C. Literatur

Allgemein

Erteilung einer Entgeltabrechnung über ein digitales Mitarbeiterpostfach

Dringender Regelungsbedarf in Sachen Arbeitszeit und deren Erfassung

Betriebliches Eingliederungsmanagement – aktuelle Rechtsprobleme in der Praxis

Der „krankfeiernde“ Arbeitnehmer – aktuelle Entwicklungen zu einem Dauerstreitthema

Phishing-Mails und Haftungsrisiken von Arbeitnehmern

Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit - Die „standardmäßigen“ Ausnahmen nach §§ 9 und 10 ArbZG

Arbeitszeit und Deregulierung - Laudatio für Rudolf Buschmann

Hugo Sinzheimer und das moderne Arbeitsrecht

Der Sport und das Arbeitsrecht

New Work – New Pay - Arbeitsrechtliche Herausforderungen moderner Vergütung

Befristungsrecht

Lieber heute als morgen: Die vorzeitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit verlängerter Frist

Betriebsverfassungsrecht

Nachträgliche Mitbestimmungsverhandlungen und missbräuchliche Vorenthaltung von Beteiligungsrechten bei der SE im Lichte der Olympus-Entscheidung des EuGH

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Aufstellung und Änderung von Dienstplänen

Die Einstellungs- und Entlassungsbefugnis als maßgebliches Kriterium für die Annahme des Status als leitende Angestellte in eigenständigen Betrieben

Der betriebsverfassungsrechtliche Weiterbeschäftigungsanspruch

Die Zwangsvollstreckung des Betriebsrats aus Unterlassungstiteln gegen den Arbeitgeber

Datenschutz

Datenschutz in der digitalen Arbeitswelt: das Beispiel Plattformarbeit

Totgeglaubte leben länger: Impulse für eine Neugestaltung der Grundlagen der Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext

Europarecht

Geltung und Maßgaben der EU-Grundfreiheiten für das Privatrechtsverhältnis

FairPay: EU-Entgelttransparenz-Richtlinie – jetzt handeln statt auf „False Friends“ vertrauen

Kündigung/Kündigungsschutz

„Mischtatbestände“ von personen- und verhaltensbedingter Kündigung – dogmatischer Hintergrund, praktische Fälle und neue Tendenzen der Rechtsprechung

Kollisionsrecht und Kündigungsschutz – auch am Beispiel der Wahl US-amerikanischen Arbeitsrechts

Die Kündigung grenzüberschreitender Arbeitsverhältnisse zwischen Arbeitsvertragsstatut, Formstatut und Eingriffsnormen

Mutterschutz und Erziehungsurlaub

Aktuelle Entwicklungen im Mutterschutzrecht

Zentrale Fortentwicklungen des Mutterschutzes unter Berücksichtigung der Novelle des Mutterschutzgesetzes 2025

Sozialrecht

Der Beschäftigtenbegriff bei Lehrkräften in neueren BSG-Urteilen

Vertragsgestaltung für Honorarkräfte nach dem Herrenberg-Urteil

D. Entscheidungsbesprechungen


 
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A. Gesetzgebung

Konsultation zum Recht auf Nichterreichbarkeit und faire Telearbeit: EU-Kommission führt Gespräche mit SozialpartnernMeldung der EU-Kommission vom 25.7.2025
Die Europäische Kommission unternimmt die nächsten Schritte, um das Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Nichterreichbarkeit und faire Telearbeit einzuführen und hat Gespräche in der zweiten Phase mit den Sozialpartnern aufgenommen. Bei diesen Gesprächen werden die Standpunkte der Sozialpartner der EU zu einer möglichen Initiative auf EU-Ebene eingeholt, um die Risiken der „Always-on“-Arbeitskultur zu verringern und faire und hochwertige Telearbeit für Arbeitnehmer sicherzustellen.

Konkret werden die Sozialpartner gebeten, sich zu folgenden Themen zu äußern:

  • Recht der Arbeitnehmer auf Nichterreichbarkeit;
  • Faire und hochwertige Telearbeit, einschließlich Nichtdiskriminierung, Zugang zu Ausrüstung, Datenschutz und Überwachung;
  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Weitere Informationen und Hintergründe sind auf der Seite der Meldungen der EU-Kommission abrufbar.
(gk)

Bundeskabinett beschließt TariftreuegesetzPressemitteilung des BMAS vom 6.8.2025
Das Bundeskabinett hat am 6.8.2025 ein Tariftreuegesetz beschlossen. Damit soll ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie geleistet werden.

Wichtige Änderungen:

  • Einführung eines neuen Bundestariftreuegesetzes: Öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes werden grundsätzlich nur noch an Unternehmen vergeben, die sich verpflichten, den zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die einschlägigen tariflichen Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
  • Geltung ab einem Auftragswert von 50.000 Euro: Die Regelung greift künftig für Aufträge und Konzessionen des Bundes grundsätzlich ab einem geschätzten Auftrags- oder Vertragswert von 50.000 Euro.

Das Gesetz soll nach dem Kabinettbeschluss im Bundestag beraten und noch im Laufe des Jahres 2025 verabschiedet werden. Es bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Weitere Informationen sind auf der Seite der Pressemitteilungen des BMAS abrufbar.
(gk)

Kabinett beschließt Rentenpaket 2025Pressemitteilung des BMAS vom 6.8.2025
Das Bundeskabinett hat am 6.8.2025 das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten beschlossen. Mit dem sogenannten Rentenpaket 2025 werden drei zentrale Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt: die Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent bis 2031, die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeit in der Rentenversicherung für vor 1992 geborene Kinder sowie die Aufhebung des Anschlussverbots bei sachgrundlosen Befristungen für Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

Weitere und vertiefende Informationen sind auf der Seite der Pressemitteilungen des BMAS abrufbar.
(gk)

Beratungsgegenstände des Bundestags

Keine Beratungen im Berichtszeitraum.
(gk)

Beratungsgegenstände des Bundesrats

Keine Beratungen im Berichtszeitraum.
(gk)

Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt

  • Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse (BGBl. 2025 I Nr. 188 vom 14.08.2025)

(gk)

Veröffentlichungen im Amtsblatt der EU (Teil L)

Keine relevanten Veröffentlichungen im Berichtszeitraum.

