Ankündigungen
Am 19. Februar 2025 veranstaltet das IAAEU um 16 Uhr s.t. in Raum C10 mehrere Kurzvorträge von Gastforschern der Universidade de Lisbon.
The Institute for Labour Law and Industrial Relations in the European Union (IAAEU), together with the chair for Personnel Economics at Trier University, are jointly organising the 17th Workshop on Labour Economics, to be held on April 03-04, 2025.
Auf diesem Wege stellen wir nicht nur unsere laufenden Projekte vor, sondern bieten auch informative Beiträge in den Rubriken „Aktuelle Rechtsprechung“ und „Aktuelle Gesetzgebung“. Außerdem bereiten wir aktuelle Themen des Arbeitsrechts auf, die nicht nur für Jurist:innen interessant sind. Wir sind auf Instagram unter iaaeu_jura und oder über den folgenden QR Code zu finden.
Preise, Auszeichnungen & aktuelle Meldungen
Teilnahme an der BeWell-Konferenz 2025 in Berlin
Dr. Yue Huang nahm am 24. und 25. Februar 2025 an der jährlichen Konferenz des Berlin Network for Research on Well-Being (BeWell) in Berlin teil. Die Veranstaltung brachte führende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Ländern zusammen und bot eine wertvolle Plattform für den fachlichen Austausch im Bereich Well-Being.
Im Rahmen der Konferenz präsentierte Yue Huang ein gemeinsames Projekt mit Prof. Laszlo Goerke (Direktor des IAAEU), Dr. Markus Grabka und Viola Hilbert (beide DIW Berlin) zum Thema „Industrial Relations and Working from Home in Germany during the COVID-19 Pandemic“.
Wir danken den Organisatorinnen und Organisatoren für eine gelungene Konferenz und freuen uns auf die nächste BeWell-Tagung in Halle.

Neue Veröffentlichung in Labour Economics
Marco Clemens (IAAEU und Universität Trier) und Jan Sauermann (IFAU) untersuchen, inwiefern die Einführung leistungsorientierter Entlohnung die Produktivität von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen eines großen Telekommunikationsunternehmens beeinflusst.
Die Studie zeigt, dass im Gesamtdurchschnitt kein signifikanter Effekt auf die Leistung besteht. Allerdings reagieren hochqualifizierte Arbeitnehmer positiv auf leistungsorientierte Entlohnung, während Arbeitnehmer mit niedrigem Skill-Level keine Leistungssteigerung zeigen und sogar langsamer arbeiten. Zudem reduzieren Arbeitnehmer ihre Überstunden, möglicherweise, um negative Effekte langer Arbeitszeiten zu vermeiden.
Marco Clemens und Jan Sauermann, Making the right call: The heterogeneous effects of individual performance pay on productivity, Labour Economics, 2025, 102694.
IAAEU Vortragsreihe „European and International Labour Law“
Am 19. Februar 2025 veranstaltet das IAAEU um 16 Uhr s.t. in Raum C10 mehrere Kurzvorträge von Gastforschern der Universidade de Lisbon.
Die Veranstaltung ist der Auftakt zur neuen IAAEU Vortragsreihe „European and International Labour Law“, welche Einblicke in aktuelle Themen und Herausforderungen des Arbeitsrechts auf europäischer und internationaler Ebene bietet.
Die Referenten sind Gastforscher der Universidade de Lisboa: Prof. Pedro Madeira de Brito, Prof. Guilherme Machado Dray und Guilherme Grillo. Sie referieren zu aktuellen Themen des internationalen kollektiven Arbeitsrechts sowie der Rechtsvergleichung.
Sie sind herzlich eingeladen!

Sven Hartmann am DIW Berlin
Am 22. Januar hielt Sven Hartmann im Rahmen der SOEP Brownbag Vortragsreihe am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) einen Vortrag mit dem Titel „Perceived Climate Impacts and Environmental Action“. Die Studie untersucht, wie Einstellungen zu Klimawandel-Folgen das Umweltverhalten von Individuen beeinflussen. Das Projekt entsteht in Zusammenarbeit mit Daniel Graeber einem Mitarbeiter des SOEP.
