November 2024

Inhalt

 

A. Gesetzgebung

B. Rechtsprechung

Allgemein

Notwendige Vereidigung von ehrenamtlichen Richtern bei Gerichtswechsel

Arbeitnehmerüberlassung

Unanwendbarkeit des Konzernprivilegs im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung

Betriebliche Altersversorgung

Verschlechterung betrieblicher Altersversorgung im Konzern

Anforderungen an die Wirksamkeit einer Aussetzung von Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung aus Anlass der Coronapandemie

Betriebsverfassungsrecht

Unterrichtungspflicht nach § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG setzt Mitteilung der vorgesehenen Entgeltstufe voraus

Headset-System als technische Einrichtung i.S.d. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Kein Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats nach § 99 BetrVG bei Erhöhung des Arbeitsentgelts eines freigestellten Betriebsratsmitglieds

Europarecht

Unionsrecht steht Anrechnung einer mehrtätigen Dienstreise auf das Arbeitszeitkonto nicht entgegen

Gleichbehandlung

Keine Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten bei Befristung eines Arbeitsvertrages

Kirchliches Arbeitsrecht

Arbeitszeit im Rahmen der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung (KAVO)

Kündigung/Kündigungsschutz

Ordentliche Kündigung eines Straßenbahnfahrers wegen Bedrohung von Kollegen wegen gewerkschaftlichen Engagements wirksam

Mutterschutz und Erziehungsurlaub

§ 24 S. 2 MuSchG gilt auch bei mehreren unmittelbar aufeinanderfolgenden mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverboten

Prozessuales

§ 46c Abs. 4 S. 1 Nr. 3 ArbGG setzt Übermittlung durch einen zugangsberechtigten Beschäftigten des Postfachinhabers voraus

Keine Berücksichtigung eines bedingten Weiterbeschäftigungsantrags ohne besondere Regelung im Vergleich

Reichweite der Bindungswirkung des § 108 Abs. 1 SGB VII

Sozialrecht

Einzelfallabhängige Beurteilung der Versicherungspflicht von Lehrern und Dozenten

Tarifrecht/Tarifvertragsrecht

Unwirksamkeit des Ausschlusses von AN in der Passivphase ihrer Altersteilzeit vom Bezug einer tarifvertraglichen Inflationsausgleichsprämie

C. Literatur

Allgemein

Rechtsprechungsübersicht zum Individualarbeitsrecht - Unter Berücksichtigung besonders praxisrelevanter Entscheidungen im Zeitraum April bis September 2024

Die Beschlüsse der arbeits- und sozialrechtlichen Abteilung des 74. Deutschen Juristentags: Der Versuch einer Einordnung

Nachtarbeitszuschläge vor dem Zehnten Senat des Bundesarbeitsgerichts

Kopftuchverbot für ehrenamtliche Richterrinnen in der Arbeitsgerichtsbarkeit?

Arbeit, Diskriminierung und Rassismus: Berufsprestige und Netto-Haushaltseinkommen sind ungleich verteilt

Hinweisgeberschutz in Japan – mit kurzen Schlaglichtern auf das deutsche Recht

Neue Entwicklungen bei der AGB-Kontrolle: Die Wiedergeburt der personalen Teilunwirksamkeit bei Klauseln zu Ausschlussfristen

Dokumentationspflichten im Öffentlichen Dienst im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren

Betriebsübergang

Rechtsprechungsänderung zu Unterrichtungsschreiben und zum Widerspruchsrecht

Zeitenwende bei der Unterrichtung über einen Betriebsübergang?

Betriebsverfassungsrecht

Die Zusammensetzung und Kosten der Einigungsstelle – Fragen aus der Beratungspraxis

Aktuelle Rechtsprechung zur Vergütung von Betriebsratsmitgliedern

Auswertung der Betriebsratswahlen 2022 und Ausblick 2026

Betriebsratswahl ohne Wahlmöglichkeit?

Datenschutz

Beschäftigtendatenschutz auf der Zielgeraden?

Der Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DS-GVO bei einem Verstoß gegen das Auskunftsrecht aus Art. 15 DS-GVO

Europarecht

Sieben Jahrzehnte europäische Einigung und Bundesarbeitsgericht

Entgeltgleichheit zwischen Primärrecht, Richtlinie und deutschem Recht

Europarechtliches Symposion 2024: Europäisches Arbeitsrecht als Teil einer Wirtschafts-, Währungs- und Werteunion – zwischen Harmonisierung und Subsidiarität

Die Ausgestaltung des Arbeitsrechts durch das Unionsrecht und den Europäischen Gerichtshof

Luxemburg hat das Wort: Der Kirchenaustritt als Kündigungsgrund vor dem EuGH

Aktuelle Rechtsprechungsentwicklung im Europäischen Arbeitsrecht 2023/2024 (Teil I)

Kündigung/Kündigungsschutz

Betriebliches Eingliederungsmanagement im Kündigungsschutzprozess - Der Umfang der Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers auf dem Prüfstand

Prozessuales

Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Zivilprozess - Der neue § 273a ZPO

Die Auswirkungen der KI-Verordnung auf das arbeitsgerichtliche Verfahren

Sozialrecht

Sozialisierung selbständiger Arbeit: „Kassenarztrecht“ als Intervention des Weimarer Wohlfahrtsstaates

Familiengerechte Arbeitsorganisation – lückenhafter Rechtsrahmen und Herausforderungen fairer (kollektiver) Verteilung

Grundfragen und Grundlagen Europäischer Koordination sozialer Sicherheit (Teil II)

Tarifrecht/Tarifvertragsrecht

Tarifsozialplan – der Arbeitgeber zwischen betrieblicher Mitbestimmung und Tarifautonomie – Teil I

Tarifsozialplan – der Arbeitgeber zwischen betrieblicher Mitbestimmung und Tarifautonomie – Teil II

D. Entscheidungsbesprechungen


 
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A. Gesetzgebung

Digitales Meldeportal bei der Entsendung von ArbeitnehmernPressemitteilung der Europäischen Kommission vom 13.11.2024
Die Kommission will ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einrichten, welche Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden. Damit soll der Verwaltungs- und Zeitaufwand für die Entsendung von Beschäftigten deutlich reduziert werden.

Weitere Informationen sind auf der Seite der Europäischen Kommission abrufbar.
(ck)

Verbesserung des Schutzes der Beschäftigten bei Arbeiten mit GefahrstoffenMeldung des BMAS vom 13.11.2024
Das Bundeskabinett hat die Änderung der Gefahrstoffverordnung verabschiedet. Durch genau festgelegte Schutzmaßnahmen soll eine Grundlage für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz geschaffen werden. Die Änderung setzt die Ergebnisse des Nationalen Asbestdialogs (2016-2019) vollumfänglich um.

