Dezember 2024
Inhalt
Arbeitnehmereigenschaft von Dozenten unterschiedlicher Einrichtungen
§ 19 Abs. 1 BetrAVG erfasst auch Tarifverträge, die vor dem 1. Januar 2018 geschlossen wurden
Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen
Trennung oder Weiterbeschäftigung von älteren Mitarbeitern
ESG-Ziele in der variablen Vergütung von Geschäftsleitern und Führungskräften
Das Arbeitszeugnis in elektronischer Form
Sind Makler-Pools sozialpflichtige Arbeitgeber?
Zielvereinbarungen im Arbeitsrecht – So geht’s richtig
Schutz vor Missbrauch im System der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote mit Geschäftsführern an der Schnittstelle zwischen BGH und BAG
Schadensersatz für „ungute Gefühle“? - Der Art. 82 DSGVO im Arbeitsrecht
Beschäftigtendatenschutz (wieder) gescheitert? Lehren aus dem BMAS Referentenentwurf 2024
Das Beschäftigendatengesetz als Blaupause der KI-Regulierung?
Ausscheiden von GmbH-Geschäftsführern - Ausgewählte Probleme aus der Praxis
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Bundeskabinett beschließt TariftreuegesetzPressemitteilung des BMAS vom 27.11.2024
Das Bundeskabinett hat am 27.11.2024 das Tariftreuegesetz beschlossen, mit dem ein Bundestariftreuegesetz sowie Online-Betriebsratswahlen eingeführt werden sollen.
Weitere Einzelheiten finden sich auf der Seite des Pressemitteilung des BMAS.
(gk)
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2023Meldung des BMAS vom 11.12.2024
Das Bundeskabinett hat am 11. Dezember den Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland 2023 beschlossen.
In diesen Bericht, der nach § 25 Absatz 1 SGB VII jährlich vorzulegen ist, gehen die Berichte der Unfallversicherungsträger sowie der Arbeitsschutzbehörden der Länder ein.
Der Bericht und weitere Informationen sind auf der Seite der Meldung des BMAS abrufbar.
(gk)
Zusätzliche Berufskrankheiten aufgenommenMeldung des BMAS vom 13.12.2024
Das Bundeskabinett hat am 11. Dezember 2024 eine Verordnung beschlossen, nach der drei neue Krankheiten als Berufskrankheiten anerkannt werden können:
- Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter durch eine langjährige und intensive Belastung
- Gonarthrose bei professionellen Fußballspielerinnen und Fußballspielern
- Chronische obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch langjährige Einwirkung von Quarzstaub
Der Verordnung müssen jetzt noch die Länder zustimmen. Der Verordnungstext sowie weitere Informationen sind auf der Seite der Meldung des BMAS abrufbar.
(gk)
Kabinett beschließt Entwurf einer 3. Änderungsverordnung zur Ausweitung der Bezugsdauer beim KurzarbeitergeldPressemitteilung des BMAS vom 18.12.2024
Mit der am 18.12.2024 vom Bundeskabinett beschlossenen Änderungsverordnung wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert. Die Verordnung und die Verlängerung der Bezugsdauer gelten bis 31. Dezember 2025.
Weitere Informationen sind auf der Seite der Pressemitteilung des BMAS abrufbar.
(gk)
Vertragsverletzungsverfahren: Kommission leitet in fünf Fällen rechtliche Schritte gegen Deutschland einPressemitteilung der EU-Kommission vom 16.12.2024
Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihrer monatlichen Entscheidungen zu Vertragsverletzungen rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten beschlossen, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Deutschland ist in fünf Fällen betroffen. In Bezug auf die EU-Rechtsvorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen hat die EU-Kommission die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland und 21 weitere Mitgliedstaaten eingeleitet. In vier weiteren Fällen hat die Kommission die Verfahren gegen Deutschland verschärft, unter anderem wegen der unvollständigen Umsetzung der Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen.
Weitere Informationen sind auf der Seite der Pressemitteilung der EU-Kommission abrufbar.
