März 2018

Inhalt

A. Gesetzgebung

B. Rechtsprechung

Arbeitsvertragsrecht

Vereinbarung zwischen dem DFB und einem Schiedsrichter über Einsätze für eine Spielzeit ist kein Arbeitsvertrag – Keine Überprüfung nach Befristungsregeln für Arbeitsverträge

Auslegung arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklausel – Bundesweit geltender, als Firmentarifvertrag abgeschlossener „Zukunftstarifvertrag“ umfasst?

Befristungsrecht

Unterschiedliche Maßnahmen zur Ahndung des Missbrauchs befristeter Arbeitsverträge für private und öffentliche Arbeitgeber können mit Unionsrecht vereinbar sein

Betriebliche Altersvorsorge

Weitererhalt des monatlichen Entgelts unter Anrechnung der Betriebsrente als „Übergangszuschuss“ in den ersten 6 Monaten des Rentenbezugs unterliegt als Leistung der betrieblichen Altersversorgung der Insolvenzsicherung durch den PSV

Betriebsrente wegen Erwerbsminderung auf Antrag rückwirkend zu gewähren

Betriebsverfassungsrecht

Verbot der Wahlbeeinflussung durch Arbeitgeber verbietet nicht jede kritische Äußerung über bestehenden Betriebsrat oder einzelne Mitglieder im Hinblick auf zukünftige Wahl

Aufhebungsvertrag mit Abfindungsregelung zugunsten eines Betriebsratsmitglieds stellt regelmäßig keine unzulässige Begünstigung i.S.d. § 78 S. 2 BetrVG dar

Grundsätzlich keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für Abgeltung von außerhalb der individuellen Arbeitszeit geleisteter Betriebsratsarbeit – Urlaubsbedingt ausfallende Zeit solcher Betriebsratsarbeit bei Bemessung des gesetzlichen Urlaubsentgelts einzubeziehen

Gleichbehandlung

Rückwirkende Beseitigung einer Altersdiskriminierung bei gleichzeitiger Beschränkung der Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten auf Tätigkeiten im selben Wirtschaftssektor

Tarifliche Stufenzuordnung bei Einstellung von Wanderarbeitnehmern - Im EU-Ausland erworbene und inländische Berufserfahrung müssen nach Art. 3 Abs. 1 GG nicht gleich behandelt werden

Kündigung/Kündigungsschutz

Konkrete Gefahr einer Insolvenz des Arbeitgebers - Außerordentliche Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung kann gerechtfertigt sein

Fristlose Kündigung allein wegen Verdachts der Zugehörigkeit zur „Jihad-Bewegung“ unwirksam – Konkrete Störung des Arbeitsverhältnisses erforderlich

Wunsch des Entleihers nach Unterbrechung eines dauerhaften Einsatzes einer Leiharbeiterin trotz durchgehendem Beschäftigungsbedarf rechtfertigt noch keine Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses durch Verleiher

Mutterschutz und Erziehungsurlaub

Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten bei einem EU-Organ bei der Festsetzung der Höhe des Mutterschaftsgeldes

Keine Reduzierung des Elterngeldes wegen anlassbezogener oder einmaliger Zahlung

Elterngeld trotz Rückgabe des adoptierten Kindes an die Eltern innerhalb des ersten Monats

Öffentliches Dienstrecht

Schadensersatzverlangen wegen Abbruchs des Auswahlverfahrens – Bewerber muss zuvor grundsätzlich die Fortführung des Auswahlverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes geltend machen

Prozessuales

Vollstreckungsabwehrklage –  Einwendung der Unmöglichkeit der Erfüllung eines rechtskräftig zuerkannten Beschäftigungsanspruchs erfolglos, wenn Zuweisung einer anderen vertragsgemäßen Tätigkeit möglich

SozialrechtSozialrecht

GmbH-Geschäftsführer regelmäßig sozialversicherungspflichtig – Ausnahmsweise keine Sozialversicherungspflicht bei Mehrheitsbeteiligung oder Sperrminorität

Keine Sozialversicherungspflicht für Musikschullehrer trotz Verpflichtung zur Beachtung eines Lehrplanwerks 

Verkehrsunfall auf Rückweg nach knapp einstündigem Arztbesuch während Arbeitszeit ist kein Arbeitsunfall

Tarifrecht/Tarifvertragsrecht

Baugewerbe: Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen von VTV, BRTV, BBTV und TZA Bau 

 

C. Literatur

Allgemein

Internal Investigations bei Kartellrechtsverstößen unter Einbeziehung der Mitarbeiter – Ein Minenfeld im Schnittpunkt von Kartellrecht und Arbeitsrecht, Datenschutz und Compliance

Zivilrechtliche Verantwortung transnationaler Unternehmen für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen in den Betrieben ihrer Lieferanten

Die Große Koalition kommt – was wird sich im Arbeitsrecht ändern? 

Aktuelles zum GmbH-Geschäftsführer aus arbeitsrechtlicher Sicht

Überblick zur höchstrichterlichen Rechtsprechung im Arbeitsrecht (Teil 1)

Überblick zur höchstrichterlichen Rechtsprechung im Arbeitsrecht (Teil 2)

Überblick über die arbeitsrechtliche Rechtsprechung des EuGH im Jahre 2017

Arbeitnehmerüberlassung

Das neue Recht der Arbeitnehmerüberlassung – Die deutsche Variante des Ausstiegs aus dem Gemeinschaftsrecht

Arbeitskampfrecht

Eine andere Verfassungsinterpretation ist möglich – Eine Bestandsaufnahme nach der mündlichen Verhandlung des BVerfG zum Streikrecht für Beamte

Kampfmittelfreiheit und bestehende Rechtsordnung im neuen Arbeitskampfrecht

Arbeitsvertragsrecht

Karenzentschädigung im Rahmen eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes nach § 74 HGB bei Altersteilzeitarbeitsverträgen

Der Anspruch auf Verringerung und Verlängerung der Arbeitszeit

Arbeitszeitrecht Rufbereitschaft als Arbeitszeit?

Aktuelles zur Scheinselbstständigkeit

Flexible Arbeitszeiten in der Industrie 4.0

Befristungsrecht

Befristete Verträge im Profifußball und Verlängerungsoption

Betriebsübergang

Neuere Entwicklungen bei den Anforderungen an § 613a BGB-Unterrichtungsschreiben

Entdynamisierung von Bezugnahmeklauseln nach Betriebsübergang

Betriebsverfassungsrecht

Kann die Wahl zu einem Personal- oder Betriebsrat nichtig sein?

Meinungsfreiheit vs. Betriebsrats(wahl)behinderung

Compliance

Projektbezogener Einsatz hochqualifizierten Fremdpersonals in der Compliancefalle?

Datenschutz

Die datenschutzrechtliche Betriebsvereinbarung in DS-GVO und BDSG 2018 – Viel Lärm um Nichts?

Neuer Beschäftigtendatenschutz und Industrie 4.0

Europarecht

Gibt es eine religiöse oder weltanschauliche Neutralität? Zum Einfluss der EuGH-Entscheidung Achbita und Bougnaoui auf das deutsche Arbeitsrecht

Gleichbehandlung

Entgeltgleichheit – Anforderungen einer geschlechtsneutralen Arbeitsbewertung und Entlohnung

Sexuelle Belästigung ist unerwünscht

Das dritte Geschlecht und die diskriminierungsfreie Einstellung

Entgelttransparenzgesetz – Folgt jetzt die Klagewelle?

Audience Targeting: AGG-diskriminierende Stellenanzeigen aufgrund der Ausrichtung auf Zielgruppen

Das Entgelttransparenzgesetz – Prämissen und Umsetzung

Entgelttransparenzgesetz: Der Auskunftsanspruch beim nicht tarifgebundenen oder tarifanwendenden Arbeitgeber

Kündigung/Kündigungsschutz

Zurückbehalten von Geschäftsunterlagen – Wahrnehmung berechtigter Interessen oder Kündigungsgrund?

Betriebsbedingte Kündigungen bei anderweitig freien Arbeitsplätzen

Fallen beim Ausspruch von Kündigungen – Kündigungsbefugnis

Mindestlohn

Mindestlohnaussetzer für Bau, Dachdecker und Gebäudereiniger

Tarifrecht/Tarifvertragsrecht

Die Reichweite tarifbezogener Privilegierungen im Rahmen des Entgelttransparenzgesetzes 

D. Entscheidungsbesprechungen


 
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A. Gesetzgebung

Einigung auf Reform der Entsenderichtlinie: Gleiches Geld für gleiche Arbeit

Pressemitteilung der EU-Kommission vom 1.3.2018

Die Verhandlungsführerinnen des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission haben sich am 28.2.2018 auf die Überarbeitung der Entsenderichtlinie geeinigt.

Die Kommission hatte den Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern von 1996 am 8.3.2016 vorgelegt. Der Vorschlag ergänzt die Richtlinie zur Durchsetzung der Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern von 2014, mit der neue Instrumente zur Bekämpfung von Betrug und Missbrauch und zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den für die Entsendung zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten eingeführt wurden.

Mit der Überarbeitung der Entsenderichtlinie kam die Kommission der Verpflichtung aus ihren Politischen Leitlinien nach, den Grundsatz des gleichen Arbeitsentgelts für die gleiche Arbeit am gleichen Ort zu fördern. Die Kommission hatte diese Überarbeitung in ihr Arbeitsprogramm 2016 aufgenommen. Mit diesem Vorschlag sollte die Entsendung von Arbeitnehmern, die in einem Mitgliedstaat beschäftigt sind und von ihrem Arbeitgeber zur Erbringung einer Arbeitsleistung vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, erleichtert werden – und zwar vor dem Hintergrund eines fairen Wettbewerbs und der Wahrung der Arbeitnehmerrechte. Ziel der Initiative ist es, gerechte Entlohnungs- und gleiche Wettbewerbsbedingungen für entsendende wie lokale Unternehmen im Aufnahmeland zu gewährleisten.

(tr)

 

Die Kommission beschließt Vorschläge zur Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde und für den Zugang zum Sozialschutz für alle

Meldung der EU-Kommission vom 13.3.2018

Die Europäische Kommission legte am 13.3.2018 neue konkrete Initiativen vor, um zur weiteren Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte beizutragen.

So stellte die Kommission entsprechend der Ankündigung von Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union 2017 einen Vorschlag zur Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde vor sowie eine Initiative zur Gewährleistung des Zugangs zum Sozialschutz für alle Arbeitnehmer und Selbstständigen. Begleitet werden diese Initiativen von einer Mitteilung über das Monitoring der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte, die eng mit dem Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik verknüpft ist.

