IAAEU Summer School 2026 – Bewerbungsphase hat begonnen: jetzt bewerben!
März 2026
Inhalt
Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz bei Orientierung an Tarifvertrag
Beteiligung des Personalrats und der Gleichstellungsbeauftragten bei Kündigung
Formale Anforderungen eines Arbeitszeugnisses
Unwirksamkeit einer Freistellungsklausel
Kirche darf nicht aus dem alleinigen Grund des Kirchenaustritts kündigen
Keine Fristwahrung durch Schriftsatzübermittlung an das beBPO
Verdrängungswirkung des § 4a TVG bei Tarifverträgen über gemeinsame Einrichtungen
Algorithmisches Management für alle?
Hugo Sinzheimers Arbeitsrecht: Erinnern und Weiterdenken
Praxistipps für die Beschäftigung über der Regelaltersgrenze
Eltern- und Pflegezeit als Freistellungssonderfälle für Wertguthaben
Aktivrente – Beschäftigung von Rentnern
Stärkung der Betriebsrenten – zweiter Versuch (das BRSG II)
Betriebsratswahlen und Projektkontinuität
Mitbestimmung in der Schwebe – Betriebsratsloser Betrieb und Umstrukturierung
Ausgewählte Fragestellungen zu den Beteiligungsrechten des Betriebsrats in der Sanierungssituation
Konzernwirtschaftsausschuss: Governance-Tool trotz fehlender gesetzlicher Grundlage
Anspruch auf die Kopie eines Compliance-Berichts
Ausklammerung, Aussetzung und Co. – Zum prozessualen Umgang mit vorgreiflichen Kündigungen
Das Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 103 BetrVG – Bedarf eines beschleunigten Verfahrens
Die Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum SGB III
Der Tarifvertrag zur Landes- und Bündnisverteidigung
Zur Nachwirkung von Tarifnormen, die von tarifdispositivem Gesetzesrecht abweichen
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Neue Grundsicherung verabschiedetMeldung des BMAS vom 5.3.2026 (gekürzt)
Am 5.3.2026 hat der Deutsche Bundestag mehrheitlich dem Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zugestimmt – dem 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wurde geändert, um das Verhältnis zwischen Solidarität und Eigenverantwortung neu auszubalancieren und das System gerechter und zukunftsfester zu machen. Ziel ist und bleibt, Menschen dauerhaft in Arbeit zu bringen.
Fragen und Antworten zur neuen Grundsicherung sowie das Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende sind auf der Seite der Meldungen des BMAS abrufbar.
(gk)
Mindestlöhne in der Altenpflege steigenMeldung der Bundesregierung vom 12.3.2026 (gekürzt)
Die Mindestlöhne in der Altenpflege werden in diesem und im nächsten Jahr jeweils zum 1. Juli steigen. Das hat die Bundesregierung per Verordnung beschlossen. Die Erhöhungen sind nach Qualifikationsstufen gestaffelt und gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet.
Für Pflegehilfskräfte steigen die Mindestlöhne 2026 in einem ersten Schritt auf 16,52 Euro brutto pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,80 Euro und für Pflegefachkräfte auf 21,03 Euro. Außerdem bleibt es beim Mehrurlaub für Beschäftigte in der Altenpflege. Der Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen hinaus, soll weiterhin neun Tage pro Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche betragen.
Die Pflegekommission hatte ihre Empfehlungen im November vergangenen Jahres überreicht. Mit der Verordnung werden die empfohlenen Pflegemindestlöhne wie auch der Anspruch auf Mehrurlaub allgemein verbindlich - ungeachtet etwaiger höherer Ansprüche aus Arbeits- oder Tarifvertrag. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft und gilt bis 30. September 2028.
Weitere Informationen sind auf der Seite der Meldungen der Bundesregierung abrufbar.
(gk)
Bundestariftreuegesetz verabschiedetMeldung des BMAS vom 27.3.2026 (gekürzt)
Der Bundesrat hat am 27. März 2026 dem Bundestariftreugesetz zugestimmt. Das Gesetz gilt ab dem Tag nach seiner Verkündung, voraussichtlich noch im April. Dann müssen Unternehmen, die einen öffentlichen Auftrag des Bundes ausführen, sich darauf einstellen, dass sie ihre bei der Ausführung des Auftrags eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach dem einschlägigen Branchentarifvertrag entlohnen, den tariflichen Urlaub gewähren und bestimmte Arbeitszeitregelungen einhalten.
Weitere Informationen sind auf der Seite der Meldungen des BMAS abrufbar.
