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Februar 2024

Inhalt

 

A. Gesetzgebung

B. Rechtsprechung

Allgemein

Über die Teilzeitquote hinausgehende Arbeitsleistung von Beamten ist nicht ruhegehaltfähig

Betriebliche Altersversorgung

Kein unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheit der Arbeitsplatzwahl bei einer nach einer Ruhegeldbetriebsvereinbarung erforderlichen rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Betriebsverfassungsrecht

Betriebsverfassungsrechtlicher Schulungsanspruch - Webinar statt Präsenzschulung?

Rechtswidrige Kürzung der Vergütung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds durch die VW AG

Europarecht

Auch befristet beschäftigte AN müssen über die Kündigungsgründe informiert werden

Berücksichtigung von in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegten Erziehungszeiten bei der Berechnung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung

Entschädigung wegen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit eines Leiharbeitnehmers darf nicht niedriger sein als die Entschädigung eines vergleichbaren Arbeitnehmers des entleihenden Unternehmens

Rechtsfolgen von Fehlern im Anzeigeverfahren im Rahmen einer Massenentlassung - Änderung der Rechtsprechung?

Weiteres Vorabentscheidungsverfahren zur Kündigung wegen eines Austritts aus der katholischen Kirche

Prozessuales

Eröffnung des Verwaltungsrechtwegs für Rechtsstreitigkeiten über Corona-Sonderleistungen nach § 26e Abs. 2 S. 1 KHG

Kein Gebührenwegfall und keine Gebührenermäßigung bei Versäumnisurteil in erster Instanz

Kein Vergleichsmehrwert bei Sprinter- oder Turboklausel

Doppelter Hilfswert gem. § 23 Abs. 3 S. 2 RVG bei Ausschlussantrag gegen Betriebsratsvorsitzenden nach § 23 Abs. 1 BetrVG

Gegenstandswert für Anträge auf Auskunftserteilung nach § 15 DSGVO

Erstattung der Reisekosten eines Verbandsvertreters gem. § 19 Abs. 1 S. 1 ZPO

Tarifrecht/Tarifvertragsrecht

Kein Anspruch der Arbeitgeber gegen die Gewerkschaft auf Vereinbarung eines Notdienstes bei einem möglicherweise durchgeführten Streik von einem Tag

Urlaubsrecht

Urlaubsberechnung bei Überschneidung von Krankheit und Kurzarbeit

C. Literatur

Allgemein

Die Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs für die Verbände des Arbeitslebens ab dem 1.1.2024

Corona-Sonderzulagen nach § 3 Nr. 11a EstG – arbeitsrechtliche Problemstellungen

Nachweisgesetz: Schriftformerfordernis auf dem Prüfstand  - Ein Fakten- und Praxischeck unter Berücksichtigung aktueller Änderungsbestrebungen

Die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers bei staatlichen Quarantänemaßnahmen - Ein Beitrag zu den Grundlagen des § 616 BGB und § 56 IfSG

Das Homeoffice zwischen Rechtsanspruch und ungeklärten Rechtsproblemen  - Eine rechtspolitische Untersuchung

Arbeitsunfähigkeit und deren Bescheinigung – ein Rechtsbereich im strukturellen Umbruch

„Homeoffice-Atteste“ als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Bürokratische Überforderung im Arbeits- und Sozialrecht

Aktuelle Grenzen der Eignungsbewertung bei Einstellungstests

Rückforderung von Sonderleistungen im Arbeitsverhältnis

Annahmeverzugsrisiko im Licht neuer Rechtsprechung des BAG

Arbeitsgerichtliche Beweisaufnahmen im Ausland – Erfahrungen aus Großbritannien

Arbeitnehmerüberlassung

Neue Entwicklungen bei Leiharbeit und Fremdpersonaleinsatz

Die Durchsetzung von Arbeitsrecht bei grenzüberschreitenden Einsätzen von Arbeitskräften im Lichte aktueller Entwicklungen

Arbeitskampfrecht

Notdienste bei Arbeitskämpfen – Eine Systematisierung von Voraussetzungen und Umfang

Betriebliche Altersversorgung

Teuerungsanpassung der Betriebsrenten im Jahr 2024 - Anstieg von Lebenshaltungskosten und Nettoeinkommen im Zeitraum 2021/2024 bzw. ab Rentenbeginn

Betriebsverfassungsrecht

Die moderne Arbeitswelt – Herausforderungen für die betriebliche Mitbestimmung

Der Durchführungsanspruch des Betriebsrats im Spannungsfeld unzulässiger Prozessstandschaft und betriebsverfassungsrechtlicher Rechte

Datenschutz

Ist ein Auskunftsersuchen nach der DS-GVO „unverzüglich“ oder binnen Monatsfrist zu erfüllen?

Immaterieller Schadensersatz wegen Datenauskunft nach 19 Tagen – Kommt nun das „DSGVO-Hopping“?

Gemeinsame Verantwortlichkeit bei Marketing und Werbung – Navigation durch den Datendschungel

Europarecht

Sind unterschiedliche Gehälter doch zukunftsfähig?

Fortentwicklung des EntgTranspG durch Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970/EU

Unionsrechtswidrigkeit der Wochengeldfalle – unmittelbare Anwendbarkeit der Mutterschutzrichtlinie  - Zugleich eine Besprechung von OGH v. 30.8.2022

Der Beitritt mittel- und osteuropäischer Staaten ab 2004 und die Soziale Sicherheit

Von Algorithmen und Arbeitnehmern: Die europarechtliche Regulierung von KI im arbeitsrechtlichen Kontext

Kündigung/Kündigungsschutz

Der Zugangsnachweis bei Übersendung von Kündigungen mittels Einwurf-Einschreiben

Mindestlohn

Die EU-Mindestlohnrichtlinie 2022/2041

Sozialrecht

Der Einfluss des Sozialversicherungsstatus auf die Altersabsicherung einer Führungskraft  - Leitende Angestellte und beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer im Vergleich

Arbeits- und sozialgerichtlicher Rechtsschutz in der Pandemie – empirische Erkenntnisse und theoretische Fragen für die Zukunft

Ein Begründer des sozialen Rechtsstaats – Hermann Heller zum 90. Todestag

Tarifrecht/Tarifvertragsrecht

Gewährung einer tariflichen Inflationsausgleichsprämie in der Zeitarbeitsbranche  – Wesentliche Regelungen und praktische Fragen

Die Auslegung tarifvertraglicher Mehrurlaubsklauseln - Der Grundsatz des dynamischen Gleichlaufs auf dem Prüfstand

Stärkung der Tarifautonomie, der Tarifpartner und der Tarifbindung - Kritische Bestandsanalyse und alternative Optionen

D. Entscheidungsbesprechungen


 
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A. Gesetzgebung

Beratungsgegenstände des Bundestages

151. Sitzung, 1.2.2024: Keine relevanten Beratungsgegenstände.

152. Sitzung, 2.2.2024: Keine relevanten Beratungsgegenstände.

153. Sitzung, 21.2.2024: Keine relevanten Beratungsgegenstände.

154. Sitzung, 22.2.2024: Keine relevanten Beratungsgegenstände.

(ck)Beratungsgegenstände des Bundesrates

1041. Sitzung, 2.2.2024

  • Kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses hinsichtlich eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 184 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2001 über den Arbeitsschutz in der Landwirtschaft (BR-Drs. 8/24)
  • Keine Einwendungen hinsichtlich des Entwurfs eines Gesetzes über die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an Hochschulen des Bundes und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BR-Drs. 673/23)
  • Stellungnahme hinsichtlich eines Vorschlags für eine Richtlinie des Rates zur Einführung eines hauptsitzbasierten Steuersystems für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen sowie zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU (BR-Drs. 539/23)
  • Zustimmung zu der Empfehlung in Drs. 26/1/24 hinsichtlich der Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Arbeitsgruppe „Erwachsenenbildung“ im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030) („ET 2030“) (BR-Drs. 26/23)
  • Einbringung; Bestellung eines Beauftragten hinsichtlich eines Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Sozialgesetzbuch – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende (BR-Drs. 629/23)
  • Annahme in geänderter Fassung hinsichtlich der Entschließung des Bundesrates „Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege“ (BR-Drs. 214/23)
  • Fortsetzung der Ausschussberatungen hinsichtlich der Entschließung des Bundesrates „Änderung des Bürgergeldes“ (BR-Drs. 649/23)

(ck)Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt

Teil I:

  • Zwölfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk (12. Dachdeckerarbeitsbedingungenverordnung — 12. DachdArbbV) (BGBl. Nr. 62, 28.2.2024)

Teil II:

  • Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 184 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2001 über den Arbeitsschutz in der Landwirtschaft (BGBl Nr. 72, 23.2.2024)

(ck)


