen mögliche Auswirkungen und Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmen.
(eh)ArbeitsvertragsrechtArbeitsrechtliche Rahmenbedingungen für Corporate-InfluencerWiss. Mit. Dr. Marie Herberger, LL. M., Passau, NZA 2022, 238-242
In diesem Beitrag beleuchtet die Verfasserin, ab wann ein sogenannter Corporate-Influencer als Arbeitnehmer gilt und wie sein Arbeitsverhältnis ausgestaltet werden kann. Vor allem legt sie dabei den Fokus auf die Unterscheidung zwischen Einheits- und Trennungsmodell. Dabei wird unterschieden, ob die Influencertätigkeit in ein bestehendes Arbeitsverhältnis eingegliedert wird (Einheitsmodell) oder ob neben dem Arbeitsvertrag ein weiterer Werk-/Dienstvertrag für die Influencertätigkeit geschlossen wird (Trennungsmodell). Anschließend bewertet sie kurz die Folgeprobleme, die sich aus den Ausgestaltungsmöglichkeiten ergeben.
(eh)BefristungsrechtWeiterentwicklung der Rechtsprechung zu befristeten und auflösend bedingten ArbeitsverträgenPräsLAG a. D. Dr. Peter Bader, Frankfurt a. M., NZA-RR 2022, 113-120
Der Beitrag dient als Überblick über wesentliche Entscheidungen zu befristeten und auflösend bedingten Arbeitsverträgen seit 2020. Dabei greift der Verfasser unter anderem Rechtsprechung zu Themen Befristungsvereinbarung, Sachgründe einer Befristung, Befristung zur Erprobung und Beteiligung des Betriebsrats auf.
(eh)Befristung – wissenschaftliche HilfstätigkeitPascal Annerfelt, Frankfurt a. M., AuR 2022, 120-123
Der Beitrag ist dem aktuellen Urteil des BAG vom 30.6.2021 (7 AZR 245/20) gewidmet. Die Entscheidung betraf eine Entfristungsklage einer studentischen Beschäftigten. Zunächst gibt der Verfasser einen knappen Überblick über den rechtspolitischen Hintergrund der Entscheidung und stellt den Sachverhalt vor. Anschließend gibt es eine kritische Bewertung zu dem Urteil und den Defiziten des deutschen Befristungsrechts in Bezug zu Hochschulen.
(eh)Betriebliche AltersversorgungTeuerungsanpassung der Betriebsrenten in 2022 – Anstieg von Lebenshaltungskosten und Nettoeinkommen im Zeitraum 2019/2022 bzw. ab RentenbeginnMichael Kelwing/Gerd Ringwald, Stuttgart, DB 2022, 526-532
Hintergrund des Beitrags ist die dreijährige Anpassungspflicht von Leistungszusagen durch Arbeitgeber gemäß § 16 Abs. 1 BetrAVG. Durch die Coronapandemie sind die Verbraucherpreise im Jahr 2021 in verschiedenen Bereichen gestiegen. Aus diesem Grund zeigen die Verfasser anhand von mehreren Berechnungsbeispielen auf, welche Bewertungsmaßstäbe an die Teuerungsanpassung für die letzten drei Jahre angelegt werden müssen.
(eh)BetriebsverfassungsrechtDie datenschutzrechtliche Stellung des Betriebsrats innerhalb des Unternehmens – Steine statt Brot: Praktische Umsetzungsprobleme des § 79a BetrVGRAinnen Christina Reifelsberger, LL.M./Ina Koplin, Laatzen/Hamburg, DB 2022, 598-603
In diesem Beitrag erörtern die Verfasserinnen, welche datenschutzrechtliche Stellung der Betriebsrat im Unternehmen hat, da diese Frage nicht abschließend durch die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung geklärt wurde. Den Schwerpunkt legen sie dabei auf die Frage, ob und inwiefern die neue Regelung des § 79a BetrVG die bisherige Rechtslage ändert. Abschließend stellen sie eine Mustervereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zur gegenseitigen Unterstützung bei der Einhaltung des Datenschutzes zur Verfügung.