Zusätzlich zum Vortrag absolvierte Sven Hartmann in der Woche vom 20. bis 24. Januar einen Forschungsaufenthalt am DIW Berlin, um sich mit Kolleg:innen des SOEP auszutauschen und an gemeinsamen Projekten zu arbeiten.


Stipendium am Deutschen Institut für Japanstudien (DIJ) in Tokio
Björn Becker, Mitarbeiter des IAAEU und des Lehrstuhls für Personalökonomik der Universität Trier, absolvierte vom 1. September bis 31. Dezember 2024 einen Forschungsaufenthalt am Deutschen Institut für Japanstudien (DIJ) in Tokio. Dieser wurde durch das Japanstipendium für Promovierende der Max-Weber-Stiftung ermöglicht.
Während des Aufenthalts untersuchte Herr Becker, wie der Bildungsstatus von Ehefrauen im Vergleich zu ihren Partnern die Lebenszufriedenheit der Frauen in Japan beeinflusst, insbesondere in Haushalten mit traditionellen Normen. Das DIJ unterstützte ihn dabei durch interdisziplinäre Perspektiven und Kontakte zu Professorinnen und Professoren japanischer Top-Universitäten.
Ein Höhepunkt war die Präsentation seines Projekts in der DIJ-Studiengruppe. In dieser Studiengruppe zu Japan-spezifischen Themen halten Experten und Expertinnen 45-minütige Vorträge vor einem internationalen Fachpublikum, gefolgt von einer Diskussion. Herr Becker erhielt dabei wertvolle Impulse für seine Arbeit. Zudem stellte er seine Forschung auf der Konferenz der Japan Economic Policy Association (JEPA) vor und nahm an der Herbsttagung der Japanese Economic Association (JEA) in Fukuoka teil.

Dr. Martín Besfamille besucht das IAAEU
Vom 12. bis 21. Dezember 2024 besuchte Dr. Martín Besfamille das IAAEU. Er ist außerordentlicher Professor am Instituto de Economía der Pontificia Universidad Católica de Chile und Research Fellow am CESifo. Die Forschungsschwerpunkte von Dr. Besfamille sind Fiskalföderalismus und Dezentralisierung, die Umgehung von gesetzlichen Beschränkungen sowie Steuerhinterziehung.
Während seines Aufenthalts am IAAEU arbeiteten Martín Besfamille und Laszlo Goerke an einem gemeinsamen Projekt, das sie vor einigen Jahren beim Besuch des CESifo in München begonnen und während eines Besuchs von Laszlo Goerke in Santiago de Chile Anfang 2024 fortgeführt haben. Ausgangspunkt ist die Einsicht, dass viele Behörden partikuläre Ziele verfolgen, jedoch ignorieren, dass ihr Verhalten die Markteingriffe anderer Behörden beeinflusst. Beispielsweise versucht die Steuerverwaltung, Steuervermeidung durch Unternehmen einzudämmen, während andere Institutionen für die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften verantwortlich sind. Eine strengere Durchsetzung einer Art von Verpflichtungen, wie Steuergesetzen, kann jedoch die Anreize für Unternehmen verändern, sich an andere Vorgaben zu halten. Das gemeinsame Projekt zielt darauf ab, den Zusammenhang zwischen dem Verhalten zweier solcher Regulierungsbehörden im Kontext eines oligopolistischen Modells à la Cournot zu analysieren.
Wir werden sicherlich über den Fortschritt des gemeinsamen Forschungsprojekts berichten, sobald die Koautoren den ersten Entwurf des geplanten Papiers fertiggestellt haben.

Das IAAEU auf der Jahrestagung der Asian and Australasian Society of Labour Economics
Im Dezember 2024 nahm Sven Hartmann vom IAAEU an der Jahrestagung der Asian and Australasian Society of Labour Economics (AASLE) an der Chulalongkorn University in Bangkok teil. Er präsentierte ein Projekt zum Thema „Influence of Within-Class Age Differences on Adolescents' Eating Behaviors“, an dem er gemeinsam mit Luca Fumarco und Francesco Principe, die beide zuvor Gäste des IAAEU waren, arbeitet.