(gk)
Beratungsgegenstände des Bundestages
202. Sitzung, 4.12.2024: Keine relevanten Beratungsgegenstände.
203. Sitzung, 5.12.2024:
- Erste Beratung des von Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Freiheit von Lieferkettenbürokratie und zur Aufhebung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (Lieferkettenbürokratiefreiheitsgesetz – LkBFreiG) (BT-Drs. 20/14021) sowie Überweisung an Ausschüsse
- Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtenaufhebungsgesetz) (BT-Drs. 20/14015) sowie Überweisung an Ausschüsse
- Beratung des Antrags Abgeordneter und der AfD „Regelaltersgrenze von 67 Jahren sichern und abschlagsfreie Rente nach 45 Arbeitsjahren ermöglichen“ (BT-Drs. 20/13762) sowie Überweisung an Ausschüsse
- Beratung des Antrags Abgeordneter und der AfD „Keine Bürokratie auf Kosten des Mittelstandes – Abschaffung der verpflichtenden Urlaubskassenverfahren im Bauhaupt- und Baunebengewerbe“ (BT-Drs. 20/13798) sowie Überweisung an Ausschuss
- Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion der AfD „Mindestlohnkommission stärken – Krisenfesten Mindestlohn gewährleisten“ (BT-Drs. 20/4319; 20/11488). Sodann wird der Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis90/Die Grünen und FDP, den Antrag auf Drs. 20/4319 und die Beschlussempfehlung auf Drs. 20/11488 an den Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie die mitberatenden Ausschüsse gem. § 82 Abs. 3 GO-BT zurückzuverweisen, angenommen
- Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BT-Drs. 20/12658) sowie Überweisung an Ausschüsse
204. Sitzung, 6.12.2024: Keine relevanten Beratungsgegenstände.
205. Sitzung, 16.12.2024: Keine relevanten Beratungsgegenstände.
(gk)
Beratungsgegenstände des Bundesrates
1050. Sitzung, 20.12.2024:
- Zustimmung bezüglich des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93 und 94) (BR-Drs. 633/24)
- Kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses hinsichtlich eines Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des Untersuchungsausschussgesetzes (BR-Drs. 634/24)
- Keine Stellungnahme hinsichtlich des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) (BR-Drs. 588/24)
(gk)
Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt
- Dritte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld (Dritte Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung — 3. KugBeV) (BGBl. 2024 I Nr. 432 vom 27.12.2024)
- Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen (BGBl. 2024 I Nr. 384 vom 04.12.2024)
(gk)
Veröffentlichungen im Amtsblatt der EU
- Verordnung (EU) 2024/3015 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 (Text von Bedeutung für den EWR)
- Beschluss (EU) 2024/3134 des Rates vom 2. Dezember 2024 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten
(gk)
AllgemeinKein Erstattungsanspruch des Arbeitgebers wegen einer an den Arbeitnehmer infolge eines Corona-Verdachts erfolgten ZahlungBVerwG, Urt. v. 5.12.2024 - OVG 18 A 563/22, Pressemitteilung v. 5.12.2024
AG können vom Staat keine Erstattung von Zahlungen verlangen, die sie an ihre AN für einen Zeitraum geleistet haben, in dem diese sich wegen des Verdachts der Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in häuslicher Quarantäne befanden, wenn den AN ein Anspruch auf Weiterzahlung ihres Arbeitsentgelts zustand. Ein solcher Anspruch konnte sich aus § 616 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ergeben, wenn der AN für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit an der Arbeitsleistung gehindert war.
(ma)
Arbeitnehmereigenschaft von Dozenten unterschiedlicher EinrichtungenLAG Baden-Württemberg, Beschluss v. 10.12.2024 - 2 Ta 5/24, Leitsatz
Wer an einer allgemeinbildenden Schule unterrichtet, ist in der Regel AN, auch wenn er seine Tätigkeit nebenberuflich ausübt.
Dagegen können etwa Volkshochschuldozenten und Musikschullehrer, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten, oder Lehrkräfte, die nur Zusatzunterricht erteilen, als freie Mitarbeiter beschäftigt werden.