(eh)Neuregelungen im Wahlrecht durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz und die geänderte WahlordnungDr. Sandra Carlson, LL.M./Nils Kummert, Nürnberg/Berlin, AuR 2022, 100-108
Anlass des Beitrags ist zum einen die Einführung des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes im Sommer 2021 und zum anderen die geänderte Wahlordnung im Zusammenhang mit den regelmäßigen Betriebsratswahlen im Frühjahr 2022. Die Verfasser greifen schwerpunktmäßig die Änderungen, die die Durchführung des Wahlverfahrens betreffen, auf und befassen sich mit möglichen Auslegungs- und Umsetzungsschwierigkeiten. Beispielsweise geben sie einen Überblick über die neuen Regelungen zum Anwendungsbereich, zur Briefwahl und der Möglichkeit der Teilnahme mittels Video- oder Telefonkonferenz.
(eh)Zur Geltendmachung und Auslegung von SozialplanansprüchenRA Dr. Jan Fritz Geiger, Kaiserslautern, AuR 2022, 109-115
Gegenstand des Beitrags ist das aktuelle Urteil des BAG vom 25.2.2020 (1 ABR 38/18) zur Berechnung von Sozialplanabfindungen. Nach einer kurzen Darstellung des Sachverhalts und einer Erklärung der Berechnungsmöglichkeiten setzt sich der Verfasser mit der Auslegung von Betriebsvereinbarungen auseinander. Anhand der Auslegungskriterien und der Entscheidung des BAG erklärt er, ob und inwiefern die Anwendung von Betriebsvereinbarungen als Berechnungsgrundlage für Sozialpläne dienen kann.
(eh)„Und tschüss!“ – Umgang mit de-facto-Freistellung von BetriebsratsmitgliedernDr. Sebastian Verstege/Dr. Adrian Schürgers, Düsseldorf/Berlin, BB 2022, 692-696
Ausgangspunkt des Beitrags ist die Möglichkeit der Freistellung von Betriebsratsmitgliedern gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG. Die Verfasser beleuchten, ob und inwiefern dem Arbeitgeber Handlungsoptionen offenstehen, sich an der Entscheidung über die Arbeitsfreistellungen zu beteiligen. Dafür stellen sie zunächst die Voraussetzungen für die Arbeitsbefreiung dar, um dann den Umgang mit einzelnen Problemen zwischen Betriebsratsmitglied und Arbeitgeber zu erläutern.
(eh)Beteiligung des Betriebsrats bei internationalen ArbeitsverhältnissenFabian Neugebauer, LL.M., Köln, ZESAR 2022, 104- 110
Der Autor setzt sich mit der Frage auseinander, ob ein Betriebsrat für Teilnehmer eines von der französischen Regierung geförderten internationalen Freiwilligenprogramms (V.I.E.) zuständig ist. Bei der Entscheidung, ob inländische Betriebsräte tätig werden müssen, richtet sich die Rechtsprechung des BAG nach der Dauer der Auslandstätigkeit. Aus anwaltlicher Vorsicht sollte der Betriebsrat bei Unsicherheit hinzugezogen werden. Betriebsvereinbarungen und Interessens- und Sozialplanverhandlungen gelten für eingegliederte im Ausland tätige Arbeitnehmer. Betriebsversammlungen und Sprechstunden dürfen nicht im Ausland abgehalten werden. Ein V.I.E ist weder aktiv noch passiv für den inländischen Betriebsrat wahlberechtigt. 
(ks) EuroparechtDie neue Arbeitsbedingungen-Richtlinie der Europäischen UnionRA Michael Schubert, Freiburg, AuR 2022, 115-120
Hintergrund des Beitrags ist die EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der EU vom 20.6.2019. Den Schwerpunkt setzt der Verfasser dabei auf die Umsetzung der Vorgaben ins deutsche Recht. Nach einer kurzen Darstellung der Entstehung und des Inhalts der Richtlinie erläutert er, in welchen Bereichen das nationale Recht geändert werden muss. Beispielsweise enthält die Richtlinie einen erweiterten unionsrechtskonformen Arbeitnehmerbegriff und neue Unterrichtungspflichten, die künftig umgesetzt werden müssen.