Weitere Informationen sind auf der Seite des BMAS abrufbar.
(ck)

Beratungsgegenstände des Bundestages

196. Sitzung, 06.11.2024: Keine relevanten Beratungsgegenstände.

197. Sitzung, 07.11.2024

  • Beratung und Absetzung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Wirtschaftsausschusses (9. Ausschuss) zu dem Antrag einzelner Abgeordneter sowie der Fraktion der AfD „Bürokratieentlastung jetzt – Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe stärken, Kleinunternehmern helfen“ (BT-Drs. 20/6073, 20/13437)
  • Beratung und Absetzung des Antrags der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP „Für ein starkes Handwerk in Deutschland – Talente fördern und bessere Rahmenbedingungen schaffen“ (BT-Drs. 20/13438)

198. Sitzung, 08.11.2024: Keine relevanten Beratungsgegenstände.

199. Sitzung, 13.11.2024: Keine relevanten Beratungsgegenstände.

200. Sitzung, 14.11.2024: Keine relevanten Beratungsgegenstände.

201. Sitzung, 15.11.2024: Keine relevanten Beratungsgegenstände

(ck)

Beratungsgegenstände des Bundesrates

1049. Sitzung, 22.11.2024

  • Keine Einwendungen hinsichtlich des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1981 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie zu dem Protokoll von 2002 zum Übereinkommen über den Arbeitsschutz, 1981 (BR-Drs. 499/24)
  • Zustimmung zur fünfzehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (BR-Drs. 481/24)
  • Zuweisung eines Entwurfs eines Gesetzes zur frühzeitigen Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt an einen Ausschuss (BR-Drs. 536/24)
  • Stellungnahme zum Entwurf eines Zweites Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz) (BR-Drs. 488/24)
  • Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (BR-Drs. 548/24)

(ck)

Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt

  • Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen und weiterer Verordnungen im Bereich der Heilberufe (BGBl. 2024 I Nr. 360 vom 25.11.2024)
  • Verordnung über das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung individueller beruflicher Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung (Berufsbildungsfeststellungsverfahrensverordnung – BBFVerfV) (BGBl. 2024 I Nr. 346 vom 07.11.2024)
  • Fünfte Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (BGBl. 2024 I Nr. 345 vom 07.11.2024)

(ck)

Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Union (Teil L)

  • Richtlinie (EU) 2024/2831 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit (Text von Bedeutung für den EWR)
  • Beschluss Nr. 1/2024 des Gemischten Ausschusses für die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen vom 10. Oktober 2024 zur Festlegung eines Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen für Architekten [2024/2873]
  • Durchführungsverordnung (EU) 2024/2887 der Kommission vom 15. November 2024 zur Festlegung der technischen Angaben des Datensatzes für das Ad-hoc-Thema für 2026 Beschäftigung auf digitalen Plattformen im Bereich Arbeitskräfte gemäß der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates

(ck)


  • B. Rechtsprechung 

Allgemein Notwendige Vereidigung von ehrenamtlichen Richtern bei GerichtswechselBAG, Beschluss v. 24.10.2024 - 2 AZN 608/24, Leitsatz
Wechselt ein ehrenamtlicher Richter vom ArbG an das LAG, muss er nach seinem Amtsantritt erneut vereidigt werden. Das gilt auch dann, wenn sich die Bestellung beim LAG unmittelbar an diejenige beim ArbG anschließt.

(ma)

ArbeitnehmerüberlassungUnanwendbarkeit des Konzernprivilegs im Rahmen einer ArbeitnehmerüberlassungBAG, Urt. v. 12.11.2024 - 9 AZR 13/24, Pressemitteilung v. 12.11.2024
Überlässt ein Unternehmen, das einem Konzern angehört, einen AN seit Beginn des Arbeitsverhältnisses über mehrere Jahre einem anderen Konzernunternehmen, sei nach Auffassung des BAG regelmäßig davon auszugehen, dass die Beschäftigung des AN zum Zweck der Überlassung erfolgt ist. In diesem Fall könne sich das entleihende Unternehmen nicht auf das Konzernprivileg im AÜG berufen. Entgegen der Annahme des LAG sei das Konzernprivileg nicht nur dann unanwendbar, wenn Einstellung „und“ Beschäftigung zum Zweck der Überlassung erfolgen. Die Konjunktion „und“ in § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG sei als Aufzählung der bezeichneten Sachverhalte zu verstehen. Nach dem Willen des Gesetzgebers komme das Konzernprivileg auch dann nicht zur Anwendung, wenn der AN zum Zweck der Überlassung eingestellt „oder“ beschäftigt wird. Dies sei regelmäßig der Fall, wenn der AN seit Beschäftigungsbeginn über mehrere Jahre hinweg durchgehend als Leiharbeitnehmer eingesetzt werde. Eine solche Praxis indiziere einen entsprechenden Beschäftigungszweck.
(ma)

Betriebliche Altersversorgung Verschlechterung betrieblicher Altersversorgung im Konzern BAG, Urt. v. 2.7.2024 - 3 AZR 247/23, Leitsatz
Wenn der Konzernarbeitgeber die schon bislang konzernweit geregelte betriebliche Altersversorgung für den gesamten Konzern durch eine neue Konzernbetriebsvereinbarung ablösen möchte, bestimmt sich das Vorliegen sachlich-proportionaler Gründe für eine verschlechternde Regelung der noch nicht erdienten dienstzeitabhängigen Zuwächse (dritte Stufe des Prüfungsschemas des Senats) nach den tatsächlichen Umständen und wirtschaftlichen Verhältnissen im Konzern.
(ma) Anforderungen an die Wirksamkeit einer Aussetzung von Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung aus Anlass der Coronapandemie BAG, Urt. v. 26.11.2024 - 3 AZR 40/24, Pressemitteilung v. 26.11.2024
Die Aussetzung von Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung aufgrund eines Tarifvertrags zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise und zur Absicherung des Kabinenpersonals muss zu ihrer Wirksamkeit den vom BAG entwickelten Maßstäben zum Vertrauensschutz und zur Verhältnismäßigkeit bei verschlechternden Tarifregelungen genügen. Die Tarifvertragsparteien sind danach zwar nicht verpflichtet, die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen. Wenn die tarifliche Regelung aber zu einer Beschränkung oder zu einem Eingriff in Versorgungsrechte führt, bedürfen die Tarifvertragsparteien legitimierender Gründe. Deren Gewicht hängt von den Nachteilen ab, die den Versorgungsberechtigten durch die Änderung der Versorgungsregelungen entstehen.
(ma)

