Januar 2022

Inhalt

 

A. Gesetzgebung

B. Rechtsprechung

Allgemein

Annahmeverzug – zumutbare Einsatzmöglichkeiten

Europarecht

Massenentlassungsverfahren – Folgen eines Verstoßes gegen § 17 Abs. 3 S. 1 KSchG

Berücksichtigung von Mehrarbeitszuschlägen während des Urlaubs

Keine Diskriminierung italienischer Lehrkräfte im Fach katholische Religion

Kündigung/Kündigungsschutz

Außerordentliche Kündigung wegen eigenmächtigen Fernbleibens der Arbeit

Fristlose Kündigung wegen der unbefugten Kenntnisnahme und Weitergabe fremder Daten

Mindestlohn

Kein gesetzlicher Mindestlohn für Pflichtpraktikum als Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines Studiums

Prozessuales

Aussetzung – Vorgreiflichkeit


Pfändbarkeit von Corona-Prämien

C. Literatur

Allgemein

Pandemiebekämpfung am Arbeitsplatz: 3G und die neue (alte) Homeoffice-Pflicht

3G im Betrieb und Homeoffice: Fragestellungen bei Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben

Der arbeitsrechtliche Teil des Koalitionsvertrags – ein Fortschritt?

Anspruch auf qualifikationsgerechte Arbeit?

Die Ungleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter bei der Vergütung

Entwicklungen des Arbeitsrechts im Jahr 2021

Arbeitsrechtliche Vorhaben der „Ampel-Koalition“ (2021-2015) – Überblick zu den Gesetzesvorhaben im Koalitionsvertrag der neuen Legislaturperiode

„Einfrieren“ der Mitbestimmung bei SE-Gründung durch formwechselnde Umwandlung

Schnelltests und 3G- Kontrolle als Arbeitszeit?

Der Anspruch auf Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung

Beschäftigungssicherung in Krisenzeiten – rechtliche Möglichkeiten im Rahmen des BetrVG

Arbeitnehmerüberlassung

Der Gesamtschutz der Leiharbeitnehmer nach Art. 5 Abs. 3 Richtlinie 2008/104/EG – Überlegungen zum Vorlagebeschluss des BAG 16.12.2020 – 5 AZR 143/19 (A)

Das Verbot des Fremdpersonaleinsatzes in der Fleischwirtschaft und dessen Anwendungsbereich - Es geht um die Wurst

Der Arbeitsvertrag in elektronischer Form im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitskampfrecht

Für einen erweiterten Begriff des digitalen Zugangsrechts der Gewerkschaften

Arbeitsvertragsrecht

Pflegefamilien und Erziehungsstellen unter der Lupe – Angestellt oder Selbstständig

Betriebliche Altersversorgung

Die beitragsorientierte Leistungszusage im Niedrigzinsumfeld – Anforderungen an einen Beitragserhalt

Betriebsübergang

Betriebsübertragung im Insolvenzverfahren: Einschränkung der Erwerberhaftung (§ 613a Bürgerliches Gesetzbuch) – Schwächen in den Konzeptionen von Bundesarbeitsgericht und Europäischem Gerichtshof

Unbeachtlichkeit der Berufsgruppen in der Massenentlassungsanzeige im Rahmen einer Betriebsstilllegung!?

Betriebsverfassungsrecht

Fehlerhafte Betriebsratsbeschlüsse und deren Folgen in der Praxis

Vorbereitung und Durchführung von Betriebsratswahlen – Rechtsprechungsauswertung der letzten vier Jahre

Die Qual der Wahl? – Überlegungen zur Bestimmung der zutreffenden Verfahrensart bei Anträgen im Zusammenhang mit § 78 a BetrVG

Nichtigkeit und Anfechtung von Betriebsratswahlen – Die Grundlagen und ein Rechtsprechungsauszug der letzten Jahre

Konkurrenz im eigenen Haus: Das Verhältnis zwischen gesetzlichen und gewillkürten Betriebsräten

Aktuelle Kostenfragen im Zusammenhang mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Datenschutz

Möglichkeit und Zulässigkeit von Künstlicher Intelligenz und Algorithmen im Recruiting - Personalsuche 4.0

Europarecht

Verfahren vor dem EuGH

Die geplante Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie aus arbeitsrechtlicher Sicht

Sozialversicherung als digitale Netzstruktur innerhalb der EU – Vom Online-Management zum plattformgestützten Universaldienst

Einflüsse des EU-Rechts auf das Recht der Erwerbsminderungsrenten (Teil I)

Kündigung/Kündigungsschutz

Die betriebsbedingte Kündigung im digitalen Dienstleistungskonzern

Der Kündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten im Betriebsübergang

Der Weiterbeschäftigungsanspruch in der Zwangsvollstreckung

Prozessuales

Die eBO kommt – Verbände sollten es unmittelbar nutzen!

Pfändungsschutz von Arbeitseinkommen – Corona-Sonderzahlungen

Die Arbeitsgerichtbarkeit in der Pandemie „Erste Ergebnisse eines empirischen Forschungsprojekts“

Sozialrecht

Die Novellierung des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV

Sozialpolitische Antworten auf die COVID-19-Pandemie in Polen und Deutschland – Ein Vergleich

Tarifrecht/Tarifvertragsrecht

Keine Anwendung des unionsrechtlichen Gleichheitssatzes auf tarifvertragliche Regelungen über Nachtarbeitszuschläge

Urlaubsrecht

Handlungspflichten bei Erkrankung im Urlaub

D. Entscheidungsbesprechungen


 
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A. Gesetzgebung

Verordnung zur Änderung der der Wahlordnung zum SprecherausschussgesetzBMAS: Gesetze und Gesetzesvorhaben, Meldung vom 21.12.2021Mit der Verordnung werden Änderungen der Wahlordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (WO BetrVG), die mit Verordnung vom 8. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4640) erfolgt sind, in der Wahlordnung zum Sprecherausschußgesetz nachvollzogen. Dazu zählen insbesondere die rechtssichere Einführung der Möglichkeit für den Wahlvorstand, Sitzungen per Video- und Telefonkonferenz durchzuführen, die Abschaffung der Wahlumschläge bei der Stimmabgabe in Präsenz und die Pflicht des Wahlvorstands, bestimmten Gruppen von Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen zu übersenden, ohne dass es eines gesonderten Verlangens bedarf.
(gk)Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der FleischwirtschaftBMAS: Gesetze und Gesetzesvorhaben, Meldung vom 21.12.2021Mit der Zweiten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft gibt es wieder ein bundesweit verbindliches Mindeststundenentgelt in dieser Branche. Das Mindeststundenentgelt beträgt ab dem 1. Januar 2022 11 Euro brutto, ab dem 1. Dezember 2022 11,50 Euro brutto und ab dem 1. Dezember 2023 12,30 Euro brutto je Stunde. Diese Entgeltuntergrenze gilt verbindlich für alle in Deutschland beschäftigten AN, einschließlich der nach Deutschland entsandten Beschäftigten von AG der Branche mit Sitz im Ausland. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 30. November 2024 außer Kraft.
(gk)Elfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das DachdeckerhandwerkBMAS: Gesetze und Gesetzesvorhaben, Meldung vom 28.12.2021Die Elfte Dachdeckerarbeitsbedingungenverordnung folgt auf die zum 31. Dezember 2021 außer Kraft getretene Zehnte Mindestlohnverordnung für das Dachdeckerhandwerk. Die Verordnung setzt bundesweite Mindeststundenentgelte im Dachdeckerhandwerk fest. Für ungelernte AN beträgt das bundeseinheitliche Mindeststundenentgelt (Mindestlohn 1) ab dem 1. Januar 2022 13 Euro brutto und ab dem 1. Januar 2023 13,30 Euro brutto. Für gelernte AN (Gesellen) beträgt das bundeseinheitliche Mindeststundenentgelt (Mindestlohn 2) ab dem 1. Januar 2022 14,50 Euro brutto und ab dem 1. Januar 2023 14,80 Euro brutto. Diese Entgeltuntergrenzen gelten verbindlich für alle in Deutschland beschäftigten AN, einschließlich der nach Deutschland entsandten Beschäftigten von AG der Branche mit Sitz im Ausland. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.
(gk)Beratungsgegenstände des Bundestags
10. Sitzung, 12.1.2022: keine relevanten Beschlüsse.