Die Tätigkeit als Dozent an einer privaten Heilpraktikerschule hingegen steht der Lehrtätigkeit an einer allgemeinbildenden Schule nicht gleich. Kann der Dozent einer privaten Heilpraktikerschule sich auf die in einem Dozentenportal ausgeschriebenen Kurse nach seiner freien Entscheidung bewerben und werden sodann nach Zeit, Ort und Inhalt konkret benannte Einzelaufträge für Lehreinheiten vereinbart, liegt regelmäßig kein Arbeitsverhältnis vor. Anders als in der "Crowdworker"-Entscheidung des BAG (BAG, Urt. v. 1.12.2020 – 9 AZR 102/20) handelt es sich vorliegend weder um eine vollkommen einfach gelagerte Tätigkeit ohne relevante Entscheidungsspielräume, noch sind die einzelnen Lehraufträge isoliert betrachtet wirtschaftlich unbedeutend, noch besteht ein besonderes Anreizsystem, das eine kontinuierliche Auftragsannahme im Dozentenportal provoziert.
(ma)
Betriebliche Altersversorgung§ 19 Abs. 1 BetrAVG erfasst auch Tarifverträge, die vor dem 1. Januar 2018 geschlossen wurdenBAG, Urt. v. 20.8.2024 - 3 AZR 286/23, Leitsatz
§ 19 Abs. 1 BetrAVG ist dahin auszulegen, dass von den gesetzlichen Regelungen zur Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) auch in Tarifverträgen abgewichen werden kann, die bereits vor Inkrafttreten des Ersten Betriebsrentenstärkungsgesetzes am 1. Januar 2018 geschlossen wurden.
(ma)
EuroparechtPflicht eines Mitgliedstaats zur Einrichtung eines Systems zum Zwecke der Messung der täglichen ArbeitszeitEuGH, Urt. v. 19.12.2024 - Rs. C-531/23, Pressemitteilung v. 19.12.2024
Nach dem EuGH müssen AG von Hausangestellten ein System einrichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit von Hausangestellten gemessen werden kann.
Die richterliche Auslegung einer nationalen Bestimmung oder eine Verwaltungspraxis, nach denen AG von Hausangestellten von der Verpflichtung zur Einführung eines solchen Systems befreit sind, verstoße offensichtlich gegen die Richtlinie über die Arbeitszeitgestaltung 2003/88/EG. Betroffen seien insbesondere die Rechte der AN auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten und auf Begrenzung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit (Art. 3, 5 und 6 der RL), die auch in Art. 31 Abs. 2 GrCH verankert sind. Den Hausangestellten werde durch diese Befreiung nämlich die Möglichkeit vorenthalten, objektiv und zuverlässig festzustellen, wie viele Arbeitsstunden sie geleistet haben und wann diese Stunden geleistet wurden.
Dagegen könnten aufgrund der Besonderheiten des Hausarbeitssektors Ausnahmen vorgesehen werden, sofern die wöchentliche Höchstarbeitszeit tatsächlich gewährleistet ist.
(ma)
GleichbehandlungDiskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei ÜberstundenzuschlägenBAG, Urt. v. 5.12.2024 - 8 AZR 370/20, Pressemitteilung v. 5.12.2024
Eine tarifvertragliche Regelung, die unabhängig von der individuellen Arbeitszeit für Überstundenzuschläge das Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten voraussetzt, behandelt teilzeitbeschäftigte AN wegen der Teilzeit schlechter als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte. Sie verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter (§ 4 Abs. 1 TzBfG), wenn die in ihr liegende Ungleichbehandlung nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist. Fehlen solche sachlichen Gründe, liegt regelmäßig zugleich eine gegen Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (§ 7 Abs. 1 AGG) verstoßende mittelbare Benachteiligung wegen des (weiblichen) Geschlechts vor, wenn innerhalb der betroffenen Gruppe der Teilzeitbeschäftigten erheblich mehr Frauen als Männer vertreten sind.