(eh)Einflüsse des EU-Rechts auf das Recht der Erwerbsminderungsrenten (Teil II)Dr. Anders Leopold, Kassel, ZESAR 2022, S. 62- 68
Der Autor beschreibt die Aspekte der Leistungsberechnung unter Berücksichtigung von Hinzuverdiensten, Leistungsgewährung, Rentenverfahren und Prozessrecht mit besonderem Augenmerk auf das Beweisverfahren. Herauszuheben ist, dass die Erwerbsminderungsrente innerhalb der EU unbeschränkt, also unabhängig einer Wohnortveränderung, ausgezahlt werden muss. Es handelt sich nicht um eine gesamteuropäische Rente, sondern um (Teil)-Renten der Mitgliedstaaten. Das Verwaltungsverfahren wird daher zur Vereinfachung automatisch eingeleitet. In Gerichtsprozessen ist besonders auf völkerrechtliche Komplikationen bei der Begutachtung von ausländischen Sachverständigen zu achten. Insgesamt wird die Arbeitnehmerfreizügigkeit durch die Regelungen gut unterstützt.
(ks)Arbeitszeiterfassung nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof - Darlegungs- und Beweislast bei der Geltendmachung von ÜberstundenvergütungRudolf Hahn, Erfurt, ZESAR 2022, S. 69- 72
Der Verfasser befasst sich mit der Frage, ob die Rechtsprechung des EuGH vom 14.5.2019, Rs. C-55/18 (CCOO) Einfluss auf die Arbeitszeitmessung und eine damit verbundene Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers hat. Auf diese Thematik und die Frage nach der damit einhergehenden Arbeitsvergütung hat das Urteil allerdings keine Auswirkungen. Es befasst sich mit der Auslegung der Arbeitszeitrichtlinie und bezieht sich somit nur auf den Arbeitsschutz. Unabhängig davon merkt der Autor an, dass die Vorgabe des EuGH zur objektiven, verlässlichen und zugänglichen Arbeitszeitbemessung immer noch nicht umgesetzt worden ist. 
(ks) Rufbereitschaft am Ende – Jaeger reloaded?VRiBAG a. D. Dr. Mario Eylert/RA Dr. Michael Meyer, Erfurt/Neu-Isenburg, NZA 2022, 225-232
Ausgangspunkt des Beitrags ist die Rechtsprechung des EuGH zur Rufbereitschaft aus dem Jahr 2021 (Rs. C-214/20; C-344/19; C-580/19; C-107/19). Die Verfasser gehen der Frage nach, welche Auswirkungen die Urteile auf das nationale Recht haben, insbesondere auf die Rechtsprechung des BAG. Nach einer knappen Darstellung der verschiedenen Rechtssachen, erklären sie anhand der Auslegung des EuGH, was unter „inaktiven“ Bereitschaftszeiten zu verstehen ist und ob diese unter die arbeitsschutzrechtliche Arbeitszeit fällt. Vor allem gehen sie dabei auf die vom EuGH entwickelten Beurteilungskriterien für eine Abgrenzung zwischen Arbeitszeit und Freizeit ein.
(eh)Beschäftigtenversicherung und Einwohnersicherung in der Koordination der Alterssicherung unter EU-StaatenDr. Arno Bokeloh, Bonn, ZESAR 2022, S. 111- 114
Um die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU zu gewähren, ist es wichtig die Unterschiede in den Alterssicherungssysteme der Mitgliedstaaten abzustimmen und Versorgungslücken zu vermeiden. Der Autor zeigt daher die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Beschäftigtenversicherung und Einwohnersicherung auf. Beide Systeme gewährleisten einen angemessenen Schutz und lassen sich gut miteinander koordinieren. Eine Umstrukturierung des deutschen Rentensystems ist nicht wahrscheinlich, auch wenn die geplante Einbeziehung von Selbstständigen und die bestehende Pflichtversicherung von erziehenden Personen in die Altersvorsorge Wesenszüge einer Einwohnersicherung hat. 
(ks)Kündigung/KündigungsschutzDie Impfung als Kündigungsgrund – Hürden und Lösungsvorschläge im Lichte der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20 a IfSGWiss. Mit. Yannick Peisker/Wiss. Mit. Lena Bleckmann, Bonn, BB 2022, 635-640
Anlässlich der neu eingeführten einrichtungsbezogenen Impfpflicht erörtern die Verfasser, ob sich aus dieser Norm ein personenbedingter Kündigungsgrund ergeben könnte. Zunächst erläutern sie dafür den Anwendungsbereich der Norm und die Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung der Impfpflicht. Anschließend untersuchen sie aus kündigungsschutzrechtlicher Perspektive, ob eine fehlende Impfung einen Kündigungsgrund darstellt und ob eine solche Kündigung in der Praxis Aussicht auf Erfolg hätte.