(gk)



  • B. Rechtsprechung
 

AllgemeinHerausgabe eines Kettenbaggers und Radladers durch einen ehemaligen KommanditistenLAG Thüringen, Urt. v. 9.7.2025 - 4 Sa 117/24, Leitsatz
Auf das dingliche Verhältnis sind die Regeln des Schuldrechts nur bedingt anwendbar. § 273 BGB kann nur ein Zurückbehaltungsrecht begründen, wenn der Gegenanspruch aus demselben Rechtsverhältnis herrührt. Bei der Vindikationslage muss man sich damit behelfen, die Konnexität über das der ursprünglichen Überlassung der Gegenstände zugrundeliegende Schuldverhältnis herzuleiten.
(ma)

BetriebsverfassungsrechtMaßgeblicher Zeitpunkt zur Bemessung des Arbeitsentgelts von BetriebsratsmitgliedernBAG, Urt. v. 20.3.2025 - 7 AZR 181/24, Leitsatz
Im Zusammenhang mit der (Mindest-)Bemessung des Arbeitsentgelts von Mitgliedern des Betriebsrats nach § 37 Abs. 4 BetrVG ist zur Bestimmung der vergleichbaren Arbeitnehmer auf den Zeitpunkt der erstmaligen Übernahme des Betriebsratsamts – sowie bei Vorliegen eines sachlichen Grundes auf einen späteren Zeitpunkt – grundsätzlich auch dann abzustellen, wenn nach Beendigung der Amtszeit noch während des nachwirkenden Entgeltschutzzeitraums i.S.v. § 37 Abs. 4 S. 1 BetrVG bzw. dessen Erhöhung i.S.v. § 38 Abs. 3 BetrVG wegen Wiederwahl des Betriebsratsmitglieds eine weitere Amtszeit beginnt.
(ma)

Unmöglichkeit der Nachladung eines Ersatzmitglieds bei Kenntniserlangung von Verhinderung am Tag der BetriebsratssitzungBAG, Urt. v. 26.6.2025 - 8 AZR 276/24, Leitsatz
Der Betriebsratsvorsitzende darf regelmäßig annehmen, dass die rechtzeitige Nachladung eines Ersatzmitglieds jedenfalls dann nicht mehr möglich ist, wenn ihm die Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds erst im Lauf des Tags der Betriebsratssitzung zur Kenntnis gelangt.
(ma)

GleichbehandlungNichtberücksichtigung von Ruhenszeiten wegen Erziehungsurlaub oder Elternzeit für Besitzstandsbetrag stellt keine unzulässige Benachteiligung darBAG, Urt. v. 6.5.2025 - 3 AZR 65/24, Leitsatz
Eine Wartezeitregelung für einen Besitzstandsbetrag der betrieblichen Altersversorgung, nach der nicht umlagefähige Ruhenszeiten ohne Entgeltanspruch auch wegen Erziehungsurlaubs oder Elternzeit nicht mitzählen, führt nicht zu einer unzulässigen mittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts.
(ma)

Nichtbestellung eines Inklusionsbeauftragten als Indiz für kausalen Zusammenhang zwischen Schwerbehinderung und einer BenachteiligungBAG, Urt. v. 26.6.2025 - 8 AZR 276/24, Leitsatz
Die Verletzung der sich aus § 181 SGB IX ergebenden Pflicht des Arbeitgebers, einen Inklusionsbeauftragten zu bestellen, kann ein Indiz i.S.v. § 22 AGG für den kausalen Zusammenhang zwischen der Schwerbehinderung und einer Benachteiligung begründen. Das setzt jedoch voraus, dass durch die benachteiligende Maßnahme die spezifischen Belange schwerbehinderter Menschen betroffen sind.
(ma)

Kündigung/KündigungsschutzKein Sonderkündigungsschutz für Mitarbeiter, der in Probezeit Betriebsrat gründen möchteLAG München, Urt. v. 20.8.2025 - 10 SLa 2/25, Pressemitteilung v. 20.8.2025 (gekürzt)
Das LAG München hat entschieden, dass der besondere Kündigungsschutz des § 15 Abs. 3b KSchG nicht während der Wartezeit von sechs Monaten gem. § 1 Abs. 1 KSchG greift und außerdem Verwirkung eintritt, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber nicht zeitnah (innerhalb von drei Wochen, spätestens aber innerhalb von drei Monaten) nach dem Zugang der Kündigung über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 15 Abs. 3b KSchG informiert.
(ma)

ProzessualesVergleichsmehrwert für qualifiziertes ZeugnisLAG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 30.7.2025 - 1 Ta 36/25, Leitsatz
Stand eine betriebsbedingte Kündigung im Streit oder fehlen Angaben über die Kündigungsgründe, bedarf es zur Festsetzung eines Vergleichsmehrwertes für eine Zeugniserteilung regelmäßig nähere Angaben, aus denen auf eine im Zeitpunkt des Vergleiches bestehenden Streit bzw. auf eine Ungewissheit über Zeugnisanspruch geschlossen werden kann.
(ma)

Unstatthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Einstellung der ZwangsvollstreckungLAG Niedersachsen, Urt. v. 8.8.2025 - 9 Ta 170/25
Die sofortige Beschwerde gegen die Einstellung der Zwangsvollstreckung im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage ist nicht statthaft. § 707 Abs. 2 ZPO gilt entsprechend. Die Zulassung eines Rechtsmittels oder die insoweit fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung ist für das Beschwerdegericht nicht bindend, wenn die Beschwerde gegen die angefochtene Entscheidung bereits nicht statthaft ist.
(ma)

