September 2024
Inhalt
Rechtswidrige Abmahnung wegen Nichtvorlage eines Nachweises i.S.d. § 20a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 a.F.
Mutterschutz und Erziehungsurlaub
Teilweises Ruhen der beiderseitigen Hauptpflichten während der Elternteilzeit
Geltungsbereich des § 2 Abs. 2 S. 2 des Tarifvertrags über eine einmalige Corona-Sonderzahlung
Rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme der Gerichte bei offensichtlich aussichtslosen Anträgen
Wegeunfall beim Abholen von Arbeitsschlüsseln nach privatem Wochenendausflug möglich
Wen schützt das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht?
Arbeitnehmer als Gläubiger zweiter Klasse? Wiedereinstellungsanspruch und Insolvenz
Der Arbeitnehmerbegriff: Rechtspolitische Perspektiven im europäischen Mehrebenensystem
Neue Herausforderungen beim Geltungsbereich des Arbeitsrechts
Wen schützt das Arbeitsschutzrecht?
Wen schützt das Arbeitsrecht und wen das Sozialversicherungsrecht?
Die Demokratisierung der Arbeit – warum eine alte Debatte wieder an Fahrt gewinnt
Lücken im Diskriminierungsschutz (Teil II)
Mobile Telearbeit in Europa und soziale Sicherheit
Grundfragen und Grundlagen Europäischer Koordination sozialer Sicherheit (Teil 1)
Die assoziierte Benachteiligung aus arbeitsrechtlicher Perspektive
KI-Tools im Recruiting und ihre arbeitsrechtliche Implikation
Das Wahlrecht von Rehabilitanden zur Schwerbehindertenvertretung trotz bestehender Werkstatträte
Digitalisierung der Ausbildung: Mobiles Ausbilden nun auch offiziell zulässig
Der Haftungsumfang nach § 15 I AGG im Gefüge der BGB-Dogmatik
Massenentlassungen im Entleiherbetrieb
Herausforderungen der Vertragsgestaltung mithilfe Künstlicher Intelligenz
Gesamtpensionseinkommen und ausländische Pensionseinkünfte
Das Betriebsverfassungsgesetz und der Begriff der Künstlichen Intelligenz
Gibt es eine demokratische Dividende betrieblicher Mitbestimmung?
Konzernbetriebsvereinbarungen – Bindungswirkung und Durchsetzung
Mitbestimmung bei IT-Systemen durch Betriebs-, Gesamtbetriebs- sowie Konzernbetriebsrat
Die Kosten des Betriebsrats – wann sind sie erforderlich und verhältnismäßig?
Die ausgelagerte Meldestelle – arbeits- und vertragsrechtliche Aspekte
Compliance: Minimierung der Risiken bei der Beschäftigung von Ausländern
BB-Rechtsprechungsreport zum Beschäftigtendatenschutz 2023/2024 – Teil I
BB-Rechtsprechungsreport zum Beschäftigtendatenschutz 2023/2024 – Teil II
KI und KI-Verordnung aus datenschutzrechtlicher Sicht
Der Beschäftigungsantrag im arbeitsgerichtlichen Verfahren
Neu geregelt: Videoverhandlungen bei den Gerichten für Arbeitssachen
Videokonferenzen im arbeitsgerichtlichen Verfahren
Grenzüberschreitende Übertragung von Pensionsverbindlichkeiten
Münchener Modell – Arbeit und Rente auch heimlich durchführbar? Neujustierung des § 41 S. 2 SGB VI
Die Mächtigkeitsrechtsprechung auf dem Prüfstand des Konventionsrechts
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Dauerhafter Schutz für Paketboten Pressemitteilung des BMAS vom 4.9.2024
Das Bundeskabinett hat die Entfristung der Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche beschlossen. Das Paketboten-Schutz-Gesetz von 2019, was zunächst bis Ende 2025 befristet war, wird somit dauerhaft im Sozialgesetzbuch (SGB IV) verankert. So soll die Sicherung fairer Arbeitsbedingungen erreicht und Schwarzarbeit sowie Sozialleistungsbetrug in der Branche bekämpft werden.
Weitere Informationen sind auf der Seite der Pressemitteilungen des BMAS abrufbar.
(ck)
Rentenpolitische Maßnahmen der Wachstumsinitiative Pressemitteilung des BMAS vom 4.9.2024
Das Bundeskabinett hat eine Formulierungshilfe beschlossen, mit der die rentenpolitischen Maßnahmen der Wachstumsinitiative umgesetzt werden. Damit soll es vor dem Hintergrund des fortschreitenden demographischen Wandels attraktiver und unkomplizierter werden, im Alter freiwillig länger zu arbeiten.
Weitere Informationen sind auf der Seite der Pressemitteilungen des BMAS abrufbar.
(ck) Mehr und bessere BetriebsrentenPressemitteilung des BMAS vom 18.9.2024
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes beschlossen, mit dem die betriebliche Altersversorgung weiter ausgebaut und für mehr Beschäftigte zugänglich gemacht werden soll.
Weitere Informationen sind auf der Seite der Pressemitteilungen des BMAS abrufbar.
(ck) Fortschreibung der Regelbedarfe in der Sozialhilfe und beim Bürgergeld Meldung des BMAS vom 18.9.2024
Am 18. September 2024 hat das Bundeskabinett der Festsetzung der Regelbedarfe im Bürgergeld und der Sozialhilfe für das Jahr 2025 zugestimmt. Empfänger werden somit im Jahr 2025 Geldleistungen in derselben Höhe wie im Jahr 2024 erhalten.
Weitere Informationen sind auf der Seite der Meldungen des BMAS abrufbar.
(ck) Beratungsgegenstände des Bundestages
183. Sitzung, 10.9.2024: Keine relevanten Veröffentlichungen im Berichtszeitraum.
184. Sitzung, 11.9.2024: Keine relevanten Veröffentlichungen im Berichtszeitraum.
185. Sitzung, 12.9.2024: Keine relevanten Veröffentlichungen im Berichtszeitraum.
186. Sitzung, 13.9.2024: Keine relevanten Veröffentlichungen im Berichtszeitraum.
(ck)Beratungsgegenstände des Bundesrats
1047. Sitzung, 27.9.2024:
- Ausschusszuweisung hinsichtlich einer Entschließung des Bundesrates zur zügigen Umsetzung einer nachhaltigen und generationengerechten Reform der Pflegeversicherung zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung (BR-Drs. 446/24)
- Stellungnahme hinsichtlich eines Vorschlags für eine Richtline des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung und Durchsetzung der Arbeitsbedingungen von Praktikanten und zur Bekämpfung von Scheinpraktika („Praktikumsrichtlinie“) (BR-Drs. 201/24)
- Zustimmung hinsichtlich einer Verordnung zur Änderung der Entgeltbescheinigungsverordnung und der Beitragsverfahrensordnung (BR-Drs. 352/24)
- Zustimmung zur Dreizehnten Verordnung über Änderungen der Anlage des Internationalen Übereinkommens von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (BR-Drs. 355/24)
- Ausschusszuweisung eines Antrags des Landes Schleswig-Holstein „Elterngeldanspruch auch für Pflegeeltern“ (BR-Drs. 443/24)
- Stellungnahme hinsichtlich eines Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz) (BR-Drs. 402/24)
Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt
- Vierte Verordnung zur Änderung der Post-Arbeitszeitverordnung (BGBl. 2024 I Nr. 276 vom 9.9.2024)
- Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen (Dritte Verkehrsflughäfen-Sicherheitskräftearbeitsbedingungenverordnung – 3. VFlughSiKArbbV) (BGBl. 2024 I Nr. 290 vom 26.9.2024)
(ck)
Veröffentlichungen im Amtsblatt der EU (Teil L)
Keine relevanten Veröffentlichungen im Berichtszeitraum.