(ma)
Kündigung/KündigungsschutzWirksame ordentliche Kündigung wegen Veröffentlichung eines Gedichts mit dem Titel „The endless Dead-end that will not end“LAG Halle, Urt. v. 11.12.2024 - 1 Ca 378/24, Pressemitteilung v. 11.12.2024
Der 1957 in Beirut geborene Wissenschaftler mit australischem Pass ist seit November 2022 in Teilzeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter für die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. tätig. Das Arbeitsverhältnis ist bis Ende Dezember 2024 befristet. Prof. Ghassan Hage wurde von der Max-Planck-Gesellschaft u.a. wegen eines am 7.10. 2023, dem Tag des Terrorangriffs der Hamas auf Israel, veröffentlichten Gedichts mit dem Titel „The endless Dead-end that will not end“ und weiteren Äußerungen in den sozialen Netzwerken im Februar 2024 fristlos und hilfsweise ordentlich zum 31.3.2024 gekündigt. Der Direktor des Arbeitsgerichts Halle kam mit seiner Kammer zu dem Ergebnis, dass die außerordentliche Kündigung aus formalen Gründen wegen Nichteinhaltung der Ausschlussfrist des § 626 BGB unwirksam ist, jedoch die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 31.3.2024 beendet hat. In der sich an die Kammerverhandlung anschließenden Urteilsverkündung hat der Direktor des Arbeitsgerichts Halle betont, dass der Kläger insbesondere mit seinen Posts vom 7.10.2023 und vom 16.11. 2023 und damit, dass er die verfasste Staatlichkeit Israels in Zweifel ziehe, seine gegenüber dem Max-Planck-Institut bestehenden arbeitsvertraglichen Pflichten so massiv verletzt, dass die ordentliche Kündigung keiner vorherigen Abmahnung bedürfe.
(ma)
SozialrechtAnwartschaftszeiten während der HaftBSG, Urt. v. 17.12.2024 - B 11 AL 10/23 R, Pressemitteilung v. 17.12.2024
Bei Gefangenen können neben arbeitsfreien Wochenend- und Feiertagen auch andere arbeitsfreie Tage der Versicherungspflicht unterliegen und zur Erfüllung der Anwartschaftszeit dienen. Während der Inhaftierung können Gefangene eine Anwartschaft auf Arbeitslosengeld für die Zeit nach der Haftentlassung erwerben. Sie sind in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig nicht nur an den einzelnen Tagen, für die sie Entgelt erhalten oder an arbeitsfreien Wochenend- und Feiertagen. An diesen Tagen gilt die Versicherungspflicht nach dem Wortlaut des Gesetzes bereits als fortbestehend. Vielmehr können auch andere arbeitsfreie Tage der Versicherungspflicht unterliegen und zur Erfüllung der Anwartschaftszeit dienen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie innerhalb eines zusammenhängenden Arbeitsabschnitts liegen und jeweils vier Wochen nicht überschreiten. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Beschäftigung von Gefangenen ist von einem zusammenhängenden Arbeitsabschnitt solange auszugehen, wie dem Gefangenen durch die Vollzugsbehörde eine bestimmte Beschäftigung zugewiesen ist. Endet diese, endet auch der zusammenhängende Arbeitsabschnitt.
(ma)
Tarifrecht/TarifvertragsrechtMindestabstand zur tariflichen VergütungBAG, Urt. v. 23.10.2024 - 5 AZR 82/24, Leitsatz
Nehmen die Tarifvertragsparteien vom persönlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrags Beschäftigte aus, deren geldwerte materielle Arbeitsbedingungen die höchste tarifliche Vergütung regelmäßig überschreiten, genügt dafür jedes – und damit auch ein geringfügiges – Überschreiten.
(ma)
AllgemeinTrennung oder Weiterbeschäftigung von älteren MitarbeiternRA Dr. Christian Reichel / RAin Dr. Anna Verena Böhm / RAin Ludmilla Baurer, Frankfurt a.M., DB 2024, 2965-2972
Bei der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer stellt sich zum einen die Frage nach flexiblen Beendigungsmodellen, zum anderen ist eine Weiterbeschäftigung von Rentnern aufgrund des Fachkräftemangels für Arbeitgeber attraktiv. Die Verfasser geben einen Überblick über die Gestaltungsoptionen für ein vorzeitiges Ausscheiden sowie eine Altersrentenbeschäftigung mit den jeweiligen arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Auswirkungen.
(ck)Rentnerbeschäftigung: Verschiebungen und Auswirkungen des verfassungsrechtlichen Spannungsfeldes am Beispiel des BefristungsrechtsRA Dr. Wilhelm Niemeyer / RAin Dr. Saskia Zellerhoff, Hamburg, NZA 2024, 1534-1539
Bei einer Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze stellt sich die Frage, inwieweit Regelungen, welche die Berufs- und Vertragsfreiheit einschränken, noch gerechtfertigt sind. Am Beispiel des Befristungsrechts erläutern die Verfasser, dass die sozialpolitische Rechtfertigung zur Aufrechterhaltung der „unbefristeten Dauerbeschäftigung als Regelbeschäftigungsform“ nach Erreichen der Regelaltersgrenze entfällt. So kann eine Eingriffsnorm verfassungskonform auszulegen oder verfassungswidrig sein.