Die Konferenz versammelte führende Expertinnen und Experten aus aller Welt und bot eine hervorragende Plattform für den wissenschaftlichen Austausch. Wir danken den Organisatorinnen und Organisatoren und freuen uns auf zukünftige AASLE-Veranstaltungen.


TriEcon Workshop on Education Economics
Am 5. und 6. Dezember 2024 organisierten das IAAEU und der Lehrstuhl für Personalökonomik den TriEcon Workshop on Education Economics. Der Workshop umfasste 10 Vorträge von Forscherinnen und Forschern aus verschiedenen Ländern, darunter Italien, die Türkei, das Vereinigte Königreich, die Niederlande, Belgien und Deutschland. Wir freuten uns auch über die Teilnahme von Forscherinnen und Forschern des Observatoire national de l'enfance, de la jeunesse et de la qualité scolaire in Luxemburg.
Die Themen der Forschungsprojekte deckten ein breites Spektrum an Bereichen ab. Sie untersuchten frühkindliche Bildungsmaßnahmen, den Einfluss der Nachbarn auf die Wahl des Studienfachs oder Leistungsstandards in der Hochschulbildung. An jede Präsentation schloss sich eine lebhafte Diskussion an, die im Falle der Präsentationen von Doktoranden durch eine vorbereitete Diskussion begleitet wurde. Der Workshop wurde dem Ziel der TriEcon-Workshop-Reihe, neben der Diskussion aktueller Forschung auch die Vernetzung zu fördern, mehr als gerecht. Weder die Diskussion der vorgestellten Projekte noch das Networking endeten mit den Sitzungen, sondern wurden bei einem gemeinsamen Besuch des örtlichen Weihnachtsmarkts und dem gemeinsamen Konferenzdinner fortgesetzt.
Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern für die Teilnahme am Workshop und freuen uns auf die kommenden TriEcon Workshops und den jährlichen Workshop on Labour Economics .

Neue Folge des Podcast Arbeitsrecht
In einer neuen Folge des Podcast Arbeitsrecht haben sich Jana Hagenmüller und Luisa Hubo mit Kündigungen aufgrund von Äußerungen in privaten Chats auseinandergesetzt. Denn Chatgruppen, in denen sich Arbeitnehmer in beleidigender, menschenverachtender oder rechtswidriger Weise über Kollegen oder Vorgesetzte äußern, stellen ein immer häufiger auftretendes Phänomen dar – in dieser Folge soll der Frage nachgegangen werden, ob der Arbeitgeber aufgrund solcher Nachrichten eine außerordentliche Kündigung aussprechen darf. Dabei spielt vor allem eines eine große Rolle: die berechtigte Vertraulichkeitserwartung.
Das IAAEU auf der Jahrestagung der Southern Economic Association in Washington
Die 94. Jahrestagung der Southern Economic Association (SEA) fand vom 23. - 25. November 2024 in Washington, D.C. statt. Während der dreitägigen Veranstaltung präsentierten die Teilnehmer mehr als 1500 Vorträge zu vermutlich allen Themen, die momentan für Wirtschaftswissenschaftler von Interesse sind. Laszlo Goerke, Direktor der IAAEU, stellte eine gemeinsame Arbeit mit Marco de Pinto und Alberto Palermo, ehemaligen IAAEU-Mitarbeitern, die jetzt in Mannheim bzw. London arbeiten, zu der Frage vor, ob die Gleichung Business Stealing + Economic Rent = Insufficient Entry zutrifft. Das Papier wird sicherlich von den Kommentaren der Teilnehmer der Sitzung in Washington profitieren. Darüber hinaus konnte das Wissen über die Arbeit des Instituts in Teilen der Welt erweitert werden, in denen die akademischen Einrichtungen am Geburtsort von Karl Marx (noch) nicht sehr bekannt sind.

