März 2025

Inhalt

 

A. Gesetzgebung

B. Rechtsprechung

Allgemein

Arbeitnehmerstatus – Betreiber einer Waschstraße

Anforderungen an den Anscheinsbeweis beim Einwurf-Einschreiben

Aktives Wahlrecht schwerbehinderter Werkstattbeschäftigter bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung

SE - Nachholung des Arbeitnehmerbeteiligungsverfahrens

Verfall von virtuellen Optionsrechten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Wettbewerbsverbot – Berechnung der Karenzentschädigung

Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung – Konzernprivileg

Betriebliche Altersversorgung

Arbeitgeberzuschuss zu Entgeltumwandlung – Tariföffnung

Betriebsübergang

Betriebsübergang: Zuordnung zur übergehenden Einheit und fehlerhafte Unterrichtung

Betriebsverfassungsrecht

Betriebsratswahl - schriftliche Stimmabgabe

Vergütung (freigestellter) Betriebsratsmitglieder – Darlegungs- und Beweislast

Auskunftsanspruch zur Zielerreichung der Vergleichsgruppe bei variablen Vergütungsbestandteilen

Europarecht

Generalanwalt Norkus: Folgen einer unterbliebenen Massenentlassungsanzeige

Prozessuales

Prozesskostenhilfe für Mehrvergleich

Nicht mehr als ein Hilfswert bei Anträgen zur Durchführung einer Betriebsvereinbarung

Streitwertbemessung bei Einsetzung der Einigungsstelle zum Abschluss eines Sozialplans

Prozesskostenhilfe für Übersetzungskosten bei grenzüberschreitendem Rechtsstreit

Tarifrecht/Tarifvertragsrecht

Tarifvertragliche Jahressonderzahlung als Stichtagsregelung

Urlaubsrecht

Folgen eines Verstoßes gegen das Nachweisgesetz

C. Literatur

Allgemein

Beendigung und Einschränkung von Homeoffice

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gem. § 3 EFZG bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit und der Einheit des Verhinderungsfalles

Barrierefreiheit in der Arbeitswelt

Sondervergütungen, Boni & Co. – Aktuelle Rechtsprechung des Zehnten Senats

Politische Äußerungen im beruflichen Kontext – arbeitsrechtliche Rechte und Grenzen

Neuere Rechtsprechung zum Personalvertretungsrecht

Rechtsprechungsübersicht zum Individualarbeitsrecht - Unter Berücksichtigung besonders praxisrelevanter Entscheidungen im Zeitraum September 2024 bis Anfang 2025

Arbeitsvertragsrecht

Der neue Nachweis wesentlicher Arbeitsbedingungen in qualifizierter Textform

Betriebsverfassungsrecht

Wahlanfechtung von Betriebsratswahlen wegen mangelnder Wahlberechtigung, vor allem in Matrixstrukturen

Unternehmensübergreifende Matrixstrukturen und Betriebszugehörigkeit

Die Umsetzung des Minderheitenschutzes des dritten Geschlechts im Rahmen der Betriebsratswahlen

Interessenausgleichspflicht auch ohne Betriebsänderung im jeweiligen Betrieb? - Zugleich Besprechung von LAG Düsseldorf, 15.10.2020 – 11 Sa 799/19

Datenschutz

Immaterieller Schadensersatz nach Art. 82 DS-GVO – Fokus auf die Darlegungs- und Beweislast

Wahrung von Betriebsinterna bei eigenmächtiger Nutzung von KI-Tools durch Arbeitnehmer - Arbeitsrechtliche Grundlagen, Grenzen und Gestaltungsspielräume

Europarecht

Rechtsprechung des EuGH zur Benachteiligung wegen Behinderung durch personenbedingte Kündigungen

Arbeitnehmerbeteiligung in der SE nach dem Olympus-Urteil des EuGH

Entgelttransparenzrichtlinie der EU: Ein Meilenstein für die Gleichstellung?

Gleichbehandlung

Entschädigungsansprüche bei Benachteiligungen von Bewerbern

Prozessuales

Folgen der Meldung von Vertragsverletzung im Hinweisgebersystem – Darlegungs- und Beweislast bei arbeitsgerichtlichen Verfahren

Die Obliegenheit zur Täuschung: der Fünfte Senat und die Umkehrung der Darlegungslast zum böswillig unterlassenen Zwischenerwerb

Sozialrecht

Mit dem letzten Omnibus nach Herrenberg: Der neue § 127 SGB IV

Tarifrecht/Tarifvertragsrecht

Neues zum Sanierungs-Tarifvertrag und zur Bezugnahmeklausel - Zugleich Besprechung von BAG vom 12.6.2024 – 4 AZR 202/23

D. Entscheidungsbesprechungen


 
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A. Gesetzgebung

Nationaler Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit im Bundeskabinett beschlossenMeldung des BMAS vom 12.2.2025
Die Bundesregierung hat am 12.2.2025 einen Nationalen Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit beschlossen. Damit legt die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erstmals eine nationale Strategie zur Prävention und Bekämpfung von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit vor und erfüllt völkerrechtliche Verpflichtungen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO.

Weitere Informationen sind auf der Seite der Meldungen des BMAS verfügbar.
(gk)

Kommission und Sozialpartner unterzeichnen gemeinsamen Pakt zur Stärkung des sozialen Dialogs in EuropaMeldung der EU-Kommission vom 5.3.2025
Die Kommission und die europäischen branchenübergreifenden Sozialpartner haben am 5.3.2025 einen neuen Pakt für den europäischen sozialen Dialog unterzeichnet, der die Rolle der Sozialpartner bei der Gestaltung der Arbeitsmarkt-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik stärken soll. In einer Zeit des globalen Wandels befasst sich der neue Pakt mit den wichtigsten Herausforderungen, mit denen die europäischen Volkswirtschaften konfrontiert sind, und baut auf der Erklärung der Sozialpartner von Val Duchesse aus dem Jahr 2024 auf.

Weitere Informationen sind auf der Seite der Meldungen der EU-Kommission abrufbar.
(gk)

Beratungsgegenstände des Bundestags

20. Deutscher Bundestag:

213. Sitzung, 13.3.2025: Keine relevanten Beratungsgegenstände.

214. Sitzung, 18.3.2025: Keine relevanten Beratungsgegenstände.

21. Deutscher Bundestag:

1. Sitzung, 25.3.2025: Keine relevanten Beratungsgegenstände.

(gk)

Beratungsgegenstände des Bundesrats

1052. Sitzung, 21.3.2025: Keine relevanten Beratungsgegenstände.

(gk)

Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt

  • Bekanntmachung zu der Europäischen Sozialcharta (revidiert) (BGBl. 2025 II Nr. 83 vom 27.03.2025)
  • Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung der Berufe für Schmuck und Gerät (BGBl. 2025 I Nr. 93 vom 24.03.2025)

(gk)

Veröffentlichungen im Amtsblatt der EU Keine relevanten Veröffentlichungen im Berichtszeitraum.