(gk)
Beratungsgegenstände des Bundestags
59. Sitzung, 26.2.2026:
- Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz). Sodann Annahme des Gesetzentwurfs auf Drs. 21/1941 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drs. 21/4325. Ablehnung des Entschließungsantrags auf Drs. 21/4327
- Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion der Fraktion Bündnis90/Die Grünen „Ein Bürgerfonds für eine bessere ergänzende Altersvorsorge – Einfach, sicher, renditestarkt“ (BT-Drs. 21/3617) sowie Überweisung an Ausschüsse
60. Sitzung, 27.2.2026: Keine relevanten Beratungsgegenstände.
61. Sitzung, 4.3.2026: Keine relevanten Beratungsgegenstände.
62. Sitzung, 5.3.2026:
- Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Ablehnung des Änderungsvertrags auf Drs. 21/4525. Annahme des Gesetzentwurfs auf Drs. 21/3541 in der Fassung des Buchstaben a der Beschlussempfehlung auf Drs. 21/4522
63. Sitzung, 6.3.2026: Keine relevanten Beratungsgegenstände.
64. Sitzung, 18.3.2026: Keine relevanten Beratungsgegenstände.
65. Sitzung, 19.3.2026:
- Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes (BT-Drs. 21/4500, 21/4784). Sodann Überweisung an Ausschüsse
66. Sitzung, 20.3.2026: Keine relevanten Beratungsgegenstände.
67. Sitzung, 25.3.2026: Keine relevanten Beratungsgegenstände.
68. Sitzung, 26.3.2026:
- Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Gute Arbeit, tarifliche Standards und sichere Arbeitsplätze auch für das Leistungssportpersonal“ (BT-Drs. 21/4540) sowie Überweisung an Ausschüsse
- Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen. Sodann Annahme des Gesetzentwurfs auf Drs. 21/3207 in der Fassung des Buchstaben a der Beschlussempfehlung auf Drs. 21/4990
(gk)
Beratungsgegenstände des Bundesrats
1062. Sitzung, 6.3.2026:
- Annahme eines Antrags zur Entschließung des Bundesrates "Übergang von der Berufsausbildung in die Fachkräftebeschäftigung für Drittstaatsangehörige erleichtern" (BR-Drs. 35/26)
- Annahme eines Antrags zur Entschließung des Bundesrates: Bleiberecht für Geflüchtete in Ausbildung und Arbeit (BR-Drs. 14/26)
- Ausschusszuweisung bezüglich eines Antrags zur Entschließung des Bundesrates: "Pflegebudget sachgerecht nutzen, Anreize zum Qualifikationsmissbrauch vermeiden" (BR-Drs. 132/26)
- Stellungnahme hinsichtlich des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes (BR-Drs. 41/26)
- Zustimmung/Änderungen zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegefachassistenz (Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - PflFAssAPrV) (BR-Drs. 46/26)
1063. Sitzung, 27.3.2026:
- Zustimmung zum Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) (BR-Drs. 115/26)
- Kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses hinsichtlich eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (BR-Drs. 116/26)
- Zustimmung zur neunte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung (BR-Drs. 87/26)
(gk)
Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt
- Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung — 7. PflegeArbbV) (BGBl. 2026 I Nr. 58 vom 06.03.2026)
- Verordnung zur Aufhebung der Anerkennung des Ausbildungsberufes Tankwart (BGBl. 2026 I Nr. 76 vom 25.03.2026)
(gk)
Veröffentlichungen im Amtsblatt der EU (Teil L)
- Beschluss (EU) 2026/454 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Februar 2026 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Belgiens (EGF/2025/006 BE/Audi)
(gk)
AllgemeinArbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz bei Orientierung an TarifvertragBAG, Urt. v. 11.12.2025 – 6 AZR 47/25, Leitsatz
Gewährt ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber in enger Anlehnung an einen Tarifvertrag seinen Mitarbeitern eine freiwillige Leistung nach einem generalisierenden Prinzip, unterwirft er sich damit dem Regelungszweck dieses Tarifvertrags. Ein eigenständig von ihm aufgestellter zusätzlicher und im Widerspruch zum tariflichen Zweck stehender Regelungszweck kann dann eine Ungleichbehandlung von Mitarbeitern bzw. einer Gruppe von Mitarbeitern nicht rechtfertigen.
(gk)
Beteiligung des Personalrats und der Gleichstellungsbeauftragten bei KündigungBAG, Urt. v. 30.10.2025 – 2 AZR 177/24, Leitsatz
Eine Kündigung ist eine personelle Angelegenheit iSd. § 22 Abs. 1 LGG Bbg (juris: GleichstG BB), vor deren Ausspruch die Gleichstellungsbeauftragte zu beteiligen ist.
(gk)
Darlegungslast in Bezug auf den Arbeitszeitumfang der monatlichen Grundgehaltszahlung bei EntgeltgleichheitsklageBAG, Urt. v. 23.10.2025 – 8 AZR 269/24, Leitsatz
Verlangt eine Arbeitnehmerin, die ein monatliches Grundgehalt erhält, mit einer Entgeltgleichheitsklage die Zahlung des gleichen Stundenlohns, der sich aus dem Grundgehalt eines von ihr zum Vergleich herangezogenen Kollegen ergibt, muss sie – damit der im Rahmen einer solchen Klage erforderliche Entgeltvergleich bezogen auf den jeweiligen Stundensatz vorgenommen werden kann – darlegen, welcher Arbeitszeitumfang ihrer monatlichen Grundgehaltszahlung zugrunde lag.
(gk)
Formale Anforderungen eines ArbeitszeugnissesLAG Hamm, Beschl. v. 19.2.2026 – 9 Ta 319/25, Leitsätze
Ein Arbeitszeugnis muss in formaler Hinsicht die im Geschäftsleben üblichen Mindestanforderungen erfüllen. Ist dies nicht der Fall, ist der Zeugnisanspruch des Arbeitnehmers nicht erfüllt. Dazu zählt jedenfalls, dass das Arbeitszeugnis mit einem ordnungsgemäßen Briefkopf ausgestaltet sein muss, aus dem der Name und die Anschrift des Ausstellers erkennbar sind. Dies führt weiter dazu, dass das Zeugnis auf einem Firmenbogen zu erteilen ist, wenn der Arbeitgeber solche besitzt und sie im Geschäftsleben benutzt.