Mainz-Trier Workshop on Labour Economics
Anfang November 2024 fand der erste der drei für dieses Wintersemester geplanten TriEcon Konferenzen am IAAEU statt. Im Rahmen des Mainz-Trier Workshop on Labour Economics stellten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Lehrstuhls für Angewandte Statistik und Ökonometrie an der Johannes-Gutenberg Universität und des IAAEU sowie des Lehrstuhls für Personalökonomik an der Universität Trier ihre neuen Forschungsergebnisse vor. An die Präsentationen schloss sich eine intensive Diskussion an und die Referenten und Referentinnen nahmen jeweils eine Vielzahl von Anregungen für weitergehende Untersuchungen mit nach Hause. Die Auswirkungen des Mindestlohns und die Konsequenzen von Arbeitsmarktinstitutionen in Deutschland waren zwei wichtige Themen des Workshops. Aber auch der Heimvorteil von Fußballmannschaften in der deutschen Bundesliga wurde betrachtet.
TriECON ist eine Workshop-Reihe, die vom Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Union (IAAEU) in Kooperation mit dem Lehrstuhl für Personalökonomik initiiert und konzipiert wurde. Die Workshop-Reihe soll die Vernetzung unterstützen, den Austausch von Forschungsideen und die Diskussion von Erkenntnissen mit anderen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen befördern. Der Mainz-Trier Workshop on Labour Economics hat diese Ziele aus Sicht der Teilnehmer und Teilnehmerinnen mehr als erreicht. Das akademische Programm wurde durch einen Besuch der zentralen Plätze von Trier und ein anschließendes gemeinsames Abendessen am ersten Konferenztag abgerundet. Eine Neuauflage des Mainz-Trier Workshop on Labour Economics im kommenden Jahr empfanden alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen als sehr gute Idee.

VfS-Vortragsprämienprogramm 2024
Sven Hartmann wurde vom Verein für Socialpolitik aufgrund seines Vortrags bei der Jahrestagung der European Association of Labour Economists für eine Vortragsprämie ausgewählt. Der Verein unterstützt die internationale Präsenz junger Wirtschaftswissenschaftlerinnen und Wirtschaftswissenschaftler mit einer Prämie in Höhe von 300 Euro für Präsentationen auf angesehenen internationalen Konferenzen.
Neue Veröffentlichung: Neuregelung der Sanktionen im SGB II
Der von Prof. Dr. Daniel Ulber verfasste Aufsatz „Neuregelung der Sanktionen im SGB II“ ist in der Zeitschrift „Neue Zeitschrift für Sozialrecht“ (NZS 2024, 841) erschienen.
Am 1. Januar 2023 traten umfassende Reformen des SGB II in Kraft, mit einem Schwerpunkt auf den Regelungen zum Bürgergeld. Die Diskussionen um die Leistungshöhe sowie die Sanktionen bei der Verletzung von Mitwirkungspflichten durch Leistungsbeziehende bleiben politisch brisant. Jüngste Änderungen im Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 verschärfen das Sanktionsregime gezielt, insbesondere für Personen, die beharrlich eine ihnen angebotene, zumutbare Arbeit verweigern (sog. „Totalverweigerer“). Obwohl Sanktionen in Form von Leistungsminderungen wegen Verweigerung der Arbeit lediglich einen geringen Teil der Leistungsbeziehenden betreffen und die Anzahl der Totalverweigerer noch geringer sein dürfte, unterstreicht die anhaltende Debatte die Bedeutung des Themas. Vor dem Hintergrund, dass das BVerfG das frühere Sanktionsregime als überzogen einstufte, werden die aktuellen Anpassungen von Prof. Dr. Daniel Ulber in dem Beitrag sowohl inhaltlich als auch verfassungsrechtlich untersucht.
Die IAAEU-Bibliothek ist wieder geöffnet von Montag bis Donnerstag 9-17 Uhr
Wegen der Baustellensituation bitten wir kurz vorher um Anmeldung per Mail an
Der Zugang ist nur möglich über das Treppenhaus am Übergang Geb. H, 1. OG (siehe Lageplan).