(gk)



  • B. Rechtsprechung 
 

AllgemeinArbeitnehmerstatus – Betreiber einer WaschstraßeBAG, Urt. v. 12.11.2024 – 9 AZR 205/23
Ein Rechtsverhältnis ist nur dann als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren, wenn die Bindung an Weisungen und die Fremdbestimmung bei der nach § 611a Abs. 1 Satz 5 BGB gebotenen Gesamtbetrachtung aller Umstände im Einzelfall einen Grad an persönlicher Abhängigkeit des Dienstverpflichteten erreichen, der für ein Arbeitsverhältnis prägend ist. Räumt der Vertragspartner dem Dienstnehmer das Recht ein, Dritte in die Leistungserbringung einzubinden, ist dies ein Indiz für eine selbstständige Tätigkeit.
(ck)

Anforderungen an den Anscheinsbeweis beim Einwurf-EinschreibenBAG, Urt. v. 30.1.2025 – 2 AZR 68/24
Die bloße Vorlage des Einlieferungsbelegs eines Einwurf-Einschreibens und die Darstellung seines Sendungsverlaufs begründen für sich allein genommen ohne die Vorlage einer Reproduktion des Auslieferungsbelegs keinen Anscheinsbeweis für einen Zugang der eingelieferten Postsendung beim Empfänger.
(ck)

Aktives Wahlrecht schwerbehinderter Werkstattbeschäftigter bei der Wahl der SchwerbehindertenvertretungBAG, Beschl. v. 23.10.2024 – 7 ABR 36/23, Leitsatz
Schwerbehinderte Werkstattbeschäftigte sind bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung wahlberechtigt.
(gk)

SE - Nachholung des ArbeitnehmerbeteiligungsverfahrensBAG, Beschl. v. 26.11.2024 – 1 ABR 37/20, Leitsatz
Das Verhandlungsverfahren über eine Beteiligung der Arbeitnehmer ist nicht nachzuholen, wenn es bei Gründung und vor Eintragung einer SE in das Register eines Mitgliedstaats der Europäischen Union unterblieben ist, weil deren Gründungsgesellschaften keine Arbeitnehmer beschäftigten.
(gk)

Verfall von virtuellen Optionsrechten nach Beendigung des ArbeitsverhältnissesBAG, Urt. v. 19.3.2025 – 10 AZR 67/24, Pressemitteilung v. 19.3.2025 (gekürzt)
Bestimmt eine Verfallklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass zugunsten des Arbeitnehmers „gevestete“ virtuelle Optionsrechte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Eigenkündigung sofort verfallen, benachteiligt diese den Arbeitnehmer unangemessen (§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB). Das Gleiche gilt für eine Klausel, die vorsieht, dass die „gevesteten“ virtuellen Optionsrechte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses doppelt so schnell verfallen, wie sie innerhalb der sog. „Vesting-Periode“ entstanden sind.
(gk)

Wettbewerbsverbot – Berechnung der KarenzentschädigungBAG, Urt. v. 27.3.2025 – 8 AZR 63/24, Pressemitteilung v. 27.3.2025 (gekürzt)
In die Berechnung einer Karenzentschädigung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nach §§ 74 ff. HGB fließen auch Leistungen aus einem virtuellen Aktienoptionsprogramm ein. Das gilt jedoch nur, wenn die Optionsrechte im noch bestehenden Arbeitsverhältnis ausgeübt worden sind.
(gk)

ArbeitnehmerüberlassungArbeitnehmerüberlassung – KonzernprivilegBAG, Urt. v. 12.11.2024 – 9 AZR 13/23, Leitsätze
Das Rechtsfolgensystem der §§ 10 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 1 AÜG ist nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG auf die Überlassung zwischen Konzernunternehmen iSd. § 18 AktG nicht anzuwenden, wenn der Arbeitnehmer nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt worden ist (sog. Konzernprivileg). Die Konjunktion „und“ beschreibt ein alternatives Verhältnis der Merkmale Einstellung und Beschäftigung. Das Konzernprivileg ist danach bereits ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer zum Zweck der Überlassung eingestellt „oder“ beschäftigt wird. Die zwingenden Vorgaben des AÜG können nicht dadurch umgangen werden, dass der Arbeitsvertrag nach der Einstellung geändert und der Arbeitnehmer zum Zweck der Überlassung als Leiharbeitnehmer beschäftigt wird.
(gk)

Betriebliche AltersversorgungArbeitgeberzuschuss zu Entgeltumwandlung – TariföffnungBAG, Urt. v. 11.3.2025 – 3 AZR 53/24, Pressemitteilung v. 11.3.2025 (gekürzt)
Von den gesetzlichen Regelungen zur Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) einschließlich des Anspruchs auf einen Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG kann gemäß § 19 Abs. 1 BetrAVG auch in Tarifverträgen abgewichen werden, die bereits vor Inkrafttreten des Ersten Betriebsrentenstärkungsgesetzes am 1. Januar 2018 geschlossen wurden.
(gk)BetriebsübergangBetriebsübergang: Zuordnung zur übergehenden Einheit und fehlerhafte UnterrichtungBAG, Urt. 21.3.2024 – 2 AZR 79/23, Leitsätze
Ein Arbeitsverhältnis wird nur von einem Betriebs(teil)übergang iSv. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB erfasst, wenn der Arbeitnehmer zuvor individual- und ggf. kollektivrechtlich wirksam der dann übergehenden wirtschaftlichen Einheit zugeordnet wurde.
Fehler bei der Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB, die für den Willensbildungsprozess der Arbeitnehmer, ob sie einem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses widersprechen, regelmäßig ohne Belang sind, führen nicht dazu, dass die Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB nicht zu laufen beginnt.
(gk)

BetriebsverfassungsrechtBetriebsratswahl - schriftliche StimmabgabeBAG, Beschl. v. 23.10.2024 – 7 ABR 34/23, Leitsatz
Bei der Wahl des Betriebsrats gehören Wahlberechtigte, von denen dem Wahlvorstand bekannt ist, dass sie im Zeitpunkt der Wahl wegen Kurzarbeit oder wegen mobiler Arbeit (Homeoffice) voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden, zu den Arbeitnehmern, die nach § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WO die Briefwahlunterlagen erhalten, ohne dass es eines Verlangens der Wahlberechtigten bedarf.
(gk)