  • B. Rechtsprechung

AllgemeinÜber die Teilzeitquote hinausgehende Arbeitsleistung von Beamten ist nicht ruhegehaltfähigBVerwG, Urt. v. 09.11.2023 - 2 C 12.22, Leitsatz
Für die Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit bei Teilzeitbeschäftigung ist ausschließlich die sich aus der Teilzeitquote im Teilzeitbewilligungsbescheid ergebende Dienstzeit maßgeblich; darüber hinaus geleistete Arbeitszeiten bleiben außer Betracht.
(ma)Betriebliche AltersversorgungKein unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheit der Arbeitsplatzwahl bei einer nach einer Ruhegeldbetriebsvereinbarung erforderlichen rechtlichen Beendigung des ArbeitsverhältnissesBAG, Urt. v. 21.11.2023 - 3 AZR 14/23, Leitsatz
Die für einen Anspruch auf Invalidenrente nach einer Ruhegeldbetriebsvereinbarung erforderliche rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses greift jedenfalls dann nicht unverhältnismäßig in die Freiheit der Arbeitsplatzwahl der Arbeitnehmer ein, wenn die Invalidität durch den Rentenbescheid des gesetzlichen Sozialversicherungsträgers nachgewiesen ist.
(ma)BetriebsverfassungsrechtBetriebsverfassungsrechtlicher Schulungsanspruch - Webinar statt Präsenzschulung?BAG, Beschluss v. 07.02.2024 - 7 ABR 8/23, Pressemitteilung v. 07.02.2024
Nach dem BetrVG haben Betriebsräte Anspruch auf für die Betriebsratsarbeit erforderliche Schulungen, deren Kosten der Arbeitgeber zu tragen hat. Davon können Übernachtungs- und Verpflegungskosten für ein auswärtiges Präsenzseminar auch dann erfasst sein, wenn derselbe Schulungsträger ein inhaltsgleiches Webinar anbietet. Ebenso wie ein Betriebsrat hat die Personalvertretung bei der Beurteilung, zu welchen Schulungen sie ihre Mitglieder entsendet, einen gewissen Spielraum. Dieser umfasst grundsätzlich auch das Schulungsformat. Dem steht nicht von vornherein entgegen, dass bei einem Präsenzseminar im Hinblick auf die Übernachtung und Verpflegung der Schulungsteilnehmer regelmäßig höhere Kosten anfallen als bei einem Webinar.
(ma)Rechtswidrige Kürzung der Vergütung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds durch die VW AGLAG Niedersachsen, Urt. v. 08.02.2024 - 6 Sa 559/23, Pressemitteilung v. 12.02.2024
Das LAG Niedersachsen hat die Berufung der VW AG in einem Verfahren über den Vergütungsanspruch eines zu 100 % freigestellten Betriebsratsmitgliedes zum größten Teil zurückgewiesen. In Folge des Urteils des BGH vom 10.01.2023 - 6 StR 133/22 - hat sich VW veranlasst gesehen, die Vergütung des Klägers von der Entgeltgruppe 20 auf die Entgeltgruppe 18 zu reduzieren. VW hat deshalb vom Kläger die Vergütungsdifferenz - gut 500 € im Monat - für die Monate Oktober 2022 bis Januar 2023 zurückgefordert, dem hat der Kläger unter Vorbehalt entsprochen. Außerdem bezahlt VW seitdem eine Vergütung nach Entgeltgruppe 18. Der Kläger verlangt von VW einerseits die von ihm gezahlte Vergütungsdifferenz zurück und begehrt zudem die Feststellung, dass VW weiterhin verpflichtet sei, ihm monatlich Vergütung nach Entgeltgruppe 20 zu zahlen. Damit war er in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Braunschweig erfolgreich (Az.: 3 Ca 138/23). Die dagegen von VW eingelegte Berufung ist überwiegend erfolglos geblieben. Die Berufungskammer hat den Vergütungsanspruch des Klägers als begründet angesehen. Der Kläger habe die Voraussetzungen für eine hypothetische Karriereentwicklung dargelegt und VW diese nicht ausreichend bestritten. Es sei davon auszugehen, dass der Kläger ohne Ausübung des Betriebsratsamtes die Entgeltgruppe 20 erreicht hätte. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Braunschweig hat daher mit geringfügigen Änderungen in Bezug auf den Zeitpunkt des beruflichen Aufstiegs des Klägers und der Verzinsung des Klageanspruchs Bestand.
(ma)EuroparechtAuch befristet beschäftigte AN müssen über die Kündigungsgründe informiert werdenEuGH, Urt. v. 20.02.2024 - Rs. C-751/20, Pressemitteilung v. 20.02.2024
Eine nationale Regelung, die vorsieht, dass nur Dauerbeschäftige über die Kündigungsgründe informiert werden, verstoße gegen das Grundrecht des befristet beschäftigten Arbeitnehmers auf einen wirksamen Rechtsbehelf. Wenn der befristet beschäftigte Arbeitnehmer nicht über die Gründe der Kündigung seines Vertrags informiert werde, werde ihm eine Information vorenthalten, die für die Beurteilung von Bedeutung sei, ob die Kündigung ungerechtfertigt ist. Ihm fehle daher im Vorfeld eine Information, die für die Entscheidung über eine mögliche Klageerhebung ausschlaggebend sein könne. Eine solche nationale Regelung begründe somit eine für befristet beschäftigte Arbeitnehmer nachteilige Ungleichbehandlung. Der Gerichtshof stellt außerdem fest, dass die bloße temporäre Natur eines Beschäftigungsverhältnisses die schlechtere Behandlung befristet beschäftigter Arbeitnehmer nicht rechtfertige. Die mit dieser Form des Arbeitsvertrags verbundene Flexibilität werde durch die Mitteilung der Kündigungsgründe nicht beeinträchtigt.
Es sei jedoch Sache des nationalen Gerichts, zu prüfen, ob sich der befristet beschäftigte Arbeitnehmer im vorliegenden Fall in einer vergleichbaren Situation befinde wie ein Arbeitnehmer, der vom selben Arbeitgeber unbefristet eingestellt wurde.
Obwohl das nationale Gericht die volle Wirkung des Unionsrechts zu gewährleisten hat, sei es nicht per se verpflichtet, die nationale Bestimmung nur deshalb auszuschließen, weil sie gegen die Rahmenvereinbarung verstößt. In einem Rechtsstreit zwischen Privatpersonen könne die Rahmenvereinbarung, die im Anhang einer Richtlinie enthalten ist, nämlich nicht zur Anwendung kommen. Da die in Rede stehende Ungleichbehandlung jedoch das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf verletze, das durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union gewährleistet wird, sei das nationale Gericht daher bei nicht möglicher unionsrechtskonformer Auslegung des nationalen Rechts verpflichtet, die in Rede stehende nationale Regelung soweit unangewendet zu lassen, als es erforderlich sei, um für die volle Wirksamkeit dieses Grundrechts zu sorgen.
(ma)
Berücksichtigung von in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegten Erziehungszeiten bei der Berechnung einer Rente wegen voller ErwerbsminderungEuGH, Urt. v. 22.02.2024 - Rs. C-283/21, Pressemitteilung v. 22.02.2024
Das Recht der Unionsbürger auf Freizügigkeit könne dazu führen, dass in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegte Erziehungszeiten bei der Berechnung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung zu berücksichtigen sind.
Der Gerichtshof stellt in seinem Urteil zunächst fest, dass die Betroffene die in den europäischen Rechtsvorschriften über die Koordinierung der nationalen Systeme der sozialen Sicherheit aufgestellten Voraussetzungen für die Berücksichtigung dieser Zeiten nicht erfüllt. Sie habe nämlich weder vor noch zu dem Zeitpunkt, zu dem sie mit der Erziehung ihrer Kinder begonnen hat, in Deutschland eine Beschäftigung oder eine selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt. Dagegen habe sie dort sowohl vor als auch nach diesen Zeiten Versicherungszeiten für Ausbildungs- oder Beschäftigungszeiten zurückgelegt.
Des Weiteren weist der Gerichtshof darauf hin, dass Deutschland derjenige Mitgliedstaat sei, der für die Gewährung der fraglichen Rente ausschließlich zuständig ist. Die Betroffene habe in den Niederlanden nämlich keinen Anspruch auf eine solche Rente, da sie dort nie gearbeitet habe. Damit könnten die streitigen Zeiten dort nicht berücksichtigt werden.
Bei einer solchen Sachlage ergebe sich aus dem Recht der Unionsbürger, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, dass der für die Rente wegen voller Erwerbsminderung leistungspflichtige Mitgliedstaat (im vorliegenden Fall Deutschland) die Erziehungszeiten zu berücksichtigen habe, die in einem anderen Mitgliedstaat (im vorliegenden Fall den Niederlanden) zurückgelegt wurden.
Bei der in Rede stehenden Sachlage bestehe nämlich eine hinreichende Verbindung zwischen den Erziehungszeiten und den Versicherungszeiten, die die Betroffene aufgrund einer Berufstätigkeit im für die Rente leistungspflichtigen Mitgliedstaat zurückgelegt habe. Dass sie in diesem Mitgliedstaat während bestimmter Zeiten, die nach seinem nationalen Recht Versicherungszeiten gleichgestellt sind, keine Beiträge entrichtet hat, insbesondere weder vor noch unmittelbar nach den Erziehungszeiten, lasse das Bestehen einer solchen Verbindung nicht entfallen.