Weitere Informationen zur Bibliothek
Neue Veröffentlichung in Labour Economics
Sven Hartmann, Mitarbeiter am IAAEU und der Universität Trier, untersucht, wie das Westfernsehen die Einstellungen und Lebensentscheidungen der Menschen in der ehemaligen DDR beeinflusste.
In großen Teilen der DDR konnten westdeutsche Fernsehprogramme empfangen werden, die häufig unverheiratete und kinderlose TV-Charaktere zeigten. In diesem Kontext analysiert Dr. Hartmann die Unterschiede zwischen Regionen mit und ohne Westfernsehen und zeigt, dass der Empfang westdeutscher Programme langfristig die Eheschließungs- und Geburtenraten senkte. Solche Effekte können langfristig tiefgreifende Folgen für Steuereinnahmen, Renten- und Gesundheitssysteme haben.
Sven Hartmann (2024), Television and family demography: Evidence from a natural experiment in East Germany, Labour Economics, 91: 102640 .
Green Transition and the Quality of Work
Das beim Springer Nature-Verlag publizierte Buch „Green Transition and the Quality of Work“, bei welchem Prof. Dr. Daniel Ulber als Autor mitgewirkt hat, ist erschienen.
Im Jahr 2019 startete die Europäische Kommission den Europäischen Green Deal mit dem Ziel, die Europäische Union bis 2050 klimaneutral zu gestalten. Fünf Jahre später beleuchtet dieses Buch die tiefgreifenden Auswirkungen auf die Arbeitsbeziehungen aus der Perspektive von Arbeitsrecht und Personalwirtschaft. Es stellt neue Ideen für einen fairen „grünen Übergang“ und für die Qualität der Arbeit vor. Um eine umfassende, multidisziplinäre Diskussion über die zentralen Fragen rund um die Auswirkungen und Perspektiven des grünen Wandels auf die Arbeitsqualität anzustoßen, versammelt das Buch Beiträge aus der internationalen Forschungsgemeinschaft. Schwerpunkte liegen auf Themen wie Regulierungsstrategien, den Akteuren der Umwelt- und Beschäftigungspolitik, sowie der Rolle der Unternehmen in der Umweltpolitik, einschließlich ihrer Förderung und Rechenschaftspflicht.
Herr Prof. Dr. Ulber hat in dem Buch das Kapitel „Green Transition and Qualification - Social and Labor Law Instruments“ verfasst.
Neue Veröffentlichung von Marco Clemens zur Arbeitszufriedenheit
In einer demnächst im ILR Review erscheinenden Studie von Marco Clemens vom IAAEU und der Universität Trier wird untersucht, ob Bonuszahlungen und Gewinnbeteiligungen mit der Arbeitszufriedenheit von Beschäftigten zusammenhängen. Die Studie nutzt deutsche Paneldaten und zeigt, dass Bonuszahlungen, die nicht an die Leistung der Beschäftigten gebunden sind, die Arbeitszufriedenheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erhöhen. Dieses Ergebnis tritt weitestgehend unabhängig von der Höhe der Zahlungen auf. Im Gegensatz dazu zeigen Gewinnbeteiligungen nur dann eine positive Wirkung, wenn sie einen ausreichend hohen Anteil des Arbeitseinkommens ausmachen. Der beobachtete positive Zusammenhang zwischen Bonuszahlungen und Arbeitszufriedenheit ist besonders stark bei Männern, reziproken Arbeitern (also solchen, die auf Anerkennung des Arbeitgebers eher durch gesteigerten Einsatz reagieren), Beschäftigten im Privatsektor und in kleinen Unternehmen. Für Gewinnbeteiligungen wirkt lediglich der letzte Faktor, also die Unternehmensgröße, moderierend. Diese Ergebnisse, insbesondere im Hinblick auf Reziprozität, deuten darauf hin, dass bedingungslose Bonuszahlungen auf andere Weise auf die Arbeitszufriedenheit wirken als Gewinnbeteiligungen und beispielsweise eher als Geldgeschenke des Arbeitgebers wahrgenommen werden.