Die Europäische Arbeitsbehörde wird den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen und den nationalen Verwaltungen helfen, die Chancen, die die Freizügigkeit bietet, optimal zu nutzen und eine faire Arbeitskräftemobilität zu gewährleisten. Es werden drei Ziele verfolgt:

 

  • Zunächst einmal wird die Behörde die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen über Arbeits-, Ausbildungs-, Mobilitäts-, Einstellungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten informieren sowie Leitlinien über Rechte und Pflichten zur Verfügung stellen, die mit dem Leben, Arbeiten und/oder der unternehmerischen Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat der EU verbunden sind.
  • Zweitens wird sie die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden bei grenzüberschreitenden Sachverhalten fördern, indem sie ihnen dabei hilft sicherzustellen, dass die EU-Rechtsvorschriften, die die Mobilität schützen und regeln, leicht nachvollziehbar sind und befolgt werden.
  • Drittens wird die Europäische Arbeitsbehörde vermitteln und bei grenzüberschreitenden Streitfällen auf Lösungen hinwirken, z. B. bei Unternehmensumstrukturierungen, die mehrere Mitgliedstaaten betreffen.

 

Die Kommission legte am 13.3.2018 auch einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für den Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige vor.

Im Einklang mit der europäischen Säule sozialer Rechte zielt der Vorschlag darauf ab, den Mitgliedstaaten eine Richtung vorzugeben, wie sie allen Arbeitnehmern und Selbstständigen den Zugang zum Sozialschutz ermöglichen können, insbesondere denjenigen, die aufgrund ihres Beschäftigungsstatus nicht ausreichend durch die Systeme der sozialen Sicherheit abgesichert sind.

Die Empfehlung sieht vor,

 

  • formale Lücken bei der Absicherung zu schließen, sodass sich Arbeitnehmer und Selbstständige, die sich in vergleichbaren Situationen befinden, entsprechenden Sozialversicherungssystemen anschließen können;
  • ihnen eine angemessene tatsächliche Absicherung anzubieten, damit sie geeignete Ansprüche aufbauen und geltend machen können;
  • die Übertragung von Sozialversicherungsansprüchen von einem Arbeitsplatz zum nächsten zu erleichtern;
  • Arbeitnehmer und Selbstständige klar über ihre Sozialversicherungsansprüche und -verpflichtungen zu informieren.

(tr)

 

Beschlüsse des Bundestages

 

  1. Sitzung, 22.2.2018:
  • Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE „Sachgrundlose Befristungen verbieten“ und Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/831)
  1. Sitzung, 23.2.2018:
  • Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung „Bericht über die Auswirkungen der Regelungen zum Elterngeld Plus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit“ und Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/400)
  1. Sitzung, 28.2.2018: Keine relevanten Beschlüsse.
  2. Sitzung, 1.3.2018:
  • Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE „Zwangsverrentung abschaffen und Altersarmut bekämpfen“ und Überweisung an Ausschuss (BT-Drs. 19/859)
  • Beratung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Mindestlohn erhöhen und für alle konsequent durchsetzen“ und Überweisung an Ausschuss (BT-Drs. 19/975)
  •  Beratung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „BAföG sichern und ausbauen“ und Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/508)
  1. Sitzung, 2.3.2018:
  •  Beratung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Neue Perspektiven für langzeitarbeitslose Menschen durch einen Sozialen Arbeitsmarkt ermöglichen“ und Überweisung an Ausschuss (BT-Drs. 19/591)
  1. Sitzung, 14.3.2018: Keine relevanten Beschlüsse.
  2. Sitzung, 15.3.2018:
  • Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/1174)
  • Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE „Betriebsratswahlen erleichtern und Betriebsräte besser schützen“ und Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/860)
  • Beratung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Eine Lösung für die rentenrechtliche Situation der in der DDR geschiedenen Frauen schaffen“ und Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/983)
  • Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE „Soziale Lage und Absicherung von Solo-Selbstständigen“ und Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/1034) 
  1. Sitzung, 16.3.2018:
  • Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE „Lohndiskriminierung von Frauen beenden – Equal Pay durchsetzen“ und Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/1005)
  • Beratung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Entgeltdiskriminierung verhindern – Verbandsklagerecht einführen“ und Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/1192)
  1. Sitzung, 21.3.2018: Keine relevanten Beschlüsse.

(tr)

 

Beschlüsse des Bundesrates

 

  1. Sitzung, 2.3.2018:
  • Annahme der Entschließung des Bundesrates zur aufgabengerechten Mittelausstattung der Jobcenter zur Umsetzung des SGB II (BR-Drs. 26/18)
  • Ausschusszuweisung der Entschließung des Bundesrates - Die Situation der Pflege durch Pflegepersonaluntergrenzen spürbar verbessern (BR-Drs. 48/18)

 

  1. Sitzung, 23.3.2018:
  • Ausschusszuweisung der Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge (BR-Drs. 65/18)
  • Annahme der Entschließung des Bundesrates - Die Situation der Pflege durch Pflegepersonaluntergrenzen spürbar verbessern - in geänderter Fassung (BR-Drs. 48/18)
  • Annahme der Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in geänderter Fassung (BR-Drs. 677/17)
  • Stellungnahme zum Bericht über die Auswirkung der Regelungen zum Elterngeld Plus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit (BR-Drs. 6/18)
  • Stellungnahme zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union (BR-Drs. 777/17)
  • Zustimmung zur Verordnung über die Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit zur Weiterleitung von Betriebsdaten an die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden (Betriebsdatenweiterleitungsverordnung - BDWV) (BR-Drs. 33/18)
  • Ausschusszuweisung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie zur Änderung des Regelbedarfsermittlungsgesetzes und des Bundeskindergeldgesetzes (BR-Drs. 83/18)
  • Ausschusszuweisung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföGÄndG) (BR-Drs. 84/18)
  • Ausschusszuweisung der Entschließung des Bundesrates zu weiteren Verbesserungen im Ausbildungsförderungsrecht - Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) (BR-Drs. 85/18)
  • Zustimmung zum Vorschlag für die Berufung der Mitglieder des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit (BR-Drs. 80/18)

(tr)

 

Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt

Teil I Nr. 7-10:

  • Verordnung zur Durchführung des § 118 Absatz 1, 1a und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Sozialhilfedatenabgleichsverordnung - SozhiDAV) vom 20.2.2018 (BGBl. I Nr. 7, S. 207)

Teil II Nr. 3: Keine relevanten Veröffentlichungen.

(tr)

 

Veröffentlichungen im Amtsblatt der EU (Teil L) Ausgaben L 055 bis 081

  • Beschluss (EU) 2018/402 der Kommission vom 13. März 2018 zur Einsetzung der Europäischen Beratungsgruppe für die Europäische Arbeitsbehörde (L 072, S. 20)

(tr)

 

B. Rechtsprechung

Arbeitsvertragsrecht

Vereinbarung zwischen dem DFB und einem Schiedsrichter über Einsätze für eine Spielzeit ist kein Arbeitsvertrag – Keine Überprüfung nach Befristungsregeln für Arbeitsverträge

Hessisches LAG, Urteil vom 15.3.2018 – 9 Sa 1399 – Pressemitteilung Nr. 3/2018

Ein zwischen dem DFB und einem laut dessen sog. „Schiedsrichterliste“ zur Spielleitung in den Bundesligen, der 3. Liga und dem DFB-Pokal geeigneten Schiedsrichter abgeschlossener befristeter Vertrag über die Grundlagen dieser Schiedsrichtereinsätze ist kein Arbeitsvertrag, sondern nur eine Rahmenvereinbarung. Diese Rahmenvereinbarung regelt lediglich die Bedingungen der – erst im Laufe der Saison – abgeschlossenen Einzelverträge für die Leitung der jeweiligen Spiele. Sie kann daher auch nicht nach den Befristungsregeln für Arbeitsverträge überprüft werden.

(dl)

Auslegung arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklausel – Bundesweit geltender, als Firmentarifvertrag abgeschlossener „Zukunftstarifvertrag“ umfasst?

LAG Hamburg,  Urteil vom 28.2.2018 – 6 Sa 79/17 – Leitsätze

Wird in einem Arbeitsvertrag auf "die Tarifverträge des Hamburger Einzelhandels, die Gesamtbetriebsvereinbarungen der K. AG sowie die Betriebsordnung der o.g. Betriebsstelle in ihrer jeweiligen Fassung" verwiesen, werden hierdurch die Branchentarifverträge des Hamburger Einzelhandels zeitdynamisch in Bezug genommen. Ein bundesweit geltender, als Firmentarifvertrag abgeschlossener "Zukunftstarifvertrag" wird von der Bezugnahmeklausel nicht erfasst. 
Gilt im Arbeitsverhältnis neben dem arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Branchentarifvertrag ein Firmentarifvertrag normativ aufgrund der Mitgliedschaft des Arbeitnehmers in der tarifschließenden Gewerkschaft, findet das Günstigkeitsprinzip Anwendung. Hierbei ist ein Sachgruppenvergleich vorzunehmen (vgl. BAG 15.04.2015 - 4 AZR 587/13 - juris).

Hinweis: Die Revision ist unter dem Aktenzeichen 4 AZR 126/18 beim BAG anhängig.

(dl)

 

Befristungsrecht

Unterschiedliche Maßnahmen zur Ahndung des Missbrauchs befristeter Arbeitsverträge für private und öffentliche Arbeitgeber können mit Unionsrecht vereinbar sein

EuGH, Urteil vom 7.3.2018 – Rs. C-494/16 „Santoro“

§ 5 der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG steht einer nationalen Regelung nicht entgegen, die den Missbrauch aufeinanderfolgender befristeter Verträge durch einen Arbeitgeber des öffentlichen Sektors nicht durch die Zahlung einer Entschädigung an den betreffenden Arbeitnehmer zum Ausgleich der Nichtumwandlung des befristeten Arbeitsverhältnisses in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ahndet, sondern vorsieht, dass dieser Arbeitnehmer eine Entschädigung zwischen dem 2,5-Fachen und dem 12-Fachen seiner letzten Monatsvergütung erhält und die Möglichkeit hat, die vollständige Wiedergutmachung des Schadens zu erlangen, wenn er im Wege einer Vermutung nachweist, dass ihm entweder andere Gelegenheiten zur Anstellung entgangen sind oder er im Fall der Veröffentlichung eines ordnungsgemäßen Auswahlverfahrens dieses erfolgreich abgeschlossen hätte, sofern eine solche Regelung mit einem wirksamen und abschreckenden Sanktionsmechanismus einhergeht, was das vorlegende Gericht zu prüfen hat.