Vergütung (freigestellter) Betriebsratsmitglieder – Darlegungs- und BeweislastBAG, Urt. v. 20.3.2025 – 7 AZR 46/24, Pressemitteilung v. 20.3.2025 (gekürzt)
Nach dem BetrVG haben Mitglieder des Betriebsrats Anspruch auf Erhöhung ihres Arbeitsentgelts in dem Umfang, in dem das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher Entwicklung steigt (§ 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG). Für das Vorliegen der Voraussetzungen dieses Anspruchs ist grundsätzlich das Betriebsratsmitglied darlegungs- und beweisbelastet. Korrigiert der Arbeitgeber eine mitgeteilte und gewährte Vergütungserhöhung, die sich für das Betriebsratsmitglied als Anpassung seines Entgelts entsprechend § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG darstellen durfte, hat der Arbeitgeber darzulegen und zu beweisen, dass die Vergütungserhöhung objektiv fehlerhaft war.
(gk)

Auskunftsanspruch zur Zielerreichung der Vergleichsgruppe bei variablen VergütungsbestandteilenLAG Düsseldorf, Urt. v. 26.2.2025 – 12 Sa 817/23, Leitsätze
Im Rahmen des Lohnausfallprinzips des § 37 Abs. 2 BetrVG kann bei variablen Vergütungsbestandteilen ein Indiz für die hypothetische Zielerreichung des Betriebsratsmitglieds der Zielerreichungsgrad einer Vergleichsgruppe sein. Zur Durchsetzung des hypothetischen variablen Vergütungsbestandteils kann dem Betriebsratsmitglied ein Auskunftsanspruch gegen seinen Arbeitgeber zustehen. Die auf die Mitteilung der Zielerreichungsgrade der Mitglieder der Vergleichsgruppe gerichtete Auskunft kann unter den Voraussetzungen einer zweckändernden Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 6 Abs. 4 DSGVO die individuelle und nicht anonymisierte Zuordnung der Zielerreichungsgrade umfassen. Zu den Anforderungen an eine Auskunft über die Anzahl und den Wert der an die Mitglieder einer Vergleichsgruppe zugeteilten Restricted Stock Units, um einen Schadensersatzanspruch wegen Betriebsratsbenachteiligung gemäß § 78 Satz 2 BetrVG durchzusetzen. Der Auskunftsanspruch richtete sich hier unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 4 DSGVO auf die konkret individuell an die einzelnen Arbeitnehmer zugeteilten Restricted Stock Units.
(gk)

EuroparechtGeneralanwalt Norkus: Folgen einer unterbliebenen MassenentlassungsanzeigeEuGH, Schlussanträge des Generalanwalts Norkus vom 27.2.2025 – C-134/24 „Tomann“
Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen in der durch die Richtlinie (EU) 2015/1794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 2015 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass eine Kündigung im Rahmen einer nach Art. 3 Abs. 1 dieser Richtlinie anzeigepflichtigen Massenentlassung das Arbeitsverhältnis eines betroffenen Arbeitnehmers erst beenden kann, wenn die in diesem Artikel vorgesehene Entlassungssperre abgelaufen ist.
Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 98/59 in der durch die Richtlinie 2015/1794 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass ein Arbeitgeber, der die Kündigung von Arbeitsverträgen ausgesprochen hat, ohne bei der zuständigen Behörde eine vorherige Anzeige der Massenentlassung im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 dieser Richtlinie vorgenommen zu haben, eine solche Anzeige nicht nachträglich vornehmen kann, sofern dies zur Folge hätte, dass nach Ablauf der in Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie vorgesehenen Entlassungssperre die Arbeitsverhältnisse durch die bereits zuvor erklärten Kündigungen beendet werden könnten. Um die anfängliche Unterlassung der Anzeige zu heilen, muss der Arbeitgeber zunächst eine ordnungsgemäße Anzeige der beabsichtigten Massenentlassung bei der zuständigen Behörde vornehmen und danach neuerliche Kündigungen der betroffenen Arbeitsverträge aussprechen, wobei diese gemäß Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 98/59 in der durch die Richtlinie 2015/1794 geänderten Fassung frühestens 30 Tage nach Eingang der Anzeige wirksam werden.
(gk)

ProzessualesProzesskostenhilfe für MehrvergleichBAG, Beschl. v. 11.2.2025 – 4 AZB 26/24, Leitsatz
Schließen die Parteien nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe einen gerichtlichen Vergleich, der bisher nicht rechtshängige Gegenstände erfasst, bedarf es eines neuen – ausdrücklichen oder konkludenten – Antrags, wenn die Bewilligung auch auf den Mehrvergleich erstreckt werden soll. Die bloße Unterbreitung eines Vergleichsvorschlags oder die Zustimmung zu einem solchen reicht nicht aus.
(gk)

Nicht mehr als ein Hilfswert bei Anträgen zur Durchführung einer BetriebsvereinbarungLAG Hessen, Beschl. v. 10.3.2025 – 12 Ta 25/25, Leitsätze
Anträge auf ordnungsgemäße Durchführung einer Betriebsvereinbarung und/oder Unterlassung von Maßnahmen, die einer Betriebsvereinbarung widersprechen, sind mit nicht mehr als einem Hilfswert zu bemessen, soweit nicht besondere Anhaltspunkte eine Erhöhung rechtfertigen. Dies folgt aus den Empfehlungen des Streitwertkatalogs vom 01. Februar 2024, da dort für den größtmöglichen Streit, nämlich den um die Wirksamkeit/Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung, aufgezeigt ist, dass eine Erhöhung auf den doppelten Hilfswert erfolgen kann (nicht muss!).
Leistungs- und Unterlassungsanträge, die sich auf die ordnungsgemäße Durchführung einer Betriebsvereinbarung und auf die Unterlassung von Maßnahmen, die dieser Betriebsvereinbarung widersprechen beziehen, dürften regelmäßig wirtschaftlich identisch sein (§ 45 Abs. 1 Satz 3 GKG).
(gk)