Tarifrecht/TarifvertragsrechtEintritt der Verdrängung eines Minderheitstarifvertrags kraft GesetzesBAG, Beschluss v. 19.3.2025 - 4 ABR 35/23, Leitsatz
Die in § 4a Abs. 2 S. 2 TVG angeordnete Verdrängung eines Minderheitstarifvertrags tritt im Fall einer Tarifkollision unmittelbar – ohne rechtskräftigen Beschluss nach § 99 Abs. 3 ArbGG – kraft Gesetzes ein.
(ma)

Geltung eines Tarifvertrags im Wege der Bezugnahme in einem anderen TarifvertragBAG, Urt. v. 31.7.2025 - 6 AZR 172/24, Pressemitteilung v. 31.7.2025 (gekürzt)
Nimmt ein Tarifvertrag auf einen anderen Tarifvertrag Bezug, werden die Regelungen des in Bezug genommenen Tarifvertrags inkorporierter Teil des verweisenden Tarifvertrags. Als solcher gelten sie unmittelbar und zwingend zwischen den an den Verweisungstarifvertrag gebundenen Parteien eines Arbeitsvertrags. Das gilt auch für den Fall, dass am Abschluss des in Bezug genommenen Tarifvertrags eine nicht tariffähige Partei beteiligt gewesen sein sollte.
(ma)

  • C. Literatur 

AllgemeinErteilung einer Entgeltabrechnung über ein digitales MitarbeiterpostfachRiArbG Tobias Mommer, Koblenz, RdA 2025, 157-169
In seinem Beitrag stellt der Autor dar, dass eine digitale Bereitstellung der Lohnabrechnung über ein gesichertes Mitarbeiterpostfach den gesetzlichen Anforderungen des §108 Abs. 1 GewO iVm § 126b BGB genügt. Er begrüßt die Entscheidung des 9. Senats des BAG, wonach es sich bei dem Anspruch auf Abrechnung um eine Holschuld handelt und daher weder die Einwilligung des Arbeitsnehmers noch ein Zugang im Sinne des § 130 BGB erforderlich ist. Der Autor sieht hierin eine praxisnahe und rechtssichere Lösung, die dem digitalen Fortschritt und der Entbürokratisierung gerecht wird.
(ib)

Dringender Regelungsbedarf in Sachen Arbeitszeit und deren ErfassungVors. RiBAG a.D. Prof. Franz Josef Düwell, Konstanz, BB 2025, 1525-1527
Der Autor zeigt in diesem Beitrag auf, dass die aktuelle Gesetzeslage zur Arbeitszeiterfassung und Höchstarbeitszeit einer gesetzgeberischen Klarstellung bedarf. Er kritisiert die unklare Mitbestimmungslage und fordert praktikable und rechtssichere Regelungen, die auch flexible Arbeitszeitmodelle wie die Vertrauensarbeitszeit berücksichtigen.
(ib)

Betriebliches Eingliederungsmanagement – aktuelle Rechtsprobleme in der PraxisPräsident der Staatl. Sozialverwaltung Bayern Dr. Norbert Kollmer, NJW 2025, 1841-1848
Der Autor behandelt in seinem Beitrag die rechtlichen Herausforderungen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (beM) nach § 167 SGB IX, das Beschäftigte nach längerer Krankheit beim Erhalt ihres Arbeitsplatzes unterstützen soll. Er macht deutlich, dass die Umsetzung in der Praxis, insbesondere mit Blick auf den Kündigungsschutz, die Mitwirkungsrechte und den Datenschutz, von besonderer Unsicherheit geprägt ist. Abschließend betont er, dass das Verfahren sorgfältig und rechtssicher gestaltet werden muss, um Nachteile im Kündigungsfall zu vermeiden.
(ib)

Der „krankfeiernde“ Arbeitnehmer – aktuelle Entwicklungen zu einem DauerstreitthemaProf. Dr. Alexander Eufinger, BB 2025, 1652-1657
Der Autor zeigt in seinem Beitrag, dass der bisher nahezu unanfechtbare Beweiswert ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen durch die neuere Rechtsprechung des BAG relativiert wurde und durch konkrete Indizien, wie zum Beispiel das zeitliche Zusammentreffen mit einer Kündigung oder auffällige Fehlzeitenmuster, erschüttert werden kann. Er hebt hervor, dass Arbeitgeber bei Verdacht auf ein „Krankfeiern“ zwar über ein breites Spektrum an Reaktionsmöglichkeiten verfügen, deren rechtliche Durchsetzbarkeit jedoch von der Qualität der Beweise und einer sorgfältigen Einzelfallabschätzung abhänge.
(ib)

Phishing-Mails und Haftungsrisiken von ArbeitnehmernProf. Dr. Alexander Eufinger, Wiesbaden, DB 2025, 1890-1896
Aufgrund der Zunahme von Phishing-Mails als Risiko für Unternehmen stellt sich die Frage, ob Arbeitnehmer, die auf eine solche Mail hereingefallen sind, persönlich für den entstandenen Schaden haften oder ob letztlich der Arbeitgeber haftet. Maßgeblich sind dafür die Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung. Hierbei sei relevant, inwieweit das Unternehmen seiner eigenen Compliance- und Organisationsverantwortung nachgekommen ist. Der Verfasser rät Unternehmen dazu, präventiv in IT-Sicherheit, Mitarbeiterschulungen und organisatorische Sorgfaltspflichten zu investieren.
(ck)

Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit - Die „standardmäßigen“ Ausnahmen nach §§ 9 und 10 ArbZGDr. Norbert Kollmer, Bayreuth, DB 2025, 1959-1966
Vor dem Hintergrund zunehmender Kritik am Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit nach § 9 ArbZG stellt der Verfasser den Normzweck der Regelung und die auch schon heute bestehenden Ausnahmetatbestände nach §§ 10 Abs. 1, 14 und 15 ArbZG ausführlich dar. Diese bieten nach Ansicht des Verfassers ausreichende Möglichkeiten zur Flexibilität, würden aber in der Praxis nicht immer erkannt und ausgeschöpft, sodass Arbeitgeber sich über die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen des Arbeitszeitrechts informieren sollten.
(ck)