(gk)
ArbeitsvertragsrechtUnwirksamkeit einer FreistellungsklauselBAG, Urt. v. 25.3.2026 – 5 AZR 108/25, Pressemitteilung Nr. 14/26 v. 25.3.2026 (gekürzt)
Eine Allgemeine Geschäftsbedingung, nach der der Arbeitgeber berechtigt ist, den Arbeitnehmer im gekündigten Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitsleistung freizustellen, ist unwirksam, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB benachteiligt. Die nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB einer Inhaltskontrolle unterliegende Allgemeine Geschäftsbedingung ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, weil sie den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt. Das – grundrechtlich geschützte – Interesse eines Arbeitnehmers an einer Beschäftigung bis zur Beendigung seines Arbeitsverhältnisses überwiegt das Interesse eines Arbeitgebers, den Arbeitnehmer im gekündigten Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist von seiner Pflicht zur Arbeitsleistung freizustellen. Die Klausel schneidet dem Arbeitnehmer die Möglichkeit ab, ein im Einzelfall gesteigertes Beschäftigungsinteresse geltend zu machen.
(gk)
Kirchliches ArbeitsrechtKirche darf nicht aus dem alleinigen Grund des Kirchenaustritts kündigenEuGH, Urt. v. 17.3.2026 – C-258/24, Pressemitteilung Nr. 37/26 v. 17.3.2026 (gekürzt)
Der Gerichtshof stellt in seinem Urteil klar, wie ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen eines Arbeitgebers, dessen Ethos auf religiösen Grundsätzen beruht, daran, dass sein Ethos und sein Recht auf Autonomie nicht in Frage gestellt werden, einerseits und den Interessen der Arbeitnehmer, nicht wegen ihrer Religion diskriminiert zu werden, andererseits zu gewährleisten ist. Das Unionsrecht räumt jedem Mitgliedstaat einen Beurteilungsspielraum bei dieser Abwägung ein. Die nationalen Gerichte müssen zwar grundsätzlich davon Abstand nehmen, die Legitimität des Ethos der betreffenden Kirche oder Organisation als solchen zu beurteilen, doch ist es Sache dieser Gerichte und nicht der betreffenden Kirche oder Organisation, zu beurteilen, ob eine berufliche Anforderung aufgrund der Art der betreffenden Tätigkeiten oder der Umstände ihrer Ausübung angesichts dieses Ethos wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt ist. Im vorliegenden Fall vertritt der EuGH die Auffassung, dass ein katholischer Verein wie die deutsche Katholische Schwangerschaftsberatung einer katholischen Mitarbeiterin grundsätzlich nicht allein deshalb kündigen darf, weil sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist, während er insbesondere nicht-katholische Personen für die gleiche Tätigkeit beschäftigt. In einer solchen Situation scheint nämlich der Austritt an sich das Ethos oder das Recht des Vereins auf Autonomie nicht in Frage zu stellen.
(gk)
ProzessualesKeine Fristwahrung durch Schriftsatzübermittlung an das beBPOBAG, Beschl. v. 4.3.2026 – 5 AZB 26/25, Leitsatz
Eine Rechtsmittel(begründungs)frist wird nicht durch die Übermittlung eines elektronischen Dokuments an das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPO) der Verwaltung des Rechtsmittelgerichts gewahrt.
(gk)
Tarifrecht/TarifvertragsrechtVerdrängungswirkung des § 4a TVG bei Tarifverträgen über gemeinsame EinrichtungenBAG, Urt. v. 1.10.2025 – 4 AZR 285/24, Leitsatz
Tarifverträge über gemeinsame Einrichtungen nach § 4 Abs. 2 TVG werden von der Verdrängungswirkung des § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG nicht erfasst.
(gk)
Allgemein„Soft Law“ und KI in internationalen Übereinkünften, Leitlinien und Absichtserklärungen mit Globalen GewerkschaftenRA Dr. Burkard Göpfert / RA Dr. Markus Janko, München / Düsseldorf, NZA 2026, 244- 248
„Soft Law“ prägt die aktuelle Regulierungspraxis der künstlichen Intelligenz. Die Autoren beleuchten in ihrem Beitrag, worauf Unternehmen beim Umgang mit Soft Law aus arbeitsrechtlicher Perspektive achten sollten. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Bindungswirkung und den Folgen für Arbeitgeber im Falle der (mittelbaren) Verbindlichkeit.
(ja)Algorithmisches Management für alle?RA Dr. Maurice Heine, Hannover, NZA 2026, 248-252
Auf europäischer Ebene wird derzeit diskutiert, die bisherige Regulierung automatisierter Systeme um eine weitere Richtlinie zu Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und algorithmisches Management am Arbeitsplatz zu ergänzen. In seinem Beitrag blickt der Autor auf die Erwägungen der Parlamentarier und ordnet den Richtlinienentwurf in das bestehende Regelungsgeflecht ein.