11. Sitzung, 13.1.2022: keine relevanten Beschlüsse.

12. Sitzung, 141.2022: keine relevanten Beschlüsse.
(gk)Beratungsgegenstände des Bundesrates

1015. Sitzung/Sondersitzung, 14.1.2022: keine relevanten Beschlüsse.
 (gk)Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt

Teil I: 86 (2021) – 3 (2022)

Keine relevanten Veröffentlichungen im Berichtszeitraum.

Teil II: 27 (2021) – 2 (2022)

Keine relevanten Veröffentlichungen im Berichtszeitraum.
(gk)Veröffentlichungen im Amtsblatt der EU (Teil L) L 001 – L015

  • Beschluss (EU) 2022/48 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2021 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (Antrag Italiens — EGF/2021/003 IT/Porto Canale) (L 009, S. 35)
  • Beschluss (EU) 2022/50 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2021 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer infolge des Antrags Spaniens — EGF/2021/004 ES/Aragón automotive (L 009, S. 39)
  • Beschluss (EU) 2022/51 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2021 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer infolge des Antrags Italiens — EGF/2021/002 IT/Air Italy (L 009, S. 41)

(gk)

  • B. Rechtsprechung  

AllgemeinAnnahmeverzug – zumutbare EinsatzmöglichkeitenLAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 3.12.2021 – 21 Ta 1158/21, LeitsätzeEin/Eine AG kommt in Annahmeverzug, wenn es ihm oder ihr möglich und zumutbar ist, einen oder eine gesundheitlich eingeschränkte AN in dem diesem oder dieser obliegenden Aufgabenbereich mit Tätigkeiten unter Berücksichtigung der Einschränkungen zu betrauen und er den oder die AN nicht beschäftigt, gleichwohl dieser oder die seine oder ihre Arbeitsleistung angeboten hat.
Ist dies nicht möglich, kann sich der oder die AG schadensersatzpflichtig machen, wenn es ihm oder ihr möglich und zumutbar ist, dem oder der AN einen anderen geeigneten Arbeitsplatz gegebenenfalls nach entsprechender Umorganisation zuzuweisen und er oder sie dies unterlässt.
In beiden Fällen muss der oder die AN die in Betracht kommenden Einsatzmöglichkeiten aufzeigen. Darauf hat sich der oder die AG nach § 138 Absatz 2 ZPO einzulassen und substantiiert vorzutragen, weshalb diese nicht bestehen oder ihm oder ihr nicht zumutbar sind. Es obliegt dann dem oder der AN, die Behauptungen des oder der AG zu widerlegen.
Die Darlegungslast des oder der AG verschärft sich, wenn er oder sie ein nach § 167 Abs. 2 SGB IX erforderliches BEM unterlassen hat. Er oder sie hat dann von vornherein umfassend darzulegen, weshalb keine zumutbaren Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen.
Zum Übergang des Anspruchs auf Arbeitsentgelt nach § 115 Absatz 1 SGB X wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld I und aufstockendem Arbeitslosengeld II als Bedarfsgemeinschaft.
(gk)EuroparechtMassenentlassungsverfahren – Folgen eines Verstoßes gegen § 17 Abs. 3 S. 1 KSchGBAG, Beschl. v. 27.1.2022 – 6 AZR 155/21 (A), Pressemitteilung Nr. 4/22Der Sechste Senat des BAG hat den EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens im Zusammenhang mit der Frage angerufen, welche Sanktion ein Verstoß gegen § 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG nach sich zieht.
Der EuGH wird gemäß Art. 267 AEUV um Vorabentscheidung über folgende Frage ersucht:
Welchem Zweck dient Art. 2 Abs. 3 Unterabs. 2 der Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen, wonach der AG der zuständigen Behörde eine Abschrift zumindest der in Unterabs. 1 Buchst. b Ziffern i bis v genannten Bestandteile der schriftlichen Mitteilung an die Arbeitnehmervertretung zu übermitteln hat?
(gk)Berücksichtigung von Mehrarbeitszuschlägen während des UrlaubsEuGH, Urt. v. 13.1.2022 – Rs. C-514/20Art. 7 Abs. 1 der RL 2003/88 ist im Lichte von Art. 31 Abs. 2 GrCh dahin auszulegen, dass er einer Regelung in einem Tarifvertrag entgegensteht, nach der für die Berechnung, ob die Schwelle der zu einem Mehrarbeitszuschlag berechtigenden Arbeitszeit erreicht ist, die Stunden, die dem vom AN in Anspruch genommenen bezahlten Jahresurlaub entsprechen, nicht als geleistete Arbeitsstunden berücksichtigt werden. Jede Praxis oder Unterlassung eines AG, die den AN davon abhalten kann, seinen Jahresurlaub zu nehmen, verstößt gegen das mit dem Recht auf bezahlten Jahresurlaub verfolgte Ziel.
(gk)Keine Diskriminierung italienischer Lehrkräfte im Fach katholische Religion EuGH, Urt. v. 13.1.2022 – Rs. C-282/19, Pressemitteilung Nr. 1/22 Das Erfordernis eines von einer kirchlichen Stelle ausgestellten Befähigungsnachweises rechtfertigt bei befristeten Verträgen nicht deren Verlängerung. Es liegt keine Diskriminierung wegen der Religion oder im Hinblick auf die Befristung des Arbeitsverhältnisses vor.
(gk)Kündigung/KündigungsschutzFristlose Kündigung wegen der unbefugten Kenntnisnahme und Weitergabe fremder Daten LAG Köln, Urt. v. 2.11.2021 – 4 Sa 290/21, Pressemitteilung v. 3.1.2022Liest eine AN, die im Rahmen ihrer Buchhaltungsaufgaben Zugriff auf den PC und das E-Mail-Konto ihres AG hat, unbefugt eine an ihren Vorgesetzten gerichtete Email und fertigt von dem Anhang einer offensichtlich privaten E-Mail eine Kopie an, die sie an eine dritte Person weitergibt, so rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung.
(gk)Außerordentliche Kündigung wegen eigenmächtigen Fernbleibens der ArbeitLAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 23.11.2021 – 5 Sa 88/21, LeitsätzeEin unentschuldigtes Fehlen eines AN und eine eigenmächtige Urlaubsnahme sind geeignet, eine außerordentliche Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 BGB zu begründen.
Ein AN ist auch dann grundsätzlich nicht berechtigt, sich selbst zu beurlauben oder freizustellen, wenn er möglicherweise einen Anspruch auf Erteilung von Urlaub oder eine Freistellung gehabt hätte. Ein solcher Anspruch ist im Wege des gerichtlichen Rechtsschutzes, ggf. im Wege einer einstweiligen Verfügung, durchzusetzen, nicht aber durch eigenmächtiges Handeln.
(gk)MindestlohnKein gesetzlicher Mindestlohn für Pflichtpraktikum als Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines Studiums BAG, Urt. v. 19.1.2022 – 5 AZR 217/21, Pressemitteilung 1/22Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum absolvieren, das nach einer hochschulrechtlichen
Bestimmung Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist, haben keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.  Der Ausschluss von Ansprüchen auf den gesetzlichen Mindestlohn nach § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 MiLoG erfasst nach dem in der Gesetzesbegründung deutlich zum Ausdruck kommenden Willen des Gesetzgebers nicht nur obligatorische Praktika während des Studiums, sondern auch solche, die in Studienordnungen als Voraussetzung zur Aufnahme eines bestimmten Studiums verpflichtend vorgeschrieben sind. Dem steht nicht entgegen, dass die Studienordnung von einer privaten Universität erlassen wurde, denn diese Universität ist staatlich anerkannt. Hierdurch ist die von der Hochschule erlassene Zugangsvoraussetzung im Ergebnis einer öffentlich-rechtlichen Regelung gleichgestellt und damit gewährleistet, dass durch das Praktikumserfordernis in der Studienordnung nicht der grundsätzlich bestehende Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn für Praktikanten sachwidrig umgangen wird.
(gk) ProzessualesAussetzung – Vorgreiflichkeit LAG Köln, Beschl. v. 6.1.2022 – 9 Ta 186/21, Leitsätze Eine Vorgreiflichkeit iSd. § 148 ZPO liegt nur dann vor, wenn es auf die in dem anderen Rechtsstreit zu klärende Rechtsfrage im ausgesetzten Verfahren zwingend ankommt, weil alle anderen tatbestandlichen Voraussetzungen für die geltend gemachten Klageansprüche erfüllt sind.
So lange das ArbG die für eine materiell-rechtliche Prüfung dieser Ansprüche notwendigen Feststellungen nicht vollständig getroffen hat, die Parteien dazu nicht abschließend vortragen konnten und Gründe denkbar sind, weshalb eine Klage auch aus anderen Gründen als der vom ArbG für vorgreiflich gehaltenen Rechtsfrage der Erfolg versagt sein kann, lässt sich eine Aussetzung im Beschwerdeverfahren nicht halten.
(gk)Pfändbarkeit von Corona-Prämien LAG Niedersachsen, Urt. v. 25.11.2021 – 6 Sa 216/21, Leitsatz Corona-Prämien, die einem AN in der Gastronomie vom AG zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden, können aufgrund ihrer Zweckbestimmung auch unter Berücksichtigung der Gläubigerinteressen als unpfändbare Erschwerniszuschläge gem. § 850 a Nr. 3 ZPO qualifiziert werden.
(gk)