Arbeitszeit und Deregulierung - Laudatio für Rudolf BuschmannJürgen Ulber, Frankfurt a.M., AuR 2025, 319-325
Anlässlich der Verabschiedung von Rudolf Buschmann beschäftigt sich der Verfasser kritisch mit dem aktuellen Arbeitszeitrecht sowie den Reformvorstellungen der Regierungskoalition und stellt vor diesem Hintergrund den seiner Ansicht nach bestehenden gesetzlichen Regelungsbedarf heraus. Erforderlich sei insbesondere die Einbeziehung des im Arbeitsverhältnis bestehenden Machtungleichgewichts, arbeitsmarktpolitischer und demografiebedingter Aspekte sowie eine soziale Infrastruktur zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie ein Ausbau des Gesundheitsschutzes.
(ck)

Hugo Sinzheimer und das moderne ArbeitsrechtProf. Dr. Daniel Ulber, Trier, SR 2025, 119-126
In dem anlässlich des 150. Geburtstags von Hugo Sinzheimer gehaltenen Vortrag beschäftigt sich der Autor mit der fortwirkenden Bedeutung Sinzheimers für das Arbeitsrecht und die Grundlagen der Tarifautonomie. Er schildert insbesondere die historische Entwicklung des Tarifvertragsrechts, die verfassungsrechtliche Verankerung der Tarifautonomie sowie die Konzeption der Tarifautonomie als kollektiv ausgeübte Privatautonomie.
(ck) 

Der Sport und das ArbeitsrechtProf. Dr. Robert von Steinau-Steinrück / Aykut Uysal, Berlin, NJW-Spezial 2025, 498
In Profisportvereinen sind zwar grundsätzlich arbeitsrechtliche Regelungen anzuwenden, bei der Auslegung und etwaigen Anpassung sind allerdings die spezifischen Gegebenheiten der Branche zu beachten. Die Verfasser erklären, dass die Verträge mit Profisportlern und Trainer grundsätzlich als Arbeitsverträge einzuordnen sind und welchen Einfluss das Verbandsrecht des Sportverbandes auf das Arbeitsverhältnis hat. Abschließend erläutern die Verfasser ein aktuelles Urteil zur Wirksamkeit von „Ligaklauseln“, welche bei einem etwaigen Abstieg aus einer Liga als auflösende Bedingung nach § 158 Abs. 2 BGB zum Ende des Vertragsverhältnisses führen.
(ck)New Work – New Pay - Arbeitsrechtliche Herausforderungen moderner VergütungAkad. Rat a.Z. Jan David Hendricks, Bochum, DB 2025, 2164-2170
Mit der Digitalisierung gehen neben neuen Formen der Arbeitsleistung auch moderne, flexible Vergütungsformen einher, die von Unternehmen insbesondere schon im Wettbewerb um die besten Arbeitskräfte eingesetzt werden. Der Verfasser zeigt auf, wie kryptobasierte Vergütung und virtuelle Optionspläne in den Grenzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung und zwingender Beschäftigungsschutzvorschriften rechtlich zulässig ausgestaltet werden können.
(ck)

BefristungsrechtLieber heute als morgen: Die vorzeitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit verlängerter FristWiss. Mit. Johannes Kätscher / Wiss. Mit. Nils Igler, Erlangen, DB 2025, 2092-2098
Soll das Arbeitsverhältnis vorzeitig, aber mit im Vergleich zur gesetzlichen Kündigungsfrist verlängerten Frist beendet werden, können sich für den Erklärungsempfänger Nachteile ergeben. Daher müsse zum einen die Grenze von Treu und Glauben beachtet werden, wobei von einer generellen Rechtsmissbräuchlichkeit nur ausgegangen werden kann, wenn die Kündigung sich mit regulärer Frist überhaupt nicht realisieren ließe. Zum anderen sei der Einfluss des Befristungsrechts zu beachten, sodass die vorzeitige Kündigung mit verlängerter Frist zulässig sei, wenn ein Befristungsgrund gem. § 14 Abs. 1 TzBfG vorliege. (ck)

BetriebsverfassungsrechtNachträgliche Mitbestimmungsverhandlungen und missbräuchliche Vorenthaltung von Beteiligungsrechten bei der SE im Lichte der Olympus-Entscheidung des EuGHDr. Raphael Hilser, LL.M. (LSE), Stuttgart, RdA 2025, 170-177
Der Autor analysiert in seinem Beitrag die Folgen der Olympus-Entscheidung des EuGH, die klarstellt, dass eine SE, die zunächst ohne Arbeitnehmer gegründet wurde, später nicht automatisch zu nachträglichen Mitbestimmungsverhandlungen verpflichtet ist, selbst wenn sie zum herrschenden Unternehmen einer arbeitnehmerstarken Unternehmensgruppe wird. Er zeigt auf, dass der EuGH damit der bislang in Deutschland vertretenen Auffassung widerspricht und nur in Fällen eines Rechtsmissbrauchs ausnahmsweise eine Nachverhandlungspflicht in Betracht kommt.
(ib)

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Aufstellung und Änderung von DienstplänenRA Holger Dahl, BB 2025, 1588-1592
Der Autor beleuchtet in diesem Beitrag die umfangreichen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG bei der Dienstplangestaltung. Er zeigt, dass Arbeitgeber Dienstpläne nur mit Zustimmung des Betriebsrats oder nach einem Einigungsstellenspruch umsetzen dürfen. Der Autor betont besonders, dass Eilfallregelungen klar und konkret formuliert sein müssen, um rechtssicher zu sein und den Interessen beider Betriebsparteien gerecht zu werden.
(ib)