(ja)Richtlinie zum algorithmischen Management am Arbeitsplatz - neue Pflichten beim Einsatz von Management-ToolsRA Christian Koops / RA Dr. Philipp Schlotthauer, München, BB 2026, 756-760
In ihrem Beitrag befassen sich die Autoren mit den wesentlichen Regelungen des Entwurfs einer Richtlinie zu Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und algorithmisches Management am Arbeitsplatz sowie mit der in diesem Zusammenhang erfolgten abweichenden Entschließung des Europäischen Parlaments. Für die Praxis sehen die Autoren in den Vorschlägen infolge von Informations- und Anhörungsrechten unter anderem einen erhöhten administrativen Aufwand für Arbeitgeber, gleichzeitig aber auch Chancen, indem die Gesetzesinitiativen nicht nur die grundsätzliche Zulässigkeit von algorithmischen Systemen anerkennen, sondern auch deren Vorteile betonen.
(ja)Hugo Sinzheimers Arbeitsrecht: Erinnern und WeiterdenkenProf. Dr. Johanna Wenckebach, Frankfurt a.M., AuR 2026, 96-101
Der Beitrag gibt die Festrede wieder, welche die Autorin am 22.11.2025 zu Ehren Hugo Sinzheimers an der Europäischen Akademie der Arbeit in Frankfurt a.M. gehalten hat. Dabei greift sie die Aktualität und mögliche Entwicklungen der Ideen von Sinzheimer vor allem in Hinblick auf die Tarifautonomie und die Arbeit mit der künstlichen Intelligenz auf.
(ja)Auswirkungen des Beschlusses des BVerfG zum sog. dritten Geschlecht auf die Ansprüche nach dem EntgTranspGRAin Prof. Dr. Marion Bernhardt / RAin Nathalie Rieß, Leipzig, BB 2026, 692-694
Mit dem EntgTranspG wird das Ziel verfolgt, Entgeltdiskriminierung aufgrund des Geschlechts zu beseitigen. Das EntgTranspG basiert dabei auf einem binären Geschlechterverständnis. Angesichts der gesetzgeberischen Einführung der Möglichkeit eines diversen Geschlechtseintrags im Personenstandsrecht infolge der Rechtsprechung des BVerfG, untersuchen die Autorinnen in ihrem Beitrag, wie sich dies - auch unter Berücksichtigung der Entgelttransparenzrichtlinie - auf das EntgTranspG auswirkt.
(ja)Alternative Arbeitnehmervertretungen als Strategie von Arbeitgebern – Rechtliche Zulässigkeit und GestaltungsmöglichkeitenRA Prof. Dr. Wolfgang Kleinebrink, Düsseldorf, DB 2026, 797-803
Alternative Arbeitnehmervertretungen, die durch das Fehlen einer Betriebsratswahl entstehen, bringen Vor- und Nachteile mit sich. Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit dem Zustandekommen und der rechtlichen Zulässigkeit eines solchen Gremiums sowie mit der Frage, welche Beteiligungsrechte in solch einem Fall anzuwenden sind.
(ja)
ArbeitsvertragsrechtPraxistipps für die Beschäftigung über der RegelaltersgrenzeRA Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück / Florian Häming, Berlin, NJW-Spezial, 114-115
Der Beitrag befasst sich mit der Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen oberhalb der Regelaltersgrenze. Im Mittelpunkt stehen die Neuerungen des Rentenpakets der Bundesregierung und wie diese eine Erwerbstätigkeit über die Regelaltersgrenze hinaus rechtlich leichter und wirtschaftlich attraktiver gestalten. Die Autoren bewerten dies als einen wichtigen Impuls für die deutsche Wirtschaft vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels.
(pc)Eltern- und Pflegezeit als Freistellungssonderfälle für WertguthabenProf. Dr. Dietmar Wellisch / Wiss. Mit. Dr. Konstantin Wilckens / Wiss. Mit. Philipp Freitag / Wiss. Mit. Lucas Gerlach, Hamburg, DB 2026, 665-669
In ihrem Beitrag zeigen die Autoren auf, dass Wertguthaben in der Eltern- und Pflegezeit genutzt werden können, um Einkommensverluste während der Freistellung abzufedern und Freistellungszeiträume zu verlängern. Dabei betonen sie, dass die Kombination mit Elterngeld wegen Anrechnungseffekten einer sorgfältigen Gestaltung bedürfe, während Wertguthaben in der Pflegezeit das Pflegegeld ohne solche Nachteile ergänzen könne.
(pc)
BefristungsrechtAktivrente – Beschäftigung von Rentnern RA Andreas Kössel, München, DB 2026, 731-733
Der Beitrag befasst sich mit den Rahmenbedingungen der Aktivrente, die das „Rentenpaket 2025“ mit sich bringt. Im Mittelpunkt stehen dabei neue Befristungsoptionen, die die Weiterarbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze erleichtern sollen.