(tk)

 

Betriebliche Altersversorgung

Weitererhalt des monatlichen Entgelts unter Anrechnung der Betriebsrente als „Übergangszuschuss“ in den ersten 6 Monaten des Rentenbezugs unterliegt als Leistung der betrieblichen Altersversorgung der Insolvenzsicherung durch den PSV

BAG, Urteil vom 20.3.2018 – 3 AZR 277/16 – Pressemitteilung Nr. 13/18

Erhält ein ehemaliger Arbeitnehmer während der ersten sechs Monate des Rentenbezugs sein monatliches Entgelt unter Anrechnung der Betriebsrente als „Übergangszuschuss“ weiter, handelt es sich um eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung, die der Insolvenzsicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) unterliegt.

(dl) 

Betriebsrente wegen Erwerbsminderung auf Antrag rückwirkend zu gewähren

LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2017 – 6 Sa 983/16 – Pressemitteilung Nr. 13/18

Eine Betriebsrente wegen Erwerbsminderung kann auch rückwirkend zu gewähren sein. Eine entgegenstehende Bestimmung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Pensionskasse, die eine Antragstellung unter Vorlage von Nachweisen verlangt und zugleich die Betriebsrente erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt, ist unwirksam.

(dl)

 

Betriebsverfassungsrecht

Verbot der Wahlbeeinflussung durch Arbeitgeber verbietet nicht jede kritische Äußerung über bestehenden Betriebsrat oder einzelne Mitglieder im Hinblick auf zukünftige Wahl

BAG, Beschluss vom 25.10.2017 – 7 ABR 10/16 – Leitsatz

Aus dem in § 20 Abs. 2 BetrVG normierten Verbot, die Wahl des Betriebsrats durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen zu beeinflussen, ergibt sich nicht die Verpflichtung des Arbeitgebers, sich jeder kritischen Äußerung über den bestehenden Betriebsrat oder einzelne seiner Mitglieder im Hinblick auf eine zukünftige Wahl zu enthalten.

(dl) 

Aufhebungsvertrag mit Abfindungsregelung zugunsten eines Betriebsratsmitglieds stellt regelmäßig keine unzulässige Begünstigung i.S.d. § 78 S. 2 BetrVG dar

BAG, Urteil vom 21.3.2018 – 7 AZR 590/16 – Pressemitteilung Nr. 15/18

Beabsichtigt der Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis mit einem Betriebsratsmitglied unter Berufung auf verhaltensbedingte Gründe außerordentlich zu kündigen und schließen Arbeitgeber und Betriebsratsmitglied nach Einleitung eines Verfahrens zur Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu der Kündigung und nach vorausgegangenen Verhandlungen eine Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung und ggf. anderer Zuwendungen, so liegt darin regelmäßig keine nach § 78 S. 2 BetrVG unzulässige Begünstigung des Betriebsratsmitglieds.
Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags wird das Betriebsratsmitglied regelmäßig nicht unzulässig begünstigt. Soweit die Verhandlungsposition des Betriebsratsmitglieds günstiger ist als die eines Arbeitnehmers ohne Betriebsratsamt, beruht dies auf dem in § 15 KSchG und § 103 BetrVG geregelten Sonderkündigungsschutz.

(dl) 

Grundsätzlich keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für Abgeltung von außerhalb der individuellen Arbeitszeit geleisteter Betriebsratsarbeit – Urlaubsbedingt ausfallende Zeit solcher Betriebsratsarbeit bei Bemessung des gesetzlichen Urlaubsentgelts einzubeziehen

BAG, Urteil vom 8.11.2017 – 5 AZR 11/17 – Leitsätze

Leistet ein Arbeitnehmer außerhalb seiner individuellen Arbeitszeit Betriebsratsarbeit und erhält er hierfür nach Maßgabe von § 37 Abs. 3 S. 3 Halbs. 2 BetrVG eine Abgeltung, kann er gemäß § 4 Abs. 1a EFZG für diese Zeit im Krankheitsfall vom Arbeitgeber grundsätzlich keine Entgeltfortzahlung verlangen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Betriebsratsmitglied ständig zusätzlich zu seiner individuellen Arbeitszeit Betriebsratsarbeit leistet und regelmäßig eine bezahlte Arbeitsbefreiung nach näherer Maßgabe von § 37 Abs. 3 BetrVG nicht gewährt werden kann.

Die urlaubsbedingt ausfallende Zeit der Betriebsratsarbeit außerhalb der individuellen Arbeitszeit des Betriebsratsmitglieds für die nach § 37 Abs. 3 S. 3 Halbs. 2 BetrVG eine Abgeltung vom Arbeitgeber zu leisten wäre, ist bei der Bemessung des Urlaubsentgelts i.S.v. § 11 Abs. 1 BUrlG einzubeziehen.

Das Begünstigungsverbot des § 78 S. 2 BetrVG lässt die Vereinbarung einer pauschalen Stundenvergütung zur Abgeltung von Betriebsratstätigkeiten nicht zu, wenn sie ohne sachlichen Grund wegen der Betriebsratstätigkeit gewährt wird und zu einer Verdiensterhöhung führt. Entsprechende Vereinbarungen sind gemäß § 134 BGB nichtig. Die Rückforderung geleisteten Entgelts richtet sich in diesen Fällen nicht nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB, sondern nach § 817 S. 1 BGB. Dieser schließt die Anwendung des § 814 BGB aus.

(dl)

 

Gleichbehandlung

Rückwirkende Beseitigung einer Altersdiskriminierung bei gleichzeitiger Beschränkung der Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten auf Tätigkeiten im selben Wirtschaftssektor

EuGH, Urteil vom 14.3.2018 – Rs. C-482/16 „Stollwitzer“

Eine Diskriminierung wegen des Alters, die in Anwendung einer nationalen Regelung entstanden ist, wonach bei der Einstufung von Arbeitnehmern eines Unternehmens in das Gehaltsschema nur die nach Vollendung des 18. Lebensjahrs erworbenen Dienstzeiten berücksichtigt werden, kann dadurch beseitigt werden, dass die Altersgrenze rückwirkend und für alle Arbeitnehmer aufgehoben wird und zugleich die Anrechnung der Dienstzeiten auf diejenigen Erfahrungszeiten beschränkt wird, die bei Unternehmen desselben Wirtschaftssektors erworben wurden.

(tk) 

Tarifliche Stufenzuordnung bei Einstellung von Wanderarbeitnehmern - Im EU-Ausland erworbene und inländische Berufserfahrung müssen nach Art. 3 Abs. 1 GG nicht gleich behandelt werden

BAG, Urteil vom 25.1.2018 – 6 AZR 791/16 – Leitsatz

Bei der Einstellung von Beschäftigten mit einer im Gebiet der Europäischen Union erworbenen einschlägigen Berufserfahrung ("Wanderarbeitnehmer") und der von sog. Inländern ohne auslandsbezogene Berufserfahrung handelt es sich nicht um vergleichbare Sachverhalte, die nach Art. 3 Abs. 1 GG hinsichtlich der tariflichen Stufenzuordnung gleich behandelt werden müssten.

(dl)

 

Kündigung/Kündigungsschutz

Konkrete Gefahr einer Insolvenz des Arbeitgebers - Außerordentliche Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung kann gerechtfertigt sein

BAG, Urteil vom 20.10.2017 – 2 AZR 783/16 (F) – Leitsatz

Eine außerordentliche Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung kann begründet sein, wenn die Änderung der Arbeitsbedingungen erforderlich ist, um der konkreten Gefahr einer Insolvenz des Arbeitgebers zu begegnen.

(dl) 

Fristlose Kündigung allein wegen Verdachts der Zugehörigkeit zur „Jihad-Bewegung“ unwirksam – Konkrete Störung des Arbeitsverhältnisses erforderlich

LAG Niedersachsen, Urteil vom 12.3.2018 – 8 Ca 507/16 – Pressemitteilung vom 12.3.2018

Der bloße Verdacht einer Zugehörigkeit zur radikal militanten „Jihad-Bewegung“ und der damit begründete präventive Entzug des Reisepasses sind als Grund für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nicht ohne weiteres ausreichend. Nur bei einer konkreten Störung des Arbeitsverhältnisses sind solche Umstände als Kündigungsgründe geeignet.

(dl) 

Wunsch des Entleihers nach Unterbrechung eines dauerhaften Einsatzes einer Leiharbeiterin trotz durchgehendem Beschäftigungsbedarf rechtfertigt noch keine Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses durch Verleiher

ArbG Mönchengladbach, Urteil vom 20.3.2018 – 1 Ca 2686/17 – Pressemitteilung Nr. 14/18

Die Kündigung einer Leiharbeitnehmerin ist nicht schon dann gerechtfertigt, wenn der dauerhafte Einsatz beim Kunden auf dessen Wunsch für drei Monate und einen Tag unterbrochen wird, obwohl ein Beschäftigungsbedarf durchgehend besteht.

(dl)

 

Mutterschutz und Erziehungsurlaub

Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten bei einem EU-Organ bei der Festsetzung der Höhe des Mutterschaftsgeldes

EuGH, Urteil vom 7.3.2018 – Rs. C-651/16 „DW“

Bei der Festsetzung der durchschnittlichen Beitragsbemessungsgrundlage für die Ermittlung der Höhe des Mutterschaftsgelds dürfen die Monate des Referenzzeitraums, in denen die betreffende Person für ein Organ der Europäischen Union gearbeitet hat und nicht im Mitgliedstaat sozialversichert war, nicht mit einem Zeitraum der Nichtbeschäftigung gleichgesetzt werden, wenn dies zur Folge hätte, dass die Höhe des Mutterschaftsgeldes erheblich geringer ausfiele als im Falle einer ausschließlich im Mitgliedstaat ausgeübten Berufstätigkeit.

(tk) 

Keine Reduzierung des Elterngeldes wegen anlassbezogener oder einmaliger Zahlung

BSG, Urteil vom 8.3.2018 - B 10 EG 8/16 R - Pressemitteilung 11/2018

Anlassbezogene oder einmalige Zahlungen wie eine Heiratsbeihilfe oder Weihnachtsgeld reduzieren das Elterngeld auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber keinen Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn vornimmt, sondern das Einkommen während des Elterngeldbezugs pauschal versteuert.