  •  C. Literatur

AllgemeinPandemiebekämpfung am Arbeitsplatz: 3G und die neue (alte) Homeoffice-PflichtRiArbG Sönke Oltmanns/RiArbG Dr. Philipp Harländer, Neumünster/Kiel, DB 2021, 3093-3098Anlass des Beitrags sind die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Die Verfasser setzen sich mit den Änderungen auseinander, welche das Arbeitsrecht betreffen. Den Schwerpunkt legen sie dabei auf die Wiedereinführung der Homeoffice-Pflicht und die 3G-Regelung am Arbeitsplatz.
(eh)3G im Betrieb und Homeoffice: Fragestellungen bei Umsetzung der neuen gesetzlichen VorgabenRAe Prof. Dr. Michael Fuhlrott/Katharina Schäffer, Hamburg, NZA 2021, 1679-1684Gegenstand des Beitrags sind aktuelle arbeitsrechtliche Regelungen, welche sich durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze ergeben. Diese betreffen insbesondere infektionsschutzrechtliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, wie beispielsweise die Wiedereinführung der Homeoffice-Pflicht und der 3G-Regelung am Arbeitsplatz. Die Verfasser erklären Möglichkeiten der praktischen Umsetzung dieser Vorschriften.
(eh)Der arbeitsrechtliche Teil des Koalitionsvertrags – ein Fortschritt?RA Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer/Wiss. Mit. Michael Roll, Stuttgart, NZA 2021, 1685-1689Anlässlich des neuen Koalitionsvertrages vom 24.11.2021 dient dieser Beitrag als ein Überblick über Bereiche des Vertrages, die das Arbeitsrecht betreffen. Die Verfasser erläutern Vorhaben zu den Themen Aus- und Weiterbildung, Arbeitszeitrecht, Homeoffice, Befristungsrecht, Arbeitskräftemobilität, Tarifautonomie, Mitbestimmungsrechte und Rente.
(eh)Anspruch auf qualifikationsgerechte Arbeit?Wiss. Mit. Adrian Bromme, München, RdA 2021, 321-326Der Verfasser beschäftigt sich mit der Frage, ob und inwiefern der Arbeitnehmer über den allgemeinen Beschäftigungsanspruch aus §§ 611a Abs. 1, 613, 242 BGB i.V.m. Art. 1, 2 GG einen weiteren Anspruch auf qualifikationsgerechte Arbeit gegenüber dem Arbeitgeber hat. Insbesondere setzt er sich mit dem vom BAG entwickelten Anspruch auf leidensgerechte Arbeit aus § 241 Abs. 2 BGB und seinen Grenzen auseinander. Daraus ergeben sich sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer bestimmte Pflichten, die bei Nichtbeachtung zu Schadensersatzansprüchen führen können.
(eh)Die Ungleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter bei der VergütungProf. Dr. Anne Christin Wietfeld, Greifswald, RdA 2021, 337-344In diesem Beitrag widmet sich die Verfasserin der Frage, nach welchem Maßstab bestimmt wird, ob eine Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten gegenüber Vollzeitbeschäftigten vorliegt. Schwerpunkt legt sie dabei auf eine unterschiedlich hohe Vergütung und dem daraus resultierenden Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot gemäß § 4 Abs. 1 TzBfG. Unter Berücksichtigung der Vorgaben des EuGH und den gesetzlichen Vorgaben stellt sie verschiedene Vergleichsmethoden vor, um die Vergütung von Teil- und Vollzeitbeschäftigten zu bewerten.
(eh)Entwicklungen des Arbeitsrechts im Jahr 2021RA Prof. Dr. Mark Lembke, LL.M./RA Dr. André Fischels, LL.M./Dragana Djordjevic, Frankfurt a. M., NJW 2022, 127-133Der Beitrag dient als Überblick über die Entwicklungen im Individualarbeitsrecht im Jahr 2021. Die Schwerpunkte legen die Verfasser sowohl auf die Rechtsprechung als auch die Gesetzgebung. Insbesondere greifen sie die Themen Auswirkungen der Corona-Pandemie, Arbeitnehmereigenschaft von Crowdworkern, Arbeitnehmerüberlassung, Kündigungsrecht und Befristungsrecht auf.
(eh)Arbeitsrechtliche Vorhaben der „Ampel-Koalition“ (2021-2015) – Überblick zu den Gesetzesvorhaben im Koalitionsvertrag der neuen LegislaturperiodeRA Prof. Dr. Bernd Schiefer, Düsseldorf, DB 2022, 53-63Aufgrund der neuen Legislaturperiode möchte der Verfasser mit seinem Beitrag einen Überblick über die Vorhaben der neuen Bundesregierung schaffen. Dafür vergleicht er den aktuellen Koalitionsvertrag mit den bisherigen Verträgen und zeigt auf, welche Änderungen sich für das Arbeitsrecht innerhalb der letzten Jahre ergeben haben. Insbesondere in den Bereichen mobile Arbeit, Digitalisierung, Mindestlohn und Arbeitnehmerüberlassung seien Neuerungen geplant.
(eh)„Einfrieren“ der Mitbestimmung bei SE-Gründung durch formwechselnde UmwandlungSoll-Zustand oder Ist-Zustand als richtiger Anknüpfungspunkt?RAe Dr. Oliver Simon/Dr. Michael Rein/Philipp Deuchler, Stuttgart, NZA 2021, 1748-1754Bei einer Gesellschaft in der Rechtsform SE (Societas Europaea) besteht die Möglichkeit, das Mitbestimmungsstatut „einzufrieren“. Eine steigende Beschäftigtenzahl stärkt in diesem Falle das Mitbestimmungsrecht der Beschäftigten nicht. Die Verfasser gehen der Frage nach, was genau eingefroren werden kann, wenn eine Gesellschaft in eine SE umgewandelt werden soll und die tatsächlich praktizierte Mitbestimmung (Ist-Zustand) vor der Umwandlung von der gesetzlich gebotenen Mitbestimmung (Soll-Zustand) abweicht.
(ja)Schnelltests und 3G- Kontrolle als Arbeitszeit?Wiss. Mit. Benedikt N. Fink, Heidelberg, NZA 2022, 1-4 Seit dem 24.11.2021 gilt die Regel, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber nur dann Zugang zum Arbeitsplatz bekommen, wenn sie einen 3-G Nachweis vorzeigen können. Der Autor beschäftigt sich hierbei mit der Thematik, ob Testungen und Nachweiskontrollen als Arbeitszeit gewertet werden. Er kommt zum Ergebnis, dass es sich im arbeitsschutzrechtlichen und vergütungsrechtlichen Sinne um Arbeitszeit handelt. Die Testungs- und Kontrollzeit ist daher vom Arbeitgeber zu erfassen, als Arbeitszeit zu berücksichtigen und so kurz wie möglich zu halten. 
(ks)Der Anspruch auf Korrektur der LohnsteuerbescheinigungRA Matthias Trinks, Eisenhüttenstadt, NZA 2022, 24-25Der Autor erläutert, warum eine Klage bezüglich der Korrektur einer falschen Lohnsteuerbescheinigung in den meisten Fällen aufgrund prozessualer und materieller Hindernisse aussichtlos ist. Weiterhin zeigt er Optionen auf, die stattdessen in Frage kämen. Ein fehlerhafter Lohnsteuereinbehalt könne durch die Abgabe einer Steuererklärung korrigiert werden. Nachträgliche Zahlungsansprüche, die sich aus fehlerhaften Lohnsteuerbescheinigungen ergeben, seien ausgeschlossen.
(ks)Beschäftigungssicherung in Krisenzeiten – rechtliche Möglichkeiten im Rahmen des BetrVGRA Armin Franzmann, Frankfurt a.M., AuR 2022, 8-11Der Autor thematisiert die Problematiken des aktuellen Arbeitsmarkts. Neben den finanziellen Belastungen und dem schnell fortschreitenden digitalen Fortschritt aufgrund der Pandemie, herrschen Belastungen des Fachkraftmangels, resultierend aus dem demografischen Wandel. Eine Herausforderung zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern wird die Mitbestimmung bei der Anwendung von technischen Einrichtungen sein. Der Verfasser stellt als Lösung die Qualifizierung der Beschäftigten und Unternehmen vor, um die Quantität durch Qualität bezüglich neuer Technologien auszugleichen. Hierfür bietet der Autor einen Leitfaden an.