(ja)
Betriebliche AltersversorgungStärkung der Betriebsrenten – zweiter Versuch (das BRSG II)Prof. Dr. Christian Rolfs, Köln, NZA 2026, 297-303
Trotz des Ersten Betriebsrentenstärkungsgesetzes von 2018 vermögen die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung ihre zahlreichen rechtlichen und wirtschaftlichen Nachteile nur schwer zu überwiegen. Das im Januar 2026 in Kraft getretene Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz zielt darauf ab, die betriebliche Altersversorgung wieder attraktiver zu gestalten. Der Verfasser zeigt die vielfältigen bestehenden Schwächen auf und sieht in dem BRSG II keine tiefgreifende Veränderung. Es nehme lediglich begrenzte Korrekturen vor, insbesondere beim bislang wenig genutzten Sozialpartnermodell, sodass eine notwendige Stärkung der betrieblichen Altersversorgung ausbleibe.
(pc)BRSG II und “Aktivrente” - Öffnung des Sozialpartnermodells und Flexibilisierung nach Erreichen der RegelaltersgrenzeRA Dr. Marius Höfler, Frankfurt a.M., BB 2026, 628-630
In seinem Beitrag erläutert der Autor die umgesetzte Erweiterung des Sozialpartnermodells mit reiner Beitragszusage für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und der konzeptionellen Aktivrente. Darüber hinaus befasst er sich mit den arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen. Insgesamt blickt der Autor positiv auf die Änderungen: Im Hinblick auf die umgesetzte Erweiterung des Sozialpartnermodells mit reiner Beitragszusage für nicht tarifgebundene Arbeitgeber sei es eine positive Entwicklung ohne finanzielle oder administrative Belastungen. Die konzeptionelle Aktivrente biete einen steuerrechtlichen Anreiz für ältere Arbeitnehmer, womit Erfahrungswissen erhalten und dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden könne.
(ja)
BetriebsverfassungsrechtBetriebsratswahlen und ProjektkontinuitätRA Patrick Mückl, Düsseldorf, DB 2026, 527-531
Eine erforderliche Beteiligung des Betriebsrats knüpft stets an das jeweils amtierende Gremium an. Aufgrund der anstehenden Neuwahlen könnten mit einem veränderten Betriebsrat bereits erzielte Verhandlungsstände zu umfassenden strukturellen Veränderungen entfallen. Dies kann ein erhebliches Risiko von Verzögerungen oder Eskalationen begründen. Der Autor zeigt auf, dass eine Absicherung der bisherigen Verhandlungsergebnisse durch prozessuale Rahmenvereinbarungen, Teilvereinbarungen sowie verbindlichen Eckpunktepapiere auch über den Wechsel des Betriebsrats hinaus möglich ist. Zudem erläutert er, wie sich eine solche Absicherung in der Praxis vorbereiten lässt, um nach der Wahl mögliche Verzögerungen und Konflikte zu vermeiden.
(pc)
Mitbestimmung in der Schwebe – Betriebsratsloser Betrieb und UmstrukturierungRA Dr. Hans-Hermann Aldenhoff / RAin Carla Bender, Düsseldorf, NZA 2026, 303-310
Insbesondere im Fall der Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG kommt dem Betriebsrat zur Minimierung der Nachteile für die Belegschaft eine zentrale Rolle zu. Der Beschluss des LAG Düsseldorf vom 23.9.2025 (3 TaBV 39/25) befasst sich erneut mit der Mitbestimmung eines erst im Rahmen der Betriebsänderung gegründeten Betriebsrats. Die Autoren untersuchen Voraussetzungen für Mitbestimmungsrechte eines nachträglich konstituierten Betriebsrats, erläutern die dogmatischen Grundlagen sowie die praktischen Konsequenzen für Arbeitgeber und Belegschaft. Offene Rechtsfragen blieben bestehen, die das BAG im Zuge der anhängigen Rechtsbeschwerde (1 ABR 4/26) zu klären habe.
(pc)
Ausgewählte Fragestellungen zu den Beteiligungsrechten des Betriebsrats in der SanierungssituationRA Fabian Kraupe, München, NZA 2026, 238-244
Laut Verfasser sei der Sanierungsbedarf in Unternehmen groß und werfe arbeitsrechtliche Fragen zu den Beteiligungsrechten des Betriebsrats gemäß § 111 ff. BetrVG auf. Vor diesem Hintergrund greift der Verfasser in seinem Beitrag ausgewählte Beteiligungsrechte des Betriebsrats gem. § 111 BetrVG auf und gibt entsprechende Handlungs- und Lösungsansätze.
(ja)
Konzernwirtschaftsausschuss: Governance-Tool trotz fehlender gesetzlicher GrundlageRA Benjamin Onnis / Rain Lena Grebe, BB 2026, 500-504
In seinem Beitrag beleuchtet der Autor die Problematik der fehlenden gesetzlichen Grundlage für einen Konzernwirtschaftsausschuss. Einzelne Tochterunternehmen haben nur eingeschränkten Einfluss auf Entscheidungen der Konzernleitung, wodurch eine Informationsasymmetrie zulasten der Arbeitnehmervertretungen vor Ort entstehe. Als Lösung schlägt der Autor einen freiwilligen Konzernwirtschaftsausschuss vor, den er mit dem gesetzlichen Wirtschaftsausschuss vergleicht.