(tk) 

Elterngeld trotz Rückgabe des adoptierten Kindes an die Eltern innerhalb des ersten Monats

BSG, Urteil vom 8.3.2018 - B 10 EG 7/16 R - Pressemitteilung 10/2018

Ein Adoptionspflegevater hat Anspruch auf einen Monat Elterngeld, auch wenn er die zweimonatige Mindestbezugsdauer nicht erreichen kann, weil er das Kind bereits nach drei Wochen den leiblichen Eltern zurückgeben musste.

(tk)

 

Öffentliches Dienstrecht

Schadensersatzverlangen wegen Abbruchs des Auswahlverfahrens – Bewerber muss zuvor grundsätzlich die Fortführung des Auswahlverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes geltend machen

BAG, Urteil vom 12.12.2017 – 9 AZR 152/17 – Leitsatz

Verlangt der nicht berücksichtigte Bewerber Schadensersatz wegen Abbruchs des Auswahlverfahrens, muss er zuvor die Fortführung des abgebrochenen Auswahlverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes geltend gemacht haben, wenn ihm dies zumutbar und möglich war.

(dl)

 

Prozessuales

Vollstreckungsabwehrklage –  Einwendung der Unmöglichkeit der Erfüllung eines rechtskräftig zuerkannten Beschäftigungsanspruchs erfolglos, wenn Zuweisung einer anderen vertragsgemäßen Tätigkeit möglich

BAG, Urteil vom 21.3.2018 – 10 AZR 560/17 – Pressemitteilung Nr. 17/18

Ein Arbeitgeber kann im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO nicht erfolgreich einwenden, ihm sei die Erfüllung eines rechtskräftig zuerkannten Beschäftigungsanspruchs auf einem konkreten Arbeitsplatz wegen dessen Wegfalls unmöglich, wenn er den arbeitsvertraglichen Beschäftigungsanspruch durch Zuweisung einer anderen vertragsgemäßen Tätigkeit erfüllen könnte.

(dl)

 

Sozialrecht

GmbH-Geschäftsführer regelmäßig sozialversicherungspflichtig – Ausnahmsweise keine Sozialversicherungspflicht bei Mehrheitsbeteiligung oder Sperrminorität

BSG, Urteile vom 14.3.2018 - B 12 KR 13/17 R und B 12 R 5/16 R - Pressemitteilung 14/2018

Geschäftsführer einer GmbH sind regelmäßig als deren Beschäftigte anzusehen und unterliegen der Sozialversicherungspflicht. Dies gilt auch, wenn der Geschäftsführer zugleich Gesellschafter der GmbH ist, es sei denn, er ist aufgrund seiner Stellung als Gesellschafter in der Lage die Geschicke der Gesellschaft durch eine Einflussnahme auf die Gesellschafterversammlung zu bestimmen. Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn er mehr als 50 % der Anteile am Stammkapital hält (Mehrheitsgesellschafter) oder kraft ausdrücklicher Regelungen im Gesellschaftsvertrag (Satzung) über eine umfassende („echte“/qualifizierte) Sperrminorität verfügt, sodass er die Möglichkeit hat, ihm nicht genehme Weisungen der Gesellschafterversammlung zu verhindern.

(tk) 

Keine Sozialversicherungspflicht für Musikschullehrer trotz Verpflichtung zur Beachtung eines Lehrplanwerks

BSG, Urteil vom 14.3.2018 - B 12 R 3/17 R - Pressemitteilung 16/2018

Als freie Mitarbeiter beschäftigte Musiklehrer von kommunalen Musikschulen werden nicht deshalb zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten der Musikschule, weil sie das Lehrplanwerk des Verbands deutscher Musikschulen (VdM) zu beachten haben.

(tk) 

Verkehrsunfall auf Rückweg nach knapp einstündigem Arztbesuch während Arbeitszeit ist kein Arbeitsunfall

SG Dortmund, Urteil vom 28.2.2018 – S 36 U 131/17 – Pressemitteilung vom 23.3.2018

Erleidet ein Arbeitnehmer nach einem knapp einstündigen Arztbesuch während der Arbeitszeit auf dem Rückweg zum Betrieb einen Verkehrsunfall, liegt kein Arbeitsunfall vor.

(dl)

 

Tarifrecht/Tarifvertragsrecht

Baugewerbe: Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen von VTV, BRTV, BBTV und TZA Bau

BAG, Beschluss vom 21.3.2018 – 10 ABR 62/16 – Pressemitteilung Nr. 16/18

Die Allgemeinverbindlicherklärungen vom 6.7.2015 des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV), des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe (BRTV), des Tarifvertrags über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) und des Tarifvertrags über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA Bau) sind rechtswirksam. Die nach § 5 TVG geforderten Voraussetzungen waren erfüllt; insbesondere bestand ein öffentliches Interesse an den Allgemeinverbindlicherklärungen.

(dl)

 C. Literatur

Allgemein

Internal Investigations bei Kartellrechtsverstößen unter Einbeziehung der Mitarbeiter – Ein Minenfeld im Schnittpunkt von Kartellrecht und Arbeitsrecht, Datenschutz und Compliance

RA Dr. René Galle, Hamburg, BB 2018, 564-571

Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der Möglichkeit der Unternehmen im Falle eines kartellrechtlichen Verstoßes, die drohende Geldbuße ganz oder teilweise zu vermeiden, indem das jeweilige Unternehmen mit der Behörde zur Aufklärung kooperiert. Die in diesem Rahmen vom Unternehmen durchgeführten „internal investigations“  führen jedoch nicht selten zu erheblichen rechtlichen Problemen. Nachdem der Autor einen Überblick über den Anlass und Ablauf von internen Ermittlungen gegeben hat, widmet er sich den rechtlichen Hürden beim sog. Document Review, bei Mitarbeiterinterviews sowie den Hürden des fehlenden Beschlagnahmeschutzes. Im Ergebnis hält der Autor fest, dass sich die rechtlichen Hürden bei einer „internal investigation“ nicht nur auf einzelne Rechtsprobleme beschränken, sondern insbesondere im Datenschutzrecht und bezüglich der Beschlagnahmefreiheit noch erhebliche Rechtsunsicherheit bestehe. Aus diesem Grunde wäre es wünschenswert, wenn Gesetzgeber und Rechtsprechung den „internal investigations“ Rechnung trügen und die Unsicherheiten beseitigen würden.

(gk) 

Zivilrechtliche Verantwortung transnationaler Unternehmen für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen in den Betrieben ihrer Lieferanten

VRiLAG a.D. Ingrid Heinlein, Düsseldorf, NZA 2018, 276-282

Im September 2012 kam es im Betrieb eines pakistanischen Bekleidungsherstellers zu einem tragischen Brand mit zahlreichen Toten und Verletzten. Vor dem LG Dortmund wird nun ein Rechtsstreit geführt, in welchem erstmals Opfer dieses schweren Unglücks Schadensersatzansprüche gegen ein in Deutschland ansässiges transnationales Unternehmen geltend machen. Hiervon ausgehend diskutiert die Autorin in ihrem Beitrag die zivilrechtliche Verantwortung von weltweit tätigen Unternehmen. Dabei werden insbesondere Probleme wie die Ermittlung des richtigen Gerichtsstands, die aus der CSR-RL folgenden Pflichten für Unternehmen sowie die Möglichkeit einer Haftung ausführlich erörtert. In ihrem Fazit kritisiert die Autorin, dass transnationale Unternehmen rechtlich nicht verpflichtet seien, „Social Responsibility“ in ihren internationalen Lieferbeziehungen zu übernehmen.

(gk) 

Die Große Koalition kommt – was wird sich im Arbeitsrecht ändern?

RAe Dr. Christian Arnold, Dr. Sibylle Romero, Stuttgart, NZA 2018, 329-332

Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit den Neuerungen im Arbeitsrecht, die aufgrund des zwischen SPD und Union am 7.2.2018 geschlossenen Koalitionsvertrages zu erwarten sind. Thematisiert werden das Befristungsrecht, die Arbeit auf Abruf, Öffnungsklauseln im Arbeitszeitgesetz, mobile Arbeit sowie das Betriebsverfassungsrecht. In ihrem Fazit halten die Autoren fest, dass der Koalitionsvertrag im Falle ordnungsgemäßer Umsetzung einige erhebliche Änderungen im Arbeitsrecht bewirken würde. Hervorzuheben sei dabei insbesondere das TzBfG sowie die „mengenmäßige“ Begrenzung der sachgrundlosen Befristung. Letzteres wird von den Autoren kritisch gesehen, da dies nach ihrer Ansicht zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit führen könne.

(gk) 

Aktuelles zum GmbH-Geschäftsführer aus arbeitsrechtlicher Sicht

Prof. Dr. Burkhard Boemke, Leipzig, RdA 2018, 1-24

Der Autor beschäftigt sich mit aktuellen Fragestellungen bezüglich des GmbH-Geschäftsführers. Dazu geht er zunächst auf dessen – seit Jahrzehnten umstrittenen – rechtlichen Status  ein. Zur Klärung, ob ein GmbH-Geschäftsführer Arbeitnehmer oder Selbstständiger ist, zeigt er sowohl die Meinungsstände nationaler Gerichte, als auch unionsrechtliche Herangehensweisen auf. Anschließend widmet sich der Autor der Problematik, inwieweit auch allgemeine Regelungen wie die des AGG oder des ArbSchG zugunsten des GmbH-Geschäftsführers Anwendung finden. Vertieft wird dabei auch die Frage behandelt, ob der GmbH-Geschäftsführer im Rahmen seiner Rechtsbeziehung zur GmbH Verbraucher ist. Abschließend geht der Autor auch auf die Beendigung des Anstellungsverhältnisses, sowie diverse Rechtswegfragen ein.

(ks) 

Überblick zur höchstrichterlichen Rechtsprechung im Arbeitsrecht (Teil 1)

RA Prof. Dr. Bernd Schiefer, Düsseldorf, DB 2018, 573-580

Der Autor gibt einen Überblick über wichtige höchstrichterliche Entscheidungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts aus dem vergangenen Jahr. Im ersten Teil seines Beitrags beschäftigt er sich überwiegend mit Urteilen aus dem Bereich des Individualarbeitsrechts mit besonderer Praxisrelevanz. Seine Ausführungen unterteilt er unter anderem in die Bereiche AGB-Kontrolle, Befristungsrecht, Betriebsübergang und Direktionsrecht.