(ck)
AllgemeinRechtswidrige Abmahnung wegen Nichtvorlage eines Nachweises i.S.d. § 20a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 a.F.BAG, Urt. v. 19.6.2024 - 5 AZR 192/23, Leitsatz
Der Arbeitgeber war grundsätzlich nicht berechtigt, dem Arbeitnehmer wegen Nichtvorlage eines Nachweises i.S.d. § 20a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 IfSG a.F. eine Abmahnung zu erteilen.
(ma)ArbeitsvertragsrechtAnforderungen an die Erfüllung einer Vertragspflicht durch den Arbeitgeber im Rahmen einer ZielvereinbarungBAG, Urt. v. 3.7.2024 - 10 AZR 171/23, Leitsatz
Hat sich der Arbeitgeber vertraglich verpflichtet, mit dem Arbeitnehmer für eine Zielperiode Ziele zu vereinbaren, an deren Erreichen eine Tantieme- oder Bonuszahlung geknüpft ist, erfüllt er diese Vertragspflicht regelmäßig nur, wenn er mit dem Arbeitnehmer Verhandlungen über den Abschluss einer Zielvereinbarung führt und es diesem ermöglicht, auf die Festlegung der Ziele Einfluss zu nehmen.
(ma)BefristungsrechtEntscheidung des Arbeitgebers, vorbeschäftigte Bewerber nicht im Auswahlverfahren zu berücksichtigen, ist Teil seiner OrganisationsentscheidungBAG, Urt. v. 25.7.2024 - 8 AZR 24/24, Leitsatz
Die Entscheidung eines öffentlichen Arbeitgebers, Bewerber von der Auswahl für eine im Wege eines sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses zu besetzende Stelle auszunehmen, bei denen eine wirksame sachgrundlose Befristung wegen einer Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber nicht rechtssicher möglich ist, ist Teil der dem Auswahlverfahren nach Art. 33 Abs. 2 GG vorgelagerten Organisationsentscheidung.
(ma)GleichbehandlungPflicht zur Durchführung eines Präventionsverfahrens aus § 167 Abs. 1 SGB IX knüpft nicht an Wartezeit aus § 1 Abs. 1 KSchGLAG Köln, Urt. v. 12.9.2024 - 6 SLa 76/24, Pressemitteilung v. 12.9.2024
Die Pflicht des Arbeitgebers aus § 167 Abs. 1 SGB IX bei aufkommenden Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten Menschen ein Präventionsverfahren durchzuführen, ist nicht auf den Zeitraum nach Ablauf der Wartezeit aus § 1 Abs. 1 KSchG beschränkt (entgegen BAG v. 21.04.206 – 8 AZR 402/14). Die Pflicht besteht also auch schon in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses. Wenn das Präventionsverfahren nicht durchgeführt wird, kann dies gemäß § 22 AGG die Vermutung begründen, dass eine Kündigung wegen der Behinderung ausgesprochen wurde und damit die Vermutung, dass die Kündigung wegen des Diskriminierungsverbots in § 164 Abs. 2 SGB IX in Verbindung mit § 134 BGB nichtig ist.
Wegen der spezifischen Probleme, ein Präventionsverfahren vor Ablauf der „Probezeit“ zum Abschluss zu bringen, gilt für die Widerlegung der Vermutung ein abgesenktes Maß der Darlegungs- und Beweislast.
(ma)Mutterschutz und ErziehungsurlaubVerfassungsbeschwerde mehrerer Frauen mit dem Ziel der Gewährung von Mutterschutz nach einer Fehlgeburt mangels Fristwahrung erfolglosBVerfG, Beschluss v. 21.8.2024 - 1 BvR 2106/22, Pressemitteilung v. 25.9.2024
Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde mehrerer Frauen, die eine Fehlgeburt nach der 12., aber vor der 24. Schwangerschaftswoche erlitten haben, nicht zur Entscheidung angenommen. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde verfolgen sie das Ziel, wie Entbindende behandelt zu werden, die unter die Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) fallen. Die Verfassungsbeschwerde sei unzulässig, weil sie nicht fristgerecht eingelegt worden sei und im Übrigen den Grundsatz der Subsidiarität nicht wahre. Die Beschwerdeführerinnen hätten ihre Ansprüche vor Einlegung der Verfassungsbeschwerde vor den Sozial- beziehungsweise Arbeitsgerichten verfolgen können.
(ma)Teilweises Ruhen der beiderseitigen Hauptpflichten während der ElternteilzeitBAG, Urt. v. 4.7.2024 - 6 AZR 206/23, Leitsatz
Leistet der Arbeitnehmer während der Elternzeit Teilzeitarbeit beim bisherigen Arbeitgeber, ruhen die beiderseitigen Hauptpflichten nur teilweise. Im Umfang der Teilzeitarbeit während der Elternzeit bestehen sie fort.
(ma)Geltungsbereich des § 2 Abs. 2 S. 2 des Tarifvertrags über eine einmalige Corona-SonderzahlungBAG, Urt. v. 4.7.2024 - 6 AZR 206/23, Leitsatz
Die Sonderregelung für ruhende Arbeitsverhältnisse in § 2 Abs. 2 S. 4 des Tarifvertrags über eine einmalige Corona-Sonderzahlung vom 29. November 2021 (TdL) gilt auch für ein nur teilweise ruhendes Arbeitsverhältnis in Elternteilzeit.
(ma)ProzessualesGegenstandswert im Rahmen der Feststellung der Unwirksamkeit einer Freistellungswahl des BetriebsratsLAG Hessen, Beschluss v. 5.9.2024 - 12 Ta 158/24, Leitsatz
Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit bezogen auf die Feststellung der Unwirksamkeit einer Freistellungswahl des Betriebsrats. Die Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit in einem Beschlussverfahren, welches auf die Feststellung der Unwirksamkeit/Nichtigkeit einer Freistellungswahl des Betriebsrats nach § 38 Abs. 2 S. 1 BetrVG gerichtet ist, bestimmt sich nach der Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder. Für eine Freistellung ist ein Ausgangswert (Hilfswert) nach § 23 Abs. 3 S. 2 RVG i.H.v. 5.000,- EUR in Ansatz zu bringen, für jede weitere Freistellung ist ein halber Ausgangswert zu berücksichtigen.