(ma)Entschädigung wegen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit eines Leiharbeitnehmers darf nicht niedriger sein als die Entschädigung eines vergleichbaren Arbeitnehmers des entleihenden UnternehmensEuGH, Urt. v. 22.02.2024 - Rs. C-649/22
Eine nationale Regelung, nach der die Entschädigung wegen dauerhafter vollständiger Arbeitsunfähigkeit von Leiharbeitnehmern infolge eines im entleihenden Unternehmen eingetretenen Arbeitsunfalls und damit einhergehender Beendigung ihres Leiharbeitsverhältnisses niedriger ist als die Entschädigung derer Arbeitnehmer, die von dem entleihenden Unternehmen unmittelbar für den gleichen Arbeitsplatz und für die gleiche Dauer eingestellt sind, verstößt gegen Art. 5 Abs. 1 Unterabs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 Buchst. f der RL 2008/104/EG.
(ma)Rechtsfolgen von Fehlern im Anzeigeverfahren im Rahmen einer Massenentlassung - Änderung der Rechtsprechung?BAG, EuGH-Vorlage v. 01.02.2024 - 2 AS 22/23 (A), Pressemitteilung v. 02.01.2024
Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:
1. Ist Art. 4 Abs. 1 der RL 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen (im Folgenden MERL) dahin auszulegen, dass eine Kündigung im Rahmen einer anzeigepflichtigen Massenentlassung das Arbeitsverhältnis eines betroffenen Arbeitnehmers erst beenden kann, wenn die Entlassungssperre abgelaufen ist?
Sofern die erste Frage bejaht wird:
2. Setzt das Ablaufen der Entlassungssperre nicht nur eine Massenentlassungsanzeige voraus, sondern muss diese den Vorgaben in Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 4 MERL genügen?
3. Kann der Arbeitgeber, der anzeigepflichtige Kündigungen ohne (ordnungsgemäße) Massenentlassungsanzeige ausgesprochen hat, eine solche mit der Folge nachholen, dass nach Ablaufen der Entlassungssperre die Arbeitsverhältnisse der betreffenden Arbeitnehmer durch die bereits zuvor erklärten Kündigungen beendet werden können?
Sofern die erste und die zweite Frage bejaht werden:
4. Ist es mit Art. 6 MERL vereinbar, wenn das nationale Recht es der zuständigen Behörde überlässt, für den Arbeitnehmer unanfechtbar und für die Gerichte für Arbeitssachen bindend festzustellen, wann die Entlassungssperre im konkreten Fall abläuft, oder muss dem Arbeitnehmer zwingend ein gerichtliches Verfahren zur Überprüfung der Richtigkeit der behördlichen Feststellung eröffnet sein?
(ma)Weiteres Vorabentscheidungsverfahren zur Kündigung wegen eines Austritts aus der katholischen KircheBAG, Beschluss v. 01.02.2024 - 2 AZR 196/22 (A), Pressemitteilung v. 01.02.2024
Das BAG hat den EuGH um die Auslegung des Unionsrechts zu der Frage ersucht, ob ein der katholischen Kirche zugeordneter Arbeitgeber, der von den bei ihm tätigen Arbeitnehmern im Übrigen nicht verlangt, dass sie der katholischen Kirche angehören, das Arbeitsverhältnis allein aufgrund der Beendigung der Mitgliedschaft zur katholischen Kirche kündigen darf, wenn der Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses aus der katholischen Kirche austritt. Es bedarf der Klärung, ob die Ungleichbehandlung der Klägerin mit Arbeitnehmern, die niemals Mitglied der katholischen Kirche waren, vor dem Hintergrund des durch Art. 10 Abs. 1, Art. 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der RL 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf gewährleisteten Schutzes vor Diskriminierungen u.a. wegen der Religion gerechtfertigt sein kann.
(ma)ProzessualesEröffnung des Verwaltungsrechtwegs für Rechtsstreitigkeiten über Corona-Sonderleistungen nach § 26e Abs. 2 S. 1 KHGBAG, Beschluss v. 12.01.2024 - 9 AZB 23/23, Leitsatz
Für Rechtsstreitigkeiten über Corona-Sonderleistungen für Pflegefachkräfte in Krankenhäusern nach § 26e Abs. 2 S. 1 KHG ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
(ma)Kein Gebührenwegfall und keine Gebührenermäßigung bei Versäumnisurteil in erster InstanzLAG Nürnberg, Beschluss v. 17.01.2024 - 5 Ta 98/23, Leitsatz
Ergeht in einem arbeitsrechtlichen Rechtsstreit in erster Instanz ein Versäumnisurteil, kommt weder ein Wegfall der Gebühren nach KV-GKG Nr. 8210 Abs. 2 noch eine Gebührenermäßigung nach KV-GKG Nr. 8211 in Betracht.
(ma)Kein Vergleichsmehrwert bei Sprinter- oder TurboklauselLAG München, Beschluss v. 24.01.2024 - 3 Ta 223/23, Leitsatz
Die Vereinbarung einer Sprinter- oder Turboklausel stellt keinen Vergleichsmehrwert dar.
(ma)Doppelter Hilfswert gem. § 23 Abs. 3 S. 2 RVG bei Ausschlussantrag gegen Betriebsratsvorsitzenden nach § 23 Abs. 1 BetrVGLAG Nürnberg, Beschluss v. 25.01.2024 - 2 Ta 1/24, Leitsatz
Ein Ausschlussantrag nach § 23 Abs. 1 BetrVG, der sich gegen den Betriebsratsvorsitzenden richtet, ist regelmäßig mit dem doppelten Hilfswert des § 23 Abs. 3 S. 2 RVG zu bewerten.
(ma)Gegenstandswert für Anträge auf Auskunftserteilung nach § 15 DSGVOLAG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 01.02.2024 - 26 Ta (Kost) 6095/23, Leitsatz
Der Auskunftsantrag nach Art. 15 DSGVO ist mit 500 Euro zu bewerten, wenn es um das reine Informationsinteresse geht. Das gilt auch für den Antrag auf Erteilung einer Auskunft bezüglich der durch den Arbeitgeber erfassten Arbeitszeit (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG). Auch insoweit geht es um einen nichtvermögensrechtlichen Anspruch. Die zu der Bewertung eines Antrags nach Art. 15 DSGVO entwickelten Grundsätze gelten entsprechend.
(ma)Erstattung der Reisekosten eines Verbandsvertreters gem. § 19 Abs. 1 S. 1 ZPOLAG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 02.02.2024 - 26 Ta (Kost) 6081/23, Leitsatz
Unterliegt eine Partei, erstreckt sich die Erstattungspflicht unter den in § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO genannten Voraussetzungen auch auf die Kosten, die dem Gegner infolge der Beauftragung eines Arbeitgeberverbands entstehen. Eine Erstattung kommt allerdings nur in Betracht, wenn der Partei die im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemachten Kosten tatsächlich erwachsen. Der Mitgliedsbeitrag stellt kein Entgelt für die konkrete Tätigkeit des Verbandsvertreters in dem gerichtlichen Verfahren dar. In rechtlicher Hinsicht nicht von Belang ist, ob die Partei dem Arbeitgeberverband die geltend gemachten Kosten tatsächlich bereits erstattet hat. Es genügt, dass der Kostengläubiger für die Kosten haftet und eine Rechtspflicht zur Zahlung besteht.
(ma)Tarifrecht/TarifvertragsrechtKein Anspruch der Arbeitgeber gegen die Gewerkschaft auf Vereinbarung eines Notdienstes bei einem möglicherweise durchgeführten Streik von einem TagLAG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 15.02.2024 - 2 GLa 2/24, Pressemitteilung v. 16.02.2024
Das LAG Sachsen-Anhalt hat auf die Berufung der Gewerkschaft Nahrung - Genuss - Gaststätten das Urteil des ArbG Halle (Saale) v. 13.02.2024 abgeändert und den Antrag der MEG Leißling GmbH auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
Die Arbeitgeberin hat den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Gewerkschaft zur Vereinbarung eines Notdienstes mit dem Ziel der Aufrechterhaltung der Produktion an zwei Produktionslinien beantragt, weil die hauseigene Kläranlage der Arbeitgeberin stetigen Zufluss benötigt, damit die dort vorhandenen Bakterien nicht geschädigt werden. Andernfalls käme es zu einem längeren Produktionsausfall und hohen finanziellen Schäden.
Das LAG hat jedoch bei nur einem möglichen Streiktag und damit nur einem möglichen Tag des Produktionsstillstandes kein so hohes Risiko für eine Beschädigung der Kläranlage gesehen, um in das grundgesetzlich geschützte Streikrecht der Gewerkschaft einzugreifen. Bei einem längeren Streik könne es zu einem anderen Ergebnis kommen.
(ma)UrlaubsrechtUrlaubsberechnung bei Überschneidung von Krankheit und KurzarbeitBAG, Urt. v. 05.12.2023 - 9 AZR 364/22, Leitsatz
Erkrankt der Arbeitnehmer in einem Zeitraum, für den – wirksam – Kurzarbeit „null“ eingeführt worden ist, sind die ausgefallenen Arbeitstage bei der Berechnung des Urlaubsumfangs nicht Zeiten mit Arbeitspflicht gleichzustellen.
(ma)