Streitwertbemessung bei Einsetzung der Einigungsstelle zum Abschluss eines SozialplansLAG Hessen, Beschl. v. 24.3.2025 – 12 Ta 58/25, Leitsätze
Der Antrag, eine Einigungsstelle zum Regelungsgegenstand "Abschluss eines Sozialplans" einzusetzen, ist regelmäßig mit einem vollen Ausgangswert (Hilfswert) nach § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG zu bemessen.
Soweit der Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit vom 01. Februar 2024 (NZA 2024, 308) unter II.4.1 angibt, dass bei einem Streit um eine offensichtliche Unzuständigkeit, ein fehlendes Rechtsschutzinteresse und/oder um eine sonstige Unzulässigkeit der Einigungsstelle "höchstens" der Hilfswert nach § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG in Ansatz gebracht werden sollte, ist ein Abschlag von dem vollen Hilfswert bei einem Verfahren nach § 100 ArbGG bzgl. eines Sozialplans regelmäßig nicht geboten, da dieser für den Arbeitgeber, der die Kosten des Sozialplans zu tragen hat, und für die betroffenen Arbeitnehmer, deren betriebsänderungsbedingten Nachteile gemildert werden sollen, erhebliche Bedeutung hat.Soweit zusätzlich über die Person des/der Vorsitzenden und/oder über die Anzahl der Beisitzer der Einigungsstelle gestritten wird, sind Erhöhungen um jeweils ein Viertel des Ausgangswerts vorzunehmen (siehe Ziffern II.4.2 bis II.4.4 des Streitwertkatalogs).
(gk)

Prozesskostenhilfe für Übersetzungskosten bei grenzüberschreitendem RechtsstreitLAG Hamm, Urt. v. 5.3.2025 – 13 Ta 12/24, Leitsätze
In einem arbeitsgerichtlichen Rechtsstreit mit grenzüberschreitendem Bezug iSv. Art. 2 Abs. 1 RL 2003/8/EG umfasst die einem Antragsteller mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union von der Bundesrepublik Deutschland gewährte Prozesskostenhilfe auch die von diesem verauslagten Kosten für die Übersetzung der Anlagen, die für die Entscheidung über den Antrag erforderlich sind (im Anschluss an BAG 10 AZB 25/15).
Im Prozesskostenhilfeverfahren kann die Anordnung eines aus dem Vermögen zu zahlenden Betrages nicht generell darauf gestützt werden, dass der Hilfebedürftige seinen Miteigentumsanteil an dem vom dauerhaft getrennt lebenden Ehepartner bewohnten Hausgrundstück verwertet.
(gk)

Tarifrecht/TarifvertragsrechtTarifvertragliche Jahressonderzahlung als StichtagsregelungLAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 28.1.2025 – 5 SLa 115/24, Leitsatz
Eine tarifvertragliche Regelung, nach der Mitarbeiter mit dem Novemberentgelt eine Jahressonderzahlung erhalten, kann als Stichtagsregelung zu verstehen sein, sodass zuvor ausgeschiedene Arbeitnehmer nicht anspruchsberechtigt sind.
(gk)UrlaubsrechtFolgen eines Verstoßes gegen das NachweisgesetzLAG Baden-Württemberg, Urt. v. 3.2.2025 – 9 Sa 34/23, Leitsätze
Verstößt der Arbeitgeber gegen seine Pflicht nach § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 NachwG 2022, den Arbeitnehmer über seinen Urlaubsanspruch zu informieren, und nimmt der Arbeitnehmer keinen Urlaub, entsteht ein Urlaubsabgeltungsanspruch. Der unterliegt tarifvertraglichen Ausschlussfristen.
Der Schaden nach § 280 Abs. 1 BGB wegen Verstoßes gegen § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 NachwG 2022 besteht darin, dass der Arbeitnehmer keinen Urlaub genommen hat, nicht aber darin, dass der Abgeltungsanspruch durch tarifvertragliche Ausschlussfristen verfallen ist.
Bei einem aufklärungsgerechten Verhalten hätte der Arbeitnehmer Urlaub in Anspruch genommen.
Die Vermutung aufklärungsgerechten Verhaltens umfasst nicht die fristgerechte Geltendmachung des Urlaubsabgeltungsanspruchs.
(gk)