(ks) 

Überblick zur höchstrichterlichen Rechtsprechung im Arbeitsrecht (Teil 2)

RA Prof. Dr. Bernd Schiefer, Düsseldorf, DB 2018, 634-645

Im Anschluss an den ersten Teil des Rechtsprechungsüberblicks setzt der Autor im zweiten Teil des Beitrages seine Ausführungen zur höchstrichterlichen arbeitsrechtlichen Judikatur im Individualarbeitsrecht fort. Dabei widmet er sich überwiegend dem Kündigungsschutzrecht. Abschließend werden betriebsverfassungsrechtliche Entscheidungen mit besonderer Praxisrelevanz beleuchtet.

(ks) 

Überblick über die arbeitsrechtliche Rechtsprechung des EuGH im Jahre 2017

Ass. jur. Sophie Köhlert, Frankfurt (Oder), NZA-RR 2018, 113-122

Die Autorin stellt wichtige Entscheidungen des EuGH aus dem Jahre 2017 auf dem Gebiet des europäischen Arbeitsrechts dar. Ihre Übersicht gliedert sie in die Themenschwerpunkte Antidiskriminierungsrecht, Arbeitszeitregelungen und kollektives Arbeitsrecht. Abschließend gibt die Autorin auch einen Ausblick auf noch zu erwartende Entscheidungen des EuGH.

(ks)

 

Arbeitnehmerüberlassung

Das neue Recht der Arbeitnehmerüberlassung – Die deutsche Variante des Ausstiegs aus dem Gemeinschaftsrecht

Jürgen Ulber, Frankfurt, RdA 2018, 50-57

Der Autor widmet sich der Frage, ob die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung mit dem Unionsrecht vereinbar sind und welche Konsequenzen sich aus etwaigen Verstößen für die gerichtliche Praxis ergeben. In seinem Beitrag stellt er diverse Verstöße des AÜG gegen die europäische Richtlinie zur Leiharbeit fest. Diese betreffen vor allem den erforderlichen vorübergehenden Charakter einer Arbeitnehmerüberlassung, die Gleichbehandlung von Arbeitnehmern, sowie die versäumte Anpassung privilegierter Formen der Arbeitnehmerüberlassung an die Richtlinie. Aus diesem Grund stellt der Autor abschließend auch die Vorlagepflicht nationaler Gerichte aus Art. 267 Abs. 3 AEUV dar und zeigt den betroffenen Parteien auf, wie diese die Unionsrechtswidrigkeit im gerichtlichen Verfahren  geltend machen können.

(ks)

 

Arbeitskampfrecht

Eine andere Verfassungsinterpretation ist möglich – Eine Bestandsaufnahme nach der mündlichen Verhandlung des BVerfG zum Streikrecht für Beamte

Dr. Thomas Klein, Trier, AuR 2018, 130-134

In Deutschland gilt für Beamte ein statusbezogenes Streikverbot. Über dieses Streikverbot wurde im Januar 2018 aufgrund der Verfassungsbeschwerden mehrerer streikbeteiligter Lehrer vor dem 2. Senat des BVerfG verhandelt. Der Autor fasst in seinem Beitrag die mündliche Verhandlung zusammen und bezieht zu den wesentlichen verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten Stellung. Er kommt zu dem Ergebnis, dass das Beamtenrecht des GG durchaus für eine andere Interpretation offen sei.

(gk) 

Kampfmittelfreiheit und bestehende Rechtsordnung im neuen Arbeitskampfrecht

Prof. Dr. Roland Schwarze, Hannover, ZfA 2018, 149-169

Der Autor untersucht, inwieweit die neue arbeitskampfrechtliche Rechtsprechung des BAG grundrechtsdogmatisch tragfähig ist. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass die „Aufgabe der Kernbereichslehre“ durch das BVerfG zu einer Überzeichnung der Koalitionsbetätigungsgarantie geführt habe, die Grundlage und Mitursache für die verfehlte Flashmob-Entscheidung des BAG vom 22.9.2009 (Az. 1 AZR 972/08) sei. Daneben zeigt er Widersprüche dieser Rechtsprechung zum TEG-Urteil des BVerfG vom 11.7.2017 (Az. 1 BvR 1571/15) auf.

(ks)

 

Arbeitsvertragsrecht

Karenzentschädigung im Rahmen eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes nach § 74 HGB bei Altersteilzeitarbeitsverträgen

RAe Insa Heilmann, Dr. Jochen Koch, Stuttgart, NZA 2018, 339-342

Die Autoren diskutieren in ihrem Beitrag die Frage, wie sich die Höhe einer Karenzentschädigung zusammensetzt, wenn ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot auf ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis folgt. Insbesondere wird von den Autoren auch auf die Besonderheiten der Altersteilzeit im Hinblick auf die Arbeitszeit sowie auf die vom Arbeitgeber zu zahlende Aufstockungsleistung eingegangen. Im Ergebnis stellen sie fest, dass die Frage der Berechnung der Höhe der Karenzentschädigung bislang noch weitestgehend unbeantwortet geblieben sei und somit bis zu einer höchstrichterlichen Klärung zunächst noch die allgemeinen Grundsätze angewendet werden sollten. Ferner sind die Autoren der Auffassung, dass die Aufstockungsbeiträge bei der Karenzentschädigung zu berücksichtigen seien. Dies gelte jedoch nicht für Rentenversicherungsbeiträge.

(gk) 

Der Anspruch auf Verringerung und Verlängerung der Arbeitszeit

Silke Clasvorbeck, Bielefeld, AuR 2018, 116-119

Die Autorin beschäftigt sich mit der Möglichkeit der Verringerung der Arbeitszeit gemäß § 8 TzBfG und der Erhöhung der Arbeitszeit gemäß § 9 TzBfG. Dabei widmet sie sich zunächst der Verringerung der Arbeitszeit gemäß § 8 TzBfG und stellt die praktischen Probleme dieses Anspruchs, beispielsweise anhand formaler Hürden und entgegenstehender betriebliche Gründe, kurz dar. Anschließend beschäftigt sich die Autorin mit § 9 TzBfG und thematisiert dabei insbesondere die Probleme, welche der Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit nach vorheriger Verringerung mit sich ziehen könne. In ihrem Fazit hält die Autorin fest, dass eine Änderung des gesamten Verfahrensablaufs für mehr Sicherheit für den AN erforderlich sei.

(gk) 

Arbeitszeitrecht Rufbereitschaft als Arbeitszeit?

Prof. Dr. Frank Bayreuther, Passau, NZA 2018, 348-351

Im deutschen Arbeitszeitrecht wird die Auffassung vertreten, dass Zeiträume, in denen der AN seine Rufbereitschaft zuhause verbringen kann nicht als Arbeitszeit anzusehen seien. Dies solle zumindest dann gelten, wenn er nicht zur Arbeitsleistung herangezogen werde. Der EuGH hatte sich in der vor kurzem entschiedenen Rs. Matzak mit der arbeitszeitrechtlichen Einordnung der Rufbereitschaft auseinanderzusetzen. Davon ausgehend erörtert der Autor zunächst die Ausgangslage dieses Falles sowie die Entscheidung des EuGH. Abschließend widmet der Autor sich der Frage, welche Konsequenzen das Urteil des EuGH für das deutsche Arbeitszeitrecht nach sich zieht.

(gk) 

Aktuelles zur Scheinselbstständigkeit

RA Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Lucas Mühlenhoff, Berlin, NJW-Spezial 2018, 114-115

Die Autoren zeigen in ihrem Beitrag neue Entwicklungen bezüglich der Scheinselbstständigkeit von Arbeitnehmern auf, indem sie 3 aktuelle Urteile unterschiedlicher Gerichte darstellen. Zum einen habe der EuGH in einer Entscheidung vom 29.11.2017 (Rs. C-214/16) die Risiken der Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Scheinselbstständigen verschärft, indem er ein weiteres finanzielles Risiko geschaffen hat. Daneben sehe das BSG in einem Urteil vom 31.3.2017 (Az. B 12 R 7/15 R) nunmehr  in der Höhe des Honorars ein starkes Indiz für eine mögliche Scheinselbstständigkeit. Schließlich könne sich nach einem Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 29.6.2017 ( L 10 R 592/17) die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen von Betriebsprüfungen nach § 28 p SGB IV künftig allein auf die Ermittlungsergebnisse des Zolls stützen.

(ks) 

Flexible Arbeitszeiten in der Industrie 4.0

RAin Dr. Julia Pfrogner, München, BB 2018, 500-505

Ist die wöchentliche Arbeitszeit einmal vertraglich festgelegt, so sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber grundsätzlich daran gebunden. Jedoch können sich die zugrunde liegenden Umstände für beide Vertragsparteien ändern, sodass eine Anpassung der vereinbarten Arbeitszeit erforderlich sein kann. Vor diesem Hintergrund beleuchtet die Autorin unterschiedliche Möglichkeiten zur schnellen und flexiblen Anpassung von Arbeitszeiten an den jeweiligen Bedarf im Rahmen des aktuell geltenden Rechts. Insbesondere geht sie dabei auf die Möglichkeiten der Änderungskündigung, der Befristung der Arbeitszeit, der Gleitzeit und Vertrauensarbeit, der Abrufarbeit, sowie der Widerruflichkeit der Arbeitszeit und deren Tauglichkeit als Flexibilisierungsinstrumente ein. Im Ergebnis verfolgten die einzelnen Flexibilisierungsinstrumente unterschiedliche Zweckrichtungen. Eine vollumfängliche Flexibilität, die die Vorteile aller dargestellten Flexibilisierungsinstrumente kombiniert, ist nach Ansicht der Autorin derzeit wohl nicht erreichbar. Welches Gestaltungsmittel im konkreten Fall den Bedürfnissen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer am besten entspricht, richte sich nach der jeweiligen Ausgangssituation und der Ursache der Arbeitszeiterhöhung.

(ks)

 

Befristungsrecht

Befristete Verträge im Profifußball und Verlängerungsoption

Dr. Martin Strake, Paderborn, RdA 2018, 46-49

Der Autor beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit befristete Arbeitsverhältnisse im Profifußball zulässig sind. Dazu geht er insbesondere auf die Entscheidung des ArbG Mainz vom 19.3.2015 ( 3 Ca 1197/14) ein, welches die Zulässigkeit einer solchen Befristung grundsätzlich ablehnte. Diesem Ergebnis widerspricht der Autor. Er ist der Ansicht, dass neben der auf zwei Jahren befristeten, sachgrundlosen Befristung vorliegend auch eine Rechtfertigung der Befristung über § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 TzBfG in Betracht komme, solange nicht von dem Ausschluss der ordentlichen Kündigung nach § 15 Abs. 3 TzBfG abgewichen werde und ein solches Kündigungsrecht vereinbart werde.