  •  C. Literatur

AllgemeinDie Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs für die Verbände des Arbeitslebens ab dem 1.1.2024Präsident des LAG aD Dr. Eberhard Natter / RiArbG Dr. Johannes Bader, Stuttgart, NZA 2024, 165-167
Mit dem ERV-AusbauG sind die Verbände des Arbeitslebens ab dem 1.1.2024 in der ersten Stufe verpflichtet, einen sicheren Übermittlungsweg zum Zweck der Zustellung durch die Arbeitsgerichte zu schaffen. In der zweiten Stufe ab dem 1.1.2026 müssen diese mit den Arbeitsgerichten auf elektronischem Weg aktiv kommunizieren, das heißt Klagen, Anträge und Schriftsätze als elektronische Dokumente einreichen. Der Beitrag erläutert insoweit, was die Verbände ab 1.1.2024 zu beachten haben, insbesondere wenn die Prozessvertretung durch Syndikusrechtsanwälte erfolgt.
(ck)Corona-Sonderzulagen nach § 3 Nr. 11a EstG – arbeitsrechtliche ProblemstellungenRA Peter Wehner / RA Dr. Sven Gunkel, Frankfurt, BB 2024, 372-376
Unter Darstellung der hierzu zuletzt ergangenen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts beleuchten die Verfasser arbeitsrechtliche Fragen zu Corona-Sonderzahlungen. Insoweit ist zum einen der Adressatenkreis der Sonderzahlungen fraglich, der in der Rechtsgrundlage des § 3 Nr. 11a EstG durch die Rechtsbegriffe „Arbeitsverhältnis“ und „(Arbeits-)Entgelt“ bestimmt wird. Zum anderen erläutern die Verfasser die Frage der (Un)pfändbarkeit ausgezahlter Leistungen nach § 850a Nr. 3 ZPO.
(ck)Nachweisgesetz: Schriftformerfordernis auf dem Prüfstand  - Ein Fakten- und Praxischeck unter Berücksichtigung aktueller ÄnderungsbestrebungenRA/FA Dr. Björn Steinat / Philipp Merkel, Stuttgart, DB 2024, 457-461
Inwieweit wäre ergänzend zum Schriftformerfordernis des Nachweisgesetzes für Informationen über die wesentlichen Arbeitsbedingungen ein Textformnachweis rechtlich möglich und welche alternativen Regelungsmöglichkeiten kämen für die betriebliche Praxis in Betracht? Die Verfasser besprechen hierzu verschiedene Lösungsmöglichkeiten der Betriebe und erläutern Auswirkungen auf Beweisfragen sowie das arbeitsgerichtliche Verfahren.
(ck)Die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers bei staatlichen Quarantänemaßnahmen - Ein Beitrag zu den Grundlagen des § 616 BGB und § 56 IfSGProf. Dr. Martin Henssler / Dr. Andras von Medem, Köln, RdA 2024, 1-13
Nach § 56 IfSG hatten die Arbeitgeber im Zuge der Pandemie den sich in Quarantäne befindlichen Arbeitnehmern den Verdienstausfall zu entschädigen, konnten jedoch dann bei der zuständigen Behörde die Erstattung beantragen. Hier stellte sich das Problem, ob die Arbeitnehmer überhaupt einen Verdienstausfall erlitten hatten oder ob vielmehr ein Anspruch aus § 616 BGB bestand. Hierzu untersuchen die Verfasser die von der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur vertretene Subsidiarität des § 56 IfSG, das Bestehen eines subjektiven Leistungshindernisses sowie die Frage, welche Dauer einer quarantänebedingten Arbeitsverhinderung als „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ anzusehen ist.
(ck)Das Homeoffice zwischen Rechtsanspruch und ungeklärten Rechtsproblemen  - Eine rechtspolitische UntersuchungDr. Anton Barrein, Hannover, RdA 2024, 14-28
Im Hinblick auf die zahlreichen offenen Rechtsfragen im Bereich des Homeoffice erläutert der Verfasser bislang erfolgte Gesetzgebungsinitiativen sowie bestehende Kollektivregelungen in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Außerdem untersucht er die Möglichkeit der Umsetzbarkeit eines einseitigen Anspruchs auf Homeoffice sowie drängende Fragen zum Arbeitnehmerstatus und dem Arbeitsschutz.
(ck)Arbeitsunfähigkeit und deren Bescheinigung – ein Rechtsbereich im strukturellen UmbruchProf. Dr. Katharina Uffmann, Bochum, NZA 2024, 217-228
Hintergrund dieses Beitrags ist die am 1.1.2023 eingeführte elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung (kurz eAU). Die Verfasserin erläutert zunächst die gesetzliche Ausgangslage und diskutiert anschließend die Wirkung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Prozess. Dabei beleuchtet der Beitrag insbesondere die Veränderung der Rechtsprechung bezüglich des „hohen“ Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Abschließend zeigt die Verfasserin die durch die eAU neu entstandene Struktur und deren prozessuale Einordnung auf.
(jl)„Homeoffice-Atteste“ als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?RA Dr. Artur-Konrad Wypych / Wiss. Mit. Lara Paulina Sander, Düsseldorf, NZA 2024, 228-234
Dieser Beitrag beleuchtet zunächst die grundsätzliche Wirkung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Anschließend gehen die Verfasser auf das neue Phänomen der „Homeoffice-Atteste“ ein. Hierbei erläutern sie unter anderem, was unter diesen Begriff fällt und welche arbeitsrechtliche Wirkung Homeoffice-Attesten zukommt.
(jl)Bürokratische Überforderung im Arbeits- und SozialrechtProf. Dr. Richard Giesen, München, NZA 2024, 81-88
In seinem Beitrag untersucht der Autor Konstruktionsfehler arbeits- und sozialrechtlicher Normen, welche zu einer bürokratischen Überforderung führen. In diesem Zusammenhang widmet er sich insbesondere der Überforderung durch inadäquate Verfahrensstrukturen sowie durch inadäquate materielle Regelungsstrukturen.  (jl)
Aktuelle Grenzen der Eignungsbewertung bei EinstellungstestsProf. Dr. Dieter Krimphove, Paderborn, NZA-RR 2024, 57-62
Der Beitrag beschäftigt sich mit Einstellungstests. Hierbei zeigt der Verfasser zunächst verschiedene Test-Methoden auf und erläutert anschließend die Zulässigkeit und Grenzen von KI-Einsatz bei der Planung, Durchführung und Auswertung der Einstellungstests. Abschließend erläutert der Verfasser die betriebsverfassungsrechtlichen Schutzrechte des Probanden.
(jl)Rückforderung von Sonderleistungen im ArbeitsverhältnisRA Moritz Coché/RAin Lisa Striegler, Köln/Frankfurt am Main, DB 2024, 253-257
Der Beitrag beschäftigt sich mit den Arten der Sonderzahlung und deren Rückforderung: Zunächst erläutern die Verfasser den Ursprung und die Rechtsgrundlage von Sonderzahlungen. Anschließend stellen sie verschiedene Arten der Sonderzahlung und die Möglichkeit deren Rückforderung vor.
(jl)Annahmeverzugsrisiko im Licht neuer Rechtsprechung des BAGRA Prof. Dr. Daniel Benkert / RA Daniel Salvadore, Frankfurt a.M., NJW-Spezial 2024, 50-51
Die Autoren erörtern in diesem Beitrag, zu was der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber verpflichtet ist, wenn der Arbeitnehmer nach Kündigung Annahmeverzugslohn fordert. Um diese Frage zu beantworten, befassen sie sich mit der Rechtsprechung des BAG. Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass sich der Arbeitnehmer aktiv um eine neue Beschäftigung bemühen muss, um Annahmeverzugslohn zu erhalten. Um dies zu kontrollieren und ggf. ein „böswilliges Unterlassen“ nachweisen zu können, steht dem Arbeitgeber ein Anspruch auf Auskunft über Arbeitsvermittlungsangebote zu.
(ib)Arbeitsgerichtliche Beweisaufnahmen im Ausland – Erfahrungen aus GroßbritannienWencke Salmen, München, EuZA 2024, 22-28
In diesem Beitrag behandelt der Autor anhand der Agbabiaka Entscheidung die Verfahrensweise, dass bei der Befragung von im Ausland ansässigen Personen mittels Telefon- oder Videokonferenz vor einem britischen Arbeitsgericht eine Bewilligung des Staates eingeholt werden muss, in dem sich die Person aufhält. Der Autor kommt zu dem Entschluss, dass durch das Auskunftsverfahren des Presidential Guidance ein praktikabler Informationsaustausch zwischen Gerichten und Behörden entsteht. Als Schwachunkt erachtet er jedoch, dass die Presidential Guidance Entscheidung für den Richter nicht verbindlich ist.
(ib)ArbeitnehmerüberlassungNeue Entwicklungen bei Leiharbeit und FremdpersonaleinsatzRA Prof. Dr. Mark Lembke, LL.M., Frankfurt a.M./Heidelberg, NZA 2024, 153-164
Durch die im Hinblick auf die AÜG-Reform 2017 ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen des EuGH und des BAG hat sich das Recht des Fremdpersonaleinsatzes entwickelt. Der Beitrag gibt einen Überblick über die jüngsten Entscheidungen zur Arbeitnehmerüberlassung und anderen Modellen des Fremdpersonaleinsatzes. Dabei werden auch neue Entwicklungen zu den in § 1 III AÜG geregelten Ausnahmen vom Anwendungsbereich des AÜG dargestellt. Weitere Entscheidungen betreffen die grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung aus dem Ausland sowie Regelungen in Kollektivverträgen hinsichtlich der Überlassungshöchstdauer.
(ck)Die Durchsetzung von Arbeitsrecht bei grenzüberschreitenden Einsätzen von Arbeitskräften im Lichte aktueller EntwicklungenDr. Ernesto Klengel, Frankfurt a.M., SR 2024, 13-34
Der Autor befasst sich in diesem Beitrag mit grenzüberschreitenden Beschäftigungsverhältnissen. Zunächst geht er auf verschiedene Möglichkeiten grenzüberschreitender Tätigkeiten sowie die Anwendbarkeit und den Regelungsgegenstand des AEntG ein. Anschließend erörtert er verschiedene Optionen für die Durchsetzung des Rechts in der Praxis. Dazu beschäftigt er sich mit der individuellen und der kollektiven Rechtsdurchsetzung. Abschließend stellt der Autor fest, dass das reformierte Entsenderecht die rechtliche Lage der grenzüberschreitenden Arbeitnehmer*innen verbessert hat, aber weiterhin Probleme bei der Durchsetzung des Rechts vorliegen.
(ib)ArbeitskampfrechtNotdienste bei Arbeitskämpfen – Eine Systematisierung von Voraussetzungen und UmfangRAin Dr. Kara Preedy, LL.M. / RAin Sonja Günther, Berlin, NZA 2024, 167-174
Mangels einer näheren gesetzlichen Regelung sind Grundlage für die Voraussetzungen und den Umfang von Notdiensten bei Arbeitskämpfen der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sowie dessen Ausformung durch die Leitlinien der Rechtsprechung. Dabei ist für die Beurteilung im Einzelfall maßgeblich, welche verfassungsrechtlich geschützten Rechtspositionen betroffen sind, wobei zwischen Notdienstarbeiten zum Schutz von Leib und Leben sowie zur Sicherung einer Grundversorgung im Bereich der Daseinsvorsorge unterschieden wird. Die Effektivität des Streiks stellt insoweit eine verfassungskonforme Grenze dar.
(ck)Betriebliche AltersversorgungTeuerungsanpassung der Betriebsrenten im Jahr 2024 - Anstieg von Lebenshaltungskosten und Nettoeinkommen im Zeitraum 2021/2024 bzw. ab RentenbeginnJan Andersen / Gerd Ringwald, München/Stuttgart, DB 2024, 524-529