Die Einstellungs- und Entlassungsbefugnis als maßgebliches Kriterium für die Annahme des Status als leitende Angestellte in eigenständigen BetriebenRAin Dr. Astrid Schnabel, LL.M. / RA Volker von Alvensleben / RA Kevin Brinkmann, LL.M., Hamburg, BB 2025, 1716-1720
Anlässlich einer Entscheidung des LAG Hessen (Beschl. v. 9.12.2024 – 16 TaBV 93/24) untersuchen die Verfasser die Auslegung des § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 BetrVG zur rechtlichen Einordnung von Personen mit betrieblicher Leitungsfunktion als leitende Angestellte. Die vom LAG vorgenommene restriktive Interpretation durch Abstellen auf die quantitative Dimension der Einstellungs- und Entlassungsbefugnisse im Verhältnis zur Gesamtbelegschaft kritisieren die Verfasser vor dem Hintergrund des klaren Gesetzeswortlauts und der bisherigen Rechtsprechung des BAG.
(ck)

Der betriebsverfassungsrechtliche WeiterbeschäftigungsanspruchProf. Dr. Daniel Klocke, Mainz, AuR 2025, 314-318
Gegenstand des Beitrags ist der betriebsverfassungsrechtliche Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers nach § 102 Abs. 5 BetrVG. Der Verfasser ordnet diesen dogmatisch ein und erläutert die Voraussetzungen sowie den Inhalt der Weiterbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers. Abschließend stellt er dar, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber diese Pflicht nach § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG abwenden kann.
(ck) 

Die Zwangsvollstreckung des Betriebsrats aus Unterlassungstiteln gegen den ArbeitgeberRA Dr. Markus Schwipper, München, DB 2025, 2024-2029
Will der Betriebsrat wegen eines Verstoßes gegen seine Mitbestimmungsrechte aus § 87 Abs. 1 BetrVG seinen allgemeinen Unterlassungsanspruch oder den Unterlassungsanspruch aus § 23 Abs. 3 BetrVG vollstrecken lassen, können dem Arbeitgeber sowohl Einwendungen im Vollstreckungsverfahren als auch inhaltliche Einwendungen zustehen. Der Verfasser stellt diese Einwendungen im Einzelnen dar und rät Arbeitgebern dazu, die Einwendungen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls sogar einen Antrag auf Herausgabe des Unterlassungstitels zu erwägen.
(ck)

DatenschutzDatenschutz in der digitalen Arbeitswelt: das Beispiel PlattformarbeitRAin Dr. Sonja Mangold, Bremen, EuZA 2025, 261-278
In diesem Beitrag behandelt die Autorin die Frage, wie der Datenschutz in der wachsenden Plattformarbeit gewährleistet werden kann. Sie beleuchtet Chancen wie flexible Arbeitsmöglichkeiten, aber auch Risiken wie umfassende Datensammlungen, algorithmische Überwachung und unklare Rechtslagen, die mit Plattformarbeit einhergehen. Die Autorin analysiert sowohl die empirische Praxis deutscher Plattformen als auch den unionsrechtlichen Rahmen mit DSGVO, der Plattformarbeitsrichtlinie und KI-Verordnung. Abschließend diskutiert sie, inwiefern neben europäischen Regulierungen auch nationale Gesetzesinitiativen und freiwillige Selbstverpflichtungen der Plattformen notwendig sind, um die informationelle Selbstbestimmung der Beschäftigten zu schützen.
(ib)

Totgeglaubte leben länger: Impulse für eine Neugestaltung der Grundlagen der Datenverarbeitung im BeschäftigungskontextChristian-Vincent Trabert, Frankfurt a.M., BB 2025, 1780-1784
Nach dem kürzlich gescheiterten Kodifikationsversuch eines Beschäftigtendatengesetzes plant die aktuelle Bundesregierung aufgrund der durch die Unanwendbarkeit von § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG entstandenen Regelungslücke erneut die Einführung eines nationalen Beschäftigtendatenschutzgesetzes. Der Beitrag gibt Anregungen für eine rechtssichere und tragfähige Ausgestaltung des Vorhabens unter Wahrung der unionsrechtlichen Vorgaben und ohne die Praxis durch übermäßige Regelungen zu belasten.
(ck)

EuroparechtGeltung und Maßgaben der EU-Grundfreiheiten für das PrivatrechtsverhältnisAkd. Rat Dr. Johannes Melchior Blaschczok, München, EuZA 2025, 243-260
Der Autor befasst sich in diesem Beitrag mit der Frage, inwieweit die EU-Grundfreiheiten nicht nur für staatliche Stellen, sondern auch für private Akteure gelten. Ausgangspunkt sind aktuelle EuGH-Urteile, vor allem im Profifußball, die zeigen, dass Verbandsregeln wie Transferbeschränkungen an den Maßstäben der Arbeitnehmerfreizügigkeit und anderen Binnenmarktfreiheiten gemessen werden müssen. Der Autor arbeitet heraus, dass die Grundfreiheiten zentrale wirtschaftspolitische Ordnungsvorgaben darstellen und deshalb auch von privaten Akteuren zu beachten sind, ohne dass besondere Voraussetzungen wie eine Machtstellung vorliegen müssen. Dabei betont er, dass die unionsrechtliche Verhältnismäßigkeitsprüfung sicherstelle, dass die Privatautonomie nicht unverhältnismäßig eingeschränkt wird.
(ib)

FairPay: EU-Entgelttransparenz-Richtlinie – jetzt handeln statt auf „False Friends“ vertrauenRAin Dr. Michaela Felisiak, LL.M. / RA Dr. Dominik Sorber, München, BB 2025, 1908-1912
Die zum Juni 2026 von den Mitgliedstaaten umzusetzende Entgelttransparenzrichtlinie birgt für Unternehmen durch die geplanten Sanktionen der Richtlinie erhebliche Risiken wie die persönliche Haftung von Geschäftsführung und Vorständen. Die Verfasser erläutern diese Risiken im Einzelnen und benennen die in der Praxis bestehenden gefährlichsten Irrtümer im Hinblick auf die Richtlinie. Vor diesem Hintergrund zeigen sie abschließend eine in vier Phasen gegliederte Möglichkeit zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie auf.
(ck)