(ck)
ESG-Ziele in der variablen Vergütung von Geschäftsleitern und FührungskräftenRA Prof. Dr. Christan Arnold, LL.M. / RAin Dr. Julia Herberg / RAin Dr. Ricarda Zeh, LL.M., Stuttgart/Düsseldorf, NZA 2024, 1521-1527
Mit der Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie sind in die Vergütung von Vorstandsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften die Ziele aus den Bereichen Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung (ESG-Ziele) integriert worden. Ausgehend von den Nachhaltigkeitsvorgaben mit Auswirkungen auf die Vergütung sollten die ESG-Ziele nach Ansicht der Verfasser auch in die variable Vergütung von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern oder sogar Arbeitnehmern nicht-börsennotierter Gesellschaften aufgenommen werden.
(ck) Textform im Nachweisrecht und anderen arbeitsrechtlichen Gesetzen nach dem Bürokratieentlastungsgesetz IVProf. Dr. Frank Bayreuther, Passau, NZA 2024, 1528-1533
Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV ist die Erteilung des Nachweises erleichtert worden. § 2 Abs. 1 S. 2 NachwG setzt die Textform voraus und etabliert dabei eine eigene nachweisrechtliche Textform, die auf § 126b BGB basiert, aber besondere Anforderungen an den gewählten Datenträger und das Übermittlungsmedium stellt. Offen bleibt mit dem neuen Nachweisgesetz laut dem Verfasser, ob der Nachweis durch Einstellen der Arbeitsbedingungen in ein Mitarbeiterportal erbracht werden kann, was für die Praxis von erheblicher Bedeutung wäre.
(ck)Das Arbeitszeugnis in elektronischer FormRA Prof. Hein Schleßmann / RAin Gesine Meißner, Stutensee/Berlin, BB 2024, 2932-2934
Das Arbeitszeugnis kann ab dem 1.1.2025 in elektronischer Form erteilt werden. Der Beitrag erläutert die Voraussetzungen des § 126a BGB sowie die rechtlichen Fallstricke, die sich bei der Umstellung ergeben, insbesondere im Hinblick auf Zusendung, Zeugnisberichtigung und Inhalt des Zeugnisses. Die Verfasser erwarten hierbei, dass Klein- und Mittelbetriebe weiterhin das Papierzeugnis wählen werden und verweisen darauf, dass auch das Gesetz, das die elektronische Form von der Einwilligung des Betroffenen abhängig macht, dieses in den Vordergrund stellt.
(ck) Sind Makler-Pools sozialpflichtige Arbeitgeber?RA Oliver Timmermann, Hamburg, BB 2024, 2934-2938
Bei der Frage, ob Honorar- und Poolärzte in einem Beschäftigungsverhältnis nach § 7 Abs. 1 SGB IV stehen, kommt dem Begriff der Eingliederung in einen Betriebsorganismus nach der Rechtsprechung des BSG eine entscheidende Rolle zu. Zudem ergebe sich aus den hybriden Kooperationsstrukturen von Makler-Pools eine arbeitsähnliche Abhängigkeit der Makler. Der Verfasser kritisiert die Rechtsprechung und fordert eine differenziertere Betrachtung.
(ck)Zielvereinbarungen im Arbeitsrecht – So geht’s richtigRA Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück / RAin Kaja Thurner, Berlin, NJW-Spezial 2024, 754-755
Gegenstand des Beitrags sind Zielvereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die durch die Definition von Erwartungen und Ergebnissen ein Instrument der Leistungssteuerung und –motivation darstellen. Hierzu erläutern die Verfasser Ausgestaltungsmöglichkeiten, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sowie rechtliche Konsequenzen bei unterbliebener Zielvereinbarung.