Die Studie hat bedeutende Implikationen für die Gestaltung des Gehaltspakets von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie legt nahe, dass monetäre Geschenke in Form von Bonuszahlungen eine wirkungsvolle Alternative zu leistungsorientierten Anreizen sein können, um die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten zu steigern.
CSR und Tarifverhandlungen
Corporate Social Responsibility (CSR) Aktivitäten von Firmen können sich auf viele Bereiche erstrecken: Die Umwelt, die Lieferkette, die Produktionsorte oder die Beschäftigten. Häufig haben CSR-Aktivitäten eine direkte negative Wirkung auf den Gewinn, weil beispielsweise die Produktionskosten ansteigen. Im Gegenzug können Konsumenten oder Beschäftigte auf CSR-Aktivitäten mit einer gesteigerten Zahlungsbereitschaft oder einem höheren Arbeitseinsatz reagieren. Ist der zweite Effekt stark genug, und dominiert er den Anstieg der Produktionskosten, kann ein Unternehmen durch entsprechende CSR-Aktivitäten seinen Gewinn erhöhen.
Sind CSR-Aktivitäten allerdings nicht direkt beobachtbar, besteht für Unternehmen der Anreiz, diese nur vorzutäuschen, um so einerseits den zusätzlichen Gewinn durch CSR zu realisieren, aber andererseits die höheren Produktionskosten zu vermeiden. Auf diesem Grundgedanken baut eine Arbeit von Laszlo Goerke (Universität Trier und IAAEU) sowie Nora Paulus (jetzt Universität Luxemburg, früher ebenfalls Trier) auf, die soeben im Canadian Journal of Economics erschienen ist. Goerke und Paulus nehmen an, dass ein Unternehmen die Beschäftigungsbedingungen seiner Belegschaft verbessert und letztere bereit ist, die Verbesserung mit einer Lohnverringerung zu honorieren. Ist die Lohnreduktion jedoch erst einmal vereinbart, hat das Unternehmen einen Anreiz, die zugesagten Maßnahmen nicht zu realisieren. In Tarifverhandlungen vereinbarte Verbesserungen der Beschäftigungsbedingungen lassen sich jedoch nur unter hohen Kosten nicht umsetzen, weil die Gewerkschaft auf einen solchen Vertragsverstoß des Unternehmens mit Streiks und rechtlichen Schritten reagieren kann. Diese Sanktionsmöglichkeiten stehen einzelnen Beschäftigten nicht zur Verfügung. In der Konsequenz können tarifvertraglich vereinbarte CSR-Aktivitäten eher realisiert werden, als wenn ein Unternehmen diese unilateral einführt, weil durch tarifvertragliche Übereinkünfte ein Glaubwürdigkeitsproblem überwunden werden kann.
Zentrale Einsicht der Analyse von Goerke und Paulus ist, dass Tarifverhandlungen, die nicht nur Löhne, sondern auch CSR-Elemente beinhalten, sowohl zu einer Besserstellung der Beschäftigten führen, als auch den Gewinn des Unternehmens erhöhen können. Die beiden Autoren vermuten, dass die betriebliche Mitbestimmung in Deutschland ähnliche, positive Wirkungen haben kann, weil Betriebsräte ebenfalls einen Anreiz haben, CSR-Aktivitäten zugunsten von Beschäftigten zu realisieren. Die positive Wirkung von Tarifverträgen tritt allerdings nur auf, wenn die Vorteile von CSR-Aktivitäten den Beschäftigten zu Gute kommen. Sind beispielsweise Umweltaspekte betroffen, haben die Beschäftigten kaum Anreize, auf der Umsetzung zu bestehen, sofern sie nicht direkt profitieren. Dann werden durch eine tarifvertragliche Festlegung von CSR-Aktivitäten die unternehmerischen Anreize zum Green-Washing, also dem Versuch, sich ein nachhaltiges Image zu geben, ohne entsprechende CSR-Aktivitäten im operativen Geschäft auch umzusetzen, möglicherweise verstärkt.