(ks)

 

Betriebsübergang

Neuere Entwicklungen bei den Anforderungen an § 613a BGB-Unterrichtungsschreiben

RAe Dr. Timon Grau/Dr. Andreas Schaut, Frankfurt a.M., NZA 2018, 216-221

Die Autoren geben einen Überblick über aktuelle Entwicklungen bezüglich der Anforderungen an  Informationsschreiben nach § 613a Abs. 5 BGB und deren Gestaltung und Beleuchten die sich daraus für die Praxis ergebenden Folgen. Zunächst gehen die Autoren darauf ein, welche Auswirkungen es auf den notwendigen Inhalt eines Informationsschreibens hat, wenn sich eine erwerbende Gesellschaft noch in der Gründungsphase oder vor der Umfirmierung befindet. Sodann wird  § 613a Abs. 5 Nr. 3 BGB und die hierbei zu berücksichtigende Detailtiefe thematisiert. Weiterhin wird geprüft, ob es im Unterrichtungsschreiben der Erwähnung eines (eventuellen) Sozialplanprivilegs nach § 112 a Abs. 2 BetrVG bedarf bzw. ob fehlerhafte Unterrichtungen nachträglich geheilt werden können. Zudem wird hinterfragt, ob und inwieweit das Unterrichtungsschreiben auch Angaben zu Umständen enthalten muss, die Rückschlüsse auf die Arbeitsplatzsicherheit bzw. die Beschäftigungsperspektive beim Erwerber geben. Zuletzt widmen sich die Autoren den Ketten-Betriebsübergängen und den für sie gelockerten Anforderungen.

(tr) 

Entdynamisierung von Bezugnahmeklauseln nach Betriebsübergang

RA Thomas Wahlig/Wiss. Mit. Martin Brune, Berlin, NZA 2018, 221-226

Ausgehend von einer Entscheidung des EuGH vom 27.4.2017 (C-680/15, C-681/15), in der der Gerichtshof entschieden hat, dass dynamische Bezugnahmeklauseln auch nach einem Betriebsübergang dynamisch angewendet werden dürfen, und der dazu ergangenen Entscheidung des BAG  (Urteil, vom 30.8.2017 – 4 AZR 95/14), untersuchen die Autoren die in Betracht kommenden Anpassungsinstrumente zur Entdynamisierung von Bezugnahmeklauseln. Es werden die Betriebsvereinbarung, die Änderungsvereinbarung und die Änderungskündigung als Anpassungsinstrumente näher beleuchtet. Insbesondere die Betriebsvereinbarung als kollektivrechtliches Anpassungsinstrument wird ausführlich betrachtet. In einem Fazit gelangen die Autoren schließlich zu dem Ergebnis, dass die Betriebsvereinbarung das am besten geeignete Instrument sei, weil sie normativ für alle AN des Betriebs gelte und keine Ausnahmen bei AN mit Sonderkündigungsschutz erfordere.

(tk)

 

Betriebsverfassungsrecht

Kann die Wahl zu einem Personal- oder Betriebsrat nichtig sein?

VRiVG a.D. Dr. Torsten von Roetteken, NZA 2018, 343- 348

Auch wenn nach heute ganz allgemeiner Ansicht die Nichtigkeit einer Betriebsrats- bzw. Personalratswahl möglich sein kann, ist eine solche derzeit gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Davon ausgehend widmet der Autor sich der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche Wahlnichtigkeit in Betracht kommt. Zu diesem Zwecke werden von dem Autor zunächst der Zweck der befristeten Wahlanfechtung und die Anerkennung von Nichtigkeitsgründen bis 1933 ausführlich erläutert. Anschließend befasst sich der Autor mit den Gründen einer Wahlanfechtung und erörtert den mangelnden Geltungsbereich des BPersVG bzw. BetrVG. Im Ergebnis stellt der Autor fest, dass das Institut der nichtigen Wahl eines Betriebs- oder Personalrats entbehrlich sei und dass auf die Bildung von Gesamt- und Konzernbetriebsräten § 19 BetrVG nach h.M. keine Anwendung finde.

(gk) 

Meinungsfreiheit vs. Betriebsrats(wahl)behinderung

RA Dr. Joachim Wichert, Frankfurt a. M., DB 2017, 381-386

Der Autor beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit Arbeitgeber und leitende Angestellte den  Betriebsrat anlässlich einer Betriebsratswahl zulässigerweise kritisieren dürfen. Grundsätzlich sind Meinungsäußerungen aller Art vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit gemäß Art 5 Abs. 1 GG umfasst. Davon ausgenommen ist die Ausübung von Schmähkritik, sowie das vorsätzliche in Umlauf- Bringen unwahrer Tatsachen. Soweit im konkreten Fall ein Eingriff in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG zu bejahen ist, stellt sich die Frage, inwieweit der Eingriff gerechtfertigt ist. Gemäß Art. 5 Abs. 2 GG kommen als Schranke die allgemeinen Gesetze in Betracht. Demnach prüft der Autor, inwieweit die Regelungen der § 78 S. 1 BetrVG und § 20 Abs. 2 BetrVG die Meinungsfreiheit von Arbeitgeber bzw. leitenden Angestellten hier einschränken. Darüber hinaus geht der Autor auch auf den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit als mögliche Schranke ein, welcher aus § 2 Abs. 1 BetrVG abgeleitet wird. Im Ergebnis sei eine öffentliche Kritik des Betriebsrates durch den Arbeitgeber dann gerechtfertigt, soweit sie nicht ausschließlich die Behinderung der Betriebsratstätigkeit bezwecke oder in Verbindung zu betrieblichen Vorteilen oder Nachteilen gebracht werde. Nach Ansicht des Autors sind leitende Angestellte dem Arbeitgeber dabei gleichzustellen.

(ks)

 

Compliance

Projektbezogener Einsatz hochqualifizierten Fremdpersonals in der Compliancefalle?

Prof. Dr. Katharina Uffmann, Bochum, NZA 2018, 265-272

Die Autorin setzt sich in dem Beitrag mit den Risiken projektbezogener Einsätze hochqualifizierter externer Spezialisten auseinander. Dabei wird zunächst die Frage eines Compliancerisikos durch den Einsatz „Selbstständiger“ im Fremdpersonaleinsatz ausführlich erörtert. Anschließend behandelt die Autorin den direkten Einsatz im Rahmen eines zweigliedrigen Vertragsverhältnisses, gefolgt von der Behandlung eines indirekten Einsatzes im Rahmen eines dreigliedrigen Vertragsverhältnisses. In ihrem Fazit hält die Autorin fest, dass es noch einige Defizite im Hinblick auf ein innovationsermöglichendes Arbeitsrecht gebe. Auf der anderen Seite wird jedoch hervorgehoben, dass demgegenüber mit den Kriterien der Vergütungshöhe und des Know-Hows eine sachgerechte Abgrenzungslinie gezogen werden könne, welche der Privatautonomie bei mangelnder Schutzbedürftigkeit hinreichend Rechnung trage.

(gk) 

 

Datenschutz

Die datenschutzrechtliche Betriebsvereinbarung in DS-GVO und BDSG 2018 – Viel Lärm um Nichts?

RAe Prof. Dr. Joachim Schrey, Dr. Jacek Kielkowski, LL.M.,Frankfurt, BB 2018, 629-635

Die Autoren untersuchen in dem vorliegenden Beitrag die Anwendbarkeit und die Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung und des seit 30.6.2017 in Kraft getretenen Bundesdatenschutzgesetzes auf die datenschutzrechtliche Funktion von Betriebsvereinbarungen. Dabei kommen sie zu dem Ergebnis, dass die Auswirkungen der gesetzlichen Neuregelungen der DS-GVO und des BDSG 2018 für Betriebsvereinbarungen gering bleiben.

(gk) 

Neuer Beschäftigtendatenschutz und Industrie 4.0

Prof. Dr. Michael Kort, Augsburg, RdA 2018, 24-33

Der Autor widmet sich der Frage, inwiefern das neue Beschäftigtendatenschutzrecht angesichts der fortschreitenden Digitalisierung einen angemessenen Datenschutz zugunsten der Arbeitnehmer gewährleisten kann. Insbesondere prüft er ausführlich, ob hiermit eine „Rundumüberwachung“ des Beschäftigten am herkömmlichen Arbeitsplatz, bei „entgrenztem“ Arbeitsplatz und in der Privatsphäre verhindert werden kann. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass zwar angesichts der Digitalisierung in der Industrie 4.0 eine Rundumüberwachung des Arbeitnehmers technisch immer einfacher werde. Allerdings könne der Gefahr einer solchen Überwachung mit den Mitteln des neuen Datenschutzrechts (DSGVO; neues BDSG) und der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung, die auch unter Geltung des DSGVO und des neuen BDSG weiter Bedeutung hat, begegnet werden.

(ks)

 

Europarecht

Gibt es eine religiöse oder weltanschauliche Neutralität? Zum Einfluss der EuGH-Entscheidung Achbita und Bougnaoui auf das deutsche Arbeitsrecht

Prof. Dr. Christiane Brors, Oldenburg, AuR 2018, 112-116

Die aktuelle Diskussion bezüglich Kopftuchverbote am Arbeitsplatz bildet den Ausgangspunkt dieses Beitrags. Dabei analysiert die Autorin die Entscheidungen des EuGH in den Rs. Bougnaoui und Achbita, bei welchen rechtliche Grundlagenfragen des Diskriminierungsverbots behandelt wurden. Nachdem die Autorin beide Entscheidungen analysiert, diskutiert und voneinander abgegrenzt hat, kommt sie zu dem Ergebnis,  dass die Entscheidung des EuGH in der Rs. Bougnaoui zu begrüßen, die Entscheidung in der Rs. Achbita dagegen in einigen Punkten kritisch zu betrachten sei. Ferner sei nach Ansicht der Autorin nicht erforderlich, dass das BVerfG seine Rspr. im öffentlichen Dienst aufgrund der Rechtsprechung des EuGH ändere. Vielmehr könne das BVerfG weiterhin daran festhalten, dass ein Kopftuchverbot einen konkreten Konflikt am Arbeitsplatz voraussetze.