Betriebsverfassungsrecht Unterrichtungspflicht nach § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG setzt Mitteilung der vorgesehenen Entgeltstufe voraus BAG, Beschluss v. 16.7.2024 - 1 ABR 25/23, Leitsatz
Sieht ein betriebliches Entgeltschema Entgeltgruppen und -stufen vor, hat der AG dem Betriebsrat im Rahmen eines Zustimmungsersuchens zur Eingruppierung regelmäßig von sich aus auch die vorgesehene Entgeltstufe mitzuteilen. Andernfalls ist der Betriebsrat nicht nach § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG ordnungsgemäß unterrichtet mit der Folge, dass die Frist für die Zustimmungsverweigerung nicht anläuft.
(ma) Headset-System als technische Einrichtung i.S.d. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG BAG, Beschluss v. 16.7.2024 - 1 ABR 25/23, Leitsatz
Ein Headset-System, das es den Vorgesetzten ermöglicht, die Kommunikation unter AN mitzuhören, ist eine technische Einrichtung, die zur Überwachung der AN i.S.d. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bestimmt ist. Seine Einführung und Nutzung unterliegt auch dann der betrieblichen Mitbestimmung, wenn die Gespräche nicht aufgezeichnet oder gespeichert werden.
(ma) Kein Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats nach § 99 BetrVG bei Erhöhung des Arbeitsentgelts eines freigestellten Betriebsratsmitglieds BAG, Beschluss v. 26.11.2024 - 1 ABR 12/23, Pressemitteilung v. 26.11.2024 Leitsatz
Die Erhöhung des Arbeitsentgelts eines von seiner beruflichen Tätigkeit freigestellten Betriebsratsmitglieds nach § 37 Abs. 4 oder § 78 S. 2 BetrVG unterliegt nicht der Mitbeurteilung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG. Die Norm sieht eine Beteiligung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen vor. Diese bestehen in der Zuordnung der zu verrichtenden Tätigkeit eines AN zu einer bestimmten Gruppe der maßgebenden Vergütungsordnung. Bei der Erhöhung des Arbeitsentgelts eines freigestellten Betriebsratsmitglieds nach § 37 Abs. 4 oder § 78 S. 2 BetrVG erfolgt demgegenüber keine solche Einordnung, sondern eine Anpassung der Vergütung des Betriebsratsmitglieds nach Maßgabe der in diesen Normen geregelten gesetzlichen Vorgaben.
(ma)

Europarecht Unionsrecht steht Anrechnung einer mehrtätigen Dienstreise auf das Arbeitszeitkonto nicht entgegen BVerwG, Urt. v. 5.9.2024 - 2 C 19.23, Leitsatz
Das unionsrechtliche Arbeitszeitrecht, das lediglich die Kategorien Arbeits- und Ruhezeit kennt, hindert den nationalen Normengeber nicht, eine Zeit während einer mehrtägigen Dienstreise, die unionsrechtlich lediglich Ruhezeit ist, wegen der damit für den Beamten verbundenen Einschränkungen (ganz oder teilweise) auf das Arbeitszeitkonto anzurechnen.
(ma)

Gleichbehandlung Keine Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten bei Befristung eines Arbeitsvertrages BAG, Urt. v. 12.6.2024 - 7 AZR 203/23, Leitsatz
Die Befristung eines Arbeitsvertrags ist keine der Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten unterliegende Maßnahme nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen.
(ma)

Kirchliches Arbeitsrecht Arbeitszeit im Rahmen der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung (KAVO) BAG, Urt. v. 1.8.2024 - 6 AZR 183/23, Leitsatz
§ 41 Nr. 3 S. 2 KAVO EKD-Ost verweist u.a. hinsichtlich der Arbeitszeit auf das jeweilige, für vergleichbare staatliche beamtete Lehrkräfte geltende Landesrecht.
(ma)

Kündigung/Kündigungsschutz Ordentliche Kündigung eines Straßenbahnfahrers wegen Bedrohung von Kollegen wegen gewerkschaftlichen Engagements wirksam ArbG Berlin, Urt. v. 7.10.2024 - 59 Ca 8733/24 und 95 Ca 11420/24, Pressemitteilung v. 31.10.2024
Das ArbG Berlin hat die ordentliche Kündigung eines Straßenbahnfahrers, der in einer privaten Facebook-Gruppe einen von ihm verfassten Beitrag mit einer Fotomontage versehen hatte, für wirksam angesehen. Auf der Fotomontage ist ein auf dem Boden kniender Mann abgebildet, auf dessen Kopf der Lauf einer Pistole gerichtet ist. Neben ihm befindet sich der Schriftzug von ver.di. Die Fotomontage trägt den Titel „VER.DI HÖRT DEN WARNSCHUSS NICHT!“ Sie weist auch das Logo der AG aus.

Das ArbG hat die Kündigung für wirksam erachtet. Der Straßenbahnfahrer habe mit der Fotomontage Beschäftigte konkret bedroht. Darin liege zugleich eine erhebliche Störung des Betriebsfriedens. Die Chatgruppe sei zwar privat, richte sich jedoch ausdrücklich an Fahrpersonal der AG und verfüge mit rund 1000 Mitgliedern nicht mehr über einen überschaubaren Adressatenkreis. Der Beitrag sei auch auf eine Außenwirkung angelegt gewesen. Die Fotomontage sei als Drohung an Beschäftigte, die sich für ver.di aktiv einsetzten, zu verstehen und, wie sich an den Beschwerden zeige, auch verstanden worden. Dies ergebe sich vor allem aus der Zielrichtung des Pistolenlaufs auf den Kopf des abgebildeten Mannes. Eine solche konkrete Bedrohung sei von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt. Auch liege hierin eine arbeitsvertragliche Nebenpflichtverletzung, von der klar erkennbar sei, dass sie von der AG nicht hingenommen werde. Daher sei eine Abmahnung nicht erforderlich gewesen.