  • C. Literatur 

AllgemeinBeendigung und Einschränkung von HomeofficeRiArbG Olaf Möllenkamp, Lübeck, NZA-RR 2025, 65-74
Möchte der Arbeitgeber das Homeoffice des Arbeitnehmers beenden oder wenigstens einschränken, kann es zu rechtlichen Streitigkeiten kommen. Ist das Homeoffice vorbehaltsloser Vertragsinhalt geworden, könne es laut dem Autor nur noch mittels Änderungskündigung wieder beendet oder eingeschränkt werden. Gebe es hingegen keine arbeitsvertragliche Festlegung, komme eine Ausübung des Direktionsrechts in Betracht, bei der jedoch die gewichtigen Interessen des Arbeitnehmers am Erhalt des Homeoffice zu berücksichtigen seien. Aus Perspektive eines Arbeitgebers sei daher eine befristete Vereinbarung von Homeoffice ratsam.
(ck)Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gem. § 3 EFZG bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit und der Einheit des VerhinderungsfallesRA Dr. René Teubert, Hannover, BB 2025, 564-567
In seinem Beitrag beleuchtet der Autor typische Fallstricke und Herausforderungen, mit denen Arbeitgeber bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall konfrontiert sind. Dabei geht er zunächst auf die Grundsätze der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ein, bevor im weiteren Verlauf die Fälle der wiederholten Arbeitsunfähigkeit, die Einheit des Verhinderungsfalls und schließlich die Darlegungs- und Beweislast thematisiert werden.
(ck)Barrierefreiheit in der ArbeitsweltProf. Dr. Dörte Busch, Halle(Saale)/Berlin, AuR 2025, 59-63
In ihrem Beitrag befasst sich die Autorin mit der Barrierefreiheit in der Arbeitswelt. Dabei arbeitet sie insbesondere heraus, dass für die Gewährleistung von Barrierefreiheit in der Arbeitswelt zwei zuständige Rechtssysteme existieren: Zum einen das Arbeitsschutzrecht und das Recht zur Unfallverhütung, wie es sich aus § 618 Abs. 1 BGB, der Arbeitsstättenverordnung sowie aus der Beteiligung von Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung ergibt. Reicht dies zur behindertengerechten Beschäftigung eines Arbeitnehmers nicht aus, tritt zum anderen das sozialrechtliche System nach dem Sozialgesetzbuch IX hinzu, wonach der Arbeitnehmer einen individuellen Anspruch aus § 164 SGB IX geltend machen kann.
(ck)Sondervergütungen, Boni & Co. – Aktuelle Rechtsprechung des Zehnten SenatsVRiBAG Waldemar Reinfelder, Erfurt, AuR 2025, 95-101
Der Beitrag beleuchtet die Rechtsprechungsentwicklung des BAG zur Gestaltung von Entgeltregelungen nach 2015 bis Ende 2024. Ansprüche auf Sondervergütungen können sich danach ausdrücklich aus dem Vertrag, ansonsten aus betrieblicher Übung, Gesamtzusage oder dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben. Besteht kein Anspruch des Arbeitnehmers, sind Freiwilligkeitsvorbehalte, Stichtags- bzw. Rückzahlungsklauseln relevant. Die nähere Ausgestaltung von dem Grunde nach zugesagten Ansprüchen kann durch eine Betriebsvereinbarung oder nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB erfolgen. Nach Ansicht des Verfassers bietet die Rechtsprechung dem Arbeitgeber viele Flexibilisierungsmöglichkeiten, einer Gestaltung zu Lasten der Arbeitnehmer stehe aber die Vertragsinhaltskontrolle nach §§ 305ff. BGB entgegen.
(ck)Politische Äußerungen im beruflichen Kontext – arbeitsrechtliche Rechte und GrenzenRAin Dr. Katharina Fischer/Benjamin Kadic, Hamburg, BB 2025, 633-637
Bei politischen Aktivitäten am Arbeitsplatz konkurrieren auf Ebene der Grundrechte die Meinungsäußerungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG des Arbeitnehmers und die Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG sowie die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG des Arbeitgebers miteinander. Auf Ebene des einfachen Rechts sind die Rücksichtnahmepflicht nach § 241 Abs. 2 BGB, das Direktionsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO bzw. § 315 Abs. 1 BGB und das Verbot der parteipolitischen Betätigung nach § 74 Abs. 2 S. 3 Hs. 1 BetrVG zu beachten. Ausgehend von diesen rechtlichen Vorgaben erläutern die Verfasser anhand von Fallbeispielen Grenzen, Risiken und Handlungsmöglichkeiten für Arbeitgeber.
(ck)Neuere Rechtsprechung zum PersonalvertretungsrechtVorsRiVG a.D. Dr. Torsten von Roetteken, Frankfurt a.M., NZA-RR 2025, 121-129
Der Beitrag stellt die neuere Rechtsprechung zum Personalvertretungsrecht vor. Maßgeblich sind dabei Entscheidungen zum BPersVG und zu den Landesgesetzen insoweit, als sich Regelungen auch in anderen Landesgesetzen wiederfinden.
(ck)Rechtsprechungsübersicht zum Individualarbeitsrecht - Unter Berücksichtigung besonders praxisrelevanter Entscheidungen im Zeitraum September 2024 bis Anfang 2025RA Prof. Dr. Bernd Schiefer, Düsseldorf, DB 2025, 797-803
Der Beitrag gibt einen Überblick über ausgewählte und aus Sicht des Verfassers besonders praxisrelevante Entscheidungen zum Individualarbeitsrecht von September 2024 bis Anfang 2025.
(ck)

ArbeitsvertragsrechtDer neue Nachweis wesentlicher Arbeitsbedingungen in qualifizierter TextformRiBAG Prof. Dr. Sebastian Roloff / Prof. Dr. Burkhard Boemke / Wiss. Mit. Theresa Bendix / Wiss. Mit. Michael Bendix, Leipzig, DB 2025, 594-601
Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), das am 1.1.2025 in den arbeitsrechtlichen Teilen in Kraft getreten ist, sollen überflüssige bürokratische Abläufe abgebaut werden. Relevant ist dabei insbesondere die im Nachweisgesetz vorgenommene Formerleichterung für Arbeitgeber, mit denen sich die Verfasser in ihrem Beitrag auseinandersetzen. Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 NachwG kann der Arbeitgeber den Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen nun auch in qualifizierter Textform erbringen. Die Anforderungen gehen jedoch über die in § 126b BGB genannte Textform hinaus, insbesondere muss der Nachweis elektronisch übermittelt werden und der Arbeitgeber einen Empfangsnachweis vom Arbeitnehmer erhalten.
(ck)

BetriebsverfassungsrechtWahlanfechtung von Betriebsratswahlen wegen mangelnder Wahlberechtigung, vor allem in MatrixstrukturenAkad. Rätin aZ Dr. Antje Rech, Bochum, NZA 2025, 223-227
In jüngerer Zeit gab es zwei Verfahren, die sich mit der Wirksamkeit von Betriebsratswahlen aufgrund mangelnder Wahlberechtigung in Matrixstrukturen beschäftigten und derzeit beim BAG anhängig sind. Vor diesem Hintergrund beleuchtet die Verfasserin die Voraussetzungen der Wahlanfechtung wegen nicht wahlberechtigter Personen mit besonderem Fokus auf Matrixstrukturen als besondere Form des drittbezogenen Personaleinsatzes.
(ck)Unternehmensübergreifende Matrixstrukturen und BetriebszugehörigkeitRA Dr. Christoph Corzelius / Wiss. Mit Nadja Ganz, LL.M., Köln, NZA-RR 2025, 129-134
Bei Matrixstrukturen arbeiten die Arbeitnehmer funktions- und projektbezogen, um eine effiziente Arbeitsorganisation über die Grenzen, von Ländern, Betrieben und Unternehmen hinweg zu schaffen. Eine der sich hierbei stellenden rechtlichen Fragen ist die betriebsverfassungsrechtliche Zuordnung der Matrixmitarbeiter zu einzelnen Betrieben. Die Verfasser stellen einschlägige Entscheidungen des BAG sowie der LAG dar, aus denen sich insoweit Weichenstellungen ergeben. Maßgeblich ist nach Ansicht der Verfasser die Einbindung in die Weisungsstrukturen des Betriebsinhabers.
(ck)Die Umsetzung des Minderheitenschutzes des dritten Geschlechts im Rahmen der BetriebsratswahlenRA Burkhard Fabritius / Rechtsreferendarin Laureen Steiger, Hamburg, NZA 2025, 227-233
Mit Anerkennung des verfassungsrechtlichen Schutzes für das dritte Geschlecht durch das BVerfG im Jahr 2017, als auch aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtereintrag, ist nach Ansicht der Verfasser das dritte Geschlecht auch bei Betriebswahlen nach § 15 Abs. 2 BetrVG zu berücksichtigen und sind entsprechende Minderheitensitze zu vergeben. Vor dem Hintergrund möglicher Rechtsunsicherheiten und um eine Anfechtung der Betriebswahlen zu vermeiden, sei eine gesetzliche Klarstellung wünschenswert.
(ck)Interessenausgleichspflicht auch ohne Betriebsänderung im jeweiligen Betrieb? - Zugleich Besprechung von LAG Düsseldorf, 15.10.2020 –11 Sa 799/19RAin Beatrice Hotze/ RA Benedikt Reißnecker, BB 2025, 692-695
Betrifft eine Betriebsänderung mehrere Betriebe desselben Unternehmens, ist für den Interessenausgleich statt des lokalen Betriebsrats der Gesamtbetriebsrat zuständig. Bei Maßnahmen, die in einem Betrieb eine Betriebsänderung auslösen und weitere Betriebe nur betreffen, stellt sich die Frage, ob dann dennoch der Gesamtbetriebsrat oder nur der lokale Betriebsrat zuständig ist. Da der Interessenausgleich mit dem „falschen“ Betriebsrat rechtlich dem unterlassenen Versuch gleichsteht, setzen sich die Verfasser mit dem aktuellen Meinungsstand zu dieser Frage auseinander und geben Arbeitgebern konkrete Handlungsanweisungen zur Risikominimierung.
(ck)