(eh)ProzessualesDie Reichweite der aktiven Nutzungspflicht – Zum Digitalisierungsdilemma der NichtzulassungsbeschwerdeRA Martin Brune/Wiss. Mit. Theresa Merkens, LL. M., Berlin, NZA 2022, 242-247
Ausgangspunkt des Beitrags ist die Einführung der aktiven Nutzungspflicht der elektronischen Übermittlung im Rechtsverkehr an den Gerichten gemäß § 46 g ArbGG. Als problematisch sehen die Verfasser jedoch an, dass die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 72 a Abs. 2 S. 1 ArbGG weiterhin ausdrücklich schriftlich einzureichen ist. Aufgrund dieser Diskrepanz setzten sie sich mit der Reichweite der Nutzungspflicht auseinander und untersuchen, ob Heilungsmöglichkeiten für formwidrige Einlegungen bestehen.
(eh)SozialrechtDie Entwicklungslinien der Sozialkassenverfahren von der Weimarer Republik bis zur BundesrepublikProf. Dr. Daniel Klocke, Wiesbaden, SR 2022 (Sonderausgabe), 3-19
Dieser Beitrag dient als geschichtlicher Überblick über Sozialkassenverfahren. Hierfür erläutert der Verfasser zunächst kurz den Begriff der Sozialkasse und die historischen Traditionslinien von der Weimarer Republik bis zur Bundesrepublik. Anschließend gibt er einen Überblick über wesentliche gesellschaftliche Veränderungen, die zur Entwicklung des Sozialkassensystems beigetragen haben. Dabei geht er insbesondere auf verschiedene Zeitabschnitte, wie die Zeit des Nationalsozialismus, als auch auf verschiedene Gewerbe ein.
(eh)Zur Genese von SOKA-BAU seit 1949: Bisherige Entwicklungslinien und ZukunftspotentialProf. Dr. Stefan Greiner/RA Dr. Alexander Pionteck, Bonn/Köln, SR 2022 (Sonderausgabe), 19-28
In diesem Beitrag geben die Verfasser einen ausführlichen Überblick über die historische Entwicklung der Sozialkassen im Baugewerbe. Unter Berücksichtigung der besonderen Rahmenbedingungen in der Baubranche erläutern sie zunächst die wesentlichen historischen Entstehungsetappen seit 1949, um dann Prognosen für künftige Entwicklungen aufzustellen. Insbesondere erklären sie hierfür die Gründung der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK).
(eh)Grenzüberschreitende Dimension – Der Weg der Sozialkassenverfahren nach EuropaProf. Dr. Manfred Walser, LL.M., Mainz, SR 2022 (Sonderausgabe), 29-43
Der Verfasser erörtert in diesem Beitrag, welche Auswirkung die Stärkung des Binnenmarktes und die Europäisierung von Beschäftigungen auf die Sozialkassensysteme, insbesondere in der Bauwirtschaft hat. Unter Berücksichtigung des nationalen Rechts, des Unionsrechts und der Rechtsprechung stellt er zunächst die Entwicklungen des Rechts der Arbeitnehmerentsendung vor. Anschließend erläutert er, wie sich die Umsetzung des Entsendeverfahrens in der Praxis entwickelt hat.
(eh)Das Saison-KurzarbeitergeldWiss. Mit. Dr. Claudia Weinkopf, Duisburg-Essen, SR 2022 (Sonderausgabe), 44-52
In diesem Beitrag erörtert die Verfasserin die Entwicklung des Saison-Kurzarbeitergeldes im Hinblick auf die bauspezifische Arbeitsmarktpolitik. Ausgangsproblem war, dass es im Baugewerbe im Sommer zu einer Überbeschäftigung und im Winter zu einer Arbeitslosigkeit kam. Zunächst erläutert sie die verschiedenen historischen Entwicklungsetappen, wie beispielsweise die Einführung des gesetzlichen Schlechtwettergeldes bei witterungsbedingten Arbeitsausfällen, um sich dann der Entwicklung des Saison-Kurzarbeitergeldes zu widmen.