Nach § 16 I BetrAVG ist ein Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer laufende Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung zusagt, verpflichtet, alle drei Jahre eine Anpassung dieser Leistungen aufgrund der Teuerungsrate zu prüfen. Der Beitrag zeigt die hierfür relevanten Bewertungsmaßstäbe für den Prüfungszeitraum und die Bestimmung des Anpassungsbedarfs auf.
(ck)BetriebsverfassungsrechtDie moderne Arbeitswelt – Herausforderungen für die betriebliche MitbestimmungRA Prof. Dr. Georg Annuß, LL.M., München, NZA 2024, 93-96
Der Beitrag untersucht die Reformbedürftigkeit des BetrVG um eine funktionierende, betriebliche Arbeitnehmerbeteiligung zu ermöglichen. Dabei betrachtet er insbesondere das momentan geltende Beteiligungskonzept und stellt dies in Kontrast zum Gedanken einer freiheitlich-egalitären Betriebsverfassung.
(jl)Der Durchführungsanspruch des Betriebsrats im Spannungsfeld unzulässiger Prozessstandschaft und betriebsverfassungsrechtlicher RechteRAin Prof. Dr. Marlene Schmidt/RA Dr. Alexander Pionteck, M.A., Frankfurt am Main, NZA 2024, 97-102
Die Verfasser diskutieren zunächst die Rechtsgrundlage aus der sich der Anspruch des Betriebsrats auf Durchführung von Vereinbarungen der Betriebsparteien ergibt. Anschließend stellen sie die von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien zur Abgrenzung eigener betriebsverfassungsrechtlicher Rechte von der unzulässigen Prozessstandschaft dar. Abschließend betrachten sie den Gegenstand und die Reichweite des Durchführungsanspruchs.
(jl)DatenschutzIst ein Auskunftsersuchen nach der DS-GVO „unverzüglich“ oder binnen Monatsfrist zu erfüllen?RA Philipp Brandt/Wiss. Mit. Pascal Goffart, Berlin, NZA 2024, 240-242
Hintergrund dieses Beitrags ist die Fristdauer des Art. 12 III 1 DS-GVO. Die Verfasser diskutieren in diesem Beitrag die Bedeutung von „unverzüglich“ im Sinne der DS-GVO.
(jl)Immaterieller Schadensersatz wegen Datenauskunft nach 19 Tagen – Kommt nun das „DSGVO-Hopping“?Yannick Peisker / Johannes Zhou, Bonn, BB 2023, 308-312
Anlässlich einer wegen vermeintlich verspäteter Datenauskunft gewährten Entschädigung, widmen sich die Verfasser der Frage, ob nun eine Geltendmachung von Auskunftsansprüchen zur Erlangung einer Entschädigung wegen nicht rechtzeitiger oder unvollständiger Auskunftserteilung droht. Dabei untersuchen sie insbesondere auch das Urteil des ArbG Duisburg in Bezug auf das Vorliegen einer Negativauskunft kritisch und weisen auf eine Entscheidung des EuGH hin, in welcher dieser klargestellt hatte, dass der Anspruchsteller nachweisen muss, dass die Folgen eines Verstoßes gegen die DSGVO einen immateriellen Schaden nach Art. 82 DSGVO darstellen.
(ck)Gemeinsame Verantwortlichkeit bei Marketing und Werbung – Navigation durch den DatendschungelDr. Frank Schemmel / RA Daniel Schlemann (LL.M.), München/Düsseldorf, BB 2024, 436-441
Der Beitrag beleuchtet insbesondere im Bereich der Online-Werbung und Plattformökonomie die Abgrenzungs- und Umsetzungsfragen sowie aktuelle Entscheidungen zum Thema der gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art. 26 DS-GVO. Dabei widmen die Verfasser sich der von deutschen und europäischen Datenschutzbehörden geäußerten Kritik an den Entscheidungen des EuGH zum Institut der gemeinsamen Verantwortlichkeit. 
(ck)EuroparechtSind unterschiedliche Gehälter doch zukunftsfähig?RA Prof Dr. Robert von Steinau-Steinrück / Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a.M., NJW-Spezial 2024, 114-115
Im Zuge der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU/2023/970) in deutsches Recht kann aufgrund der geforderten Aufstellung eines objektiven Vergütungssystems der Umstand auftreten, dass Arbeitnehmer aufgrund ihrer älteren Arbeitsverträge mehr verdienen, als ihnen bei Neueinordnung in das Vergütungssystem zustehen würde. Der Beitrag beleuchtet die Frage, ob der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt einseitig reduzieren kann.
(ck)Fortentwicklung des EntgTranspG durch Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970/EUProf. Dr. Reingard Zimmer, Berlin, ZESAR 2024, 3-9
Vor dem Hintergrund der bestehenden Diskriminierung von Frauen im Erwerbsleben in Deutschland erläutert die Verfasserin den Änderungsbedarf des Entgelttransparenzgesetzes sowohl anhand der nach Einführung des EntgeltTranspG entstandenen inländischen Rechtsdebatte als auch anhand der aufgrund der neuen Entgelttransparenzrichtlinie einzuführenden Bestimmungen. Hierbei ergeben sich insbesondere Änderungen für den Auskunftsanspruch nach § 10 EntgTranspG.
(ck)Unionsrechtswidrigkeit der Wochengeldfalle – unmittelbare Anwendbarkeit der Mutterschutzrichtlinie  - Zugleich eine Besprechung von OGH v. 30.8.2022Julia Höllwarth, LL.M., Wien, ZESAR 2024, 10-16
Nach österreichischem Recht hat eine sich in Karenz befindende Arbeitnehmerin bei einer erneuten Schwangerschaft keinen Anspruch auf Sozialleistung oder Entgeltfortzahlung für den Zeitraum eines verpflichtend vorgesehenen Beschäftigungsverbots. Der OHG hat hierzu entschieden, dass dies dem unionsrechtlich gewährleisteten Recht auf Elternurlaub widerspricht und die Klägerin ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den öffentlichen Arbeitgeber auf die unmittelbar anwendbare Vorschrift des Art. 11 Nr. 2 lit. b der Mutterschutzrichtlinie stützen kann.
(ck)Der Beitritt mittel- und osteuropäischer Staaten ab 2004 und die Soziale SicherheitDr. Arno Bokeloh, Bonn, ZESAR 2024, 21
Die 2004 bis 2013 beigetretenen Mitgliedstaaten der Union mussten ihre Systeme der sozialen Sicherheit dem Unionsrecht anpassen. Hierbei waren die Vorbereitungsphase mit der Verwaltungskommission und die Ergänzungen der Koordinierungsverordnungen relevant. Der Verfasser erläutert auch einige der seit dem Beitritt zur Union zu diesem Thema dem EuGH vorgelegten Vorabentscheidungsersuchen sowie Vertragsverletzungsverfahren.
(ck)Von Algorithmen und Arbeitnehmern: Die europarechtliche Regulierung von KI im arbeitsrechtlichen KontextRA Dr. Jens Günther/RA Mark Gerigk/Wiss. Mit. Markus Berger, München, NZA 2024, 234-240
Dieser Beitrag untersucht, wie man den europarechtlichen Vorgaben beim Einsatz von KI im Arbeitsverhältnis nachkommt und beleuchtet dabei insbesondere Art. 22 I DS-GVO sowie die Vorgaben des Entwurfs der Europäischen KI-Verordnung. Anschließend diskutieren die Verfasser weitere transnationale Regulierungsversuche.
(jl)Kündigung/KündigungsschutzDer Zugangsnachweis bei Übersendung von Kündigungen mittels Einwurf-EinschreibenRA/FA Dr. Stefan Müller, Leipzig, BB 2024, 245-249
Der Autor erörtert in diesem Beitrag die Wirksamkeit und Beweisbarkeit einer Kündigung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber mittels Einwurf-Einschreiben durch die Deutsche Post AG. Dazu geht er zunächst auf die Abwicklung eines Einwurf-Einschreibens ein. Weiterhin befasst er sich mit der Frage, ob ein Einwurf-Einschreiben als Beweis für den Zugang der Kündigung geeignet ist. Der Autor stelle abschließend fest, dass aufgrund einer fehlenden höchstrichterlichen Rechtsprechung eine Verwendung des Einwurf-Einschreibens kein sicherer Beweis für den Zugang darstellt und daher auf eine andere Übermittlungsform zurückgegriffen werden sollte.
(ib)MindestlohnDie EU-Mindestlohnrichtlinie 2022/2041Prof. Dr. Martin Franzen, München, EuZA 2024, 3-21
In diesem Beitrag behandelt der Autor die am 19.10.2022 verabschiedete Richtlinie 2022/2041, deren Ziel der Fortschritt der Lebens- und Arbeitsbedingungen in der EU ist. Dazu stellt er zunächst die Regelungsinhalte der Mindestlohnrichtlinie und die Regelungskompetenz der EU auf diesem Gebiet dar. Im weiteren Verlauf des Beitrags erörtert er, welche Personengruppen von der Richtlinie umfasst werden und wie der Mindestlohn anhand der Richtlinie definiert wird. Abschließend geht er auf das Tarifvertragssystem im Kontext der Richtlinie ein. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass für die Umsetzung ins nationale Recht § 22 II MiLoG und § 22 IV MiLoG dergestalt geändert werden müssen, indem von Art. 6 der Richtlinie Gebrauch gemacht wird, dass ein Plan zur Unterstützung von Tarifvertragsverhandlungen erarbeitet werden muss und dass es bezüglich der Kompetenz bei Art. 5 IV der Richtline 2022/2041 und Art. 4 Richtline 2022/2041 zu Problemen kommen kann.
(ib)SozialrechtDer Einfluss des Sozialversicherungsstatus auf die Altersabsicherung einer Führungskraft  - Leitende Angestellte und beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer im VergleichKonstantin Wilckens, M.Sc., Hamburg, DB 2024, 322-326
Welche Möglichkeiten haben leitende Angestellte zur Altersabsicherung im Vergleich zu einer sozialversicherungsfreien Führungskraft und inwiefern wirkt sich der Sozialversicherungsstatus auf die Höhe der Alterssicherung einer Führungskraft aus? Hierzu stellt der Verfasser die Altersabsicherung einer sozialversicherungspflichtigen Führungskraft dar, welche sich neben der obligatorischen gesetzlichen Rentenversicherung über zusätzliche Anwartschaften wie die betriebliche Altersvorsorge oder private Vorsorgemöglichkeiten absichern kann. Diese vergleicht er mit der Altersabsicherung einer sozialversicherungsbefreiten Führungskraft und führt eine Vergleichsrechnung durch.
(ck)Arbeits- und sozialgerichtlicher Rechtsschutz in der Pandemie – empirische Erkenntnisse und theoretische Fragen für die ZukunftProf. Dr. Armin Höland / Prof. Dr. Felix Welti, Halle-Wittenberg / Kassel, SR 2024, 1-12
Die Autoren befassen sich in diesem Beitrag mit der Ausgestaltung der Arbeit und der Gewährleistung des Rechtsschutzes an Arbeits- und Sozialgerichten während der Corona-Pandemie. Ihre Erkenntnisse beziehen sie dabei vor allem aus Befragungen von Richtern und Richterinnen der beiden Gerichtsbarkeiten, wobei ihr Hauptaugenmerk auf den Sozialgerichten liegt. Sie thematisieren, wie sich die Corona-Pandemie auf die Arbeitsweise der Richter*innen und anderen Angestellten ausgewirkt hat, welche Vor- und Nachteile „Online-Verhandlungen“ mit sich bringen und inwieweit diese Möglichkeit genutzt wurde bzw. weiter genutzt werden soll. Bezüglich des letzten Punktes kommen sie zu dem Entschluss, dass die Digitalisierung für manche Beteiligten aufgrund fehlender digitaler Ausstattung und Kenntnisse zu einer mangelnden Chancengleichheit führt.
(ib)