(ma)Rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme der Gerichte bei offensichtlich aussichtslosen AnträgenLAG Hamm, Beschluss v. 30.8.2024 - 1 Sha 16/24, Leitsatz
Stellt sich ein Ersuchen gem. §§ 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG, 36 Abs. 1 Ziff. 3 ZPO auf Bestimmung des örtlich zuständigen Arbeitsgerichts als eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des Gerichts dar, kann der Antrag als rechtsmissbräuchlich verworfen werden. Substanzlose und offensichtlich aussichtslose Anträge oder Eingaben, durch die die Arbeitskapazität des Gerichts rechtsmissbräuchlich in Anspruch genommen wird, müssen im Übrigen nicht beschieden werden. Eine Entscheidung stelle eine unverhältnismäßige und nicht hinnehmbare Behinderung der Erfüllung justizieller Aufgaben dar.
(ma)SozialrechtWegeunfall beim Abholen von Arbeitsschlüsseln nach privatem Wochenendausflug möglichBSG, Urt. v. 26.9.2024 - B 2 U 15/22 R, Pressemitteilung v. 26.9.2024
Ein Arbeitsunfall kann vorliegen, wenn eine Beschäftigte nach einem privaten Wochenendausflug auf dem Weg zu ihrer Wohnung verunglückt, weil sie dort Arbeitsschlüssel und -unterlagen vor Arbeitsantritt abholen wollte. Die Beschäftigte kann sich auf einem versicherten Betriebsweg befunden haben, wenn sie den Weg zur Aufnahme von Arbeitsschlüsseln und -unterlagen in ihrer Wohnung in Umsetzung einer Weisung ihres Arbeitsgebers zurückgelegt hat. Falls keine solche Weisung feststellbar ist, kann die Klägerin auf einem versicherten Weg verunfallt sein, wenn sie mit den Arbeitsschlüsseln und -unterlagen in ihrer Wohnung verwahrtes Arbeitsgerät holen wollte, das für die Aufnahme oder Verrichtung ihrer Arbeit unentbehrlich war. Die hierfür erforderlichen Feststellungen werde das Landessozialgericht nachzuholen haben.
(ma)UrlaubsrechtAnteilig verkürzter Jahresurlaubsanspruch bei unbezahlter Freistellung wegen Nichtvorlage eines NachweisesBAG, Urt. v. 19.6.2024 - 5 AZR 167/23, Leitsatz
Die Zeiten einer unbezahlten Freistellung wegen Nichtvorlage eines Nachweises i.S.d. § 20a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 IfSG a.F. sind bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen, was zu einem anteilig kürzeren Urlaubsanspruch führt.
(ma)
AllgemeinWen schützt das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht?Prof. Dr. Georg Annuß, München, RdA 2024, 193-205
In diesem Beitrag diskutiert der Autor, ob das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht einer Neuausrichtung bedarf, um den aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen gerecht zu werden. Er kritisiert die bisherige Struktur des Arbeitsrechts, die auf historischen Annahmen basiert und nicht mehr zeitgemäß ist. Der Autor argumentiert, dass eine interdisziplinäre Diskussion notwendig ist, eine Arbeitsrechtsordnung zu entwickeln, die den Anforderungen einer modernen, freiheitlich-egalitären Gesellschaft gerecht wird.
(ib)Arbeitnehmer als Gläubiger zweiter Klasse? Wiedereinstellungsanspruch und InsolvenzHannes Thoms, Kiel, RdA 2024, 227-235
Der Verfasser analysiert in diesem Beitrag die rechtliche Situation von Arbeitnehmern während einer Insolvenz des Arbeitgebers, insbesondere im Hinblick auf den Wiedereinstellungsanspruch. Er thematisiert, dass das BAG Mitte 2022 entschieden hat, dass ein Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz generell nicht besteht, da er systemwidrig sei. Der Verfasser diskutiert diese Entscheidung kritisch und untersucht, inwiefern der Wiedereinstellungsanspruch dennoch in bestimmten Fällen als Insolvenzforderung geltend gemacht werden kann.
(ib)Wen schützt das Arbeitsrecht? Der personelle Anwendungsbereich und die Schutzzwecke des ArbeitsrechtsProf. Dr. Clemens Höpfner, Köln, NZA 2024, 1081-1087
In diesem Beitrag beschäftigt sich der Autor mit den Schutzzwecken des Arbeitsrechts und seinem personellen Anwendungsbereich. Er betont, dass die personelle Reichweite des Arbeitsrechts unmittelbar mit seinem Schutzzweck verbunden ist und diese sich stets an die sich ändernden Rahmenbedingungen der Arbeitswelt anpassen muss. Das Arbeitsrecht soll Arbeitnehmer sowohl vor einem Ungleichgewicht bei Vertragsverhandlungen als auch vor einem Verlust ihrer Freiheit im bestehenden Arbeitsverhältnis bewahren. Abschließend plädiert der Autor für eine weiterführende Diskussion über das Leitbild des Arbeitnehmers und mehr Raum für individuelle Gestaltungsfreiheit im Arbeitsrecht.
(ib)Der Arbeitnehmerbegriff: Rechtspolitische Perspektiven im europäischen MehrebenensystemProf. Dr. Adam Sagan, MJur (Oxon), Bayreuth, NZA 2024, 1087-1094
Der Verfasser untersucht in diesem Beitrag den Arbeitnehmerbegriff aus rechtspolitischer Sicht im europäischen Mehrebenensystem. Er betont den Einfluss des EuGH auf die Arbeitsrechtsgestaltung der EU-Mitgliedsstaaten, insbesondere durch die Verwendung des unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriffs, der auf der Lawrie-Blum-Formel basiert. Er plädiert abschließend dafür, das deutsche Arbeitsrecht transparenter zu gestalten, indem es den Unterschied zwischen dem unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff und dem nationalen Arbeitnehmerbegriff klarer herausarbeitet.
(ib)Neue Herausforderungen beim Geltungsbereich des ArbeitsrechtsProf. Dr. Rolf Wank, Bochum, NZA 2024, 1094-1098
Der Autor diskutiert in diesem Beitrag, wie neue Arbeitsformen im Arbeitsrecht erfasst werden können und kritisiert dabei die aktuellen Defizite in der Begriffsbildung im deutschen und europäischen Recht. Er plädiert für eine Neuausrichtung des Arbeitsrechts, die sich an den Schutzzwecken orientiert und klare Definitionen für Arbeitnehmer, Selbstständige und Arbeitnehmerähnliche schafft.
(ib)Wen schützt das Arbeitsschutzrecht?RiBAG Prof. Dr. Sebastian Roloff, Leipzig, NZA 2024, 1098-1102
In diesem Beitrag erklärt der Verfasser die Notwendigkeit einer Neuausrichtung des europäischen und deutschen Arbeitsschutzes. Er betont, dass der Arbeitsschutz einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sicherstellt, ohne die Arbeitgeber dabei zu überfordern.