(ma)

Mutterschutz und Erziehungsurlaub § 24 S. 2 MuSchG gilt auch bei mehreren unmittelbar aufeinanderfolgenden mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverboten BAG, Urt. v. 20.8.2024 - 9 AZR 226/23, Leitsatz
§ 24 S. 2 MuSchG, dem zufolge eine Frau den vor Beginn eines Beschäftigungsverbots nicht (vollständig) erhaltenen Urlaub nach Ende des Beschäftigungsverbots im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr nehmen kann, steht auch einem Verfall solcher Urlaubsansprüche entgegen, die während mehrerer unmittelbar aufeinanderfolgender mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote entstanden sind.
(ma)

Prozessuales § 46c Abs. 4 S. 1 Nr. 3 ArbGG setzt Übermittlung durch einen zugangsberechtigten Beschäftigten des Postfachinhabers voraus BAG, Beschluss v. 24.10.2024 - 2 ABR 38/23, Leitsatz
Ein Schriftsatz ist grundsätzlich auf einem sicheren Übermittlungsweg nach § 46c Abs. 4 S. 1 Nr. 3 ArbGG bei Gericht eingereicht worden, wenn feststeht, dass die Übermittlung durch einen zugangsberechtigten Beschäftigten des Postfachinhabers erfolgt ist.
(ma) Keine Berücksichtigung eines bedingten Weiterbeschäftigungsantrags ohne besondere Regelung im Vergleich LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 5.11.2024 - 26 Ta (kost) 6072/24, Leitsatz
Wenn das Gesetz in § 45 Abs. 4 GKG von einer Erledigung des Rechtsstreits durch Vergleich und einer entsprechenden Anwendung von § 45 Abs. 1 S. 2 GKG spricht, erfordert dies, dass im Vergleich eine inhaltliche Regelung speziell zu der Frage der Weiterbeschäftigung erfolgt ist. Die bloße Tatsache, dass ein Prozessvergleich abgeschlossen worden ist, der zum Gegenstand hat, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Tag endet und damit der Rechtsstreit erledigt ist, ohne dass explizit etwas bezüglich der Frage der Weiterbeschäftigung geregelt wird, ist nicht ausreichend, um von einer inhaltlichen Regelung im vorstehenden Sinne ausgehen zu können.
(ma) Reichweite der Bindungswirkung des § 108 Abs. 1 SGB VII ArbG Arnsberg, Beschluss v. 30.10.2024 - 9 Ta 336/24, Leitsatz
Allein von den Zivil- und Arbeitsgerichten zu entscheiden und damit nicht von der Bindungswirkung des § 108 Abs. 1 SGB VII – mit entsprechender Aussetzungsverpflichtung gemäß § 108 Abs. 2 SGB VII – erfasst, ist die Frage, ob ein Haftungsausschluss nach §§ 104, 105 SGB VII aufgrund einer vorsätzlichen Schädigung ausgeschlossen ist. Denn dies ist für die Beurteilung des Versicherungsfalls irrelevant.
(ma)

Sozialrecht Einzelfallabhängige Beurteilung der Versicherungspflicht von Lehrern und Dozenten BSG, Urt. v. 5.11.2024 - B 12 BA 3/23 R, Pressemitteilung v. 6.11.2024
Ob Lehrende sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, ist von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Es gibt keine gefestigte und langjährige Rechtsprechung, wonach eine lehrende Tätigkeit - insbesondere als Dozent an einer Volkshochschule - bei entsprechender Vereinbarung stets als selbstständig anzusehen wäre.
(ma)

Tarifrecht/Tarifvertragsrecht Unwirksamkeit des Ausschlusses von AN in der Passivphase ihrer Altersteilzeit vom Bezug einer tarifvertraglichen Inflationsausgleichsprämie BAG, Urt. v. 12.11.2024 - 9 AZR 71/24, Pressemitteilung v. 12.11.2024
Der im Tarifvertrag für energie- und wasserwirtschaftliche Unternehmungen geregelte Ausschluss von AN, die sich in der Passivphase ihrer Altersteilzeit befinden, vom Bezug einer Inflationsausgleichsprämie (§ 1 Abs. 2 S. 3 TV IAP) ist nach Auffassung des BAG unwirksam. Der Ausschluss von AN in der Passivphase der Altersteilzeit verstieße gegen § 4 Abs. 1 TzBfG. Danach darf ein teilzeitbeschäftigter AN wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter AN, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Einem teilzeitbeschäftigten AN ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten AN entspricht. Eine Schlechterstellung von Teilzeitbeschäftigten kann sachlich gerechtfertigt sein, wenn sich ihr Grund aus dem Verhältnis von Leistungszweck und Umfang der Teilzeitarbeit herleiten lässt. In der Bestimmung des Leistungszwecks sind die Tarifvertragsparteien dabei gemäß Art. 9 Abs. 3 GG weitgehend frei. Mit der tarifvertraglichen Regelung sei die durch § 4 Abs. 1 TzBfG begrenzte Rechtsetzungsbefugnis überschritten worden. Ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung von AN aufgrund der Freistellung in der Altersteilzeit gegenüber vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten lasse sich aus den erkennbaren Leistungszwecken und dem Umfang der Teilzeitarbeit nicht herleiten. Die Ausgestaltung der Anspruchsvoraussetzungen stehe der Annahme entgegen, dass es sich bei der Inflationsausgleichsprämie auch um eine Gegenleistung für erbrachte Arbeit handele. Auch in Bezug auf die vergangene Betriebstreue seien keine Aspekte ersichtlich, die die Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten. Unterschiede für einen unterschiedlichen Bedarf aufgrund der gestiegenen Verbraucherpreise zwischen Vollzeitbeschäftigten und Teilzeitbeschäftigten, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden, seien ebenfalls nicht erkennbar.
(ma)