Ein Begründer des sozialen Rechtsstaats – Hermann Heller zum 90. TodestagThilo Scholle, Berlin, SR 2024, 35-39
Der Autor beschäftigt sich in diesem Beitrag mit dem Lebenslauf und der Arbeit von Hermann Heller, der sich vor allem mit dem sozialen Rechtsstaat auseinandergesetzt hat.
(ib)Tarifrecht/TarifvertragsrechtGewährung einer tariflichen Inflationsausgleichsprämie in der Zeitarbeitsbranche  – Wesentliche Regelungen und praktische FragenRA/FA Dr. Alexander Bissels, Köln, DB 2024, 388-393
Am Beispiel des Metall- und Elektroindustriebereichs erläutert der Verfasser die Strukturen der tariflichen Bestimmungen zur Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie nach § 3 Nr. 11c EstG und erklärt für die Anwendung relevante Aspekte. In praktischer Hinsicht stellt sich insbesondere die Frage, ob und wie Verleiher, die sich durch die Inflationsausgleichsprämie weiter erhöhenden Kosten an den Entleiher weiterleiten können.
(ck)Die Auslegung tarifvertraglicher Mehrurlaubsklauseln - Der Grundsatz des dynamischen Gleichlaufs auf dem PrüfstandDr. Sebastian Friese, LL.M., Münster, RdA 2024, 28-37
Nach der Rechtsprechung des BAG gelten hinsichtlich der Gewährung, Übertragung und Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers bei tarifvertraglichen Mehrurlaubsansprüchen die Regelungen zum Mindesturlaubsanspruch, wenn kein entgegenstehender Wille der Tarifvertragsparteien ersichtlich ist. Dies kann dazu führen, dass Ansprüche auf Mehrurlaub aus alten Tarifverträgen Unionsrecht unterworfen sind, das zur Zeit des Tarifvertragsschlusses nicht absehbar war oder nicht existierte. Vor diesem Hintergrund untersucht der Verfasser die Rechtsprechung des BAG und die Auslegungspraxis in Bezug auf tarifvertragliche Mehrurlaubsansprüche.
(ck)Stärkung der Tarifautonomie, der Tarifpartner und der Tarifbindung - Kritische Bestandsanalyse und alternative OptionenRA Dr. Hans-Peter Löw / RAin Nina Oldehaver, LL.M., Frankfurt/Hamburg, NZA 2024, 88-92
Die Verfasser stellen in diesem Beitrag zunächst Begrifflichkeiten der Tarifwelt vor und kritisieren anschließend geplante oder bestehende gesetzgeberische Maßnahmen zur Stärkung des Tarifrechts. Dabei untersuchen die Verfasser insbesondere das geplante Bundestariftreuegesetz, das Betriebsrentenstärkungsgesetz und das Entgelttransparenzgesetz. Abschließend stellt der Beitrag andere Möglichkeiten der Stärkung des Tarifrechts vor.
(jl)