(ck) Schutz vor Missbrauch im System der Entgeltfortzahlung im KrankheitsfallDr. Matthias Broll, Frankfurt am Main/Japan, NZA-RR 2024, 633-640
Um einen Missbrauch der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu verhindern, gibt es verschiedene vor Missbrauch schützende gesetzliche Regelungen in §§ 3 Abs. 3, 3 Abs. 1 S. 1 und 2 und § 5 Abs. 1, 1a EFZG. Besseren Schutz bietet jedoch nach Ansicht des Verfassers die Rechtsprechungsentwicklung zur Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, insbesondere einer passgenauen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
(ck) ArbeitsvertragsrechtNachvertragliche Wettbewerbsverbote mit Geschäftsführern an der Schnittstelle zwischen BGH und BAGRA Moritz Coché / RAin Lisa Striegler, Köln/Frankfurt a.M., DB 2024, 2986-2900
Gegenstand des Beitrags sind die tatsächlichen und rechtlichen Bedürfnisse sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen nachvertraglicher Wettbewerbsverbote. Dabei widmen sich die Verfasser insbesondere der zwischen BAG und BGH teilweise divergierenden Rechtsprechung unter Erläuterung einzelner höchstrichterlicher Entscheidungen zu nachvertraglichen Wettbewerbsverboten für Geschäftsführer und Arbeitnehmer.
(ck) BetriebsverfassungsrechtGerichtliche Bestellung des Einigungsstellenvorsitzes – „Windhundprinzip“? bzw. „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“?RA Karl Ehler, Siegen/Meiningen, BB 2024, 2803-2807
Der Einigungsstellenvorsitzende nimmt für die konfliktlösende Wirkung der Einigungsstelle aufgrund seiner Fach- und Verhandlungskompetenz eine entscheide Rolle ein. Können sich die Betriebsparteien nicht auf eine Person einigen, wird der Vorsitzende gerichtlich bestellt. Hierbei ist das Gericht nach § 76 Abs. 2 S. 2 BertrVG iVm § 100 Abs. 1 S. 1 ArbGG nicht an die Anträge gebunden.
(ck)DatenschutzSchadensersatz für „ungute Gefühle“? - Der Art. 82 DSGVO im ArbeitsrechtProf. Dr. Gerrit Horstmeier, Villingen-Schwenningen, BB 2024, 2740-2746
Art. 82 DSGVO gewährt einen Anspruch auf Ersatz eines materiellen oder immateriellen Schadens, der durch einen Verstoß gegen die Verordnung entstanden ist. Diese Tatbestandsvoraussetzungen konkretisiert der Verfasser in seinem Beitrag unter Beachtung der hierzu ergangenen Rechtsprechung und kommt zu dem Ergebnis, dass der Pflichtenverstoß aufgrund einer Datenverarbeitung erfolgt sein muss, ein (vermutetes) Verschulden des Verursachens erforderlich ist und der Betroffenen einen konkreten Schaden darzulegen hat.
(ck) Beschäftigtendatenschutz (wieder) gescheitert? Lehren aus dem BMAS Referentenentwurf 2024
Dr. Markus Wünschelbaum / RA Dr. Dominik Sorber, NZA 2024, 1540-1547
Gegenstand des Beitrags sind die wesentlichen Regelungen des am 8.10.2024 öffentlich gewordenen Referentenentwurfs für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz (BeschDG-E) sowie mögliche Änderungen, die in der Praxis zu mehr Rechtssicherheit beitragen und gleichzeitig die unionsrechtlichen Vorgaben aus Art. 88 DS-GVO sowie der Rechtsprechung des EuGH einhalten.
(ck) Das Beschäftigendatengesetz als Blaupause der KI-Regulierung?
RA Dr. Maurice Heine / RA Dr. Matthias Köhler, Berlin, NZA 2024, 1547-1556
Der Referentenentwurf eines Beschäftigtendatengesetzes vom 8.10.2024 soll unter anderem den aufgrund von Künstlicher Intelligenz (KI) geänderten Arbeitsbedingungen und Datenverabeitungsmöglichkeiten Rechnung tragen. Der Beitrag dient einer systematischen Aufarbeitung der Regulierung von KI im nationalen Beschäftigtendatenschutz unter Betrachtung KI-spezifischer Vorgaben sowie spezifischen Profiling-Vorgaben.