(gk)

 

Gleichbehandlung

Entgeltgleichheit – Anforderungen einer geschlechtsneutralen Arbeitsbewertung und Entlohnung

Sarah Lillemeier, Duisburg, AuR 2018, 119-122

Die Autorin befasst sich in dem Beitrag mit den rechtlichen Anforderungen an eine geschlechtsneutrale Arbeitsbewertung und Entlohnung. Dabei widmet sie sich zunächst dem sog. Gleichwertigkeitsprinzip und setzt sich kritisch mit dem etablierten Verfahren der Arbeitsbewertung auseinander. Anschließend erörtert sie die rechtlichen Anforderungen des EuGH an eine geschlechtsneutrale Arbeitsbewertung. Abschließend stellt die Autorin Instrumente zur Überprüfung der Arbeitsbewertung wie die „Checkliste zur Überprüfung von TV auf Diskriminierungsfreiheit“, den „Regelungscheck im EG-Check“ oder die „EVA-Liste“ dar.

(gk) 

Sexuelle Belästigung ist unerwünscht

RA Godela Linde, Marbug, AuR 2018, 123-128

Thema des Beitrags ist die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Nachdem die Autorin sich mit dem Begriff der sexuellen Belästigung gemäß § 3 Abs. 4 AGG auseinandergesetzt hat, geht sie auf die Präventionspflicht des Arbeitgebers ein. In diesem Zusammenhang stellt die Autorin klar, dass der Arbeitgeber der Belästigten beistehen muss und zählt eine Vielzahl von Belästigungen aus der Rechtsprechungspraxis auf. Anschließend stellt die Autorin mögliche Konsequenzen der Belästigung wie die Abmahnung, Versetzung oder Kündigung dar, wobei in diesem Zusammenhang ein Schwerpunkt auf Einzelfragen der Kündigung gelegt wird. Der Beitrag endet nach der Erörterung der Rechte der Belästigten.

(gk) 

Das dritte Geschlecht und die diskriminierungsfreie Einstellung

Peter Körlings, Passau, NZA 2018, 282-285

Ausgehend von der Entscheidung des BVerfG im Oktober 2017 zur Existenz eines dritten Geschlechts erörtert der Autor die Auswirkungen dieses Urteils auf das Arbeitsrecht. In diesem Zusammenhang werden Fragen bezüglich des Geschlechtsbegriffs des AGG, der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung, (Online-) Bewerbungsformularen, Vertrauensschutzes sowie  des Beweises des Geschlechts ausführlich diskutiert und erörtert.

(gk)

Entgelttransparenzgesetz – Folgt jetzt die Klagewelle?

RAe Dr. Burkhard Göpfert, LL.M./Katja Giese, LL.M., München, NZA 2018, 207-210

Die Autoren widmen sich dem neuen Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) sowie einer sich möglicherweise aufgrund des Gesetzes ergebenden Klagewelle. Einleitend wird zunächst dargestellt, wie das Durchschnittsentgelt und der Median nach dem EntgTranspG berechnet werden. Sodann wird gezeigt, welche Reaktionsmöglichkeiten und vor allem Ansprüche die Mitarbeiter haben, die eine „kritische“ Auskunft - kritisch insofern, als dass sie auf eine mögliche Lohnungerechtigkeit hindeutet - erhalten haben. Hinsichtlich letzterem werden Lohnanpassung, Schadensersatz und Entschädigung genannt. Hierbei werden die einschlägigen Anspruchsgrundlagen – insbesondere nach dem AGG – angegeben. Zudem wird auf die Beweiserleichterung des § 22 AGG für das arbeitsgerichtliche Verfahren eingegangen. Weitergehend wird dargestellt, woraus sich eine sachliche Rechtfertigung für ungleiche Bezahlung ergeben kann. Hiernach wird erläutert, inwiefern der Anspruch auf Gehaltsanpassung vertraglichen oder gesetzlichen Ausschlussfristen oder der normalen Verjährungsfrist unterliegt. In einem abschließenden Fazit fassen die Autoren zusammen, auf welche Maßnahmen Unternehmen besonderen Wert legen sollten. Sie gelangen abschließend zu dem Ergebnis, dass eine echte „Klagewelle“ nicht zu befürchten sei. 

(tr) 

Audience Targeting: AGG-diskriminierende Stellenanzeigen aufgrund der Ausrichtung auf Zielgruppen

RAe Gertrud Romeis/Florian Keßenich, Hamburg, DB 2018, 445-448

Immer mehr Arbeitgeber schalten Stellenanzeigen über Social-Media-Portale und richten diese – anhand der persönlichen Daten der Nutzer - auf einen bestimmten Personenkreis aus. Dabei wird oftmals verkannt, dass ein solches „Audience Targeting“ diskriminierende Wirkung  im Sinne des AGG entfalten kann. Vor diesem Hintergrund zeigen die Autoren auf, wann eine solche Diskriminierung vorliegt und worauf Arbeitgeber bei der Veröffentlichung von Stellenanzeigen achten sollten. Im Ergebnis sei eine Adressaten-Kanalisierung nur dann erlaubt, wenn sie aufgrund von nicht in § 1 AGG genannten Differenzierungskriterien erfolgt. Überdies müsse selbst bei einer unzulässigen Differenzierung an die Rechtfertigungstatbestände gemäß § 3 Abs. 2, §§ 8-10 AGG gedacht werden. Liege eine unerlaubte und ungerechtfertigte Ausrichtung auf Zielgruppen vor, löse dies eine Vermutung für einen späteren Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG aus, wenn die Bewerbung eines durch die Ausrichtung der Stellenanzeige ausgegrenzten aber objektiv für die Stelle geeigneten Bewerbers unberücksichtigt bleibe.

(ks) 

Das Entgelttransparenzgesetz – Prämissen und Umsetzung

Prof. Dr. Rolf Wank, Bochum, RdA 2018, 34-46

Der Autor setzt sich in seinem Beitrag umfassend mit dem neuen Entgelttransparenzgesetz auseinander und beleuchtet dessen Entstehungsprozess, hierin verfolgte Ziele und tatsächliche Auswirkungen. Dabei macht er auf zahlreiche Kritikpunkte aufmerksam, anhand derer er im Ergebnis anzweifelt, ob das EntgTranspG tatsächlich zu einer Verbesserung der Lohngleichheit von Männern und Frauen führt. Allerdings sind nach Ansicht des Autors auch positive Effekte des Gesetzes denkbar. So sei es möglich, dass hierdurch die Frage der Bewertung von Tätigkeiten in der Gesellschaft mehr Beachtung erfahre und dass auch in Unternehmen Entgeltsysteme stärker unter dem Aspekt der Lohngleichheit von Mann und Frau beurteilt würden.

(ks) 

Entgelttransparenzgesetz: Der Auskunftsanspruch beim nicht tarifgebundenen oder tarifanwendenden Arbeitgeber

RAe Anke Kuhn/Jan Schwindling, Köln, DB 2018, 509-515

Seit dem 6.1.2018 können Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einen Auskunftsanspruch über die Entgeltstrukturen im Unternehmen gegen ihren Arbeitgeber geltend machen. Die bisher eher geringe praktische Relevanz des Entgelttransparenzgesetzes dürfte daher im Laufe des Jahres deutlich anwachsen. Vor diesem Hintergrund befassen sich die Autoren mit den wichtigsten Eckdaten des Auskunftsanspruches der Arbeitnehmer, indem sie die Begriffe des Entgelts und der Vergleichbarkeit festlegen und die Bestimmung des Medians darstellen. Daneben gehen die Autoren auch auf Einzelheiten der Auskunftserteilung durch den Arbeitgeber ein.

(ks)

 

Kündigung/Kündigungsschutz

Zurückbehalten von Geschäftsunterlagen – Wahrnehmung berechtigter Interessen oder Kündigungsgrund?

Dr. Christoph Bergwitz, Düsseldorf, NZA 2018, 333-338

Der Autor geht der Frage nach, ob ein AN, der sich im Rechtsstreit mit seinem AG befindet und in dessen Rahmen zurückbehaltene Geschäftsunterlagen des AG vorlegt, in Wahrnehmung berechtigter Interessen oder pflichtwidrig handelt. Zur Beantwortung dieser Frage wird zunächst die sich unterschiedlich darstellende Rechtsprechung zu diesem Problem erörtert, wonach eine eigene Stellungnahme folgt. Der Beitrag schließt mit Handlungsempfehlungen sowohl für den AN als auch für den AG.

(gk) 

Betriebsbedingte Kündigungen bei anderweitig freien Arbeitsplätzen

RAe Prof. Dr. Stefan Lunk/Christoph Seidler, Hamburg, NZA 2018, 201-207

Der Beitrag behandelt unter Berücksichtigung einer aktuellen Entscheidung des BAG vom 27.7.2017 (2 AZR 476/16 = NZA 2018, 234) die rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten bei der Umsetzung betriebsbedingter Kündigungen, wenn noch freie Arbeitsplätze – ggf. in anderen Betrieben des Unternehmens – existieren, diese aber zahlenmäßig nicht ausreichen, um alle von einer Kündigung bedrohten Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen. Der Autor beleuchtet die sich hieraus ergebenden Probleme und bietet Lösungsansätze für die Praxis. Konkret wird untersucht, welche Anforderungen der Arbeitgeber bei der Bewertung, ob bzw. welchem Arbeitnehmer ein anderer freier Arbeitsplatz vor Ausspruch einer betriebsbedingten Beendigungskündigung hätte angeboten werden müssen, berücksichtigen muss. Weiterhin wird dargelegt, welche Auswirkungen eine fehlerhafte oder unterbliebene Auswahl seitens des Arbeitgebers mit sich bringt. Zudem werden die Besonderheiten bei betriebsübergreifenden Sachverhalten kurz aufgezeigt.

(tr) 

Fallen beim Ausspruch von Kündigungen – Kündigungsbefugnis

RAe Dr. Stefan Lingemann/Dr. Rut Steinhauser, Berlin, NJW 2018, 840-842

Die Autoren beschäftigen sich mit Fragen der Kündigungsbefugnis im Rahmen der formellen Wirksamkeit von Kündigungen. Grundsätzlich kündigungsbefugt sei der Arbeitgeber, wobei in Fällen der Arbeitgebereigenschaft einer juristischen Person die Kündigung vom jeweiligen Vertretungsorgan zu erklären sei. In größeren Unternehmen erfolge der Ausspruch einer Kündigung allerdings meist nicht durch die Geschäftsführung oder den Vorstand selbst, sondern durch bevollmächtigte Personen. Die Autoren stellen die sich hierbei stellenden Rechtsprobleme dar, wobei der Schwerpunkt auf die Regelung in § 174 BGB gelegt wird.