(ib)Wen schützt das Arbeitsrecht und wen das Sozialversicherungsrecht?Prof. Dr. Felix Welti, Kassel / Fulda, NZA 2024, 1103-1107
Der Autor erläutert in diesem Beitrag, dass das Arbeitsrecht und das Sozialversicherungsrecht eng miteinander verbunden sind, aber dennoch unterschiedliche Aufgaben haben. Er betont, dass beide Bereiche ständig an die Veränderungen in der Arbeitswelt angepasst werden müssen, um neue Arbeitsformen und gesellschaftliche Entwicklungen zu berücksichtigen. Der Autor fordert eine klare Abgrenzung, damit der Schutz für Arbeitnehmer, Selbstständige und andere Erwerbsformen verbessert werden kann.
(ib)Citizenship in the EnterpriseProf. Dr. Jens M. Schubert, Lüneburg, NZA 2024, 1107-1114
Der Autor schlägt in diesem Beitrag eine Neuausrichtung des Arbeitsrechts vor, indem er Arbeitsleistende als „Bürger“ im Unternehmen betrachtet. Er betont, dass der Arbeitnehmerbegriff erweitert und durch menschenrechtliche sowie rechtssoziologische Aspekte ergänzt werden sollte, um den aktuellen Veränderungen in der Arbeitswelt gerecht zu werden. Der Autor plädiert dafür, klare Regelungen zu schaffen, die alle Formen abhängiger Arbeit besser schützen.
(ib)Anwendungsbereich des Arbeitsrechts: Anpassungsbedarfe im deutschen Recht aus unionsrechtlicher SichtProf. Dr. Eva Kocher, Frankfurt (Oder), NZA-RR 2024, 449
Inwiefern sollte das deutsche Recht Regelungen des Unionsarbeitsrechts zum Arbeitnehmerbegriff aufnehmen? Die Verfasserin widmet sich hierbei zwei Bereichen: zum einen dem „hybriden“ Arbeitnehmerbegriff, wonach die Mitgliedstaaten die Definitionsmacht bei der Bestimmung des Arbeitnehmerbegriffs haben, dabei aber die Rechtsprechung des EuGH berücksichtigen sollen. Zum anderen fordert die Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit die Vermutung für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses im Fall von Plattformarbeit, welche auch auf andere Fallkonstellationen übertragen werden sollte.
(ck)Die Demokratisierung der Arbeit – warum eine alte Debatte wieder an Fahrt gewinntProf. Dr. Lisa Herzog, Groningen, NZA 2024, 1114-1118
Die Autorin thematisiert in diesem Beitrag die aktuelle Diskussion zur Demokratisierung der Arbeitswelt. Sie betont, dass demokratische Arbeitsverhältnisse das Vertrauen in die politische Demokratie stärken und den Umgang mit neuen Technologien und veränderten Arbeitsbedingungen erleichtern könnten.
(ib)Lücken im Diskriminierungsschutz (Teil II)Prof. Dr. Katja Nebe / Anna Schmieder, Halle-Wittenberg, ZESAR 2024, 318-328
In diesem Beitrag behandeln die Autorinnen die Verantwortlichkeit sozialstaatlicher Einrichtungen bei der Umsetzung von Gleichstellungspflichten im Arbeitsleben. Sie thematisieren die rechtlichen Defizite des deutschen Antidiskriminierungsrechts, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), und die Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung sowie der wirksamen Rechtsfortbildung. Abschließend betonen sie, dass konkrete Aktionspläne und wissenschaftliche Begleitung erforderlich sind, um gesellschaftliche Veränderungen zu erreichen.
(ib)Mobile Telearbeit in Europa und soziale SicherheitProf. Dr. Dagmar Oppermann, Göttingen, ZESAR 2024, 311-317
Die Autorin diskutiert in diesem Beitrag die Auswirkungen mobiler Telearbeit in Europa auf die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer. Sie beschreibt, wie die Pandemie den Wunsch nach „work from anywhere“ verstärkt hat und welche rechtlichen Herausforderungen sich daraus für die soziale Sicherung von Beschäftigten ergeben. Die Autorin hebt hervor, dass trotz der Vorteile dieser Flexibilität auch erhebliche rechtliche und soziale Unsicherheiten, insbesondere bei grenzüberschreitender Telearbeit, entstehen.
(ib)Grundfragen und Grundlagen Europäischer Koordination sozialer Sicherheit (Teil 1)Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichendorfer, Berlin, ZESAR 2024, 363-369
In diesem Beitrag erörtert der Autor die rechtlichen Grundlagen und Herausforderungen der europäischen Koordination sozialer Sicherheit. Er thematisiert die Geschichte, die Prinzipien und die aktuelle Problematik der Sozialrechtskoordinierung innerhalb der EU, insbesondere im Kontext von Arbeitnehmerfreizügigkeit und Sozialleistungen. Der Autor zeigt auf, dass die Komplexität der Koordination sowohl rechtliche als auch praktische Fragen aufwirft, die weiterhin einer klaren Regelung bedürfen.
(ib)Neues zum Gesamtschutz?Prof. Dr. Christiane Brors, Oldenburg, ZESAR 2024, 370-373
Die Autorin analysiert in diesem Beitrag die Entscheidung des 5. Senats des BAG, der eine Absenkung des Equal-Pay-Grundsatzes in Leiharbeitsverträgen für zulässig hält. Sie kritisiert diese Entscheidung und betont, dass eine genaue Prüfung notwendig sei, um sicherzustellen, dass der durch die Richtlinie 2008/104/EG geforderte Schutz von Leiharbeitnehmern gewährleistet bleibt.
(ib)Die assoziierte Benachteiligung aus arbeitsrechtlicher PerspektiveProf. Dr. Alexander Eufinger, Wiesbaden, DB 2024, 2362-2368
Assoziierte Benachteiligungen sind Benachteiligungen, die Arbeitnehmer wegen eines Näheverhältnisses zu Menschen mit Diskriminierungsmerkmalen nach § 1 AGG erfahren. Nach Darstellung hierzu ergangener Entscheidungen des EuGH sowie des BAG kommt der Verfasser zu dem Schluss, dass der Wortlaut des § 1 AGG offen ist und eine europarechtskonforme Auslegung des AGG den Diskriminierungsschutz auch bei diesem „Drittbezug“ gebietet.
(ck) KI-Tools im Recruiting und ihre arbeitsrechtliche ImplikationJan Grossmann/ RA Nils Grunicke/Anna-Sophie Henke, Mainz/Frankfurt a.M./Hamburg, BB 2024, 2229-2235
Beim Recruiting von Mitarbeitern als auch bei der Be- und Verarbeitung von Bewerbern können auf Künstlicher Intelligenz basierende Anwendungen zu einem schnelleren, zielorientieren Verfahren führen. Dabei müssen jedoch insbesondere datenschutz- und diskriminierungsrechtliche Aspekte beachtet werden. Empfehlenswert sei es nach den Autoren daher, Künstliche Intelligenz im Personalauswahlprozess zunächst nur unterstützend einzusetzen und dabei so transparent wie möglich zu sein.