(ja)
Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)Holger Dahl, BB 2026, 564-569
Als zentralen Ausgangspunkt für das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Anwendung technischer Einrichtungen sieht der Autor § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Dabei stünden die Betriebsparteien bei der Einführung und Änderung von Softwareprogrammen aufgrund der Vielzahl vor Herausforderungen. In seinem Beitrag geht der Autor zunächst ausführlich auf § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein, erörtert die Zuständigkeit des Gesamt- und Konzernbetriebsrats, befasst sich mit dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung bzw. einer Regelungsabrede und thematisiert schließlich den Datenschutz sowie KI. In seinem Fazit hält er fest, dass es letztendlich Sache der Betriebsparteien sei, vom Gestaltungsspielraum des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG Gebrauch zu machen und durch Regelungen die Herausforderungen der Digitalisierung zu meistern.
(ja)
DatenschutzAnspruch auf die Kopie eines Compliance-BerichtsWiss. Mit. Dr. Johannes Tegel / RA Mark Lembke, Heidelberg, NZA-RR 2026, 121-127
In der Entscheidung des LAG München vom 12.6.2025 hat sich erneut ein Gericht mit der Reichweite und den Grenzen des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DS-GVO auseinandersetzen müssen. Maßgeblich dabei war die Frage, ob der Anspruch auch eine Kopie oder zumindest eine Einsicht in den Compliance-Abschlussbericht des Unternehmens umfasst. Die Autoren kritisieren die Entscheidung des LAG, der Klägerin eine (gegebenenfalls geschwärzte) Kopie des Berichts zu verwehren und sehen darin einen Verstoß gegen die Rechtsprechung des EuGH. Sie halten daher eine Vorlage des BAG an den EuGH für wahrscheinlich.
(pc)
ProzessualesAusklammerung, Aussetzung und Co. – Zum prozessualen Umgang mit vorgreiflichen KündigungenDr. Michael Horcher, Frankfurt a. M., NZA 2026, 225-232
Der Beitrag widmet sich sogenannten vorgreiflichen Kündigungen, also Kündigungen, die nach einer ersten Kündigung ausgesprochen werden, das Arbeitsverhältnis jedoch zu einem früheren Zeitpunkt beenden sollen als diese. Der Autor untersucht die verschiedenen prozessualen Instrumente, die den Gerichten im Umgang mit vorgreiflichen Kündigungen zur Verfügung stehen und vergleicht deren jeweilige Voraussetzungen sowie Rechtsfolgen. Dabei erfolgt eine Abwägung zwischen dem Interesse an einer Verfahrensbeschleunigung und dem Erfordernis, widersprüchliche Entscheidungen zu vermeiden.
(pc)
Das Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 103 BetrVG – Bedarf eines beschleunigten VerfahrensRAin Katja Giese / RAin Hasret Seker, München, NZA 2026, 232-238
§ 15 KSchG und das Zustimmungserfordernis nach § 103 BetrVG gewähren Betriebsratsmitgliedern einen besonderen Kündigungsschutz, der der Sicherung einer unabhängigen und funktionsfähigen betrieblichen Mitbestimmung dient. Verweigert der Betriebsrat die Zustimmung, bleibt dem Arbeitgeber allein die Möglichkeit, diese im Wege des Zustimmungsersetzungsverfahrens gerichtlich ersetzen zu lassen. Das entsprechende Verfahren kann, insbesondere bei Ausschöpfung des Instanzenzugs, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses über Jahre hinauszögern. Dies gilt auch dann, wenn der Kündigung eine grobe Pflichtverletzung gegenüber anderen Arbeitnehmern zugrunde liegt, die während der Dauer des Verfahrens weiterhin mit dem Betriebsratsmitglied zusammenarbeiten müssen. Die Autorinnen sehen hierin ein für die Beteiligten unzumutbares Ergebnis und plädieren für die Einführung eines beschleunigten Zustimmungsersetzungsverfahrens, welche zu sachgerechten Ergebnissen führt, ohne den Sonderkündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern zu unterlaufen.
(pc)
Die Erschütterung des Beweiswerts einer ArbeitsunfähigkeitsbescheinigungRA Dr. Stefan Sasse, Magdeburg, DB 2026, 595-599
Eine ärztliche AU-Bescheinigung dient als gesetzliches Beweismittel dafür, dass der Arbeitnehmer vorübergehend die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben kann oder sollte. Der Beitrag analysiert, welchen Beweiswert die Rechtsprechung der AU-Bescheinigung im Laufe der Zeit beigemessen hat und zeichnet die Entwicklung von ihrer früher nahezu „unerschütterlichen“ Beweiskraft zu ihrer heutigen prozessualen Bedeutung nach. Der Autor weist zudem auf offene Fragen im Hinblick auf die Einführung der elektronischen AU-Bescheinigung sowie bezüglich der Erweiterung der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie hin.
(pc)
SozialrechtAktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum SGB IIIDr. Jasmin Schnitzer, Frankfurt a.M., AuR 2026, 110-115
In ihrem Beitrag befasst sich die Autorin mit der Weiterentwicklung und Präzisierung der Entscheidungen des BSG zum SGB III. Einen Schwerpunkt bilde dabei das Kurzarbeitergeld mit Fragen zum zweistufigen Bewilligungsverfahren, Fristen, Bezugszeiträumen und dem Begriff der Betriebsabteilung. Ein weiterer Schwerpunkt sei das Arbeitslosengeld mit dem Fokus auf Anwartschaftszeiten, Versicherungspflicht, Arbeitslosmeldung, Verfügbarkeit und Bemessung der Leistung.