(ks)

 

Mindestlohn

Mindestlohnaussetzer für Bau, Dachdecker und Gebäudereiniger

Prof. Dr. Volker Rieble, Phillip Melle, München, NZA 2018, 273-276

Seit dem 31.12.2017 ist die Mindestlohnverordnung für das Baugewerbe, das Dachdeckerhandwerk sowie für das Gebäudereinigerhandwerk nachwirkungslos abgelaufen. Die Autoren untersuchen in dem vorliegenden Beitrag welches Entgelt seit dem 1.1.2018 im Baugewerbe geschuldet ist. Sie stellen fest, dass der Mindestlohnaussetzer weder durch Nachwirkung der alten Verordnung noch durch rückwirkenden Erlass einer neuen Verordnung überbrückt werden könne. Beim Erlass einer neuen Baumindestlohnverordnung stellen sich nach Ansicht der Autoren einige Sonderprobleme, insbesondere bestünden Zweifel an der Tariffähigkeit der Spitzenverbände des Baugewerbes und der IG BAU. Abschließend gehen die Autoren auf Fragen des Vertragsentgelts während des Mindestlohnaussetzers ein.

(gk)  

 

Tarifrecht/Tarifvertragsrecht

Die Reichweite tarifbezogener Privilegierungen im Rahmen des Entgelttransparenzgesetzes

RA Daniel-Rene Weigert, LL.M. (Lund), Hamburg, NZA 2018, 210-215

Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) enthält an diversen Stellen tarifbezogene Privilegierungen, deren Reichweite umstritten ist. Der Autor arbeitet die Grenzen der jeweiligen Privilegierungen heraus. Er zeigt insbesondere auf, dass es (entgegen der bisher wohl herrschenden Meinung) zwei Kategorien von Privilegierungen gibt: statusbezogene und beschäftigungsbezogene. Nur statusbezogene Privilegierungen setzten voraus, dass der AG tarifgebunden bzw. tarifanwendend i.S.d. § 5 Abs. 4, 5 EntgTranspG sei.

(tr)

 

D. Entscheidungsbesprechungen

„Zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit“

Prof. Dr. Daniel Klocke, LL.M. oec., Wiesbaden, AuR 2018, 143-144

(EuGH v. 9.11.2017, C-306/16)

(gk)

„Auch für eine arbeitsrechtliche Weisung ist die vorherige Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements keine Wirksamkeitsvoraussetzung“

Dr. Christian Ley, München, BB 2018, 576

(BAG Urt. v. 18.10.2017 – 10 AZR 47/17)

(gk)

„Unangemessene Verlängerung einer Kündigungsfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen“

Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, Bremen, BB 2018, 640

(BAG Urt. v. 26.10.2017 – 6 AZR 158/16)

(gk)

„Versicherungspflichtige Beschäftigung eines Rechtsreferendars während der Pflichtstation“

Prof. Dr. Oliver Ricken, Bielefeld, NZA 2018, 227-228

(LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.7.2017 – L 11 KR 3980/16)

(tr)

„Keine Berufskrankheit bei symptomloser Infektion“

Prof. Dr. Oliver Ricken, Bielefeld, NZA 2018, 228

(BSG, Urteil vom 27.6.2017 – B 2 U 17/15)

(tr)

„Gründungszuschuss setzt mehr als bloße Gewerbeanmeldung voraus“

Prof. Dr. Oliver Ricken, Bielefeld, NZA 2018, 228

(BSG, Urteil vom 9.6.2017 – B 11 AL 13/16)

(tr)

„Freigabeerklärung gem. § 35 II InsO kein „neues“ Insolvenzereignis im Sinne des Insolvenzgeldrechts“

Prof. Dr. Oliver Ricken, Bielefeld, NZA 2018, 228

(BSG, Urteil vom 9.6.2017 – B 11 AL 14/16)

(tr)

„Vorsicht bei der Ausgestaltung von Ausschlussklauseln!“

RAe Dr. Wolfgang Lipinski/Sophia Jungbauer, München, DB 2018, 449

(BAG, Urteil vom 17.10.2017 – 9 AZR 80/17)

(ks)

„Die krankheitsbedingte Kündigung und das nutzlose BEM“

RAin Kathrin Vossen, Köln, DB 2018, 450

(LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.7.2017 – 3 Sa 153/17)

(ks)

„Mitbestimmung bei der Anrechnung einer umgruppierungsbedingten Tarifentgeltsteigerung auf eine außertarifliche Zulage“

RA Dr. Tobias Brors, LL.M., Düsseldorf, DB 2018, 451

(BAG, Urteil vom 24.10.2017 – 1 AZR 346/16)

(ks)

„Dynamische Bezugnahme auf einen Tarifvertrag beim Betriebsübergang“

RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2018, 115

(BAG, Urteil vom 30.8.2017 – 4 AZR 95/14)

(ks)

„Leiharbeitnehmer als eigene Arbeitnehmer iSd Massenentlassung“

RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2018, 116

(BAG, Beschluss vom 16.11.2017 – 1 AZR 90/17 (A))

(ks)

„Befristung des Arbeitsvertrages eines Fernsehschauspielers“

RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2018, 116

(BAG, Urteil vom 30.8.2017 – 7 AZR 864/15)

(ks)

„Endlich Klarheit – nach sieben Jahren ist alles vorbei“

RA Dr. Hans-Peter Löw, Frankfurt a. M., BB 2018, 512

(BAG, Urteil vom 24.8.2017 – 8 AZR 265/16)

(ks)

„Heilung von Unterrichtungsmängeln im Rahmen des Konsultationsverfahrens nach § 17 Abs. 2 KSchG“

RA Dr. Wilhelm Moll, LL.M/Dr. Christoph Katerndahl, Köln, RdA 2018, 57-61

(BAG, Urteil vom 9.6.2016 – 6 AZR 405/15)

(ks)

„Keine Geltung von Tarifverträgen bei Gewerkschaftseintritt im Nachwirkungszeitraum – auch bei Anerkennungstarifvertrag“

RA Dr. Stephan Vielmeier, Hamburg, DB 2018, 516

(BAG, Urteil vom 27.9.2017 – 4 AZR 630(15))

(ks)

„Unangemessene Verlängerung der Kündigungsfrist in AGB“

RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2018, 146

(BAG, Urteil vom 26.10.2017 – 6 AZR 158/16)

(ks)

„Leiharbeitnehmer als „eigene“ Arbeitnehmer – Massenentlassungsrichtlinie“

RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2018, 146-147

(BAG, Beschluss vom 16.11.2017 – 2 AZR 90/17 (A))

(ks)

„Abfindungsanspruch als Streitgegenstand“

RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2018, 147-148

(BAG, Urteil vom 21.11.2017 – 1 AZR 131/17)

(ks)

„Arbeitsentgelt für Bereitschaftsdienst eines freiwilligen Feuerwehrmanns“

RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2018, 148

(EuGH, Urteil vom 21.2.2018 – C-518/15)

(ks)

„Einfluss eines betrieblichen Eingliederungsmanagements auf die Ausübung des Weisungsrechts“

RAe Dr. Gerald Peter Müller/Dr. Thomas Barthel, Frankfurt a. M./Berlin, DB 2018, 387

(BAG, Urteil vom 18.10.2017 – 10 AZR 47/17)

(ks)

„Anfechtung einer Betriebsratswahl: Kein vorheriger Einspruch gegen die Wählerliste erforderlich“

RA Tobias Grambow, Berlin, DB 2018, 388

(BAG, Beschluss vom 2.8.2017 – 7 ABR 42/15)

(ks)

„Voraussetzungen der Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrags und Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen auf „Phantomlohn““

RA Dr. Matthias Köhler, LL.M., Berlin, DB 2018, 389

(BAG, Urteil vom 20.9.2017 – 10 ABR 42/16)

(ks)

„Kein Kündigungsschutz für Organe: Reichweite der negativen Fiktion des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KschG“

RAe Anja Dombrowsky/Cornelia-Cristina Scupra, Frankfurt a. M., DB 2018, 581

(BAG, Urteil vom 21.9.2017 – 2 AZR 865/16)

(ks)

„Mittelbare Diskriminierung bei Stipendienvergabe“

RA Dr. Steffen Krieger/Sophia Ampatziadis, Düsseldorf, NZA-RR 2018, 122-128

(BGH, Beschluss vom 1.6.2017 – 1 ZR 272/15)

(ks)

„Befristung von Schauspieler in Krimiserie“

RA Prof. Dr. Michael Fuhlrott, Hamburg, NZA-RR 2018, 128-130

(BAG, Urteil vom 30.8.2017 – 7 AZR 864/15)

(ks)

„Stundenweise Gewährung von Erholungsurlaub“

RA Olaf Müller, Freiburg, NZA-RR 2018, 130-132

(LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.9.2017 – 11 Sa 39/17)

(ks)

„Urlaubsansprüche bei unbezahltem Sonderurlaub“

RAin Dr. Brigitte Glatzel, Mainz, NZA-RR 2018, 132-138

(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.6.2017 – 3 Sa 128/17)

(ks)

„Bewertung einer Kündigungsschutzklage gegen eine Folgekündigung“

RA Dr. Wulf Gravenhorst, Düsseldorf, NZA-RR 2018, 155-158

(LAG Düsseldorf, Beschluss vom 24.7.2017 – 4 Ta 31/17)

(ks)

„Keine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe zwecks Umzugs zum Lebensgefährten“

VorsRiLSGBayern Stephan Rittweger, München, NZA-RR 2018, 159-162

(LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 12.12.2017 – L 7 AL 36/16)

(ks)

„Weihnachtsgratifikation und billiges Ermessen bezüglich der Höhe der Sonderzahlung“

RAin Jana Anna Voigt/Stefan Steeger, Düsseldorf, DB 2018, 646

(BAG, Urteil vom 23.8.2017 – 10 AZR 376/16)

(ks)

„Bezugnahme auf Tarifvertrag bleibt dynamisch auch bei Betriebsübergang“

RA Martin Fink, München, DB 2018, 647

(BAG, Urteil vom 30.8.2017 – 4 AZR 95/14)

(ks)

„Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Festlegung von Ausgleichszeiträumen“

RAin Dr. Ute Bartholomä, München, DB 2018, 648

(BAG, Beschluss vom 26.9.2017 – 1 ABR 57/15)

(ks)