(ck)
Das Wahlrecht von Rehabilitanden zur Schwerbehindertenvertretung trotz bestehender WerkstatträteProf. Dr. Jacob Joussen, Bochum, NZA 2024, 1236-1241
Rehabilitanden, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind, in der ein Werkstattrat existiert, sind nach Ansicht des Verfassers bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung wahlberechtigt. Die Schwerbehindertenvertretung bleibe von der Interessenvertretung durch den Werkstattrat unberührt, sodass ein Wahlrecht bestehe.
(ck) Digitalisierung der Ausbildung: Mobiles Ausbilden nun auch offiziell zulässigGeorg Pepping / Prof. Dr. Thomas Günther, LL.M., Bonn/Köln, NZA 2024, 1241-1249
Der Beitrag gibt einen Überblick über die Rechtslage zur Ermöglichung mobilen, digitalen Ausbildens zu den Zeitpunkten vor, während und nach der Corona-Pandemie und enthält Erläuterungen zu den ausdrücklichen Regelungen durch das Berufsausbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG).
(ck) Der Haftungsumfang nach § 15 I AGG im Gefüge der BGB-Dogmatik
Wiss. Mit. Konrad Meyer, Köln, NZA 2024, 1250
In dem Beitrag befasst sich der Autor schwerpunktmäßig mit der Frage des Haftungsumfangs des Anspruchs aus § 15 Abs. 1 AGG und ob der Anspruch aufgrund arbeitsrechtlicher Besonderheiten zeitlich oder anderweitig zu begrenzen ist. Zudem werden die Darlegungs- und Beweislast des Anspruchs beleuchtet. (ck)ArbeitnehmerüberlassungMassenentlassungen im EntleiherbetriebConrad Greiner, LLM., Wien, ZESAR 2024, 329-334
Der Autor untersucht in seinem Beitrag die Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei Massenentlassungen im Entleiherbetrieb und die damit verbundenen Schwellenwerte der Massenentlassungsrichtlinie. Er analysiert die aktuelle Rechtslage und zeigt, dass Leiharbeitnehmer bei der Berechnung der Schwellenwerte nur unter bestimmten Bedingungen als „in der Regel beschäftigt“ gelten. Der Autor argumentiert, dass die Rückstellung von Leiharbeitnehmern an den Verleiher keine Entlassung im Sinne der Massenentlassungsrichtlinie darstellt, was Auswirkungen auf den Schutz der Stammarbeitnehmer im Entleiherbetrieb haben kann.
(ib)ArbeitsvertragsrechtHerausforderungen der Vertragsgestaltung mithilfe Künstlicher IntelligenzProf. Dr. Thomas Wilmer, Darmstadt, EuZW 2024, 868-875
Beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Rahmen der Vertragsgestaltung treten neben Legaltech-Tools und Smart Contract-Konzepten nun auch KI-Tools einer neuen Generation. Dabei stellen sich Fragen zum geistigen Eigentum und dem Datenschutz sowie der rechtlichen Verantwortung für Fehler bei der Vertragserstellung, die der Autor in seinem Beitrag beleuchtet.
(ck)Betriebliche AltersversorgungGesamtpensionseinkommen und ausländische PensionseinkünfteDr. Felicia Kain, LL.M., Wien, ZESAR 2024, 374-379
Die Autorin erörtert in diesem Beitrag, ob bei der Berechnung des Gesamtpensionseinkommens in Österreich auch ausländische Pensionseinkünfte berücksichtigt werden müssen. Sie zeigt auf, dass weder das nationale österreichische Recht noch das Unionsrecht eine solche Einbeziehung eindeutig vorsehen. Abschließend kommt sie zu dem Ergebnis, dass sowohl die relevanten nationalen Gesetze als auch bestehende bilaterale Abkommen keine Verpflichtung zur Einbeziehung ausländischer Pensionseinkünfte begründen.
(ib)BetriebsverfassungsrechtDas Betriebsverfassungsgesetz und der Begriff der Künstlichen IntelligenzTil Rieger, LL.M., Münster, RdA 2024, 205-218
In diesem Beitrag analysiert der Autor die Einbindung des Begriffs der Künstlichen Intelligenz (KI) in das Betriebsverfassungsgesetz durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz von 2021. Er zeigt auf, dass der Gesetzgeber bewusst auf eine Legaldefinition verzichtet hat, was zu Interpretationsspielräumen führt, und erörtert die betriebsverfassungsrechtlichen Implikationen dieser neuen Regelungen. Der Autor betont, dass die Einführung des KI-Begriffs einerseits rechtliche Unsicherheit geschaffen hat, aber andererseits den Betriebsräten auch neue Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten bietet.
(ib)Gibt es eine demokratische Dividende betrieblicher Mitbestimmung?Prof. Dr. Uwe Jirjahn, Trier, NZA 2024, 1119-1124
Der Autor analysiert in diesem Beitrag, wie sich betriebliche Mitbestimmung auf das politische Interesse und die Einstellungen der Beschäftigten auswirkt. Er kommt zu dem Schluss, dass Mitbestimmung die Demokratie stärkt, indem sie sowohl das politische Engagement als auch die Zufriedenheit der Arbeitnehmer mit der Demokratie fördert und rechtsextremen Tendenzen entgegenwirkt. Abschließend argumentiert er, dass diese positiven Effekte eine gesetzliche Absicherung und politische Förderung der Mitbestimmung rechtfertigen.
(ib)Die Neuregelung der Betriebsratsvergütung durch das „Zweite Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes“RAin Dr. Iris Arnold, BB 2024, 1973-1978
In diesem Beitrag erläutert die Autorin die Neuregelungen zur Betriebsratsvergütung, die durch das „Zweite Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes“ eingeführt wurden. Diese Neuregelungen sollen mehr Rechtssicherheit schaffen, indem sie die Vergütungsgrundsätze für Betriebsratsmitglieder klarstellen und ergänzen. Die Autorin weist darauf hin, dass diese Änderungen in der Praxis, insbesondere was die Abgrenzung von unzulässigen Begünstigungen betrifft, zu neuen Unsicherheiten führen könnten.
(ib)Betriebszugehörigkeit von Matrixmanagern - Zugleich Anmerkung zu LAG Hessen vom 22.01.2024 – 16 TaBV 98/23RAin/FAin Dr. Gerlind Wisskirchen / RA Benjamin Münnich, Köln, DB 2024, 2226-2229
Die Frage nach der Betriebszugehörigkeit als Tatbestandsvoraussetzung diverser betriebsverfassungsrechtlicher Normen wird durch die modernen betriebs-, unternehmens- und landesübergreifenden Matrixstrukturen erschwert. Der Beitrag beleuchtet die aktuelle Rechtsprechung des BAG zur Betriebszugehörigkeit und deren Folgenwirkungen in anderen Regelungskontexten wie dem passiven Wahlrecht bei der Betriebsratswahl.