(ck) Datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Background-Checks - Zugleich Anmerkung zu LAG Düsseldorf, 10.4.2024 – 12 Sa 1007/23
RA Dr. Tillmann Vitt, LL.M., Köln/Bonn, BB 2024, 2868-2871
Anlässlich der Entscheidung des LAG Düsseldorf befasst sich der Verfasser mit der praxisrelevanten Frage der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Background-Checks im Bewerbungsverfahren. Dabei kommt er zu dem Schluss, dass die Informationspflichten nach Art. 14 DSGVO einen wichtigen Schutzmechanismus darstellen, bei deren Verletzung ein Schadensersatzanspruch nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO besteht. Zudem sei die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von der Zuverlässigkeit und Richtigkeit der erlangten Informationen zu unterscheiden.
(ck) Zur Zulässigkeit heimlicher Mitarbeiterkontrollen anhand einer primärrechtskonformen Auslegung bzw. teleologischen Reduktion der DSGVO - Ein Überblick unter besonderer Berücksichtigung von Betriebsvereinbarungen
RA Dr. Bernd Kinzinger, München, DB 2024, 3101-3106
Der anerkannten heimlichen Überwachung durch den Arbeitgeber bei konkreten Verdachtsmomenten in Bezug auf Straftaten oder schwere Pflichtverletzungen werden die Transparenz- und Informationspflichten der DSGVO kritisch entgegengehalten. Der Beitrag gibt einen Überblick über das Meinungsspektrum und erläutert die bei dem Transparenzgrundsatz der DSGVO unionsrechtlich gebotene Interessenabwägung mit den Arbeitgebergrundrechten aus Art. 16 und 17 GRCh.
(ck)
Kündigung/KündigungsschutzDer Sonderkündigungsschutz für Vorfeldinitiatoren einer Betriebsratswahl - Zwischen Protektionsbedürfnis und MissbrauchspotenzialenWiss. Mit. Stephan Sura, Köln, DB 2024, 3032-3037
Aus § 15 Abs. 3b KSchG ergibt sich ein besonderer Kündigungsschutz für Arbeitnehmer, welche Vorbereitungshandlungen zur Errichtung eines Betriebsrats unternehmen. Hierbei ergeben sich laut dem Autor Missbrauchsmöglichkeiten für beide Seiten: Arbeitnehmer können in Vorahnung einer personen- oder verhaltensbedingten Kündigung die Voraussetzungen der Norm herbeiführen, während Arbeitgeber zur Abwehr einer Wahlinitiierung eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen können.
(ck) Ausscheiden von GmbH-Geschäftsführern - Ausgewählte Probleme aus der Praxis
RA Dr. Ulrich Ziegler, Frankfurt a.M., DB 2024, 3170-3174
Bei dem Ausscheiden vom GmbH-Geschäftsführern stellen sich in der Praxis rechtliche Probleme in Bezug auf das Verfahren bei Abberufung/Kündigung, den Rechtsweg bei einer Klage gegen die Kündigung, die Arbeitnehmerstellung der Geschäftsführer bei Massenentlassungen sowie hinsichtlich nachvertraglicher Wettbewerbsverbote. Diesen Problemen geht der Verfasser in seinem Beitrag nach.