(ks)ArbeitnehmerüberlassungDer Gesamtschutz der Leiharbeitnehmer nach Art. 5 Abs. 3 Richtlinie 2008/104/EG – Überlegungen zum Vorlagebeschluss des BAG 16.12.2020 – 5 AZR 143/19 (A)Prof. Dr. Martin Franzen, München, EuZA 2022, 3-22Hintergrund des Beitrags ist der obengenannte Vorschlagebeschluss des BAG an den EuGH. In diesem geht es um die Auslegung des Begriffes „Gesamtschutz von Leiharbeitnehmern“ im Sinne von Art. 5 Abs. 3 und des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach Art. 5 Abs. 1 Richtlinie 2008/104/EG. Der Verfasser erläutert, wie der EuGH seiner Meinung nach auf die Vorlagefragen des BAG voraussichtlich antworten wird. Anschließend erklärt er, welche Auswirkungen die Entscheidung des EuGH auf das nationale Recht haben könnte.
(eh)Das Verbot des Fremdpersonaleinsatzes in der Fleischwirtschaft und dessen Anwendungsbereich - Es geht um die WurstProf. Dr. Reingard Zimmer, Berlin, NZA 2022, 4-8Durch das GSA Fleisch wurde der Einsatz von Fremdpersonal begrenzt, sowie der Einsatz von Werkvertragsunternehmen verboten. Leiharbeit ist nur auf der Grundlage eines Tarifvertrags gestattet. Um sich diesen Einschränkungen zu entziehen, versuchen sich Betriebe aus dem Anwendungsbereich des GSA Fleisch heraus zu definieren. Die arbeitsrechtliche Rechtsprechung ließ ihre Einschätzung auf dem „Überwiegensprinzip“ basieren, was mit neuerlichen Urteilen aus der Finanzgerichtsbarkeit kollidiert. Anhand einer Auslegung verschiedener Gerichtsentscheidungen kommt der Autor zum Resultat, dass Wurstproduzenten als klassische Unternehmen der Fleischwirtschaft klassifiziert werden müssen.
(ks)Der Arbeitsvertrag in elektronischer Form im Bereich der ArbeitnehmerüberlassungRAin Dr. Henriette Norda LL.M./ RA Dr. Felix Stoecker LL.M./Wiss. Mit. Niklas Wilde, Hamburg, München, NZA 2022, 8-11Die Autoren befassen sich mit der Thematik digitaler Arbeitsverträge, die besonders im Hinblick auf Leiharbeitsverträge und der damit verbundenen Vorgaben des Nachweisgesetzes Problematiken aufwiesen. Durch den Erlass der RL 2019/1152/EU wurde die Bedeutung digitaler Signaturen gestärkt, wodurch diese auch gem. §2 I 1 NachwG gültig sind. Die Verfasser bewerten diese Entwicklung für Personaldienstleister, Kundenbetriebe und Leiharbeitnehmer als hilfreich, da es Zeit spart und Leiarbeitnehmer schneller zu Festanstellungen gelangen können. Besonders in Zeiten der Digitalisierung sind Ergebnisse dieser Art zu begrüßen.
(ks)ArbeitskampfrechtFür einen erweiterten Begriff des digitalen Zugangsrechts der GewerkschaftenRA Jens Peter Hjort/Wiss. Mit. Antonio Mamerow, Hamburg, NZA 2021, 1758-1762Die Autoren nehmen Bezug auf die Debatte um digitale Zugangsrechte für Gewerkschaften. Da die Digitalisierung und Dezentralisierung in der Arbeitswelt schnell und stetig zunehmen, müssten auch die Mittel und Arbeitsweisen der Gewerkschaften daran angepasst werden. Die verfassungsrechtliche Legitimation erhält die gewerkschaftliche Betätigung durch Art. 9 Abs. 3 GG. Zu den Aufgaben der Gewerkschaften zählen Selbstdarstellung, Informationen für Arbeitnehmer und Werbung für neue Mitglieder zu teilen, denn nur durch ausreichende Mitglieder können sie ein Gegengewicht zu Arbeitgeberverbänden darstellen. Weiter führen die Verfasser auf, um welche digitalen Mittel es sich genau handeln würde und von welcher Wichtigkeit es ist, diese an die digitalen Umstellungen anzupassen.
(ks)ArbeitsvertragsrechtPflegefamilien und Erziehungsstellen unter der Lupe – Angestellt oder SelbstständigRAin Melanie van Luijn, Bielefeld, NZA-RR 2022, 8-13Unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung erörtert die Verfasserin in diesem Beitrag die Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen von professionellen Pflegefamilien. Meist werden Verträge für Betreuungsaufgaben von Pflegekindern zwischen den Trägern der Jugendhilfe und den Erziehungsstellen geschlossen. Mithilfe des klassischen Arbeitnehmerbegriffs wird geprüft, ob diese Verträge als klassische Arbeitsverträge mit Schutzpflichten oder als freie Dienstverhältnisse einzuordnen sind und welche Abgrenzungskriterien dafür heranzuziehen sind.
(eh)Betriebliche AltersversorgungDie beitragsorientierte Leistungszusage im Niedrigzinsumfeld – Anforderungen an einen BeitragserhaltMichael Lange, Köln, NZA-RR 2022, 13-15Anlass des Beitrags ist die Senkung des Höchstrechnungszinses von 0,9 % auf 0,25 % zum 1.1.2022 und der dadurch unattraktiveren Riester-Verträge. Aus diesem Grund werden laut Ansicht des Verfassers beitragsorientierte Leistungszusagen gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG für den Arbeitnehmer wieder vorteilhafter. Anhand von Auslegung und der bisherigen Rechtsprechung des BAG geht er der Frage nach, ob auch bei diesen Leistungszusagen ein Beitragserhalt gewährleistet werden muss.
(eh)BetriebsübergangBetriebsübertragung im Insolvenzverfahren: Einschränkung der Erwerberhaftung (§ 613a Bürgerliches Gesetzbuch) – Schwächen in den Konzeptionen von Bundesarbeitsgericht und Europäischem GerichtshofProf. Dr. Peter von Wilmowsky, LL.M., Frankfurt a. M., EuZA 2022, 34-63In einem deutschen Insolvenzverfahren wird bei einer Betriebsübertragung eine Einschränkung des § 613a BGB vorgenommen. Der Verfasser stellt sich die Frage, ob diese Einschränkung mit Art. 3 Abs. 1 der Betriebsübergangsrichtlinie (2001/23/EG) vereinbar ist. Zunächst stellt er die Begründungsansätze des BAG und des EuGH gegenüber und kritisiert diese. Im Ergebnis hält er fest, dass das Verhältnis zwischen Betriebsübergangs- und Insolvenzrecht sowohl auf nationaler als auch auf Unionsebene besser abgestimmt werden sollte.
(eh)Unbeachtlichkeit der Berufsgruppen in der Massenentlassungsanzeige im Rahmen einer Betriebsstilllegung!?RA Dr. Daniel E. Holler, München, NZA 2022, 17-19Der Autor thematisiert die Problematiken von Massenentlassungsverfahren (Konsultations- und Anzeigeverfahren). Besonders die Reichweite der Bedeutung „Berufsgruppen“ gem. § 17 KSchG ist, trotz vorhandenerer Rechtsprechung des BAG, unsicher. Ein Grund dafür ist, dass die Bundesagentur für Arbeit den Begriff „Berufsgruppen“ in ihren Formularen unterschiedlichen Bedeutungen zuordnet. Es sei empfehlenswert, dass die Gerichte bei zukünftigen Urteilen die jeweiligen Berufsuntergruppen und Berufsgattungen im Sinne des KldB (Klassifikation der Berufe der BAA) angibt. Der Verfasser stellt in Aussicht, dass eine unklare Bezeichnung bei Anzeigeverfahren zu wesentlichen Fehlern führen könnte.
(ks)BetriebsverfassungsrechtFehlerhafte Betriebsratsbeschlüsse und deren Folgen in der PraxisRA Prof. Dr. Mark Lembke, LL.M., Frankfurt a. M./Heidelberg, NZA 2021, 1665-1675Anhand von praxisrelevanten Fallkonstellationen zeigt der Verfasser die Konsequenzen von fehlerhaften Betriebsratsbeschlüssen für Arbeitgeber, Betriebsrat und Arbeitnehmer auf. Dafür stellt er zunächst die Voraussetzungen und Auskunftspflichten eines ordnungsgemäßen Beschlusses vor, um dann mögliche Lösungsansätze für die Praxis zu erarbeiten, welche die Risiken für alle Beteiligten mindern sollen.