(ck) Keine Ansicht des BAG zur tariflichen Aufstockung der Anzahl der Betriebsratsmitglieder im Rahmen geänderter Betriebsratsstrukturen - Ergänzende Anmerkungen zu Schwipper, DB 2024 S. 2021Dr. Bertram Zwanziger, Berlin, DB 2024, 2229-2230
Nach § 3 Abs. 1 BetrVG können durch Tarifvertrag vom Gesetz abweichende Betriebsratsstrukturen festgelegt werden, weshalb die Tarifvertragsparteien oftmals die in § 9 Satz 1 BetrVG vorgesehene Betriebsratsmitgliederzahl erhöhen. Der Beitrag kritisiert die Auffassung eines Verfassers, welcher hierzu ausgeführt hatte, dass das BAG eine solche Erhöhung in einer Entscheidung für unzulässig erklärt habe. Vielmehr gebe es zu dieser Frage keine Ansicht des BAG; in der genannten Entscheidung sei zu der Möglichkeit einer solchen tarifvertraglichen Erhöhung keine Aussage getroffen worden.
(ck) Konzernbetriebsvereinbarungen – Bindungswirkung und DurchsetzungRA Prof. Dr. Christian Arnold, LL.M. / RA Dr. Michael Roll, Stuttgart, NZA 2024, 1171-1180
In großen Konzernen spielen Konzernvereinbarungen regelmäßig eine wichtige Rolle im Hinblick auf die einheitliche Gestaltung von Arbeitsbedingungen. In ihrem Beitrag gehen die Autoren umfassend der Bindungswirkung und Durchsetzung von Konzernbetriebsvereinbarungen nach und untersuchen damit zusammenhängende Fragen, etwa wer auf der Arbeitgeberseite Vertragspartner ist, wen welche Pflichten aus der Konzernbetriebsvereinbarung treffen oder ob eine Inanspruchnahme des konzernangehörigen Unternehmens durch den Konzernbetriebsrat oder örtlichen Betriebsrat möglich ist.
(ck)Mitbestimmung bei IT-Systemen durch Betriebs-, Gesamtbetriebs- sowie KonzernbetriebsratRA Dr. Erwin Salamon, Hamburg, NZA 2024, 1180-1184
In seinem Beitrag befasst sich der Autor mit der Zuständigkeitsverteilung zwischen Betriebs-, Gesamtbetriebs- und Konzernbetriebsrats im Rahmen der betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bei IT-Systemen. Er kommt insofern unter anderem zu dem Ergebnis, dass sich die Zuständigkeit des Gesamt- oder Konzernbetriebsrats danach richtet, ob aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen ein zwingendes Erfordernis einer übergeordneten Regelung besteht. Dies sei insbesondere bei betriebs- oder unternehmensübergreifenden Datentransfers oder einer solchen Datenverarbeitung der Fall. Nach der Rechtsprechung des BAG genüge zudem die bloße Zugriffsberechtigung zum Zwecke der Systemadministration aus einem anderen Betrieb oder Unternehmen heraus, was der Autor jedoch kritisch sieht.
(ck) Die Kosten des Betriebsrats – wann sind sie erforderlich und verhältnismäßig?RA/FA Sander Runkel, Frankfurt a.M., BB 2024, 2170-2172
Auf der Rechtsgrundlage des § 40 BetrVG kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Erstattung seiner Kosten verlangen. Unter diese Kosten fallen insbesondere Geschäftsführerkosten, Aufwendungskosten, Reisekosten oder Schulungskosten. Arbeitgeber und Betriebsrat haben jedoch stets zu prüfen, ob diese in dem konkreten Fall erforderlich und ob Umfang und Höhe der Kosten verhältnismäßig sind. In seinem Beitrag gibt der Autor einen Überblick über ausgewählte aktuelle Rechtsprechung zu den Kosten des Betriebsrats.
(ck) ComplianceDie ausgelagerte Meldestelle – arbeits- und vertragsrechtliche AspekteRA Dr. Hans-Josef Lütke / Univ. Prof. Dr. Ludwig Gramlich, Chemnitz, DB 2024, 2162-2166
Die Autoren diskutieren in diesem Beitrag die arbeits- und vertragsrechtlichen Aspekte ausgelagerter Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Sie betonen, dass § 14 I HinSchG es ermöglicht, Dritte mit den Aufgaben interner Meldestellen zu betrauen, wobei externe Rechtsanwälte die bevorzugten Dritten sind. Dabei wird das Spannungsverhältnis zwischen den beruflichen Pflichten der Anwälte und den gesetzlichen Vorgaben des HinSchG erörtert. Abschließend stellen die Autoren heraus, dass jede Auslagerung auch datenschutzrechtliche Fragestellungen aufwirft.
(ib)Compliance: Minimierung der Risiken bei der Beschäftigung von AusländernRAin/FAin Saskia Mac Laughlin, LL.M. / RA Maximilian Plote, Frankfurt am Main/Köln, DB 2024, 2293-2296
Bei der Beschäftigung von Ausländern muss der Arbeitgeber die aufenthalts-, datenschutz- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen beachten. Die Verfasser empfehlen daher, die Mitarbeiter aus den Bereichen Human Resources und Recruiting entsprechend zu schulen, damit eine rechtssichere Einstellung und Beschäftigung möglich sind.
(ck)DatenschutzBB-Rechtsprechungsreport zum Beschäftigtendatenschutz 2023/2024 – Teil IRA/FA Dr. Dominik Sorber / RAin Christina Knoepffler, München
Der Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen im Beschäftigtendatenschutz der Jahre 2023/2024. Gegenstand des ersten Teils ist der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber nach Art. 15 DSGVO. Hierzu erläutern die Verfasser die einschlägige Rechtsprechung des EuGH und arbeitsgerichtliche Entscheidungen sowie daran anknüpfend Konsequenzen und Prüfungsmaßstab für den Rechtsmissbrauch beim Auskunftsanspruch.
(ck) BB-Rechtsprechungsreport zum Beschäftigtendatenschutz 2023/2024 – Teil IIRA/FA Dominik Sorber / RAin Christina Knoepffler, München/Passau, BB 2024, 2164-2169
Im zweiten Teil ihrer Reihe stellen die Verfasser Entscheidungen mit Auswirkungen auf das Kollektivarbeitsrecht im Beschäftigtendatenschutz dar. Zu beachten sei in diesem Bereich der Anwendungsvorrang der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sodass insbesondere das Betriebsverfassungsgesetz europarechtskonform anzuwenden sei.
(ck) KI und KI-Verordnung aus datenschutzrechtlicher SichtProf. Dr. Alexander Golland, Aachen, EuZW 2024, 846-854
Beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz bestehen zahlreiche datenschutzrechtliche Probleme: Neben der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit sind auch Grundsatzfragen wie die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit und deren Folgen ungeklärt. In seinem Beitrag geht der Autor auf die Beteiligten beim KI-Einsatz, den Anwendungsbereich und die Adressaten, die spezifischen Herausforderungen beim Einsatz von KI sowie auf datenschutzrechtliche Aspekte der KI-Verordnung ein.