(ja)
Tarifrecht/TarifvertragsrechtDer Tarifvertrag zur Landes- und BündnisverteidigungDr. Julia Rath, Bonn, NZA 2026, 310-319
Als Eigengesellschaft des Bundes ist die HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH seit 2008 als organisationsprivatisierte Inhousegesellschaft für die Wartung von bestimmten Fahrzeugen der Bundeswehr beauftragt. Mit dem Abschluss des Tarifvertrags zur Landes- und Bündnisverteidigung wird erstmals das „Hochfahren“ der Arbeitsbedingungen unter Ausschöpfung der arbeitsrechtlichen Grenzen im Krisen- sowie Verteidigungsfall ermöglicht. Als Referentin im Bundesministerium für Verteidigung war die Autorin selbst am Tarifabschluss beteiligt. Sie erläutert, wie der Tarifvertrag hinsichtlich des „Krisenbetriebs“ ausgestaltet ist und warum eine entsprechende Regelung insbesondere für Unternehmen ziviler kritischer Infrastruktur zu empfehlen sei.
(pc)
Zur Nachwirkung von Tarifnormen, die von tarifdispositivem Gesetzesrecht abweichenDr. Laurens Brandt, Frankfurt a.M., AuR 2026, 102-109
Der Autor diskutiert in seinem Beitrag, ob und inwieweit Tarifnormen, die negativ vom gesetzlichen Schutzniveau abweichen, nachwirken. Dafür stellt er zunächst den Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur dar, bevor im weiteren Verlauf eine Bewertung und Vertiefung der Frage erfolgt.
(ja)
Arbeitsvertragliche Regelung verhindert Verfall des Urlaubsanspruchs bei Krankheit trotz Bezugnahme auf abweichende kollektive RegelungenRAin Jana Voigt / RAin Charlotte Elsner, Düsseldorf, DB 2026, 534
BAG, Urteil vom 15.7.2025 – 9 AZR 198/24
(pc)Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne ärztliche KonsultationRA Dr. Abdelkader Rbib, Düsseldorf, DB 2026, 535
LAG Hamm, Urteil vom 5.9.2025 – 14 SLa 145/25
(pc)Wartezeitkündigung nach Übernahme aus der LeiharbeitRA Dirk H. Laskawy / RAin Peggy Lomb, Bielefeld, DB 2026, 536
LAG Sachsen, Urteil vom 12.5.2025 – 2 SLa 38/24
(pc)Vergütungsanpassung bei BetriebsratsmitgliedernRA Tobias Grambow, Berlin/Stuttgart, DB 2026, 600
BAG, Urteil vom 20.3.2025 - 7 AZR 46/24
(pc)Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann auch durch eigenen Sachvortrag des Arbeitnehmers erschüttert werdenRAin Stephanie Mayer / RAin Elsa Katharina Rein, Freiburg, DB 2026, 601
LAG Köln, Urteil vom 3.6.2025 - 7 SLa 54/25
(pc)Kündigung wegen Verlust von AufenthaltstitelRAin Katharina Zobel, Frankfurt a. M., DB 2026, 602
ArbG Herne, Urteil vom 8.5.2025 - 4 Ca 208/25
(pc)Partielle Nichtigerklärung der MindestlohnrichtlinieRA Paul Schreiner / Wiss. Mit. Stephan Sura, Köln, EuZW 2026, 203-205
EuGH, Urteil vom 11.11.2025 – C-19/23
(pc)Entschädigungsanspruch eines erfolglosen Bewerbers – kein ausreichender Hinweis auf Schwerbehinderung RA Dr. Johann Ante, Dortmund, NZA-RR 2026, 135-136
ArbG Mannheim, Urteil vom 21.11.2025 – 7 Ca 199/25
(pc)Beiordnung des auswärtigen Rechtsanwalts bei sprachunkundigen AusländernRA Dr. phil. Dr. jur. Seyed Shahram Iranbomy, Frankfurt a. M., NZA-RR 2026, 163-164
LAG Sachsen, Beschluss vom 2.1.2026 – 1 Ta 338/25
(pc)Equal Pay: Anpassung nach „ganz oben“?RA Daniel Greger, Hamburg, NZA-RR 2026, 168
BAG, Urteil vom 23.10.2025 – 8 AZR 300/24
(pc)Zuvor abgelehnter Änderungsvertrag und Ungleichbehandlung bei nachfolgender LohnerhöhungOlaf Möllenkamp, Lübeck, NZA-RR 2026, 169
BAG, Urteil vom 26.11.2025 – 5 AZR 239/24
(pc)Arbeitnehmerstatus von Schiedsrichterassistenten Prof. Dr. Alexander Eufinger, Wiesbaden, NZA-RR 2026, 170
BAG, Beschluss vom 3.12.2025 – 9 AZB 18/25
(pc)Organisationshoheit des Arbeitgebers über Stellenzuschnitt bei ArbeitszeitverlängerungRA Prof. Dr. Michael Fuhlrot / Dr. Julia Moskalew, Hamburg/Dortmund, NZA-RR 2026, 171
LAG Köln, Urteil vom 9.10.2025 – 8 SLa 128/25