(eh)Vorbereitung und Durchführung von Betriebsratswahlen – Rechtsprechungsauswertung der letzten vier JahreRAe Christoph J. Burgmer/Stefan Richter, Düsseldorf, NZA-RR 2022, 1-8Anlässlich der nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen von März bis Mai 2022 geben die Verfasser mit ihrem Beitrag einen Überblick über die Rechtsprechung zu Betriebsratswahlen der vergangenen vier Jahren. Schwerpunkt legen sie dabei auf Entscheidungen zu den Voraussetzungen und der Durchführung von Betriebsratswahlen.
(eh)Die Qual der Wahl? – Überlegungen zur Bestimmung der zutreffenden Verfahrensart bei Anträgen im Zusammenhang mit § 78 a BetrVGRiArbG Dr. Sandra Wullenkord, Bielefeld, RdA 2021, 344-355In diesem Beitrag widmet sich die Verfasserin dem Verhältnis zwischen dem Urteils- und dem Beschlussverfahren nach dem ArbGG. Am Beispiel von Streitigkeiten im Zusammenhang mit § 78a BetrVG prüft sie, ob sich beide Verfahren gegenseitig ausschließen und welches Verfahren besser für diese Streitigkeiten geeignet ist. Dafür erläutert sie zunächst unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BAG die Abgrenzungskriterien zwischen den beiden Verfahren und gibt dann einen Überblick über die Regelung des § 78a BetrVG.
(eh)Nichtigkeit und Anfechtung von Betriebsratswahlen – Die Grundlagen und ein Rechtsprechungsauszug der letzten JahreRA Pascal Verma/Wiss. Mit. Lennard Ullrich, LL.B., Hamburg, BB 2022, 52-59Aufgrund der nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen vom 1.3.-31.5.2022 befassen sich die Verfasser mit der dazu ergangenen Rechtsprechung der letzten Jahre. Zum einen legen sie den Schwerpunkt dabei auf die Prüfung und die Rechtsfolgen der Nichtigkeit von Betriebsratswahlen. Zum anderen setzen sie sich auch mit den Voraussetzungen und dem Verfahren der Anfechtung der Betriebsratswahlen auseinander.
(eh)Konkurrenz im eigenen Haus: Das Verhältnis zwischen gesetzlichen und gewillkürten BetriebsrätenRiArbG Sönke Oltmanns, Neumünster, NZA 2021, 1742-1747Gemäß § 3 Abs. 1 BetrVG ist es Tarifvertragsparteien möglich, Betriebsratsstrukturen abweichend von dem gesetzlichen Leitbild zu schaffen, um individuelle Eigenschaften des Unternehmens aufzufangen. Problematisch werde es, wenn neben dem gewillkürten bereits ein gesetzlicher Betriebsrat besteht. Nach herrschender Auffassung verdrängen die gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BetrVG gegründeten gewillkürten die vorhandenen Betriebsräte, woraus resultiere, dass letztere aufgelöst werden müssten. Örtliche Betriebsräte seien allerdings vorrangig, wenn sie eine höhere Sachnähe zu betrieblichen und persönlichen Interessen haben. Gremien nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 und 5 BetrVG agieren neben den gesetzlichen Betriebsräten. Aus diesen und weiteren bekannten Problematiken zieht der Autor das Fazit, dass Doppelvertretungen verhindert werden sollten und der Fokus auf eine ortsnahe und angemessene Interessendurchsetzung gelegt werden müsse.
(ks)Aktuelle Kostenfragen im Zusammenhang mit dem BetriebsrätemodernisierungsgesetzWiss. Mit. Robin Steiner/Wiss. Mit. Maximilian/Luca Schunder, Frankfurt a.M./Köln, NZA 2022, 12-17Am 18.06.2021 trat das Betriebsrätemodernisierungsgesetz in Kraft, das den Betriebsräten einen Zugang in digitale Arbeitsmethoden geben und dessen Mitwirkung beim Einsatz von künstlichen Intelligenzen stärken soll. Die Verfasser beschäftigen sich mit der Frage der Kostenübernahme der von den Neuerungen umfassten Anschaffungen. Hierbei handelt es sich z.B. um eine technische Grundausstattung, Laptops, sonstige Soft- und Hardware und Schulungen. Außerdem entstehen Kosten durch benötigte Sachverständige zum Einsatz von KI. Dies werde zu einer hohen finanziellen Belastung des Arbeitgebers führen. Es sei daher zu empfehlen, die Kostenbelastung von Mobiler Arbeit vorab in Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen zu regeln.
(ks)DatenschutzMöglichkeit und Zulässigkeit von Künstlicher Intelligenz und Algorithmen im Recruiting - Personalsuche 4.0RA Dr. Michel Hoffmann, LL.B., Köln, NZA 2022, 19-24Der Einsatz von KI am Arbeitsplatz soll neben vereinfachten und schnellen Bewerbungsprozessen auch eine objektive Sicht auf Bewerber ermöglichen. Der Autor thematisiert, inwieweit die Arbeit mit KI bereits stattfindet und wie sie sich in Zukunft entwickeln kann. Die Anwendung der KI im Recruiting ist zwar noch fehlerhaft, allerdings sieht der Verfasser Potential, zukünftig schnelle und diskriminierungsfreie Einstellungsverfahren zu generieren. Letztlich bremsen die Rahmenbedingungen des Datenschutzes die Möglichkeit der detaillierten Arbeit der KI. Die Rechtsprechung unterstütze eine Lockerung zu Gunsten der Arbeit mit KI nur schleppend. Der Verfasser wünscht sich eine praxistaugliche Lösung, die eine Weiterentwicklung von KI und Algorithmen fördert.
(ks)EuroparechtVerfahren vor dem EuGHDr. Daniel Hlava/Wiss. Mit. Johannes Höller/Dr. Ernesto Klengel, Frankfurt a. M., NZA 2021, 1690-1696Im Anschluss an die Vorjahre berichten die Verfasser über aktuell anhängige Verfahren, relevante Schlussanträge und Entscheidungen des EuGH im Berichtszeitraum April bis Juni 2021. Beispielsweise greifen sie die Rechtssache Tesco Stores (C-624/19) zum Begriff der „gleichwertigen Arbeit“ auf.
(eh)Die geplante Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie aus arbeitsrechtlicher SichtVanessa Dorothea Dohrmann, LL.M., Siegen, RdA 2021, 326-332Hintergrund des Beitrags ist die anstehende Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937/EU). Zunächst gibt die Verfasserin einen kurzen Überblick über den Anwendungsbereich der Richtlinie. Anschließend setzt sie sich mit der Umsetzung ins nationale Recht, insbesondere mit dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz-Entwurf und dessen Anwendungsbereich auseinander. Aus arbeitsrechtlicher Sicht bewertet sie, ob dieser nationale Gesetzentwurf den unionsrechtlichen Vorgaben entspricht.
(eh)Sozialversicherung als digitale Netzstruktur innerhalb der EU – Vom Online-Management zum plattformgestützten UniversaldienstDr. Franz Terwey, Frankfurt a. M., ZESAR 2022, 3-10Anlass des Beitrags ist die Schaffung einer digitalen Portalstruktur zur Erfassung von Sozialversicherungen auf Unionsebene. Diese soll den Zugang zu und den Bezug von Leistungen sowohl für den Versicherten als auch den Arbeitgeber schneller und effizienter gestalten. Der Verfasser stellt die verschiedenen Ausgestaltungsmöglichkeiten einer solchen Plattform vor und erläutert die nationalen und unionsrechtlichen Rahmenbedingungen für ein solches Vorhaben.
(eh)Einflüsse des EU-Rechts auf das Recht der Erwerbsminderungsrenten (Teil I)RiLSG Dr. Anders Leopold, Hamburg/Kassel, ZESAR 2022, 11-17Im ersten Teil seines Beitrags beschäftigt sich der Verfasser mit der Frage, welchen Einfluss das EU-Recht auf das nationale Rentenrecht hat. Dafür gibt er zunächst einen Überblick über die unionsrechtlichen Regelungen zum Recht der Erwerbsminderungsrenten und die Möglichkeit der Koordinierung der nationalen Rentensysteme. Anschließend beschreibt er die Auswirkungen dieser Regelungen auf das deutsche Recht, insbesondere auf § 43 SGB VI. Der Beitrag wird im nächsten Heft (Nr. 2) fortgesetzt.