(ck) ProzessualesDer Beschäftigungsantrag im arbeitsgerichtlichen VerfahrenRiBAG Dr. Anno Hamacher/VizepräsidLAG Dr. Christoph Ulrich, Bonn/Düsseldorf, NZA 2024, 1161
Die Autoren befassen sich mit dem (Weiter-)Beschäftigungsantrag, der in der gerichtlichen Praxis eine große Rolle spielt und bei den meisten Bestandsschutzklagen im Wege der Klagehäufung als (Hilfs-)Antrag gestellt wird. Schwierigkeiten ergeben sich laut den Autoren häufig im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz und hinsichtlich der genauen Formulierung des Antrags. Ungeklärt seien auch rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Klagehäufung mit anderen Klagen, z.B. bei Versetzungen. Der Antrag biete insbesondere bei der Zwangsvollstreckung die Möglichkeit, unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
(lh)Digitalisierung der Justiz schreitet voran – jetzt im elektronischen Rechtsverkehr auch Schriftsatzkündigung zugelassenVorsRiBAG a.D. Prof. Franz Josef Düwell, NZA 2024, 1169-1171
Das neue Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten vom 15.7.2024 und das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz vom 12.7.2024 enthalten Vorschriften, die das ArbGG geändert haben und für die arbeitsrechtliche Praxis von großer Bedeutung sind. Der Autor gibt einen kurzen Überblick über den Verlauf der Gesetzgebung und geht anschließend auf die Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs gem. § 46c I ArbGG, eingescannte Anträge und Erklärungen gem. § 46c III ArbGG und die Formifiktion für Willenserklärungen gem. § 46h ArbGG ein.
(lh)Neu geregelt: Videoverhandlungen bei den Gerichten für ArbeitssachenVorsRiBAG a.D. Prof. Franz Josef Düwell, BB 2024, 2106-2108
Das „Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten“, welches am 19.7.2024 in Kraft getreten ist, fügt § 50a ArbGG zur Regelung der Videoverhandlung in das ArbGG ein. Nachdem der Autor zunächst den Gang der Gesetzgebung nachzeichnet und die wesentlichen Abweichungen vom Zivilprozess darstellt, widmet er sich Aspekten der Videoverhandlung nach § 50a ArbGG, beispielsweise dem Geltungsbereich, dem Begriff und der Aufzeichnung der Videoverhandlung oder den Verfahrensbeteiligten.
(ck) Videokonferenzen im arbeitsgerichtlichen VerfahrenRA Prof. Dr. Daniel Benkert, Frankfurt a.M., NJW-Spezial 2024, 562-563
Für die Arbeitsgerichte wurde mit dem „Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenz in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten“ vom 19.7.2024 in § 50a ArbGG eine eigenständige Regelung geschaffen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die in § 50a ArbGG geregelte Videoverhandlung, sowie die in § 58 Absatz 4 und 5 ArbGG nun ebenfalls eigenständige Regelung zur Videobeweisaufnahme. Zudem kann nach § 193 I GVG unter bestimmten Bedingungen die Videokonferenztechnik auch zur Beratung und Abstimmung innerhalb der Kammer genutzt werden.
(ck) SozialrechtGrenzüberschreitende Übertragung von PensionsverbindlichkeitenRA Dr. Thomas Frank, München, BB 2024, 2100-2105
Durch die Umsetzung der EU-Umwandlungsrichtlinie ist auch die grenzüberschreitende Übertragung von Pensionsverbindlichkeiten im Wege gesellschaftlicher Umstrukturierungen möglich geworden. Der Beitrag zeigt auf, in welchen Szenarien international tätige Konzerne grenzüberschreitende Umwandlungen zur Übertragung von Pensionsverbindlichkeiten in Betracht ziehen können.
(ck)Münchener Modell – Arbeit und Rente auch heimlich durchführbar? Neujustierung des § 41 S. 2 SGB VIVorsRiLSG iR Stephan Rittweger / PräsSG Dr. Christian Zieglmeier, München/Landshut, NZA 2024, 1233-1236
Die durch Streichung der § 34 Abs. 3 bis 3g SGB IV geschaffene Möglichkeit, vorgezogene Altersrenten bis zum Regelalter zu beziehen und gleichwohl weiterzuarbeiten wird inzwischen als „Münchener Modell“ bezeichnet. Die Autoren gehen der Frage nach, ob der Beschäftigte dieses Modell auch ohne Mitteilung an den Arbeitgeber durchführen kann.
(ck) Tarifrecht / TarifvertragsrechtDie Mächtigkeitsrechtsprechung auf dem Prüfstand des KonventionsrechtsDr. Kyra Klocke, Frankfurt aM, RdA 2024, 218-227
Die Autorin behandelt in diesem Beitrag die sogenannte Mächtigkeitsrechtsprechung des BAG und deren Vereinbarkeit mit dem Konventionsrecht. Sie zeigt auf, dass das Erfordernis der sozialen Mächtigkeit, also der Durchsetzungskraft von Gewerkschaften, eine zentrale Rolle in der deutschen Tarifautonomie spielt und gleichzeitig die Rechte kleinerer Gewerkschaften einschränken kann. Die Autorin diskutiert die möglichen Konsequenzen dieser Rechtsprechung und die anstehenden Prüfungen durch den EGMR.