  D. Entscheidungsbesprechungen

Deutscher Abberufungsschutz des Datenschutzbeauftragten mit Unionsrecht vereinbar RA/FA Dr. Artur-Konrad Wypych, Düsseldorf, DB 2024, 327
BAG, Urteil vom 6.6.2023 – 9 AZR 621/19
(ck)

Europarechtskonformität der Tarifverträge der ZeitarbeitRA/FA Dr. Alexander Bissels und RA/FA Dr. Jonas Singraven, Köln, DB 2024, 328
BAG, Urteil vom 31.5.2023 – 5 AZR 143/19
(ck)Alles neu in der IT-Mitbestimmung? – Das BVerwG positioniert sich gegen das BAGDr. Markus Janko, RA Jakob Friedrich Krüger, RA Nikita Bretz, Düsseldorf/Berlin, NZA 2024, 74
BVerwG, Beschluss vom 4.5.2023 – 5 P 16.21
(ck)Berechnung des pfändbaren Einkommens bei DienstwagenEntfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (0,03%-Regelung) nicht zu berücksichtigenRA/FA Fabian Neugebauer (LL.M.), Köln, DB 2024, 394
BAG, Urteil vom 31.5.2023 – 5 AZR 273/22
(ck)

(Noch) keine beA-Nutzungspflicht für Verbandsvertreter mit Anwaltszulassung in NebentätigkeitRAin/FAin Martina Dierks (LL.M.) / Ref. Jur. Friederike Kirch, Hamburg, DB 2024, 395
BAG, Beschluss vom 21.9.2023 – 10 AZR 512/20
(ck)Schriftformanforderungen bei befristeten ArbeitsverträgenRA Prof. Dr. Daniel Benkert, Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2024, 18
BAG, Urteil vom 16.8.2023 – 7 AZR 300/22
(ck)Urlaubsabgeltungsanspruch des FremdgeschäftsführersRA Prof. Dr. Daniel Benkert, Frankfurt a.M., NJW-Spezial 2024, 18
BAG, Urteil vom 25.7.2023 – 9 AZR 43/22
(ck)Beweiswert von ArbeitsunfähigkeitsbescheinigungenRA Prof. Dr. Daniel Benkert, Frankfurt a.M., NJW-Spezial 2024, 19
BAG, Urteil vom 28.6.2023 – 5 AZR 335/22
(ck)Inhaberwechsel eines Notariats als BetriebsübergangRA Prof. Dr. Daniel Benkert, Frankfurt a.M., NJW-Spezial 2024, 20
BAG, Urteil vom 28.6.2023 – 5 AZR 335/22
(ck)Widerspruch gegen Betriebsübergang: Anforderungen an UnterrichtungsschreibenRA/FA Dr. Sebastian Frahm, Stattgart/Berlin, DB 2024, 462
BAG, Urteil vom 29.6.2023 – 2 AZR 326/22
(ck)Darlegungs- und Beweislast im EingruppierungsprozessRA/FA Felix Römisch, München, DB 2024, 463
BAG, Urteil vom 16.8.2023 – 4 AZR 339/22
(ck)Tarifvertragliche Auslegung/Bedeutung des Begriffs „gearbeitet“RAin Katharina Zobel, Frankfurt a.M., DB 2024, 464
BAG, Urteil vom 28.3.2023 – 9 AZR 219/22
(ck)Leiharbeit/Vorübergehende Zurverfügungstellung/DrittunternehmenDr. Sören Deister, Hamburg, ZESAR 2024, 30-38
EuGH, Urteil vom 22.6.2023, Rs. C-427/21
(ck)Gleichbehandlung/Anspruch auf Rentenzulage/Unmittelbare Diskriminierung/Finanzielle WiedergutmachungProf. Dr. Bettina Kahil-Wolff Hummer, Lausanne, ZESAR 2024, 38-44
EuGH, Urteil vom 14.9.2023, Rs. C-113/22
(ck)Wie kann eine Entgeltdifferenz bei gleicher Arbeit gerechtfertigt werden?Prof. Dr. Dres. h. c. Monika Schlachter, Trier, RdA 2024, 52-58
BAG, Urteil vom 16.2.2023 – 8 AZR 450/21
(ck)Verjährung und Verfall des Urlaubs- und UrlaubsabgeltungsanspruchsDr. Christian Mehrens / Dr. Julia Breucker, Essen, RdA 2024, 58-63
BAG, Urteil vom 20.12.2022 – 9 AZR 266/20 und BAG, Urteil vom 31.1.2023 – 9 AZR 244/20
(ck)Arbeitskampf zur Erreichung einer gemeinsamen Initiative zur AllgemeinverbindlicherklärungRA/FA Dr. Burkard Göpfert, LL.M. / RAin Dr. Anna Lohmann, München, DB 2024, 530
LAG Nürnberg, Urteil vom 20.7.2023 - 3 SaGa 6/23
(ck)Wet Lease führt nicht zum BetriebsübergangRAin Hazel Franke, Hamburg, DB 2024, 531
BAG, Urteil vom 11.5.2023 - 6 AZR 121/22
(ck)Erreichbarkeit des Arbeitnehmers außerhalb der Arbeitszeit – leistungssichernde NebenpflichtenRA Dr. Erwin Salamon/RAin Laura Iser, Hamburg, NZA 2024, 242-246
BAG, Urteil vom 23.8.2023 – 5 AZR 349/22
(jl)Wirksame Kündigungen ohne vorherige Massenentlassungsanzeige?RA Prof. Dr. Michael Fuhlrott/RAin Dr. Katharina Fischer, Hamburg, NZA 2024, 246-250
BAG, Vorlagebeschluss vom 14.12.2023 – 6 AZR 157/22 (B) und BAG, Vorlagebeschluss vom 1.2.2024 – 2 AS 22/23 (A)
(jl)Ein-Personen UG schützt nicht (immer) vor SozialversicherungspflichtRA/FA Dr. Bernhard Trappehl / RA Dr. Thomas Seidensticker, LL.M., BB 2024, 256
Urteil vom 20.7.2023 – B 12 BA 1/23 R
(ib)Grenzüberschreitende Versetzung kraft Weisungsrecht des Arbeitgebers?Prof. Dr. Oliver L. Knöfel, Frankfurt (Oder), EuZA 2024, 94-110
BAG, Urteil vom 30.11.2022 – 5 AZR 336/21
(ib)Frankreich: Änderungsvertrag und UmstrukturierungClara Hastedt, München, EuZA 2024, 118
Cour de cassation, Chambre sociale (Cass. Soc.) 23.11.2022, Nr. 21-16.162, Revue de Jurisprudence Sociale (RJS) 2023, Nr. 21 (S. c/Sté Solocal)
(ib)Frankreich: Präjudizwirkung strafgerichtlicher Feststellungen für Schadensersatz wegen eines ArbeitsunfallsClara Hastedt, München, EuZA 2024, 119
Cour de cassation, Deuxième chambre civile (Cass. 2e civ.) 1.12.2022, Nr. 21-10.773, Revue de Jurisprudence Social (RJS) 2023, Nr. 109 (M. c/Caisse primaire d’assurance maladie)
(ib)Frankreich: Sind Wegezeiten von Außendienstmitarbeitern effektive Arbeitszeit?Charlotte Schick, München, EuZA 2024, 120
Cour de cassation, Chambre sociale (Cass. Soc.) 23.11.2022, Nr. 20-21.924, Reuvue de Jurisprudence Sociale (RJS) 2023, Nr. 81 (Sté Établissements Decayeux c/O.)
(ib)Vereinigtes Königreich: Alles eine Frage der BeweislastLena Frey, München, EuZA 2024, 113
Employment Appeal Tribunal 5.5.2022, (2022) EAT 68, Industrial Relations Law Reports (IRLR) 2022, 948 (Field v Steve Pye & Co (KL) Ltd and others)
(ib)Vereinigtes Königreich: Das Alter ist (nicht) nur eine ZahlLena Frey, München, EuZA 2024, 114