  • C. Literatur 

Allgemein Rechtsprechungsübersicht zum Individualarbeitsrecht - Unter Berücksichtigung besonders praxisrelevanter Entscheidungen im Zeitraum April bis September 2024RA Prof. Dr. Bernd Schiefer, Düsseldorf, DB 2024, 2694-2703
Der Beitrag gibt einen Überblick über für Personaler und deren Berater besonders relevante Rechtsprechung zum Individualarbeitsrecht von April bis September 2024. Thematisiert werden insbesondere Entscheidungen zur Arbeitszeit, dem Betriebsübergang und der krankheitsbedingten Kündigung.
(ck) Die Beschlüsse der arbeits- und sozialrechtlichen Abteilung des 74. Deutschen Juristentags: Der Versuch einer Einordnung Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. / Moritz Augel / Tyrell Blum, Miriam Hörnchen, Simon Mantsch, Lioba Müller, Alexandra Ritter / Johannes Zhou, BB 2024, 2550-2556
Die auf dem aktuellen Deutschen Juristentrag getroffenen Beschlüsse, welche den Arbeitsnehmer-/Beschäftigtenbegriff im Arbeits- und Sozialrecht, die Präzisierung des Schutzbedarfs im Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht sowie Verfahrensfragen zum Gegenstand hatten, werden von den Verfassern kritisch analysiert. Insgesamt bewerten sie diese als deklaratorisch oder jedenfalls in ihrem Wirkungsgrad begrenzt.
(ck) Nachtarbeitszuschläge vor dem Zehnten Senat des Bundesarbeitsgerichts Prof. Dr. Sebastian Kolbe, Bremen, RdA 2024, 296-304
Im Fall von Zuschlägen auf das Arbeitsentgelt für Nachtarbeit stellt sich dem Zehnten Senat des Bundesarbeitsgerichts insbesondere die Frage, ob beziehungsweise wann unterschiedlich hohe Zuschläge in Betracht kommen. Die Beantwortung dieser Frage ist vor dem Hintergrund, dass der Gesundheitsschutz für ein Verbot der Nachtarbeit sprechen würde, problematisch. Bei tariflichen Zuschlägen wird der Senat hingegen für eine zu formalistische Auslegung der Tarifverträge kritisiert, bei der praktische Aspekte zu wenig berücksichtigt werden.
(ck) Kopftuchverbot für ehrenamtliche Richterrinnen in der ArbeitsgerichtsbarkeitPräsLAG aD Dr. Peter Bader, Frankfurt am Main, NZA 2024, 1457-1460
Aus Anlass der Verfassungsbeschwerde einer Frau, welche von der Schöffenliste gestrichen wurde, weil sie in der mündlichen Verhandlung ihr aus religiösen Gründen getragenes Kopftuch nicht ablegen würde, setzt sich der Verfasser mit der diesbezüglichen Rechtslage in der Arbeitsgerichtsbarkeit auseinander. Er kommt zu dem Schluss, dass auch bei Geltung landesrechtlicher Neutralitätspflichten das Tragen eines Kopftuchs kein Hindernis für das ehrenamtliche Richterinnenamt sowie keine Amtspflichtverletzung nach §§ 27, 28 ArbGG darstellt
(ck) Arbeit, Diskriminierung und Rassismus: Berufsprestige und Netto-Haushaltseinkommen sind ungleich verteiltDr. Noa Ha / Prof. Dr. Zerrin Salikutluk, Berlin, AuR 2024, 408-412
Die Autoren analysieren in diesem Beitrag auf Grundlage von Daten des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors (NaDiRa), wie sich Rassismus strukturell auf den Arbeitsmarkt auswirkt. Sie stellen dabei fest, dass von Rassismus betroffenen Gruppen häufig in Berufen mit geringerem Ansehen und niedrigeren Einkommen arbeiten, was auf tief verwurzelte Diskriminierungsmechanismen hinweist.
(ib) Hinweisgeberschutz in Japan – mit kurzen Schlaglichtern auf das deutsche RechtProf. Dr. Yumiko Kuwamura, Sendai, SR 2024, 182-188
In diesem Beitrag analysiert der Verfasser die Entwicklung des Hinweisgeberschutzes in Japan, das bereits 2004 ein Gesetz zu diesem Thema verabschiedete und 2020 reformierte, um den Schutz für Whistleblower zu stärken. Er stellt die Besonderheiten des japanischen Arbeitsmarktes dar und macht die Unterschiede zum deutschen Hinweisgeberschutz deutlich.
(ib) Neue Entwicklungen bei der AGB-Kontrolle: Die Wiedergeburt der personalen Teilunwirksamkeit bei Klauseln zu AusschlussfristenRiArbG Christian Schwarz, Regensburg, NZA-RR 2024, 569-571
Der Autor beleuchtet in diesem Beitrag wie der 9. Senat den Grundsatz der personalen Teilunwirksamkeit bei Ausschlussfristen teilweise wieder etabliert und damit von der bisherigen Auslegung des 8. Senats abweicht. Er betont die praktischen Auswirkungen dieser Entscheidungen, da sie die Rechtslage in arbeitsrechtlichen Verfahren maßgeblich beeinflussen.
(ib) Dokumentationspflichten im Öffentlichen Dienst im Rahmen von StellenbesetzungsverfahrenRA Olaf Müller, Freiburg, NZA-RR 2024, 571-574
In seinem Beitrag thematisiert der Verfasser die zentrale Bedeutung der Dokumentation zur Sicherstellung des verfassungsrechtlich verankerten Leistungsprinzips nach Art. 33 II GG. Er betont dabei, dass eine transparente und vollständige Dokumentation der Auswahlentscheidungen die Chancengleichheit der Bewerber wahrt und eine gerichtliche Nachprüfung möglich macht.
(ib)

Betriebsübergang Rechtsprechungsänderung zu Unterrichtungsschreiben und zum WiderspruchsrechtRA Dr. Boris Dzida, Hamburg, NZA 2024, 1449-1454
Mit der Übernahme der Zuständigkeit für Recht des Betriebsübergangs durch den 2. Senat vom 8. Senat des BAG ist es zu einer Änderung der Rechtsprechung zum Unterrichtungsschreiben und Widerrufsrecht beim Betriebsübergang gekommen. Der Verfasser erläutert die beiden Entscheidungen des 2. Senats sowie deren Bedeutung für die betriebliche Praxis.
(ck) Zeitenwende bei der Unterrichtung über einen Betriebsübergang?RA Prof. Dr. Daniel Benkert, Frankfurt a.M., NJW-Spezial 2024, 690-691
Der Autor stellt in diesem Beitrag fest, dass das Bundesarbeitsgericht die Anforderungen an die Unterrichtung der Arbeitnehmer bei Betriebsübergängen gelockert hat, indem es nur Fehler in der Unterrichtung als relevant ansieht, wenn diese tatsächlich die Entscheidungsfreiheit der Arbeitnehmer in Bezug auf ihr Widerspruchsrecht beeinflussen.
(ib)

Betriebsverfassungsrecht Die Zusammensetzung und Kosten der Einigungsstelle – Fragen aus der Beratungspraxis RAin Dr. Anja Dachner/RAin Hasret Seker, München, NZA 2024, 1460-1466
Die durch die Einigungsstelle als Instrument zur Konfliktlösung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat verursachten Kosten können zu weiteren Auseinandersetzungen zwischen den Betriebsparteien führen. Im Grundsatz ist der Arbeitgeber zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Die Verfasserinnen beleuchten die durch die Zusammensetzung, die externen Berater, die Parteiöffentlichkeit sowie die Verfahrensbevollmächtigung entstehenden Kosten und raten zu einem offenen Dialog zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Kosten.
(ck)

Aktuelle Rechtsprechung zur Vergütung von BetriebsratsmitgliedernRAin Verena zu Dohna, Frankfurt aM, AuR 2024, 413-417
In diesem Beitrag beleuchtet die Autorin die rechtlichen Anforderungen an eine angemessene Vergütung von Betriebsratsmitgliedern und deren Abgrenzung zur unzulässigen Begünstigung. Sie zeigt auf, wie die Gerichte dabei mit zentralen Fragen zu Vergütung und Gleichbehandlung umgehen und welche Maßstäbe sie setzen.
(ib)