(ib)
Vereinbarung über Arbeit auf Abruf: Festlegung einer bestimmten Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit und FiktionProf. Dr. Winfried Boecken, LL.M., Konstanz, RdA 2024, 235-241
BAG, Urteil vom 18.10.2023 – 5 AZR 22/23
(ib)Tarifwidrige Betriebsvereinbarung im tarifpluralen Betrieb – Gewerkschaftlicher Antrag ihre Durchführung zu unterlassenUniversitätsprof. a.D. Dr. Peter Kreutz, Kiel, RdA 2024, 241-245
BAG, Urteil vom 25.1.2023 – 4 ABR 4/22
(ib)Pflicht zur Kenntnisnahme einer Weisung außerhalb der ArbeitszeitMats Quinten Hinrichsen, Münster, RdA 2024, 246-252
BAG, Urteil vom 23.8.2023 – 5 AZR 349/22
(ib)Betriebsratsvorsitzender als DatenschutzbeauftragterDr. Jan-Peter Möhle, Bielefeld, RdA 2024, 252-256
BAG, Urteil vom 6.6.2023 – 9 AZR 383/19
(ib)Tarifeinheit, Tarifmischung und Vertrauensschutz nach Art. 9 III GGWiss. Mit. Konrad Meyer, Köln, NZA 2024, 1124-1128
LAG Sachsen, Urteil vom 2.11.2023 – 4 Sa 95/22
(ib)BAG bestätigt: Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zwischen Entleiher und Zeitarbeitnehmer bei einem Verstoß gegen die Offenlegungs- und KonkretisierungspflichtRA/FA Dr. Alexander Bissels, BB 2024, 1983-1984
BAG, Urteil vom 5.3.2024 – 9 AZR 204/23
(ib)Ein Verstoß des Arbeitgebers gegen die Übermittlungspflicht nach § 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG führt nicht zur Unwirksamkeit einer KündigungRAin /FA Claudia Posluschny / RAin / FAin Michaela Bachmeier, München, DB 2024, 2167
BAG, Urteil vom 23.5.2024 – 6 AZR 155/21
(ib)Anfechtung einer Betriebsratswahl – kein einheitlicher Betrieb mehrerer Niederlassungen und widersprüchliches Verhalten des WahlvorstandsRA / FA Dirk H. Laskawy / RAin / FAin Peggy Lomb, Leipzig / Frankfurt aM., DB 2024, 2168
LAG Nürnberg, Beschluss vom 17.7.2023 – 1 TaBV 1/23
(ib)Hinreichende Verbindung von Erziehungszeiten / Versicherungszeiten im für die Rente leistungspflichtigen MitgliedsstaatProf. Dr. Daniel Klocke, Mainz, ZESAR 2024, 346-348
EuGH, Urteil vom 22.2.2024, Rs. C-283/21
(ib)Prioritätsregeln bei Zusammentreffen von Ansprüchen / Nachrangig zuständiger Mitgliedstaat / Antrag auf FamilienleistungenJessica Wenzky, Fulda, ZESAR 2024, 355-360
EuGH, Urteil vom 25.4.2024, Rs. C-36/23
(ib)Wesentliche Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der Leiharbeitnehmer/Entschädigung wegen ArbeitsunfallsRA Dr. Alberto Povedano Peramato / Fiona Bender, Köln, ZESAR 2024, 391-394
EUGH, Urteil vom 22.2.2024, Rs. C-649/22
(ib)Befristete Arbeitsverträge / Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf / Ehrenamtliche Richter und Staatsanwälte und Berufsrichter und -staatsanwälteAlexandra Ritter / Miriam Hörnchen, Bonn, ZESAR 2024, 401-405
EuGH, Urteil vom 27.6.2024, Rs. C-41/23
(ib)Arbeitnehmerbeteiligung bei Gründung einer arbeitnehmerlosen SERA Constantin Liesner, Hamburg/Ref. jur Michael Pauly, Düsseldorf, NZA-RR 2024, 448
EuGH, Urteil vom 16.5.2024 – C-706/22
(lh)Besserstellung von Leiharbeitnehmern gegenüber StammarbeitnehmernProf. Dr. Alexander Eufinger, Wiesbaden, NZA-RR 2024, 442
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 9.1.2024 – 5 Sa 37/23
(lh)Keine Weiterbeschäftigung für WahlinitiatorenRA/FA Tobias Grambow, DB 2024, 2433
LAG Köln, Urteil vom 19.1.2024 – 7 GLa 2/24
(lh)Zuordnung von Arbeitnehmern zu einem übergehenden Betriebsteil und Verwirkung des WiderspruchsrechtsRA/FA Dirk H. Laskawy/Rain/FAin Peggy Lomb, Bielefeld, DB 2024, 2432
BAG, Urteil vom 21.3.2024 – 2 AZR 95/23
(lh)Entgeltfortzahlung bei symptomloser SARS-CoV-2-InfektionRA Dr. Dominik Meinecke, Hamburg, DB 2024, 2231
BAG, Urteil vom 20.3.2024 – 5 AZR 234/23
(ck)Unzulässige Verwertung von Daten, welche verdeckt mittels eines Zutrittkontrollsystems gewonnen wurdenRA/FA Friedrich Merath, LL.M., Neu-Ulm, DB 2024, 2232
LAG Sachsen, Urteil vom 6.7.2023 – 4 Sa 73/23
(ck)Sozialversicherungspflicht von Piloten ohne eigenes FlugzeugRA/FA Dr. Benedikt Groh, München, NZA-RR 2024, 504
BSG, Urteil vom 23.4.2024 – B 12 BA 9 /22 R
(ck) Schadensersatz aufgrund verspätet erfolgter ZielvorgabeProf. Dr. Alexander Eufinger, Wiesbaden, NZA-RR 2024, 505
LAG Köln, Urteil vom 6.2.2024 – 4 Sa 390/23 (nicht rechtskräftig)
(ck) Schadenseintritt bei Kontrollverlust über Daten nur bei begründetem Missbrauchsverdacht Wiss. Mit. Stephan Sura, Köln, NZA-RR 2024, 506
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 5.3.2024 – 15 Sa 45/23
(ck)Geldentschädigung nach DS-GVO bei nicht erfolgter Auskunft RA Dr. Anton Barrein, Hannover, NZA-RR 2024, 507
LAG Düsseldorf, Urteil vom 7.3.2024 – 11 Sa 808/23
(ck)„Genervte Stimmung“ ist kein nach DS-GVO ersatzfähiger SchadenRA/FA Prof. Dr. Michael Fuhlrott, Hamburg, NZA-RR 2024, 508
ArbG Hannover, Urteil vom 30.5.2024 – 2 Ca 325/23
(ck)Kostenerstattung für Blockseminar mit nur teilweiser Relevanz für die Betriebsratsarbeit RA Dr. Johann Ante, Dortmund, NZA-RR 2024, 509
LAG Thüringen, Beschluss vom 11.6.2024 – 5 TaBV 24/22
(ck)Pauschalierter Abzug der Kirchensteuer RAin Dr. Brigitte Glatzel, Mainz, NZA-RR 2024, 510
LAG Düsseldorf, Urteil vom 13.3.2024 – 12 Sa 738/23
(ck)Beweisverwertungsverbote aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben RA/FA Prof. Dr. Michael Fuhlrott, Hamburg, NZA-RR 2024, 511
LAG Niedersachsen, Beschluss vom 8.5.2024 – 8 Sa 688/23
(ck)Pflicht zur Durchführung einer Notversorgung zum Schülertransport während eines Streiks Wiss. Mit. Stephan Sura, Köln, NZA-RR 2024, 512
LAG Sachsen, Urteil vom 10.6.2024 – 4 GLa 10/24
(ck) Offenlegungs- und Konkretisierungspflicht setzt formwirksamen Überlassungsvertrag RA Dr. Yannick Bähr, Düsseldorf, DB 2024, 2297
BAG, Urteil vom 5.3.2024 – 9 AZR 204/23
(ck)Keine Inflationsausgleichsprämie in Passivphase der AltersteilzeitTariflicher Ausschluss von Einmalzahlung zulässig
RA Prof. Dr. Ulrich Tödtmann / RA Julius Quicker, LL.M., Mannheim, DB 2024, 2298
LAG Düsseldorf, Urteil vom 5.3.2024 – 14 Sa 1148/23
(ck) Beurteilungsspielraum des Betriebsrats bei Bevorzugung von Präsenz- gegenüber Online-SchulungenWiss. Mit. Stephan Sura, Köln, DB 2024, 2369
BAG, Beschluss vom 7.2.2024 – 7 ABR 8/23
(ck) Ausschluss des Erwerbs von Urlaubsansprüchen während der Freistellungsphase eines SabbaticalsRAin Dr. Lena Pingen, LL.M., Köln, DB 2024, 2370
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.2.2024 – 1 Sa 1108/23
(ck)