Employment Appeal Tribunal 12.7.2022, (2022) EAT 103, Industrial Relations Law Reports (IRLR) 2022, 925 (Citibank NA and others v Kirk)
(ib)Vereinigtes Königreich: Diskriminierung durch zu geringe AbfindungMaria-Teresa Kratzer, München, EuZA 2024, 116
Employment Appeal Tribunal 7.12.2021, (2022) EAT 87, Industrial Cases Reports (ICR) 2023, 483 (McAllister v Commissioners for Revenue and Costoms)
(ib)Vereinigtes Königreich: Kündigung nach Scheidung von MehrheitsgesellschafterMaria-Luisa Koller, München, EuZA 2024, 115
Employment Appeal Tribunal 22.11.2022, (2022) EAT 188, Industrial Relations Law Reports (IRLR) 2023, 262 (Ellis v Bacon and other)
(ib)Vereinigtes Königreich: Weiterbeschäftigung oder Abfindung – Qual der Wahl?Maria-Teresa Kratzer, München, EuZA 2024, 117
Employment Appeal Tribunal 2.11.2022, (2022) EAT 161, Industrial Relations Law Report (IRLR) 2023, 140 (Marangakis v Island Food Ltd)
(ib)Autonomieverschiebung in der SE-BeteiligungsrichtlinieProf. Dr. Katharina Uffmann, Bochum, EuZA 2024, 73-83
EUGH, Urteil vom 18.10.2022 – C-677/20 – Rechtssache IG Metall und ver.di
(ib)Datenschutz bei Online-Unterricht in der SchuleProf. Dr. Frank Maschmann, Regensburg/Prag, EuZA 2024, 61-72
EUGH, Urteil vom 30.3.2023 – C-34/21 – Rechtssache Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer
(ib)Entschädigung immaterieller Schäden wegen der Verletzung des DatenschutzrechtsProf. Dr. Claudia Schubert, Hamburg, EuZA 2024, 40-49
EuGH, Urteil vom 4.5.2023 – C-300/21 – Rechtssache Österreichische Post
(ib)Mobbing am Arbeitsplatz und Art. 8 EMRKDr. Monika Flößer, München, EuZA 2024, 84-93
EGMR, Urteil vom 9.11.2021 – Nr. 31549/18
(ib)Personalgestellung im öffentlichen Dienst ist zulässigDr. Markus Sprenger, Mainz, EuZA 2024, 29-39
EUGH, Urteil vom 22.6.2023 – C-427/21 – Rechtssache ALB FILS KLINIKEN
(ib)Urlaubsabgeltung im AltersteilzeitarbeitsverhältnisProf. Dr. Angie Schneider, Bremen, EuZA 2024, 50-60
EuGH, Urteil vom 27.4.2023 – C-192/22 – Rechtssache Bayrische Motoren Werke
(ib)Vereinigtes Königreich: Diplomatische Immunität trotz Ausbeutung einer Hausangestellten?Johanna Elsen, München, EuZA 2024, 112
Supreme Court 6.7.2022, (2022) UKSC 20, Industrial Relations Law Reports (IRLR) 2022, 879 (Basfar v Wong)
(ib)Vereinigtes Königreich: Keine Arbeitnehmereigenschaft von LieferkurierenProf. Dr. Abbo Junker, München, EuZA 2024, 111
Supreme Court 21.11.2023, (2023) UKSC 43 (Independent Workers Union of Great Britain v Central Arbitration Committee)
(ib)Arbeitsrecht: „Exklusive Neutralität“ in der Gemeindeverwaltung und KopftuchverbotWiss. Mit. Stephan Sura, Köln, EuZA 2024, 89-91
EuGH, Urteil vom 28.11.2023 – C-148/22
(jl)Mitbestimmung nach Wahrscheinlichkeit des Datenanfalls? - Besprechung von BVerwG, Beschluss vom 4.5.2023 – 5 P 16.21, NZA 2024, 74RA Dr. Justus Frank, Maître en droit, LL. M./Ass. jur. Dr. Maurice Heine, Düsseldorf, NZA-RR 2024, 62-65
BVerwG, Beschluss vom 4.5.2023 – 5 P 16.21
(jl)Unzulässige nachträgliche Entfernung einer Dankes-, Bedauerns- und Wunschformel aus dem ZeugnisRA/FAin Dr. Astrid Schnabel, LL. M., Hamburg, NZA-RR 2024, 103
BAG, Urteil vom 6.6.2023 – 9 AZR 272/22
(jl)Kein Recht auf Nichterreichbarkeit in der FreizeitRAin/FAin Prof. Dr. Michael Fuhlrott, Hamburg, NZA-RR 2024, 104
BAG, Urteil vom 23.8.2023 – 5 AZR 349/22
(jl)Fristlose Kündigung wegen Äußerungen in privater Chatgruppe – Kein VerwertungsverbotWiss. Mit. Stephan Sura, Köln, NZA-RR 2024, 105
BAG, Urteil vom 24.8.2023 – 2 AZR 17/23
(jl)Fehlende Massenentlassungsanzeige künftig kein Unwirksamkeitsgrund mehr?RAin/FAin Prof. Dr. Michael Fuhlrott, Hamburg, NZA-RR 2024, 106
BAG, Vorlagebeschuss vom 14.12.2023 – 6 AZR 157/22
(jl)Außerordentliche Kündigung wegen öffentlicher Kritik und Diffamierung des ArbeitgebersProf. Dr. Alexander Eufinger, Wiesbaden, NZA-RR 2024, 107
LAG Thüringen, Urteil vom 19.4.2023 – 4 Sa 269/22
(jl)Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Handyverbot während der ArbeitszeitRA Dr. Johann Ante, Dortmund, NZA-RR 2024, 108
BAG, Beschluss vom 17.10.2023 – 1 ABR 24/22
(jl)Lohnerhöhung statt Kürzung: Vergütungsansprüche eines freigestellten BetriebsratsmitgliedsRA/FA Dr. Marc Spielberger, München, NZA-RR 2024, 109
ArbG Hannover, Urteil vom 17.10.2023 – 12 Ca 272/23
(jl)Auswirkung vorübergehender Behinderung auf ArbeitszeitkontoRA/FA Dr. Brigitte Glatzel, Mainz, NZA-RR 2024, 110
LAG Hamm, Urteil vom 31.8.2023 –15 Sa 467/23
(jl)Grundsätzlich keine nachträgliche Verhandlungspflicht bei Gründung einer SE ohne ArbeitnehmerbeteiligungsverfahrenWiss. Mit. Michael Pauly/RA Constantin Liesner, Hagen/Hamburg, NZA-RR 2024, 111
Generalanwalt Richard de la Tour Schlussantrag vom 7.12.2023 – C-706/22
(jl)                         Sozialversicherungspflicht durch Vertragsbeziehung mit Ein-Personen-KapitalgesellschaftRA/FA für Sozialrecht Dr. Alexander Bourzutschky, München, NZA-RR 2024, 112
BSG, Urteil vom 20.7.2023 – B 12 BA 1/23 R
(jl)Corona-Sonderzahlung während Altersteilzeit - Anspruch anteilig auch in der FreistellungsphaseRA Prof. Dr. Ulrich Tödtmann/RA Julius Quicker, LL.M., München, DB 2024, 258
BAG, Urteil vom 28.3.2023 - 9 AZR 133/22
(jl)Verfall tariflichen Mehrurlaubs trotz längerer Arbeitsunfähigkeit und Nichterfüllung der Aufforderungs- und HinweisobliegenheitenRA/FA Dr. Nikolaus Polzer/RAin Johanna Bruckamp, Düsseldorf/Hamburg, DB 2024, 259
BAG, Urteil vom 25.7.2023 - 9 AZR 285/22
(jl)