(ck)
Entgeltfortzahlungs- und Urlaubsanspruch bei behördlich angeordneter QuarantäneRA Dr. Marvin Ruth, Hamburg, NJW 2024, 3412-3416
BAG, Urteil vom 20.3.2024 – 5 AZR 234/23
(ck) Kostenbeteiligung des Flugschülers bei Pilotenausbildung zulässig RA Prof. Ulrich Tödtmann / RA Julius Quicker, LL.M., Mannheim, DB 2024, 2901
BAG, Urteil vom 16.4.2024 – 9 AZR 199/23
(ck)Festlegung und Verlegung von Urlaub in der Freistellungsphase nach Ausspruch einer KündigungRA Dr. Johann Ante, Dortmund, DB 2024, 2902
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.3.2024 – 1 Sa 168/23
(ck) Ungeimpfte Pflegekräfte – Unbezahlte Freistellung ist zulässig, eine Abmahnung unzulässigRAin Kira Fritsche, LL.M., Düsseldorf, DB 2024, 2973
BAG, Urteil vom 19.6.2024 – 5 AZR 192/23
(ck) Weniger Wahlbewerber als Sitze bei BetriebsratswahlRA Dr. Tobias Polloczek / FAin Fanny Alf, LL.M., Frankfurt am Main, DB 2024, 2974
BAG, Beschluss vom 24.4.2024 – 7 ABR 26/23
(ck)„Mehrarbeit“ bedeutet eben nicht immer durchschnittlich „mehr“ ArbeitRA Dr. Sven Gunkel, Frankfurt am Main, BB 2024, 2874
BAG, Urteil vom 7.2.2024 – 5 AZR 360/22
(ck) Überwachung von (arbeitsunfähige) Mitarbeitenden durch eine DetekteiDr. Severin Gotthard Kunisch, Köln, BB 2024, 2944
BAG, Urteil vom 25.7.2024 – 8 AZR 225/23
(ck)
Grundsatz der personalen Teilunwirksamkeit: Arbeitgeber muss Ausschlussfrist gegen sich gelten lassen RA Jan Westhues, LL.B., Köln, DB 2024, 3038
BAG, Urteil vom 16.4.2024 – 9 AZR 181/23
(ck) Bemessungsgrundlage der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Auslegung tarifvertraglicher Bestimmungen RAin Greta Luise Groffy / RAin Lisa Maddey, Hamburg, DB 2024, 3107
BAG, Urteil vom 23.4.2024 – 5 AZR 178/23
(ck)
Kein Auskunftsrecht des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber zu Gewerkschaftsverhältnissen im Betrieb RA Dr. Frank Zaumseil, Frankfurt am Main, DB 2024, 3108
BAG, Beschluss vom 30.4.2024 – 1 ABR 10/23
(ck) Neue Spielregeln für die Vorrats-SEGrundsätzlich keine Pflicht zur Nachholung des Beteiligungsverfahrens bei SE-GründungenRA Dr. Patrick Mückl, Düsseldorf, DB 2024, 3175
EuGH, Urteil vom 16.5.2024 – C-706/22
(ck)
Duschen und Waschen als vergütungspflichtige Arbeitszeit? RA Felix Römisch, München, DB 2024, 3176
BAG, Urteil vom 23.4.2024 – 5 AZR 212/23
(ck)Beweiswert der AUB – Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung bei ZeugenvernehmungRA Dr. Anton Barrein, Hannover, NZA-RR 2024, 682
ArbG Berlin, Urteil vom 19.3.2024 – 22 Ca 8667/23
(ck) Grundlose Strafanzeigen gegen Vorgesetze als außerordentlicher KündigungsgrundWiss. Mit. Stephan Sura, Köln, NZA-RR 2024, 683
LAG Sachsen, Urteil vom 27.6.2024 – 4 Sa 245/23
(ck)
Erhebliche Minderleistung kann Tatkündigung wegen Arbeitszeitbetrugs rechtfertigenRiArbG Olaf Möllenkamp, Lübeck, NZA-RR 2024, 684
ArbG Bremen-Bremerhaven, Urteil vom 14.12.2024 – 2 Ca 2207/23
(ck)
(Nicht-)Erforderlichkeit von Rechtsanwaltskosten bei Durchführung paralleler BeschlussverfahrenRA Dr. Johann Ante, Dortmund, NZA-RR 2024, 685
BAG, Beschluss vom 16.7.2024 – 1 ABR 24/23
(ck)
Pflicht zur Mitteilung auch einer etwaigen Entgeltstufe im Rahmen eines ZustimmungsersuchensRA Dr. Johann Ante, Dortmund, NZA-RR 2024, 686
BAG, Beschluss vom 16.7.2024 – 1 ABR 25/23
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Ersetzung der Zustimmung zur Umgruppierung einer Mitarbeiterin im außertariflichen BereichRAin Dr. Brigitte Glatzel, Mainz, DB NZA-RR 2024, 687
LAG Niedersachsen, Beschluss vom 10.6.2024 – 15 TaBV 79/23 (nicht rechtskräftig)
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Keine tarifvertraglichen Leistungen aus Gleichbehandlungsgrundsatz bei fehlendem personellen AnwendungsbereichRA Simon Alscher / Wiss. Mit. Benedikt Strohdeicher, Frankfurt am Main, NZA-RR 2024, 688
BAG, Urteil vom 2.7.2024 – 3 AZR 244/23
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