(eh)Kündigung/KündigungsschutzDie betriebsbedingte Kündigung im digitalen DienstleistungskonzernWiss. Mit. Julia Möller-Klapperich, LL.M., Freiberg, RdA 2021, 332-337Anhand eines Beispielfalles zeigt die Verfasserin zunächst die Schwierigkeiten eines Betriebsübergangs bei digitalen Dienstleistungskonzernen auf. Anschließend setzt sie sich mit den Rechtsfolgen auseinander, wenn die Voraussetzungen des Betriebsübergangs nicht vorliegen. Da dann die allgemeinen Kündigungsschutzregelungen zur Anwendung kämen, erläutert sie, was speziell bei der betriebsbedingten Kündigung bei digitalen Dienstleistungskonzernen zu beachten ist.
(eh)Der Kündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten im BetriebsübergangRA Dr. Tobias Schmitt, Hannover, NZA 2021, 1737-1747Der Autor thematisiert, wie sich der besondere Kündigungsschutz eines Datenschutzbeauftragten durch die DS-GVO und das BDSG bei einem Betriebsübergang verhält. Zeitlich erstreckt sich der Kündigungsschutz über die Dauer des Amtes und zusätzlich eines Jahres nach Beendigung. Bei Auslegung des § 6 Abs. 4 S. 3 BDSG werde ersichtlich, dass dies nicht mehr bei einem Betriebsübergang gilt, da das Amt vom Betriebserwerber neu besetzt werden kann. Der Verfasser rät davon ab, einen internen Datenschutzbeauftragen zu ernennen. Gründe dafür sind der hohe Kündigungsschutz, der auch wirkt, wenn ein externer Datenschutzbeauftragter eingesetzt werden soll. Die Benennung solle außerdem nicht im Arbeitsvertrag verankert werden, um einen arbeitsvertraglichen Anspruch zu vermeiden.
(ks)Der Weiterbeschäftigungsanspruch in der ZwangsvollstreckungRA Dr. Christoph Corzelius, Köln, NZA 2021, 1754-1758Der Autor befasst sich mit den Grundlagen des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs Durch den Arbeitsvertrag und den speziellen Weiterbeschäftigungstatbestand des § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG ist der Arbeitgeber gezwungen, den Arbeitnehmer bis zum Abschluss des Kündigungsstreits weiter zu beschäftigen. Sollte bereits ein dementsprechender Beschluss ergangen sein, kann der Arbeitgeber eine sofortige Beschwerde beim Ausgangsgericht einlegen. Weiterhin widmet sich der Verfasser vollstreckungsrechtlichen Besonderheiten.
(ks)ProzessualesDie eBO kommt – Verbände sollten es unmittelbar nutzen!PräsLAG Dr. Holger Schrade/RiArbG Dr. Lennart Elking, Hamm/Dortmund, NZA 2021, 1675-1679Hintergrund des Beitrags ist das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften. Dadurch soll der elektronische Rechtsverkehr bei Arbeitsgerichtsprozessen gestärkt werden, indem beispielsweise Arbeitgeberverbände künftig sichere Übermittlungswege schaffen müssen. Die Verfasser geben einen Überblick über das sogenannte Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) als möglichen Übermittlungsweg und erklären, weshalb Arbeitgeberverbände dieses nutzen sollten.
(eh)Pfändungsschutz von Arbeitseinkommen – Corona-SonderzahlungenRAin Caroline Risse, Berlin, NJW-Spezial 2021, 754-755Aufgrund der Corona-Pandemie wurden sogenannte „Sofort-Hilfen“ an Selbstständige und Kurzarbeitergeld an Arbeitnehmer geleistet. Unter Berücksichtigung der dazu bisher ergangenen Rechtsprechung erklärt die Verfasserin knapp, ob und unter welchen Voraussetzungen diese Sonderzahlungen nach §§ 850 ZPO als Arbeitseinkommen pfändbar sind.
(eh)Die Arbeitsgerichtbarkeit in der Pandemie „Erste Ergebnisse eines empirischen Forschungsprojekts“Armin Höland/Felix Welti/Susanne Kaufmann/Christina Maischak, AuR 2022, 4-7Die Verfasser betrachten die Vorkehrungen zum Schutz gegen das SARS-CoV-2-Virus, die seit Beginn der Pandemie an den Arbeitsgerichten durchgeführt worden sind und bewerten inwieweit diese gelungen sind. Außerdem beleuchten sie die erhöhte Bedeutung digitaler Technik und Fernkommunikation.
(ks)SozialrechtDie Novellierung des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IVProf. Dr. Alexander Eufinger, Wiesbaden, BB 2021, 3060-3063Ausgangspunkt des Beitrags ist die Abgrenzung zwischen einer selbstständigen Tätigkeit und einer abhängigen Beschäftigung eines Erwerbstätigen. Bei einer Falscheinschätzung des Status können sich nämlich sozialversicherungs-, arbeits- und strafrechtliche Risiken ergeben. Dafür wurde die Möglichkeit eines Antrags nach § 7a SGB IV zur Statusklärung bei einer Clearingstelle geschaffen, welche zum 1.4.2022 jedoch reformiert werden soll. Der Verfasser erörtert, welche praxisrelevanten Änderungen aus der Novellierung resultieren.
(eh)Sozialpolitische Antworten auf die COVID-19-Pandemie in Polen und Deutschland – Ein VergleichProf. Dr. Claudia Maria Hofmann/Prof. Dr. Daniel Eryk Lach, LL.M., Frankfurt Oder/Poznań, ZESAR 2022, 18-24Rechtsvergleichend untersuchen die Verfasser die sozialpolitischen Maßnahmen, welche zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland und Polen getroffen wurden. Zunächst geben sie einen Überblick über die Maßnahmen in Polen, wie z. B. Sonderleistungen für Landwirte und in Deutschland, wie z. B. die Sozialschutz-Pakete. Anschließend erläutern sie knapp die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Regelungen der beiden Länder.
(eh)Tarifrecht/TarifvertragsrechtKeine Anwendung des unionsrechtlichen Gleichheitssatzes auf tarifvertragliche Regelungen über NachtarbeitszuschlägeProf. Dr. Matthias Jacobs/Wiss. Mit. Caroline Messner, LL.B./Charlotte Schindler, LL.B., Hamburg, EuZA 2022, 23-33Hintergrund des Beitrags ist das Urteil des BAG vom 9.12.2020 (10 AZR 332/20 (A)). In dieser Entscheidung ging es um tarifvertragliche Entgeltregelungen, die an regelmäßige und unregelmäßige Nachtschichtarbeit unterschiedlich hohe Zuschläge knüpfen. Die Verfasser prüfen, ob durch diese Regelungen unionsrechtliche Vorgaben nach Art. 51 Abs. 1 S. 1 GRCh durchgeführt werden und ob der Gleichheitssatz nach Art. 20 GRCh auf diese Tarifverträge Anwendung finden.
(eh)UrlaubsrechtHandlungspflichten bei Erkrankung im UrlaubDr. Marie Herberger LL.M., Passau, AuR 2022, 12-14Die Verfasserin beschäftigt sich mit dem Zusammenspiel vom Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) und dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), wenn ein Arbeitnehmer während des Erholungsurlaubs erkrankt. Die Autorin hebt heraus, welche Handlungspflichten dem Arbeitnehmer zufallen. Um gem. § 9 BurlG den Erholungsurlaub aufgrund einer Erkrankung nachholen zu dürfen, muss keine Arbeitsunfähigkeitsmitteilung während des Urlaubs an den Arbeitgeber ausgehändigt worden sein. Gem. § 5 EFZG muss unverzüglich eine Arbeitsunfähigkeitsmitteilung gemacht werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit über den Urlaub hinausgeht.
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 D. Entscheidungsbesprechungen