DatenschutzImmaterieller Schadensersatz nach Art. 82 DS-GVO – Fokus auf die Darlegungs- und BeweislastRA Dr. Adrian Schürgers, LL.M., / RA Jan-Eric Hirschberger, Berlin, NZA 2025, 216-222
In Rechtsstreitigkeiten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern stellen die Prozessvertreter von Arbeitnehmern zunehmend häufig neben dem Kündigungsschutzantrag auch einen Antrag auf Zahlung von immateriellem Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen durch den Arbeitgeber. Die Verfasser beschäftigen sich in diesem Zusammenhang mit der Darlegungs- und Beweislast, wie sie sich nach der europäischen und nationalen Rechtsprechung darstellt.
(ck)Wahrung von Betriebsinterna bei eigenmächtiger Nutzung von KI-Tools durch Arbeitnehmer - Arbeitsrechtliche Grundlagen, Grenzen und GestaltungsspielräumeRA Daniel Greger, Hamburg, DB 2025, 660-665
Bei der Nutzung von allgemein zugänglichen KI-Tools im Rahmen der arbeitsvertraglichen Tätigkeit besteht die Gefahr, dass es zur unkontrollierten Preisgabe von Betriebsinterna durch die Arbeitnehmer kommt. Der Arbeitgeber sollte daher nach Ansicht des Verfassers die allgemeine Verschwiegenheitspflicht um Vorgaben zu KI ergänzen und die Arbeitnehmer hierauf hinweisen. Zudem könne er von den Arbeitnehmern eine Anonymisierung der verwendeten Daten verlangen und eine Eingabe vertraulicher Informationen oder personenbezogener Daten untersagen.
(ck)

EuroparechtRechtsprechung des EuGH zur Benachteiligung wegen Behinderung durch personenbedingte KündigungenProf. Dr. Wolfhard Kohte, Halle/Saale, AuR 2025, 56-58
Art. 5 der Richtlinie 2000/78/EG verpflichtet den Arbeitgeber, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um die Anwendung des Gleichheitsgrundsatzes auf Menschen mit Behinderung zu gewährleisten. In seinem Beitrag arbeitet der Autor insbesondere die Bedeutung der Entscheidung des EuGH in der Rs. „HR-Rail“ (C-485/20) vom 10.2.2022 heraus, in welcher dieser Art. 5 im Kündigungsschutzverfahren anwendete. Der EuGH stellte fest, dass eine Versetzung eine solche angemessene Vorkehrung sein kann und die Kündigung des Arbeitnehmers ohne die Prüfung einer Versetzung daher als Benachteiligung wegen der Behinderung zu qualifizieren sei.
(ck) Arbeitnehmerbeteiligung in der SE nach dem Olympus-Urteil des EuGHProf. Dr. Bernhard Nagel, Kassel, AuR 2025, 102-104
Auf eine Vorlage des BAG zu Nachverhandlungen über eine Beteiligungsvereinbarung in einer SE, die ursprünglich arbeitnehmerlos gegründet und eingetragen worden war, hat der EuGH im sog. Olympus-Urteil (EuGH vom 16.5.2024 – C-706/22) die Verpflichtung zu Nachverhandlungen abgelehnt. Anlässlich dieses Urteils erläutert der Verfasser unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des EUGH den Begriff und Rechtsfolgen des Missbrauchs nach § 43 S. 1 SEBG.
(ck)Entgelttransparenzrichtlinie der EU: Ein Meilenstein für die Gleichstellung?RA Maximilian Frieling / Stefan Würz, Frankfurt am Main, DB 2025, 725-728
Die am 10.5.2023 verabschiedete Entgelttransparenzrichtlinie der EU (EntgTransp-RL) muss bis zum 7.6.2026 durch die Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund stellen die Verfasser die zentralen Inhalte der Richtlinie sowie offene Fragen für die Umsetzung in deutsches Recht dar. Zudem erläutern sie die Chancen und Herausforderungen für die Praxis durch die umfassenden Überprüfungen und ggf. Anpassungen bestehender Entgeltsysteme. Abschließend raten sie Arbeitgebern, die Zeit bis zur Umsetzung der Richtlinie zur Vorbereitung zu nutzen.
(ck)

GleichbehandlungEntschädigungsansprüche bei Benachteiligungen von BewerbernRA Karl Christian Albert, Dillingen/Saar, NJW 2025, 614-618
§ 15 AGG, der den Arbeitgeber bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot zu Schadensersatz und Entschädigung verpflichtet, hat insbesondere bei der Benachteiligung von Bewerbern praktische Bedeutung. Der Verfasser erläutert vor diesem Hintergrund die Voraussetzungen und Rechtsfolge von § 15 Abs. 1 und 2 AGG und beleuchtet dabei die aktuelle Rechtsprechung, die Frage der Zurechnung des Verschuldens beim Einsatz von KI im Bewerbungsverfahren sowie die Entgelttransparenzrichtlinie.
(ck)