Auswertung der Betriebsratswahlen 2022 und Ausblick 2026RA Jochen Homburg, Dreieich, AuR 2024, 418-421
Der Autor analysiert in diesem Beitrag die Ergebnisse der Wahlen 2022, wobei er auf Aspekte wie Wahlbeteiligung, den Anteil der Frauen in den Gremien und die Folgen gesetzlicher Neuerungen eingeht. Er zeigt auf, dass es zwar Fortschritte bei der Gründung neuer Betriebsräte gab, jedoch weiterhin, insbesondere bei der Reduzierung von Wahlanfechtungen, Handlungsbedarf besteht.
(ib) Betriebsratswahl ohne Wahlmöglichkeit?DirArbG a.D. Helmut Siebert, Kassel, NZA-RR 2024, 574-576
Der Autor untersucht in seinem Beitrag das Problem von Betriebsratswahlen, in denen die Zahl der Kandidaten exakt der Anzahl der Sitze entspricht. Er macht den Vorschlag, die Betriebsratsgröße an die Bewerberzahl anzupassen, um eine echte Wahlmöglichkeit sicherzustellen und die Einhaltung demokratischer Grundsätze zu gewährleisten.
(ib)

Datenschutz Beschäftigtendatenschutz auf der Zielgeraden? Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. (Harvard), Bonn, DB 2024, 2830-2835
In diesem Beitrag bewertet der Autor den Referentenentwurf für ein Beschäftigungsdatenschutzgesetz (BeschDG). Er stellt fest, dass der Entwurf Verbesserungen durch Konkretisierungen und erweiterte Regelungen enthält, jedoch überzogene Regelungen die Abwägungsprozesse unnötig komplizierter machen. Der Autor plädiert abschließend für gezielte Nachbesserungen, um das Gesetz praktikabler zu gestalten.
(ib)

Der Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DS-GVO bei einem Verstoß gegen das Auskunftsrecht aus Art. 15 DS-GVO RA Philipp Brandt / Pascal Goffart, Berlin, EuZA 2024, 379-394
Die Autoren beleuchten in diesem Beitrag die rechtlichen Grundlagen und Herausforderungen bei der Geltendmachung von Schadensersatz im Zusammenhang mit Verstößen gegen das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht. Sie argumentieren, dass jeder Verstoß gegen die DS-GVO, unabhängig davon, ob es sich um einen materiellen oder immateriellen Schaden handelt, einen Schadensersatz begründen kann. Die Autoren heben besonders hervor, dass der Kontrollverlust über personenbezogene Daten und Einschränkungen von Betroffenenrechten bereits einen immateriellen Schaden darstellen. Abschließend schlagen sie ein Zwei-Stufen-Modell zur Schadensbemessung vor, welches die Schwere des Eingriffs sowie die Dauer des Kontrollverlusts berücksichtigt.
(ib)

Europarecht Sieben Jahrzehnte europäische Einigung und Bundesarbeitsgericht François Biltgen, Luxemburg, RdA 2024, 257-270
Anlässlich des 11. Europarechtlichen Symposions – Festakt 70 Jahre Bundesarbeitsgericht erläutert der Kammerpräsident am Europäischen Gerichtshof in seinem Vortrag die arbeitsrechtlichen judikativen Entwicklungen zum ursprünglichen EWG-Vertrag, zur Arbeitszeit- und Antidiskriminierungsrichtlinie, zu den Grundrechten sowie zu nationalstaatlichen Kompetenzen und Ermessensspielräumen. Abschließend würdigt er die Kooperation durch das Bundesarbeitsgericht in Form von Vorlagefragen und Anwendung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
(ck)

Entgeltgleichheit zwischen Primärrecht, Richtlinie und deutschem Recht Dr. Doris-Maria Schuster / Hanna Jacobsohn, Hamburg, RdA 2024, 270-282
In ihrem Vortrag auf dem 11. Europarechtlichen Symposion – Festakt 70 Jahre Bundesarbeitsgericht widmet sich die Verfasserin der Entwicklung der Entgeltgleichheit und weist auf die bestehenden Probleme hin, die der deutsche Gesetzgeber ihrer Ansicht nach bei der durch den europäischen Richtliniengeber angestoßenen notwendigen Überarbeitung des Entgelttransparenzgesetzes beachten muss.
(ck) Europarechtliches Symposion 2024: Europäisches Arbeitsrecht als Teil einer Wirtschafts-, Währungs- und Werteunion – zwischen Harmonisierung und Subsidiarität Prof. Dr. Claudia Schubert, Hamburg, RdA 2024, 282-295
Gegenstand des Vortrags auf dem Europarechtlichen Symposion des Bundesarbeitsgerichts am 7.6.2024 ist der Stand des europäischen Arbeitsrechts sowie dessen zukünftige Entwicklung vor dem Hintergrund der sozialen Marktwirtschaft aus 27 Mitgliedstaaten, deren Sozialmodell, Sozialgeschichte und Sozialpolitik erhebliche Unterschiede aufweisen.
(ck) Die Ausgestaltung des Arbeitsrechts durch das Unionsrecht und den Europäischen GerichtshofProf. Dr. Michael Brenner / Christian Rottau, Jena, EuZA 2024, 363-378
Die Autoren erörtern in diesem Beitrag die wachsende Bedeutung des europäischen Rechts für das nationale Arbeitsrecht. Sie heben die Rolle des EuGH als treibende Kraft bei der Angleichung arbeitsrechtlicher Standards hervor. Dabei betonen sie die Wechselwirkungen zwischen dem Primärrecht und dem Sekundärrecht. Abschließend legen sie dar, wie diese Entwicklungen nationale Rechtsordnungen beeinflussen und europaweit einheitliche Mindeststandards schaffen.
(ib) Luxemburg hat das Wort: Der Kirchenaustritt als Kündigungsgrund vor dem EuGHProf. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. (Harvard), Bonn, ZESAR 2024, 411-418
In diesem Beitrag untersucht der Autor die rechtlichen und gesellschaftlichen Implikationen des Kirchenaustritts als Kündigungsgrund und analysiert dazu die Vorabentscheidungsfragen des EuGH zur Thematik. Der Autor betont die komplexe Abwägung zwischen Religionsfreiheit, Loyalitätsanforderungen und Antidiskriminierungsrecht in kirchlichen Arbeitsverhältnissen.
(ib) Aktuelle Rechtsprechungsentwicklung im Europäischen Arbeitsrecht 2023/2024 (Teil I)RA/ FAVwR Dr. Axel Linneweber, LL.M., Einbeck, ZESAR 2024, 425-433
Der Verfasser gibt im ersten Teil seines Beitrags einen Überblick über relevante EuGH-Entscheidungen und deren Bedeutung für das Arbeitsrecht. Besondere Schwerpunkte legt er dabei auf Themen wie Diskriminierung, Arbeitszeitregelung und Massenentlassungen. Der Autor zeigt, wie diese Entscheidungen die Entwicklung des Arbeitsrechts im Hinblick auf Harmonisierung und den Schutz von Arbeitnehmerrechten beeinflussen.
(ib)