Auch weiterhin: Mitgliedervermittelte Durchsetzungskraft als maßgebliches Kriterium der TariffähigkeitRAin Michaela Massig, Frankfurt a. M., BB 2021, 3072(BAG, Beschluss vom 22.6.2021 – 1 ABR 28/20)(eh)Einzelfallbezogene Weisung zur Rückkehr aus dem HomeofficeRA Dr. Michael Wilhelm Weber, München, DB 2021, 3099(LAG München, Urteil vom 26.8.2021 – 3 SaGa 13/21)(eh)Verlängerung eines sachgrundlos befristeten ArbeitsvertragsRAe Dirk H. Laskawy/Peggy Lomb, Leipzig/München, DB 2021, 3100(BAG, Urteil vom 28.4.2021 – 7 AZR 212/20)(eh)Wer trägt die Kosten für anwaltliche Ermittlungen? – Notwendige Anwaltskosten sind vom Arbeitnehmer zu erstattenRAe Dr. Frank Weberndörfer/Jörn Twisselmann, Hamburg, DB 2021, 3101(BAG, Urteil vom 29.4.2021 – 8 AZR 276/20)(eh)Betriebsratswahl 2022: Mit Fantasie zur Wählerliste?RAe Jörg Döhrer/Nadja Hartmann, Frankfurt a. M., DB 2021, 3102(BAG, Beschluss vom 30.6.2021 – 7 ABR 24/20)
(eh)Berechnungsmethode zur Feststellung einer doppelten RentenbesteuerungRiFG Jens Intemann, Hannover, NZA 2021, 1698(BFH, Beschluss vom 24.8.2021 – X B 53/21)
(eh)Übertragung einer Pensionszusage auf einen PensionsfondsRiFG Jens Intemann, Hannover, NZA 2021, 1698(BFH, Urteil vom 19.4.2021 – VI R 45/18)
(eh)Sportunfähigkeitsversicherung eines BerufssportlersRiFG Jens Intemann, Hannover, NZA 2021, 1698(FG Düsseldorf, Urteil vom 12.1.2021 – 10 K 2192/17 E)
(eh)Private Nutzung von E-AutosRiFG Jens Intemann, Hannover, NZA 2021, 1698(BMF, Schreiben vom 5.11.2021 – IV C 6 – S 2177/19/10004:008 & IV C 5 – S 2334/19/10009:003)
(eh)Hafengebiet als weiträumiges TätigkeitsgebietRiFG Jens Intemann, Hannover, NZA 2021, 1698(FG Niedersachsen, Urteil vom 3.2.2021 – 4 K 11006/17)
(eh)Wirtschaftliche Belastung bei krankheitsbedingter KündigungRAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 722(BAG, Urteil vom 22.7.2021 – 2 AZR 125/21)
(eh)Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung – MindestnoteRAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 722-723(BAG, Urteil vom 29.4.2021 – 8 AZR 279/20)
(eh)Beschäftigungsanspruch – Wegfall kraft OrganisationsentscheidungRAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 723-724(BAG, Urteil vom 15.6.2021 – 9 AZR 217/20)
(eh)Zeitgutschrift bei politischem MandatRAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 724(BAG, Urteil vom 19.5.2021 – 5 AZR 318/20)
(eh)Höchstdauer und Verlängerung einer sachgrundlosen Befristung
RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 755(BAG, Urteil vom 28.4.2021 – 7 AZR 212/20)
(eh)Berufliche Fortbildung als ArbeitszeitRAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 756(EuGH, Urteil vom 28.10.2021 – Rs. C-909/19)
(eh)Freistellung schwerbehinderter Menschen von der RufbereitschaftRAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 756(BAG, Urteil vom 27.7.2021 – 9 AZR 448/20)
(eh)Urlaubsabgeltung trotz arbeitnehmerseitig unberechtigter, vorzeitiger Beendigung des ArbeitsverhältnissesDr. Michael König, LL. M., Berlin, NZA-RR 2022, 51(EuGH, Urteil vom 25.11.2021 – Rs. C-233/20)
(eh)Wirksame Verpflichtung zu Corona-Tests durch ArbeitgeberRA Michael Fuhlrott, Hamburg, NZA-RR 2022, 52(LAG München, Urteil vom 26.20.2021 – 9 Sa 332/21)
(eh)Kein Ausschluss des Direktionsrechts durch „Maskenbefreiungsattest“RA Dr. Daniel Weigert, Hamburg, NZA-RR 2022, 53(LAG Hamburg, Urteil vom 13.10.2021 – 7 Sa 23/21)
(eh)(Nicht-)Berücksichtigung von Sonderleistungen durch Dritte bei KarenzentschädigungenWiss. Mit. Stephan Sura, Köln, NZA-RR 2022, 54(LAG Hamm, Urteil vom 11.8.2021 – 10 Sa 284/21)
(eh)Berechnung des MutterschutzlohnsRAin Dr. Brigitte Glatzel, Mainz, NZA-RR 2022, 55(ArbG Köln, Urteil vom 8.9.2021 – 18 Ca 3349/20)
(eh)Unzumutbarkeit der WeiterbeschäftigungWiss. Mit. Robert Weber, LL.M., Leipzig, NZA-RR 2022, 56(LAG Hessen, Beschluss vom 3.8.2021 – 10 Ta 56/21)
(eh)Rumänische Lastwagenfahrer in Italien und Deutschland – Anwendbares Recht und MindestlohnProf. Dr. Abbo Junker, München, EuZA 2022, 64-72(EuGH, Urteil vom 15.7.2021 – Rs. C-152/20 und Rs. C-218/20)
(eh)Intersektionelle Diskriminierung im Kontext des europäischen AntidiskriminierungsrechtsWiss. Mit. Anna-Katharina Klus, Bochum, EuZA 2022, 73-86(EuGH, Urteil vom 15.7.2021 – Rs. C-804/18 und Rs. C-341/19)
(eh)Arbeitsrechtsstreitigkeiten mit Auslandsvertretungen von Mitgliedstaaten im Europäischen ZivilprozessrechtProf. Dr. Oliver L. Knöfel, Frankfurt (Oder), EuZA 2022, 87-97(EuGH, Urteil vom 3.6.2021 – Rs. C-280/20)