Laszlo Goerke und Nora Paulus (2024), Collective Bargaining about Corporate Social Responsibility, Canadian Journal of Economic (doi: 10.1111/caje.12736)
Prof. Dr. Daniel Ulber als neuer Direktor bestellt
Der Minister im Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit, Clemens Hoch, hat Herrn Ulber den Ruf an den Lehrstuhl für Europäisches Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht erteilt, welchem dieser gefolgt ist. Unter Bezugnahme auf § 7 Abs. 2 der Stiftungsurkunde für das IAAEU hat der Minister für Wissenschaft und Gesundheit Herrn Ulber auf Vorschlag des Beirats und des wirtschaftswissenschaftlichen Direktors mit Wirkung vom 01.10.2024 als Direktor und Vertreter des rechtwissenschaftlichen Fachgebiets der Stiftung bestellt.
Vor seiner Tätigkeit am IAAEU war Herr Ulber als ordentlicher Professor an der Universität Halle-Wittenberg tätig und hatte dort den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Arbeitsrecht inne. Die zentralen Themen seiner Forschung liegen im deutschen und europäischen Arbeitsrecht, er widmet sich aber auch regelmäßig den Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten wie dem Verfassungsrecht und dem Sozialrecht.
Seine juristische Expertise stellte Herr Ulber bereits durch eine Vielzahl von Fachpublikationen und Kommentierungen unter Beweis. Für die Dissertation zum Thema Tarifdispositives Gesetzesrecht im Spannungsfeld von Tarifautonomie und grundrechtlichen Schutzpflichten erhielt er 2010 den CBH-Promotionspreis. Ferner wurde Herr Ulber für herausragende wissenschaftliche Leistungen im Jahr 2016 mit dem Hans-Kelsen-Preis geehrt.
Das IAAEU freut sich auf die Zusammenarbeit mit Herrn Ulber und bedankt sich bei Frau Schlachter, die das Institut wie die Forschung im europäischen und internationalen Arbeitsrecht über Jahrzehnte entscheidend geprägt und vorangebracht hat.

SOEP User Konferenz 2024
Die SOEP User Konferenz fand im Juli 2024 in Berlin statt. Diese Konferenz dient als bedeutende Zusammenkunft für Forscherinnen und Forscher, die die Daten des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) nutzen. Sie bietet eine Plattform für gezielten Austausch speziell zu Forschung basierend auf diesem Datensatz.
Die Konferenz wurde von zahlreichen renommierten Forschern und Forscherinnen aus aller Welt besucht, die mit SOEP-Daten arbeiten. Vom IAAEU nahmen Marco Clemens, Theresa Geißler und Dr. Sven Hartmann teil. Marco Clemens stellte ein Papier zum Thema "Windfall Gains and Educational Mismatch" vor, das den Zusammenhang zwischen z.B. dem Erhalt von Lotteriegewinnen und Präferenzen von Arbeitnehmern untersucht. Theresa Geißler referierte zum Thema "School Starting Age and Educational Mismatch". Dr. Sven Hartmann präsentierte sein Papier "Fog or Smog? The Impact of Uncensored Reporting on Pollution on Individuals' Environmental Awareness" in dem er untersucht, wie transparente Berichterstattung über Umweltverschmutzung das Bewusstsein der Öffentlichkeit in Bezug auf Umweltfragen beeinflusst.
Zu den Höhepunkten der Konferenz gehörten Keynotes von Prof. Jutta Mata von der Universität Mannheim zum Thema „Health in Social Change“ und Prof. Simon Jäger vom Massachusetts Institute of Technology (MIT) zum Thema "Labor Market Power: Causes, Consequences, and Cures". Zudem fand eine Spezial-Session zur Harmonisierung internationaler Datensätze statt. Diese Session betonte das Potenzial der länderübergreifenden vergleichenden Forschung und die Bedeutung harmonisierte Daten für solche Forschungsvorhaben.