ProzessualesFolgen der Meldung von Vertragsverletzung im Hinweisgebersystem – Darlegungs- und Beweislast bei arbeitsgerichtlichen VerfahrenRA Prof. Dr. Peter Schrader / RAin Silvia Koch, Hannover, NZA 2025, 209-215
Erhält der Arbeitgeber aufgrund eines Hinweisgebersystems Hinweise auf eine Vertragsverletzung eines Arbeitnehmers und kündigt diesem im Folgenden, stellt sich im Kündigungsschutz die Frage nach der Vereinbarkeit des Hinweisgeberschutzes mit der Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers. Nach Ansicht der Verfasser ändert der Hinweisgeberschutz nichts daran, dass der Arbeitgeber nach der regulären Darlegungs- und Beweislast verpflichtet ist, die Hinweisgeber als Zeugen zu benennen, wenn ihm keine anderen Beweismittel zur Verfügung stehen.
(ck)Die Obliegenheit zur Täuschung: der Fünfte Senat und die Umkehrung der Darlegungslast zum böswillig unterlassenen ZwischenerwerbDominik Koos, Bremen/ Kassel, AuR 2025, 105-110
Gegenstand des Beitrags ist das Urteil des BAG vom 7.2.2024 – 5 AZR 177/23 im Kontext der Rechtsprechung zur Anrechnung hypothetischen Verdienstes nach böswilligem Unterlassen anderweitigen Verdiensterwerbs. Der Verfasser kritisiert das Urteil insoweit, als dass die Vorverlagerung der Böswilligkeitsprüfung auf einen Zeitpunkt vor Kenntnis einer zumutbaren Beschäftigungsmöglichkeit durch Auslegung von § 615 S. 2 BGB bzw. § 11 KSchG gegen das Gebot der Normenklarheit verstoße. Zum anderen rechtfertige § 162 BGB nicht die Umkehr der Darlegungslast über den Ausgang eines Bewerbungsverfahrens.
(ck)

SozialrechtMit dem letzten Omnibus nach Herrenberg: Der neue § 127 SGB IVProf. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. / Simon Mantsch, Bonn, BB 2025, 628-633
In Reaktion auf die durch die sog. Herrenberg-Entscheidung (BSG, 28.6.2022 – B 12 R 3/20 R) hervorgerufenen Rechtsunsicherheiten hat der Gesetzgeber den § 127 SGB IV als Übergangsvorschrift erlassen. Dieser bewirkt, dass für Personen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 127 Abs. 1 SGB IV eine Versicherungspflicht aufgrund einer Beschäftigung nicht vorliegt. Die Verfasser beantworten einige rechtliche Fragen zu der Norm und halten mit Blick auf die Zukunft ein erneutes Tätigwerden des Gesetzgebers für erforderlich.

(ck)

Tarifrecht/TarifvertragsrechtNeues zum Sanierungs-Tarifvertrag und zur Bezugnahmeklausel - Zugleich Besprechung von BAG vom 12.6.2024 – 4 AZR 202/23RA Prof. Dr. Cord Meyer, Stemwede/Berlin, BB 2025, 757-759
Anlass des Beitrags ist ein Urteil des BAG zu der Frage, ob ein den Flächentarifvertrag verdrängender firmenbezogener Verbandstarifvertrag auch von der Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag erfasst ist. Der Verfasser erklärt vor diesem Hintergrund die Formen von Sanierungs-Tarifverträgen und ihr Verhältnis zum Flächen-Tarifvertrag sowie die Rechtsprobleme bei der arbeitsvertraglichen Bezugnahme. Er kommt zu dem Schluss, dass die jüngste Rechtsprechung die Umsetzung eines Sanierungs-Tarifvertrags nicht unbedingt erleichtert.
(ck)


  D. Entscheidungsbesprechungen
 

Erschütterung des Beweiswerts der AUB bei zeitlicher Übereinstimmung mit KündigungsfristProf. Dr. Michael Fuhlrott / RA Frederik Schriever, Hamburg, NZA-RR 2025, 111
BAG, Urteil vom 21.8.2024 – 5 AZR 248/23
(ck)

Erschütterung des Beweiswerts einer nach Eigenkündigung übergebenen AUBRA Dr. Johann Dante, Dortmund, NZA-RR 2025, 112
BAG, Urteil vom 18.9.2024 – 5 AZR 29/24
(ck)

Rechtsmissbrauch des Entschädigungsverlangens eines „AGG-Hoppers“RA Dr. Johann Dante, Dortmund, NZA-RR 2025, 113
BAG, Urteil vom 19.9.2024 – 8 AZR 21/24
(ck)

Befürchtungen als Schaden i.S.d. Art. 82 DS-GVO nur bei Anzeichen für tatsächlichen MissbrauchWiss. Mit. Stephan Sura, Köln, NZA-RR 2025, 114
BAG, Urteil vom 17.10.2024 – 8 AZR 215/23
(ck)

Durchschnittliche Leistungs- und Verhaltensbeurteilung im ArbeitszeugnisProf. Dr. Alexander Eufinger, Wiesbaden, NZA-RR 2025, 115
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 2.7.2024 – 5 Sa 108/23
(ck)

Widerruf einer Erlaubnis zur Arbeitsleistung aus dem HomeofficeRA Dr. Anton Barrein, Hannover, NZA-RR 2025, 116
LAG Köln, Urteil vom 11.7.2024 – 6 Sa 579/23
(ck)

Kein Anspruch auf Entgelterhöhung aus dem GleichbehandlungsgrundsatzProf. Dr. Alexander Eufinger, Wiesbaden, NZA-RR 2025, 117
LAG Hamm, Urteil vom 27.8.2024 – 6 SLa 63/24 (nicht rechtskräftig)
(ck)

Betriebliche Mitbestimmung bei Einführung und Nutzung von Headset-SystemenRAin Dr. Sarah Zimmermann, Köln, NZA-RR 2025, 118
BAG, Beschluss vom 16.7.2024 – 1 ABR 16/23
(ck)

Keine Mitbestimmung bei der Gewährung von StreikbruchprämienWiss. Mit. Stephan Sura, Köln, NZA-RR 2025, 119
LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.10.2024 - 21 TaBV 8/24
(ck)

Betriebsrentenanspruch eines ArbeitnehmersRAin Dr. Brigitte Glatzel, Mainz, NZA-RR 2025, 120
LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.8.2024 – 12 SLa 59/24 (nicht rechtskräftig)
(ck)

Anspruch auf vollständige Zahlung der Corona-Sonderzahlung in der ElternteilzeitRAin Kira Fritsche, LL.M., Düsseldorf, DB 2025, 602
BAG, Urteil vom 4.7.2024 – 6 AZR 206/23
(ck)

Equal Pay und der Beweis der UngleichbehandlungRA Dr. Klaus Neumann, München, DB 2025, 603
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 1.10.2024 – 2 Sa 14/24
(ck)