(eh)Der EuGH in der Rechtssache TEAM POWER EUROPE: Auf dem Weg zum sozialrechtlichen Bestimmungslandprinzip?Prof. Dr. Friedemann Kainer, Mannheim, EuZA 2022, 98-108(EuGH, Urteil vom 3.6.2021 – Rs. C-784/19)
(eh)Der vorübergehende Charakter der Leiharbeit und seine Konkretisierung im Wege der RechtsmissbrauchskontrolleProf. Dr. Andreas Feuerborn, Düsseldorf, EuZA 2022, 109-121(EuGH, Urteil vom 14.10.2020 – Rs. C-784/19)
(eh)Anwendungsvorrang des Unionsrechts beim Datenschutz – Die ersten Vorlagen des BAG an den EuGHProf. Dr. Marita Körner, Hamburg, EuZA 2022, 122-132(BAG, Vorlagen an den EuGH vom 30.7.2020 und 27.4.2021 – 9 AZR 383/19 (A))
(eh)Vereinigtes Königreich: Freistellung aus disziplinarischen Gründen nach einer Teilnahme am ArbeitskampfProf. Dr. Abbo Junker, München, EuZA 2022, 134(Employment Appeal Tribunal, Urteil vom 2.6.2021 – UKEAT/0169/20/JOJ)
(eh)Vereinigtes Königreich: Versetzung wegen SchwangerschaftMaria-Teresa Kratzer, München, EuZA 2022, 136(Employment Appeal Tribunal, Urteil vom 10.9.2020 – UKEAT/0194/19/LA)
(eh)Vereinigtes Königreich: Keine Ergänzung des Anstellungsvertrages vor BetriebsübergangWencke Salmen, München, EuZA 2022, 138(Employment Appeal Tribunal, Urteil vom 15.5.2020 – UKEAT/139/19)
(eh)Frankreich: Disziplinarische Zurückstufung durch ÄnderungsvertragEmily Hannemann, München, EuZA 2022, 140(Cour de cassation, Urteil vom 14.4.2021 – 19-12.180)
(eh)Annahmeverzug wegen Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers – DarlegungslastRA Dr. Marc Spielberger, München, NJW 2022, 106-107(BAG, Urteil vom 21.7.2021 – 5 AZR 543/20)
(eh)Crowdworker: Arbeitnehmer oder Selbstständiger?RAin Dr. Gerlind Wisskirchen/Wiss. Mit. Jan Haupt Köln, RdA 2021, 355-360(BAG, Urteil vom 1.12.2020 – 9 AZR 102/20)
(eh)Zeitliche Begrenzung des Urlaubsanspruchs trotz ausgebliebener Mitwirkung des Arbeitgebers zur Urlaubnahme – verfristet, verjährt, verwirkt?Dr. Joachim Wutte, München, RdA 2021, 360-367(BAG, Beschluss vom 29.9.2020 – 9 AZR 266/20 (A))
(eh)Die Vermutungswirkung des Medians im Rahmen der EntgeltgleichheitsklageAkad. Rat a. Z. Dr. Antje Rech, Bochum, RdA 2021, 367-371(BAG, Urteil vom 21.1.2021 – 8 AZR 488/19)
(eh)Das Berliner Neutralitätsgesetz vor dem Bundesarbeitsgericht: Ein neues Kapitel im Streit um das Kopftuch am ArbeitsplatzProf. Dr. Adam Sagen, Bayreuth, RdA 2021, 371-375(BAG, Urteil vom 27.8.2020 – 8 AZR 62/19)
(eh)Kündigung wegen fremdenfeindlicher Äußerungen eines Arbeitnehmers in WhatsApp-Chat – Grenzen der VertraulichkeitRA Dr. Johannes Allmendinger, Frankfurt a. M., DB 2022, 64
(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.7.2021 – 21 Sa 1291/20)
(eh)Rufbereitschaft als Arbeitszeit eines Reserve-FeuerwehrmannsRAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2022, 18(EuGH, Urteil vom 11.11.2021 – Rs. C-214/20)
(eh)Annahmeverzug wegen Leistungsunfähigkeit des ArbeitnehmersRAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2022, 18-19(BAG, Urteil vom 21.7.2021 – 5 AZR 543/20)
(eh)Nichteinhalten der Ankündigungsfrist bei „Brückenteilzeit“RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2022, 19-20(BAG, Urteil vom 7.9.2021 – 9 AZR 595/20)
(eh)Schadensersatz bei Verarbeitung von GesundheitsdatenRAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2022, 20(BAG, Vorlagebeschluss vom 26.8.2021 – 8 AZR 253/20 (A))
(eh)Sind die „Soll-Angaben“ der Massenentlassungsanzeige jetzt „Muss-Angaben“?RAin Beatrice Christin Hotze, München, BB 2022, 63-64(LAG Hessen, Urteil vom 25.6.2021 – 14 Sa 1225/20)
(eh)Rufbereitschaft als Arbeitszeit eines „Reserve-Feuerwehrmanns“RA Axel J. Klasen, Stuttgart, NJW 2022, 236(EuGH, Urteil vom 11.11.2021 – Rs. C-214/20)
(eh)Befreiungsbescheid für Syndikus bei Tätigkeitswechsel im ArbeitsverhältnisRA Martin W. Huff, Köln, NJW 2022, 272(BSG, Urteil vom 16.6.2021 – B 5 RE 4/2 R)
(eh)Arbeitsrecht/Personalgestellung/Verstoß gegen die LeiharbeitsrichtlinieRA Dr. Daniel Holler, München, ZESAR 2022, 24-27(BAG, Vorlagebeschluss vom 16.6.2021 – 6 AZR 390/20 (A))
(eh)Sozialpolitik/Befristete Arbeitsverträge/Umwandlung/Öffentlicher SektorDr. Gisela Hütter-Brungs, Bonn, ZESAR 2022, 35-38(EuGH, Urteil vom 11.2.2021 – Rs. C-760/18)
(eh)Freizügigkeit/Aufenthaltsdauer/Medizinische Versorgung/Wirtschaftlich nicht aktiver UnionsbürgerRiBSG Prof. Dr. Dagmar Oppermann, Kassel/Göttingen, ZESAR 2022, 44-47(EuGH, Urteil vom 15.7.2021 – Rs. C-535/19 (A))
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