Kündigung/Kündigungsschutz Betriebliches Eingliederungsmanagement im Kündigungsschutzprozess - Der Umfang der Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers auf dem Prüfstand RAin Dr. Katharina Gebhardt / Jan Shelby, Frankfurt am Main, DB 2024, 2761-2766
Unterlässt der Arbeitgeber vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung ein betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 167 Abs. 2 SGB IV, entscheiden die Gerichte im Fall eines Kündigungsschutzprozesses regelmäßig zugunsten der Arbeitnehmer. Die Verfasser weisen jedoch darauf hin, dass das betriebliche Eingliederungsmanagement keine Kündigungsvoraussetzung darstellt und es in der Praxis zahlreiche Sachverhalte gibt, in denen eine Durchführung objektiv nutzlos gewesen wäre, sodass die Maßstäbe der dem Arbeitgeber insoweit obliegenden Darlegungslast herabgesenkt werden sollten.
(ck)

Prozessuales Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Zivilprozess - Der neue § 273a ZPO RA Prof. Dr. Dieter Leuering / RAin Dr. Katja Rosa-Schneiders, Bonn/Düsseldorf, NJW 2024, 3177-3182
Mit dem am 1.4.2025 in Kraft tretenden Justizstandort-Stärkungsgesetz wird unter anderem die neue Regelung des § 273a ZPO für einen umfassenderen Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Zivilverfahren eingefügt. Durch die Regelung stehen Unternehmen nicht mehr vor der Wahl, entweder den Prozess oder ihr Geschäftsgeheimnis verlieren zu müssen. Nicht geschützt werden dabei sensible Informationen, die keinen geschäftlichen Bezug haben.
(ck)

Die Auswirkungen der KI-Verordnung auf das arbeitsgerichtliche Verfahren PräsLAG a.D. Prof. Dr. Johannes Peter Francken, Freiburg, NZA 2024, 1454-1456
Der Einsatz der künstlichen Intelligenz (KI) in der Rechtspflege wird maßgeblich durch die Verordnung vom 13.6.2024 über künstliche Intelligenz (KI-VO) des Europäischen Parlaments und des Rates geregelt, die am 1.8.2024 in Kraft getreten ist. Der Verfasser erläutert den Anwendungsbereich der Verordnung und die Umsetzung in der Rechtspflege, insbesondere unter Beachtung der Einstufung als sog. Hochrisiko-KI-System.
(ck)

Sozialrecht Sozialisierung selbständiger Arbeit: „Kassenarztrecht“ als Intervention des Weimarer Wohlfahrtsstaates Prof. Dr. Stephan Rixen, Köln, SR 2024, 150-160

In diesem Betrag untersucht der Verfasser, wie das Kassenarztrecht in der Weimarer Republik als Leitbild sozial gerechter Wirtschaftsorganisation etabliert wurde. Er zeigt, wie die gesetzlichen Regelungen die Autonomie der Ärzte zugunsten einer gemeinschaftlichen Gesundheitsversorgung beschränken, um die finanzielle Stabilität der Krankenversicherung zu sichern. Abschließend betont der Autor, dass diese historischen Entwicklungen auch heute noch Denkanstöße für das Verständnis des Sozialstaatsprinzips liefern können.
(ib)

Familiengerechte Arbeitsorganisation – lückenhafter Rechtsrahmen und Herausforderungen fairer (kollektiver) VerteilungProf. Dr. Katja Nebe, Halle-Wittenberg, SR 2024, 161-181
In diesem Beitrag thematisiert die Autorin die rechtlichen und organisatorischen Mängel, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf beeinträchtigen. Sie stellt fest, dass traditionelle Rollenbilder und unzureichende Regelungen, wie etwa die Herausforderungen von Teilzeitarbeit, eine gerechte Verteilung von beruflichen und familiären Aufgaben erschweren. Die Autorin plädiert abschließend für eine stärkere Berücksichtigung individueller und kollektiver Bedürfnisse. Außerdem fordert sie eine partnerschaftlich orientierte Arbeitsorganisation, in der auch unterschiedliche Lebenssituationen besser berücksichtigt werden.
(ib) Grundfragen und Grundlagen Europäischer Koordination sozialer Sicherheit (Teil II)Prof. Dr. h.c. Eberhard Eichendorf, Jena/Berlin, ZESAR 2024, 419-424
Der Autor analysiert im zweiten Teil seines Beitrags die Kollisionsnormen und Koordinationsprinzipien des europäischen Sozialrechts. Dabei setzt er den Fokus auf die Sicherstellung grenzüberschreitender Sozialleistungsansprüche. Der Autor zeigt auf, wie die rechtliche Harmonisierung zwischen den Mitgliedsstaaten soziale Sicherheit fördert und gleichzeitig Diskriminierung verhindert.
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Tarifrecht/Tarifvertragsrecht Tarifsozialplan – der Arbeitgeber zwischen betrieblicher Mitbestimmung und Tarifautonomie – Teil I RA Dr. Guido Zeppenfeld, LL.M., Frankfurt/Düsseldorf, BB 2024, 2612-2624

Bei Betriebsänderungen im Sinne des § 111 BetrVG verfolgen Arbeitnehmervertreter häufig eine Doppelstrategie, indem sie die Forderung nach einem Tarifvertrag mit sozialplanähnlichem Inhalt stellen, dessen Kosten erheblich über die eines betriebsverfassungsrechtlichen Sozialplans hinausgehen können, aber im Gegensatz zur Sozialplanforderung des Betriebsrats erstreikbar sind. Der Beitrag beleuchtet, auf was sich der Arbeitgeber in einem solchen Fall einstellen muss und wo die rechtlichen Grenzen dieser Strategie liegen.
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Tarifsozialplan – der Arbeitgeber zwischen betrieblicher Mitbestimmung und Tarifautonomie – Teil II RA Dr. Guido Zeppenfeld, LL-M., BB 2024, 2676-2683