Kündigung/Kündigungsschutz„Mischtatbestände“ von personen- und verhaltensbedingter Kündigung – dogmatischer Hintergrund, praktische Fälle und neue Tendenzen der RechtsprechungProf. Dr. Martina Benecke, Augsburg, RdA 2025, 141-147
Die Autorin setzt sich in diesem Beitrag mit Fällen auseinander, in denen personen- und verhaltensbedingte Gründe für eine Kündigung gleichzeitig vorliegen und sich nicht klar voneinander trennen lassen. Sie kritisiert, dass die Rechtsprechung diese Konstellationen bisher zu schematisch behandelt habe und fordert stattdessen eine differenzierte rechtliche Prüfung, bei der auch beide Gründe gemeinsam berücksichtigt werden können, wenn sie aus der Verantwortungssphäre des Arbeitnehmers stammen.
(ib)

Kollisionsrecht und Kündigungsschutz – auch am Beispiel der Wahl US-amerikanischen ArbeitsrechtsProf. Dr. Frank Bayreuther, Passau, EuZA 2025, 279-289
Der Autor zeigt in diesem Beitrag, dass die Wahl von US-amerikanischem Recht nicht dazu führen darf, dass zwingende deutsche Schutzvorschriften wie Kündigungsfristen oder das Massenentlassungsrecht umgangen werden. Er betont, dass ein Mischstaut aus gewähltem und zwingendem Recht entsteht, das zwar den Arbeitnehmerschutz stärkt, dies aber in der arbeitsgerichtlichen Praxis erhebliche Abgrenzungs- und Anwendungsprobleme mit sich bringt.
(ib)

Die Kündigung grenzüberschreitender Arbeitsverhältnisse zwischen Arbeitsvertragsstatut, Formstatut und EingriffsnormenProf. Dr. Matteo Fornasier, Bochum, EuZA 2025, 290-302
In diesem Beitrag analysiert der Autor, wie das BAG im Fall eines Flugbegleiters von United Airlines die Wirksamkeit einer Kündigung unter Anwendung von US-Recht und deutschem Recht geprüft hat. Er zeigt, dass trotz einer wirksamen Rechtswahl zugunsten des US-Rechts deutsche Schutzregelungen wie § 622 BGB aufgrund des Günstigkeitsprinzips Vorrang haben können.
(ib)

Mutterschutz und ErziehungsurlaubAktuelle Entwicklungen im MutterschutzrechtProf. Dr. Bettina Graue, Bremen, AuR 2025, 326-332
Der Beitrag stellt die aktuellen Entwicklungen im Mutterschutzrecht dar. Gegenstand sind die Neuregelungen im Mutterschutzgesetz, insbesondere das zum 1.6.2025 in Kraft getretene Mutterschutzanpassungsgesetz, sowie Entwicklungen in der Rechtsprechung des EuGH und der Arbeitsgerichtsbarkeit. Abschließend wird ein Ausblick auf mögliche zukünftige Entwicklungen des Mutterschutzrechts durch den Koalitionsvertrag 2025 gegeben.
(ck)

Zentrale Fortentwicklungen des Mutterschutzes unter Berücksichtigung der Novelle des Mutterschutzgesetzes 2025RAin Dr. Eva Maria K. Rütz / RAin Jana Anna Voigt, Düsseldorf, NJW 2025, 2505-2509
Vor dem Hintergrund der am 1.6.2025 in Kraft getretenen Änderungen im Mutterschutzgesetz geben die Verfasserinnen einen Überblick über die Ziele des Mutterschutzgesetzes sowie die bisherige Gesetzeslage seit der Reform im Jahr 2018. Anschließend stellen sie die neuen Regelungen, insbesondere die Ergänzungen in § 2 Abs. 6 und § 3 Abs. 5 MuSchG, dar und geben einen Ausblick auf weitere Entwicklungen, die sich dem aktuellen Koalitionsvertrag entnehmen lassen.
(ck)

SozialrechtDer Beschäftigtenbegriff bei Lehrkräften in neueren BSG-UrteilenProf. Dr. Rolf Wank, Bochum, RdA 2025, 147-157
Der Autor untersucht in diesem Beitrag, wie das BSG den Begriff „Beschäftigte“ bei Lehrkräften auslegt und zeigt, dass dieser Begriff zunehmend weiter gefasst wird, insbesondere zugunsten eines Sozialversicherungsschutzes. Er stellt fest, dass es dabei vor allem auf eine einzelfallbezogene und realitätsnahe Betrachtung der tatsächlichen Eingliederung in den Schulbetrieb ankommt.
(ib)

Vertragsgestaltung für Honorarkräfte nach dem Herrenberg-UrteilRAin Sophia Bruckdorfer / RA Benedikt Bögle, München, NZA-RR 2025, 353-362
Die Autoren befassen sich in diesem Beitrag mit den erheblichen Rechtsunsicherheiten, die das BSG-Urteil von 2022 zur Sozialversicherungspflicht von Honorarkräften ausgelöst hat. Sie zeigen auf, dass Bildungsträger zwar durch § 127 SGB IV bis Ende 2026 einen Aufschub der Sozialversicherungspflicht nutzen können, jedoch dringend ihre Vertragsgestaltungen überprüfen müssen, um Rechtssicherheit für die Zukunft zu schaffen.
(ib)

 

  D. Entscheidungsbesprechungen
 

Zulassung verspäteter Klagen bei Unkenntnis der SchwangerschaftProf. Dr. Christian Rolfs / Julian Schuhmann, B.A., Köln, RdA 2025, 189-194
EuGH, Urteil vom 27.6.2024 – C-284/23 „Haus Jacobus“
(ib)

„Verkauf“ der Staatsangehörigkeit durch Mitgliedstaat („goldene Pässe“) unionsrechtswidrigProf. Dr. Mike Wienbracke, Gelsenkirchen/Bocholt/Recklinghausen, NZA-RR 2025, 416
EuGH, Urteil vom 29.4.2025 – C-181/23 „Kommission/Malta“
(ib)