(eh)Gleichbehandlungskonzepte in der sozialen Koordinierung am Beispiel der FamilienleistungenDr. Erika Kovács, Wien, ZESAR 2022, S. 51- 61
Die Autorin untersucht, inwiefern die VO 883/2004 und die Freizügigkeit der Unionsbürger und Arbeitnehmer einen Leistungsexport von Familienleistungen für Wanderarbeitnehmer gewährleisten. Die Gleichbehandlungskonzepte der Rechtsquellen unterscheiden sich in ihrem Fokus und müssen daher aufeinander abgestimmt werden. Versorgungslücken bestehen zum Beispiel im Hinblick auf die Sozialhilfe, da ein Ausschluss vom Heimatversicherungssystem vorgesehen ist, aber keine Aufnahme in den Beschäftigungsstaat begründet wird. Daraus folgt die gleiche Auswirkung auf soziale Leistungen der aktiven Personen. Dafür, dass in diesen Fällen ein Gleichbehandlungsgebot abgeleitet werden könnte, spricht die Benachteiligung, die aus der grenzüberschreitenden Erwerbstätigkeit entsteht.
(ks) Der Wohngruppenzuschlag nach §38a SGB XI – Geld- oder Sachleistung i.S.d. VO (EG) Nr. 883/2004?Prof. Dr. Dr. Erik Hahn, Zittau/Görlitz, ZESAR 2022, S. 99- 103
2012 entstand durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz der Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag, welcher bei sogenannten „Pflege-WGs“ greift. Begründet auf der Sozialkoordinierung ist der Umgang damit auch ein europäisches Thema. Fraglich ist, ob sich der Anspruch auf Geldleistungen bezieht, wodurch er in den Mitgliedstaaten exportfähig wäre. Der Autor kommt durch die Bestimmung des Geld- und Sachleistungsbegriff und die Einstufung der Wesenszüge des Wohngruppenzuschlags zu dem Ergebnis, dass es sich um eine Geldleistung handelt. Eine Exportfähigkeit liegt somit nach Art. 21 Abs. 1 Satz 1 (EG) Nr. 883/2004 vor. 
(ks) UrlaubsrechtÜbersicht zur aktuellen Berechnung und Kürzung des Urlaubsanspruchs – 1 Mindesturlaubstag entspricht 13 gearbeiteten Tagen?RAin Dr. Julia M. Bruck, Essen, DB 2022, 463-468
Unter Berücksichtigung sowohl der nationalen als auch der europäischen Rechtsprechung gibt die Verfasserin mit ihrem Beitrag einen Überblick über die aktuelle Rechtslage zur Berechnung und Kürzung des Urlaubsanspruchs. Anhand einer Vielzahl von Beispielen erläutert sie die neuen europäischen Voraussetzungen und vergleicht diese mit der bisherigen deutschen Rechtslage durch das BUrlG. 
(eh)

 

 D. Entscheidungsbesprechungen

Auslegung einer Betriebsvereinbarung – BonuszahlungRAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2022, 115-116
(BAG, Urteil vom 13.10.2021 – 10 AZR 729/19)
(eh)Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Durchführung eines bEMRAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2022, 116
(BAG, Urteil vom 7.9.2021 – 9 AZR 571/20)
(eh)Pflicht zu neuerlichem bEM wegen erneuter ArbeitsunfähigkeitRAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2022, 116
(BAG, Urteil vom 18.11.2021 – 2 AZR 138/21)
(eh)Zahlung einer Abfindung bei vorherigem Versterben des ArbeitnehmersRAin Dr. Brigitte Glatzel, Mainz, NZA-RR 2022, 126
(LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2021 – 2 Sa 11/21)
(eh)Pandemiebedingte Schließungen kein Betriebsrisiko des ArbeitgebersRA Prof. Dr. Michael Fuhlrott, Hamburg, NZA-RR 2022, 160
(BAG, Urteil vom 13.10.2021 – 5 AZR 211/21)
(eh)Kein Anspruch auf Durchführung eines betrieblichen EingliederungsmanagementsRAe Prof. Dr. Michael Fuhlrott/Katharina Bodendieck, Hamburg, NZA-RR 2022, 161