Erhöhte Anforderungen für Geheimnisschutz im ArbeitsvertragRA Klaus Thönißen, LL.M. / RA Christian Kuß, LL.M., Essen/Köln, NZA 2025, 233-234
BAG, Urteil vom 17.10.2024 – 8 AZR 172/23
(ck)

Kündigung eines Arbeitnehmers – Meinungsäußerungsfreiheit versus VerschwiegenheitspflichtRegierungsdirektor Dr. Toni Kapfelsberger, NZA 2025, 235-237
EGMR, Urteil vom 8.10.2024 – 41675/12
(ck)

Anfechtung und Rücktritt vom ProzessvergleichRAin Dr. Iris Arnold, Düsseldorf, BB 2024, 571
BAG, Urteil vom 20.6.2024 – 2 AZR 156/23
(ck)Schwangere? EuGH zur Unionsrechtswidrigkeit von §§ 4, 5 KSchG i.V.m. § 17 MuSchGJulia Weber, LL.B., Mainz, AuR 2025, 71-73
EuGH, Urteil vom 27.6.2024 – C-284/23
(ck)Betriebsratswahl kann bei weniger Wahlbewerber:innen als Sitzen wirksam durchgeführt werdenRAin Godela Linde, Marburg, AuR 2025, 75-77
BAG, Urteil vom 24.4.2024 – 7 ABR 26/23
(ck)Tarifliches Abstandsgebot für AT-MitgliederRAin Marleen Neuling, Hannover, AuR 2025, 77-78
LAG Niedersachsen, Urteil vom 24.10.2024 – 6 TaBV 37/24
(ck)Inflationsausgleichsprämie auch in der AltersteilzeitDr. Till Bender, Frankfurt, AuR 2025, 79-80
BAG, Urteil vom 12.11.2024 – 9 AZR 71/24
(ck)Notwendige Vereidigung der ehrenamtlichen Richter beim Landesarbeitsgericht – Weiterbeschäftigungsantrag als HilfsantragThomas Gerretz, Münster, AuR 2025, 122-123
BAG, Urteil vom 24.10.2024 – 2 AZN 608/24
(ck)Urlaubsverfall bei aufeinanderfolgenden BeschäftigungsverbotenTim Hühnert, Berlin, AuR 2025, 123-124
BAG, Urteil vom 20.8.2024 – 9 AZR 226/23
(ck)Eingruppierung – Unterrichtung des Betriebsrats gemäß § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVGDr. Hans-Udo Borgaes, Essen, AuR 2025, 124-126
BAG, Urteil vom 16.7.2024 – 1 ABR 25/23
(ck)Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit – Schadensersatz wegen Beobachtung durch DetekteiRAin Tatjana Serbina, LL.M., Berlin, DB 2025, 666
BAG, Urteil vom 25.07.2024 – 8 AZR 225/23
(ck)

Kein Anspruch auf Vergütung bei Annahmeverzug: Fehlende Leistungsfähigkeit bei Überschreitung der gesetzlich zulässigen Höchstarbeitszeit Dr. Jutta Krogull, Passau, DB 2025, 667
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.9.2024 – 12 Sa 321/24
(ck)AGB-Klausel über Rückzahlung von StudienkostenRA Colin Blumauer, Hamburg, NZA-RR 2025, 139-140
BAG, Urteil vom 9.7.2024 – 9 AZR 227/23
(ck)Freistellungserklärung des Arbeitgebers keine Teilnahmevoraussetzung für BetriebsratsschulungRA Dr. Johann Ante, Dortmund, NZA-RR 2025, 144-147
LAG Niedersachsen, Beschluss vom 16.10.2024 – 8 TaBVGa 70/24
(ck)Urlaubsabgeltung bei aufeinanderfolgenden MutterschutzphasenRAin Melina Stamm, LL.M., Frankfurt am Main, NZA-RR 2025, 169
BAG, Urteil vom 20.8.2024 – 9 AZR 226/23
(ck)Unwirksamkeit einer „Catch-all-Klausel“RA Prof. Dr. Michael Fuhlrott, Hamburg, NZA-RR 2025, 170
BAG, Urteil vom 17.10.2024 – 8 AZR 173/23
(ck)Religiöses Neutralitätsgebot im Arbeitsvertrag als Diskriminierung einer BewerberinWiss. Mit. Stephan Sura, Köln, NZA-RR 2025, 171
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.11.2024 – 11 Sa 443/24
(ck)Sachgrund zur Befristung durch gerichtlichen VergleichsabschlussRAin Dr. Brigitte Glatzel, Mainz, NZA-RR 2025, 172
LAG Niedersachsen, Urteil vom 10.9.2024 – 10 Sa 818/23
(ck)Anspruch eines freigestellten Betriebsratsmitglieds auf Zulagen für Arbeit zu ungünstigen ZeitenRA Dr. Johann Ante, Dortmund, NZA-RR 2025, 173
BAG, Urteil vom 28.8.2024 – 7 AZR 197/23
(ck)Kein Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats bei digitalisierten InterviewbögenRA Prof. Dr. Michael Fuhlrott / RA Enno Fredrich, Hamburg, NZA-RR 2025, 174
BAG, Beschluss vom 24.9.2024 – 1 ABR 31/23
(ck)Kein Mindestabstand der Vergütung für außertarifliche Angestellte zur tariflichen VergütungRA Dr. Johann Ante, Dortmund, NZA-RR 2025, 175
BAG, Urteil vom 23.10.2024 – 5 AZR 82/24
(ck)Arbeitnehmerstatus einer Dozentin an einer HeilpraktikerschuleRA Dr. Martin Söller, Bremen, NZA-RR 2025, 176
LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.12.2024 – 2 Ta 5/24
(ck)Vergütung des BetriebsratsmitgliedsRA Tobias Grambow, Berlin/Stuttgart, DB 2025, 729
BAG, Urteil vom 12.06.2024 – 7 ABR 141/23
(ck)Kündigungsfrist von (Fremd-)Geschäftsführern – Anwendung von § 622 BGBRA Philip Hackethal, Hamburg, BB 2025, 703-704
BGH, Urteil vom 5.11.2024 – II ZR 35/23
(ck)(Keine) Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf unternehmensbezogenen VerbandstarifvertragRA Dr. Artur-Konrad Wypych, Düsseldorf, DB 2025, 804
BAG, Urteil vom 12.6.2024 – 4 AZR 202/23
(ck)Probleme der Briefwahl bei der BetriebsratswahlRAin Katharina Zobel, Frankfurt am Main, DB 2025, 805
LAG Hessen, Beschluss vom 20.11.2024 – 16 TaBV 83/23
(ck)