Umfang und Kontrolle der datenschutzrechtlichen Regelungsbefugnis der Partner einer BetriebsvereinbarungProf. Dr. Michael Kort, Augsburg, EuZA 2025, 303-320
EuGH, Urteil vom 19.12.2024 – C-65/23 „K GmbH“
(ib)

Die Auslegung kleiner dynamischer Bezugnahmeklauseln revisitedProf. Dr. Stefan Greiner / Dr. Tillmann Vitt, LL.M., Bonn, RdA 2015, 177-181
BAG, Urteil vom 12.6.2024 – 4 AZR 202/23
(ib)

Freistellung, Abmahnung und Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Verstoß von „Bestandskräften“ gegen die einrichtungsbezogene „Impfpflicht“ gemäß § 20a IfSG aFDr. Lorenz Lloyd Fischer, Würzburg, RdA 2025, 182-188
BAG, Urteil vom 19.6.2024 – 5 AZR 167/23 und 5 AZR 192/23
(ib)

Neue Maßstäbe für den Beweiswert von ArbeitsunfähigkeitsbescheinigungenRA Dr. Thomas Hohe / Tim Hillerbrand, Frankfurt a.M. , BB 2025, 1597
BAG, Urteil vom 18.9.2024 – 5 AZR 29/24
(ib)

Ausschluss des Konzernprivilegs bei ArbeitnehmerüberlassungRA Dr. Philipp Gudert, Hamburg, BB 2025, 1664
BAG, Urteil vom 12.11.2024 – 9 AZR 13/24
(ib)

Erteilung einer Entgeltabrechnung über ein digitales MitarbeiterpostfachRA Dr. Johann Ante, Dortmund, NZA-RR 2025, 407
BAG, Urteil vom 28.1.2025 – 9 AZR 48/24
(ib)

Arbeitnehmerstatus eines Marketingberaters in einer RundfunkanstaltRA Dr. Martin Söller, Bremen, NZA-RR 2025, 408
BAG, Urteil vom 17.12.2024 – 9 AZR 27/24
(ib)

Schadensersatz wegen nicht rechtzeitiger Zielvorgabe für variable VergütungRAin Martina Ziffels, Hamburg, NZA-RR 2025, 409
BAG, Urteil vom 19.2.2025 – 10 AZR 57/24
(ib)

Negative Gefühle wegen verspäteter Datenauskunft begründen keinen SchadensersatzanspruchRA Dr. Wolf-Tassilo Böhm / RAin Dr. Isabelle Brams, Frankfurt a.M., NZA-RR 2025, 410
BAG, Urteil vom 20.2.2025 – 8 AZR 61/24
(ib)

Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage einer SchwangerenProf. Dr. Alexander Eufinger, Wiesbaden, NZA-RR 2025, 413
BAG, Urteil vom 3.4.2025 – 2 AZR 156/24
(ib)

Überlassungshöchstdauer nach § 1 Abs. 1b AÜG bei Übergang des EntleiherbetriebsProf. Dr. Wolfgang Hamann, Essen, EuZA 2025, 321-332
BAG, Vorlagebeschluss vom 1.10.2024 – 9 AZR 264/23 (A)
(ib)

Rechtswahl in AGB und Ablehnung des Eingriffsnormcharakters von § 622 Abs. 2, 623 BGBProf. Dr. Sören Segger-Piening, LL.M. Eur., Osnabrück, EuZA 2025, 333-344
BAG, Urteil vom 22.8.2024 – 2 AZR 251/23
(ib)

Unverhältnismäßige hohe Abfindung als strafbare UntreueProf. Dr. Alexander Eufinger, Wiesbaden, NZA-RR 2025, 415
BGH, Beschluss vom 25.3.2025 – 4 StR 357/23
(ib)

§ 22 AGG und die „Anpassung nach ganz oben“Jonas Mohrbutter, Köln, RdA 2025, 194-200
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 1.10.2024 – 2 Sa 14/24
(ib)

Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl wegen Missachtung der Vorgaben des § 3 Abs. 1 Nr. 1 lit. a BetrVGRAin Nina Oldehaver, LL.M., Hamburg, BB 2025, 1533-1534
LAG Nürnberg, Beschluss vom 24.10.2024 – 5 TaBV 6/24
(ib)

Kein Annahmeverzug bei abweichendem Beendigungsdatum; zur Auslegung einer FreistellungserklärungRA Transport- und Speditionsrecht Steffen Hanke, Berlin, NZA-RR 2025, 411
LAG Düsseldorf, Urteil vom 24.1.2025 – 7 SLa 418/24
(ib)

Ausschluss aus dem Betriebsrat wegen Versand einer Personalliste an Privat-E-MailRA Prof. Dr. Michael Fuhrott, Hamburg, NZA-RR 2025, 414
LAG Hessen, Urteil vom 10.3.2025 – 16 TaBV 109/24
(ib)

Verlängerungsoption im Vertrag eines Fußballspielers gilt in der Regel nur einmaligStephan Sura, Köln, NZA-RR 2025, 412
ArbG Karlsruhe, Urteil vom 28.1.2025 – 7 Ca 321/24
(ib)

Hinweisgeberschutz einer StellenbewerberinProf. Dr. Abbo Junker, München, EuZA 2025, 345
Employment Appeal Tribunal 22. 1.2024, [2024] EAT 3, IRLR 2024, 350 „Sullivan v. Isle of Wight
Council“
(ib)

Freiwillige Seenotretter als ArbeitnehmerProf. Dr. Abbo Junker, München, EuZA 2025, 246
Employment Appeal Tribunal 9.5.2024, [2024] EAT 71, IRLR 2024, 618 „Groom v. Maritime and Coastguard Agency)
(ib)

Rechtfertigung der Entgeltbenachteiligung einer FrauProf. Dr. Abbo Junker, München, EuZA 2025, 247
Employment Appeal Tribunal 6.3.2024, [2024] EAT 32. IRLR 2024, 537 „Scottish Water v. Edgar“
(ib)