(pc)Keine Beweiswerterschütterung bei Krankmeldung vor PersonalgesprächProf. Dr. Michael Fuhlrott, Hamburg, NZA-RR 2026, 172
LAG Niedersachsen, Urteil vom 11.12.2025 – 5 SLa 465/25
(pc)Überschneidende Erkrankungen und erschütterter Beweiswert der AU-Bescheinigung bei EntgeltfortzahlungRA Dr. Jan-Moritz Hahn, Leipzig, NZA-RR 2026, 173
LAG Thüringen, Urteil vom 16.12.2025 – 5 Sa 154/23
(pc)Anwendbarkeit einer Kürzungsregelung für Sonderleistungen bei ArbeitskampfteilnahmenWiss. Mit. Stephan Sura, Köln, NZA-RR 2026, 174
ArbG Köln, Urteil vom 26.11.2025 – 18 Ca 3361/25
(pc)Begünstigung von Betriebsräten durch Überlassung eines Dienstwagens zur PrivatnutzungRA Leif Born, Essen, NZA-RR 2026, 175
LAG Niedersachsen, Urteil vom 3.11.2025 – 15 SLa 418/25
(pc)Substanziierungslasten beim Streit über die Wirksamkeit eines Betriebsratsbeschlusses im UrteilsverfahrenDr. Oliver Helmbold, Bremen, NZA-RR 2026, 176
LAG Niedersachsen, Urteil vom 1.10.2025 – 9 SLa 812/24
(pc)Betriebsratswahlen: Mehrfache Wahlberechtigung von Führungskräften in Matrix-StrukturenRAin Martina Dierks, Hamburg, DB 2026, 670
BAG, Beschluss vom 22.5.2025 - 7 ABR 28/24
(pc)Tätlichkeit am Arbeitsplatz - Wirksamkeit außerordentlicher Kündigung auch bei nur geringer GewaltanwendungRAin Janine Eschenauer, Frankfurt a. M., DB 2026, 671
LAG Niedersachsen, Urteil vom 25.8.2025 - 15 SLa 315/25
(pc)Partielle Nichtigerklärung der MindestlohnrichtlinieRA Paul Schreiner / Wiss. Mit. Stephan Sura, Köln, EuZW 2026, 203-205
EuGH, Urteil vom 11.11.2025 – C-19/23
(pc)Eine Renaissance „Betrieblicher Bündnisse für Arbeit“?Dr. Michael Ottl, Vaterstetten, NZA 2026, 319-323
LAG Hamm, Urteil vom 18.9.2025 – 5 SLa 120/25
(pc)Gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit einer FremdgeschäftsführerinRA Dr. Hendric Stolzenberg, Frankfurt a.M., NZA 2026, 253-256
LG Bochum, Urteil vom 2.12.2025 – 17 O 56/24
(ja)Ungleichbehandlung bei LohnerhöhungProf. Dr. Tim Jesgarzewski, BB 2026, 507-508
BAG, Urteil vom 26.11.2025 – 5 AZR 239/24
(ja)Bei geringerem Verdienst wegen Diskriminierung wegen des Geschlechts ist ein Paarvergleich zulässigRA Dr. Christian Ley, München, BB 2026, 576
BAG, Urteil vom 23.20.2025 – 8 AZR 300/24
(ja)Bedeutung von Parteivorträgen auf EuGH-VorlageRudolf Buschmann / Karsten Jessolat, Gondert, AuR 2026, 119-123
EGMR, Urteil vom 16.12.2025 – Nr. 34701/21
(ja)Vergütung für Umkleidezeiten bei Entgeltfortzahlung und UrlaubJana Wömpner AuR 2026, 123-124
BAG, Urteil vom 14.05.2025 – 5 AZR 215/24
(ja)Unterdotierung des Treuhandvermögens trotz nominaler Deckung aller VerpflichtungenRA Dr. Thomas, Frank, München, BB 2026, 767-768
BAG, Urteil vom 21.10.2025 – 9 AZR 66/25
(ja)Kürzung einer variablen Vergütung bei Arbeitsunfähigkeit ohne EntgeltfortzahlungsanspruchRA Dr. Hans-Peter Löw, Frankfurt a.M., BB 2026, 701-702
BAG, Urteil vom 02.07.2025 – 10 AZR 193/24
(ja)„Nicht-ruhegehaltsfähige“ GehaltserhöhungRA Prof. Dr. Martin Diller, Stuttgart, DB 2026, 735
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.11.2015 – 10 SA 5/25
(ja)Keine unbefristete Arbeitnehmerüberlassung durch AGB-Kontrolle bei befristeter AuslandsentsendungRAin Claudia Posluschny / RAin Michaela Bachmeier, München, DB 2026, 734
BAG, Urteil vom 03.06.2025 – 9 AZR 133/24
(ja)Arbeitsaufnahme vor Förderungsbewilligung: Zur Befristung nach § 16i Abs. 8 SGB II und Anwendbarkeit des § 17 TzBfGRAin Dr. Lena Pingen, Köln, DB 2026, 804
BAG, Urteil vom 16.07.2025 – 7 AZR 107/24
(ja)Personalabbau im „Restbetrieb“ und für den Kündigungsschutz maßgebliche BeschäftigtenzahlRA Dr. Patrick Mückl, Düsseldorf, DB 2026, 805
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. 07.2025 – 12 SLa 640/25
(ja)