(BAG, Urteil vom 7.9.2021 – 9 AZR 571/29)
(eh)Keine Nachgewährung von Urlaub bei QuarantäneRA Prof. Dr. Michael Fuhlrott, NZA-RR 2022, 162
(LAG Köln, Urteil vom 13.12.2021 – 2 Sa 488/21)
(eh)Erschwerniszuschlag für Tragen einer OP-MaskeRAin Dr. Brigitte Glatzel, Mainz, NZA-RR 2022, 163
(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.11.2021 – 17 Sa 1067/21)
(eh)Keine Nachgewährung von UrlaubstagenRAin Dr. Brigitte Glatzel, Mainz, NZA-RR 2022, 164
(LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.10.2021 – 7 Sa 857/21)
(eh)Zugangsnachweis bei Einwurf-EinschreibenRA Johann Ante, Dortmund, NZA-RR 2022, 165
(LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.1.2022 – 1 Sa 159/21)
(eh)Regelungskompetenz des Gesamtbetriebsrats für unternehmensweite PrämienbestimmungenWiss. Mit. Stephan Sura, Köln, NZA-RR 2022, 166
(BAG, Urteil vom 9.11.2021 – 1 AZR 206/20)
(eh)Pkh-Antrag ohne Unterschrift wahrt SchriftformRobert Weber, LL.M., Sömmerda, NZA-RR 2022, 167
(LAG Hamm, Beschluss vom 6.12.2021 – 14 Ta 410/21)
(eh)Vollstreckbare Weiterbeschäftigung bei streitiger StellenstreichungRobert Weber, LL.M., Sömmerda, NZA-RR 2022, 168
(LAG Hamm, Beschluss vom 6.12.2021 – 12 Ta 378/21)
(eh)Angeordnete Fortbildungszeiten als Arbeitszeit i.S.d. Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EGWiss. Mit. Stephan Sura, Köln, DB 2022, 469
(EuGH, Urteil vom 28.10.2021 – Rs. C-909/19)
(eh)Keine Diskriminierung bei fehlendem Zugang der Einladung zum VorstellungsgesprächRA Dr. Jakob Glajcar, LL.B., Gütersloh, DB 2022, 470
(BAG, Urteil vom 1.7.2021 – 8 AZR 297/20)
(eh)Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch Gleichlauf von Krankschreibung und KündigungsfristRAe Fabian Neugebauer, LL.M./Jan Westhues, LL.B., Köln, DB 2022, 471
(BAG, Urteil vom 8.9.2021 – 5 AZR 149/21)
(eh)Ordnungsgemäßes betriebliches Eingliederungsmanagement nur bei Beachtung des DatenschutzesRAin Kathrin Vossen, Köln, DB 2022, 533
(LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.10.2021 – 4 Sa 70/20)
(eh)Tarifliches Zusatzgeld – Reichweite eines durch Formularvertrag begründeten Anspruchs auf GehaltsanpassungRA Dr. Sebastian Frahm, Stuttgart/Berlin, DB 2022, 534
(BAG, Urteil vom 21.7.2021 – 5 AZR 10/21)
(eh)Die sog. „Besonderheiten des Betriebsrentenrechts“ können, etwa im Falle der Unwirksamkeit von AVB, als AGB bei der Klauselkontrolle nach §§ 307 ff. BGB eine ergänzende Auslegung gebietenRAe Philipp A. Lämpe/Dr. Nils Börner, Wiesbaden, BB 2022, 446-448
(BAG, Urteil vom 13.7.2021 – 3 AZR 298/20)
(eh)Ordentliche krankheitsbedingte Kündigung: Berücksichtigung von Sondervergütung als kündigungsrelevante wirtschaftliche BelastungRA Dr. Thomas Köllmann, Köln, BB 2022, 509-510
(BAG, Urteil vom 22.7.2021 – 2 AZR 125/21)
(eh)Urlaubsabgeltungsanspruch ist nicht teilbarRA Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, Bremen, BB 2022, 512
(BAG, Urteil vom 25.11.2021 – 6 AZR 94/19)
(eh)Anspruch auf Überstundenvergütung trotz entgegenstehender Betriebsvereinbarung wegen Vorrang des TarifvertragesRA Dr. Severin Gotthard Kunisch BB 2022, 575
(BAG, Urteil vom 17.8.2021 – 1 AZR 175/20)
(eh)Keine Pflicht zur Herausgabe von auswertbaren Dateien mit Entgeltlisten nach dem EntgTranspG – aber Pflicht zum Erstellen solcher Dateien?RA Markulf Behrendt, Hamburg, BB 2022, 576