Betriebsbedingte Kündigung: Pool of one und Anhörung des ArbeitnehmersProf. Dr. Abbo Junker, München, EuZA 2025, 348
Employment Appeal Tribunal 10.10.2023, [2023] EAT 131, IRLR 2024, 713 „Valimulla v. Al-Khair Foundation“
(ib)

Dauernde Anonymisierung der ParteinamenProf. Dr. Abbo Junker, München, EuZA 2025, 349
Employment Appeal Tribunal 12.2.2024, [2024] EAT 11, IRLR 2024, 756 „Ajao v. Coomerzbank AG and others“
(ib)

Menschenrechtsverletzungen in der LieferketteProf. Dr. Abbo Junker, München, EuZA 2025, 350
Court of Appeal 23.12.2024, [2024] EWCA Civ 1564, ICLR 2025, 560 „Limbu and others v Dyson Technology Ltd and others“

(ib)

Rechtliches Gehör in DiskriminierungsverfahrenMaria-Luisa Koller, München, EuZA 2025, 351
Employment Appeal Tribunal 20.4.2023, [2023] EAT 58, IRLR 2023, 533 (Matovu v. 2 Temple Gardens Chambers and others“
(ib)

Konsultation bei MassenentlassungenNele Kühnel, Dublin, EuZA 2025, 352
High Court of Ireland 7.3.2025, Record No. HCA 2024/228, [2025] IEHC 141 „Debenhams Retail Ireland Limited [in Liquidation] v. JaneCrowe“
(ib)

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und ärztliche SchweigepflichtClara Hastedt, München, EuZA 2025, 354
Cour de cassation, chambre sociale 13.12.2023, Nr. 21-22.401, RJS 2024, Nr. 94 „Sté Onet services c/F.)
(ib)

Staatliche Geburtsprämie als Sozialleistung bei LeihmutterschaftClara Hastedt, München, EuZA 2025, 355
Coir de cassation, deuxième chambre civile 30.11.2023, Nr. 22-10.559, RJS 2024, Nr. 183 (Z.c/ CAF du Haut-Rhin)
(ib)

Ladung zum Kündigungsvorgespräch während des Mutterschutzes Clara Hastedt, München, EuZA 2025, 356
Cour de cassation, chambre sociale 29.11.2023, Nr. 22-15.794, RJS 2024, Nr. 80 (X.c./ Sté Comparadise groupe)
(ib)

Rechtsmissbrauch durch einen GewerkschaftsvertreterClara Hastedt, München. EuZA 2025, 357
Cour de cassation, chambre sociale 22.11.2023, Nr. 22-19.658, RJS 2024, Nr. 98 (U.c./RATP)
(ib)

Kollektiver Aufhebungsvertrag bei Insolvenz des ArbeitgebersClara Hastedt, München, EuZA 2025, 358
Cour de cassation, chambre sociale 22.11.2023, Nr. 20-23.640, RJS 2024, Nr. 87 (Y.c/ Sté MMJ)
(ib)

Aktuelles zur Höchstdauer der Arbeitnehmerüberlassung – Besonderheiten im Hilfs-/NebenbetriebRAin Kira Fritsche, LL.M. / Wiss. Mit. Kevin Willms, Düsseldorf, DB 2025, 1897
BAG, Urteil vom 1.10.2024 – 9 AZR 270/23
(ck)

AGB-Kontrolle einer zweistufigen AusschlussfristProf. Dr. Alexander Hofmann, Ludwigsburg, DB 2025, 1898
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.1.2025 – 10 Sa 697/24
(ck)

Verrechnungsbefugnis des Arbeitgebers bei ArbeitszeitkontenRA Prof. Dr. Ulrich Tödtmann / RAin Sarah Kaufmann, Mannheim, DB 2025, 1967
BAG, Urteil vom 4.12.2024 – 5 AZR 277/23
(ck)

Annahmeverzugslohn – Böswilliges Unterlassen bei Ablehnung eines ÄnderungsangebotsRA Dr. Michael Wilhelm Weber, LL.M., Passau, DB 2025, 2030
BAG, Urteil vom 15.1.2025 – 5 AZR 135/24
(ck)

Der Gleichbehandlungsgrundsatz bei Gesamtzusagen mit Vorbehalt – Anspruch auf ungekürzte Übergangsversorgung?RAin Svenja Katharina Langohr, LL.M., Frankfurt am Main, DB 2025, 2099
BAG, Urteil vom 29.4.2025 – 9 AZR 37/24
(ck)

Keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach entzündeter TätowierungRA Dr. Mathias Kühnreich, Düsseldorf, DB 2025, 2100
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.5.2025 – 5 Sa 284 a/24
(ck)

Bei Betriebsratswahlen dürfen Briefwahlunterlagen bei Kenntnis der Betriebsanwesenheit nicht an Wahlberechtigte versendet werdenRA Dr. Christian Ley, München, BB 2025, 1912-1913
BAG, Beschluss vom 23.10.2024 – 7 ABR 34/23
(ck)

Entscheidung des BAG zum Annahmeverzug – Berücksichtigung der Verletzung sozialrechtlicher Handlungspflichten beim Einwand des böswilligen Unterlassens anderweitigen ErwerbsRAin Lisa Wantzen, Frankfurt am Main, BB 2025, 1920
BAG, Urteil vom 7.2.2024 – 5 AZR 177/23
(ck)

Digitale EntgeltabrechnungRA Daniel Greger, Hamburg, DB 2025, 2171
BAG, Urteil vom 28.1.2025 – 9 AZR 48/24
(ck)

Variable Vergütung – Unterlassene oder verspätete Zielvorgabe führt zu Schadensersatzpflicht des ArbeitgebersRA Dr. Benjamin Kesisoglugil, München, DB 2025, 2172
BAG, Urteil vom 19.2.2025 – 10 AZR 57/24
(ck)