Der Autor beleuchtet im zweiten Teil seines Beitrags Handlungsmöglichkeiten von Arbeitgebern im Umgang mit Tarifsozialplanforderungen, die oft durch eine abgestimmte Vorgehensweise von Gewerkschaften und Betriebsräten unterstützt werden. Er zeigt auf, wie präventive und strategische Maßnahmen helfen können, den Druck durch Streiks zu verringern und eine Balance zwischen den Interessen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu schaffen. Der Autor betont die Bedeutung einer gezielten Planung und Vertragsgestaltung, um die Herausforderungen durch die Doppelstrategie der Arbeitnehmervertreter effektiv zu bewältigen.
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  D. Entscheidungsbesprechungen

Anpassung von Arbeitszeit und Gehalt durch den Wechsel des Tarifvertrags Auslegung arbeitsvertraglicher Tarifwechselklauseln und tarifvertraglicher Besitzstandsklauseln – „Verschlechterung“ von Arbeitsbedingungen RA Tore Raulfs / RA Claus Dettki, Attendorn, DB 2024, 2704
BAG, Urteil vom 24.1.2024 – 4 AZR 120/23
(ck) Unterlassungsanträge des Betriebsrats DRA Tobias Grambow, Berlin/Stuttgart, DB 2024, 2767
BAG, Beschluss vom 13.3.2024 – 7 ABR 11/23
(ck) Böswillig unterlassener Erwerb bei Arbeitslosmeldung ohne Bewerbungswillen RA Dr. Michael Wilhelm Weber / RA Adnan Alomerovic
RA Dr. Michael Wilhelm Weber / RA Adnan Alomerovic
(ck) Die Identitätswahrung beim Betriebsübergang RA Dr. Thomas Rothballer, München, NZA 2024, 1472
EuGH, Urteil vom 16.11.2023 – C-583/21, C-584/21, C-585/21, C-585/21
(ck) Kein Beschäftigungsanspruch für Vorfeldinitator einer BetriebsratswahlDr. Bertram Zwanziger, Berlin, AuR 2024, 428-431
LAG Köln, Urteil vom 19.1.2024 – 7 GLa 2/24
(ib) Gesamtschwerbehindertenvertretung darf an Betriebsversammlung teilnehmenDr. Hans-Udo Borgaes, Essen, AuR 2024, 431-433
BAG, Urteil vom 12.12.2023 – 7 ABR 23/22
(ib) Unterlassungsverfügung eines Streiks – Aspekte zu Entscheidungen des Hessischen LAGHelga Nielebock, Berlin, AuR 2024, 433-436
Hessisches LAG, Urteil vom 12.3.2024 – 10 GLa 229/24
(ib) Inhaltskontrolle einer befristeten Arbeitszeiterhöhung in der WissenschaftRA Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, Bremen/Hamburg/Osterholz-Scharmbeck, BB 2024, 2688
BAG, Urteil vom 28.5.2024 – 9 AZR 352/22
(ib) Grundsatz der Monokausalität bei Arbeitsunfähigkeit und gleichzeitigem TätigkeitsverbotRA Dr. Mathias Kühnreich, Düsseldorf, DB 2024, 2836
BAG, Urteil vom 19.6.2024 – 5 AZR 241/23
(ib) Rückzahlung der Schulungskosten des fliegenden Personals im internationalen LuftverkehrProf. Dr. Abbo Junker, München, EuZA 2024, 454-465
BAG, Urteil vom 23.1.2024 – 9 AZR 115/23
(ib) Vereinbarkeit einer Kündigung wegen Kirchenaustritts mit Unionsrecht?Akad. Rätin Dr. Antje Rech, Bochum, EuZA 2024, 439-453
BAG, Urteil vom 1.2.2024 – 2 AZR 196/22(A)
(ib) Frankreich: Arbeitsunfall im HomeofficeClara Hastedt, München, EuZA 2024, 477
CA La Réunion 4.5.2023, Nr. 22/00884, RJS 2023, Nr. 490 (Caisse générale de sécurité de la Réunion /H.)
(ib) Frankreich: Ausstellungszeitpunkt der ArbeitsunfähigkeitsbescheinigungClara Hastedt, München, EuZA 2024, 474
Cass. Soc. 24.5.2023, Nr. 22-10.517, RJS 2023, Nr. 428 (F. c/ Sté Axima concept)
(ib) Frankreich: Einstweilige Verfügung zum Beweis einer behaupteten EntgeltdiskriminierungCharlotte Schick, München, EuZA 2024, 479
Cass. soc. 8.3.2023, Nr. 21-12.492, RJS 2023, Nr. 296 (Sté Exane c/R.)
(ib) Frankreich: Haftung des Arbeitgebers bei Ausspruch einer nichtigen Kündigung und wegen MobbingsClara Hastedt, München, EuZA 2024, 473
Cass. soc. 1.6.2023, Nr. 21-23.438, RJS 2023, Nr. 424 (N.c./ Sté Sepodrom Antilles)
(ib) Frankreich: Kündigungsschutz nach einer Beschwerde wegen Mobbings am ArbeitsplatzClara Hastedt, München, EuZA 2024, 478
Cass. soc. 19.4.2023, Nr. 21-21.053, RJS 2023, Nr. 360 (Association institution familiale Sainte-Thérès c./L.)
(ib) Frankreich: Schadensersatz bei Überschreitung der täglichen HöchstarbeitszeitClara Hastedt, München, EuZA 2024, 476
Cass. soc. 11.5.2023, Nr. 21-22.281, RJS 2023, Nr. 381 (Mme H.)
(ib) Frankreich: Verhältnis von Kündigungsschutzklage und Klage auf gerichtliche VertragsaufhebungClara Hastedt, München, EuZA 2024, 475
Cass. soc. 11.5.2023, Nr. 21-23.148, RJS 2023, Nr. 367 (Sté Saint-Gobain Iscover c/Y.)
(ib) Vereinigtes Königreich: Deliktische Haftung des Arbeitgebers für einen PraktikantenMaria-Luisa Koller, München, EuZA 2024, 470
Court of Appeal 25.8.2023, (2023) EWCA Civ 996, IRLR 2024, 45 (MXX v A Secondary School)
(ib) Vereinigtes Königreich: Behinderungsgerechte Anpassung des SozialauswahlgesprächsMaria-Theresa Kratzer, München, EuZA 2024, 472
Employment Appeal Tribunal 23.11.2022, (2022) EAT 166, IRLR 2023, 122 (Hilaire v Luton Borough Council)
(ib) Vereinigtes Königreich: Diskriminierungsfall „Die Farbe Lila“Prof. Dr. Abbo Junker, München, EuZA 2024, 467
Employment Appeal Tribunal 6.3.2024, (2024) EAT 30, IRLR 2024, 440 (Omooba v Michael Garrett Associates Ltd and other)
(ib)