(BAG, Beschluss vom 23.3.2021 – 1 ABR 7/20)
(eh)Rufbereitschaft als Arbeitszeit – selbstständige Tätigkeit eines Feuerwehrmanns als TaxifahrerRA Dr. Martin Kock, Köln, DB 2022, 604
(EuGH, Urteil vom 11.11.2021 – Rs. C-214/20)
(eh)Klageänderung in der Berufungsinstanz wegen weiterer Kündigungen unwirksamRAe Dr. Christoph Fingerle/Dr. Andreas Schubert, Freiburg, DB 2022, 605
(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.4.2021 – 7 Sa 497/19)
(eh)Ablösung einer betrieblichen ÜbungRA Tobias Grambow, Berlin, DB 2022, 606
(BAG, Urteil vom 17.8.2021 – 1 AZR 50/20)
(eh)Vorkehrungen des Arbeitgebers für Menschen mit BehinderungRAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2022, 146
(EuGH, Urteil vom 10.2.2022 – Rs. C-485/20)
(eh)Zulässiger Abfindungshöchstbetrag in einem SozialplanRAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2022, 147
(BAG, Urteil vom 7.12.2021 – 1 AZR 562/20)
(eh)Betriebliche Mitbestimmung bei Hinausschieben der BeendigungRAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2022, 147-148
(BAG, Beschluss vom 22.9.2021 – 7 ABR 22/20)
(eh)Auskunft und Stufenklage auf gerichtliche BonusbestimmungRAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2022, 148
(BAG, Urteil vom 8.9.2021 – 10 AZR 11/19)
(eh)Im Gestrüpp der BetriebsratsvergütungRA Prof. Dr. Georg Annuß, LL. M., München/Regensburg, NZA 2022, 247-249
(LG Braunschweig, Urteil vom 28.9.2021 – 16 KLs 85/19 ua)
(eh)Wegfall der Homeoffice-Pflicht ab Ende März 2022Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg-Schweinfurt, DB 2022, 669
(Beschluss zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 16.2.2022)
(eh)Keine originäre Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für Aufgaben des Arbeits- und GesundheitsschutzesRAin Kerstin Gröne, Köln, DB 2022, 670
(LAG Nürnberg, Beschluss vom 10.9.2021 – 4 TaBV 29/19)
(eh)Auskunft über und Kopie von personenbezogenen Daten – Tenor und AntragProf. Dr. Michael Fuhlrott, Hamburg, NJW 2022, 965
(BAG, Urteil vom 16.12.2021 – 2 AZR 235/21)
(eh)Tariffähigkeit der DHVProf. Dr. Daniel Klocke/Wiss. Mit. Bianca Langer, Wiesbaden, AuR 2022, 136-137
(BAG, Beschluss vom 22.6.2021 – 1 ABR 28/20)
(eh)Kein Individualanspruch des Arbeitnehmers auf Durchführung eines BEMRAe Paula Wernecke/Marcel Heinen, Köln, DB 2022, 741
(BAG, Urteil vom 7.9.2021 – 9 AZR 571/20)
(eh)Annahmeverzug – böswillig unterlassener ZwischenverdienstRAe Dirk H. Laskawy/Peggy Lomb, Bielefeld/Leipzig/München, DB 2022, 742
(BAG, Urteil vom 8.9.2021 – 5 AZR 205/21)
(eh)Disposition über Arbeitskraft in der Verbraucherinsolvenz – Besonderheiten bei tariflichem FreistellungsanspruchRAin Greta Luise Groffy, Hamburg, DB 2022, 743
(BAG, Urteil vom 15.7.2021 – 6 AZR 460/20)
(eh)Überstundenvergütung nach Unwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung zur Dauer der ArbeitszeitRAin Sandra Sfinis, Hamburg, DB 2022, 744
(BAG, Urteil vom 17.8.2021 – 1 AZR 175/20)
(eh)Private Messenger-Chats sind zur Begründung einer Kündigung auch im Kündigungsschutzverfahren grundsätzlich verwertbar. Das Vorliegen eines Verwertungsverbots und sich aus den Chats ergebender Kündigungsgründe ist Gegenstand einer stets vorzunehmenden Einzelfallabwägung.Michelle Leppin, Köln, BB 2022, 703-704
(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.7.2021 – 21 Sa 1291/20)
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