Dieter Sadowski wird Ehrenmitgliedschaft des VHB verliehen
Dieter Sadowski, ehemaliger Direktor des IAAEU, ist auf der Hauptversammlung des Verbandes der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer für Betriebswirtschaft (VHB) im Juni 2024 zum Ehrenmitglied gewählt worden. Der 1921 gegründete VHB ist die führende wissenschaftliche Verbandsinstitution der Betriebswirtschaftslehre im deutschsprachigen Raum. Mit einer Ehrenmitgliedschaft würdigt der VHB Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, die sich in besonderer Weise um die betriebswirtschaftliche Forschung verdient gemacht haben. In der Begründung für die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft wird insbesondere auf Dieter Sadowskis Beitrag zur Etablierung der Personalökonomik in Deutschland verwiesen, mit der er entscheidend mitgeholfen hat, die Fundierung der Personallehre auf eine breitere Basis zu stellen. Wir gratulieren Dieter Sadowski zu dieser ehrenvollen Auszeichnung und freuen uns mit ihm über die herausragende Würdigung seines Lebenswerkes.

Conference on adequate minimum wages in the EU
Am 13. und 14. Juni fand 2024 fand an der Universität Luxembourg die Konferenz "Adequate Minimum Wages in the EU" statt. Im Fokus standen die europäische Lohnpolitik und deren aktuelle Entwicklung durch die Richtlinie (EU) 2022/2041 über angemessene Mindestlöhne. Fachleute aus ganz Europa kamen zusammen, um über diese Thematik zu diskutieren. Frau Prof. Dr. Dres. h.c. Monika Schlachter nahm an einer Round Table Session teil, die sich mit dem Thema „Impact of the Directive in the Member States“ befasste.
Zudem wurde auf der Konferenz das kürzlich erschienene Buch „The EU directive on adequate minimum wages“ vorgestellt, zu welchem Frau Schlachter ein Kapitel über den Einfluss der Richtlinie in Deutschland beigetragen hat.
Weitere Informationen sind auf der Website der Université de Luxemburg zu finden.
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Verteidigung der Doktorarbeit von Adam Feher
Adam Feher hat seine Doktorarbeit mit dem Titel "Essays in Law and Economics" an der Universität von Amsterdam erfolgreich verteidigt.
In seiner Dissertation entwickelt er drei mikroökonomische Modelle auf der Grundlage der Standardtheorie der Arbeitsökonomie, um zu untersuchen, wie Regulierungsmaßnahmen in Bezug auf Wettbewerbsverbote und die Haftung für digitale Plattformen die soziale Wohlfahrt verbessern könnten.
Der Verteidigungsausschuss, der sich aus angesehenen Professoren der Fachbereiche Recht, Wirtschaft und Finanzen zusammensetzte, führte eine gründliche Diskussion und stellte aufschlussreiche Fragen zu seinen Methoden und Ergebnissen. Die Verteidigung führte zu einer positiven Bewertung seiner Arbeit und ihres Beitrags zum Fachgebiet. Er ist seinen Doktorvätern, Professor Giuseppe Dari-Mattiacci (Juristische Fakultät) und Professor Enrico Perotti (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), sehr dankbar für ihre unschätzbare Unterstützung auf diesem Weg.
Die Verteidigung des Doktortitels ist ein wichtiger Meilenstein in seiner akademischen Laufbahn, und er freut sich darauf, die Forschung auf diesem Gebiet fortzusetzen.
16. Workshop on Labour Economics am IAAEU in Trier
Am 11. und 12. April 2024 fand der 16. Workshop on Labour Economics am IAAEU statt. Aus über 100 Einreichungen konnten wir dieses Jahr ein vielfältiges und spannendes Programm mit 37 Vorträgen zusammenstellen, die Teilnehmer und Teilnehmerinnen aus 8 Ländern präsentierten. Die vorgestellten Projekte befassten sich mit Fragestellungen aus den Bereichen Arbeits-, Bildungs-, Gesundheits- und Familienökonomik.
Hervorzuheben sind dieses Jahr die beiden Sondersitzungen zur „Counterfactual Impact Evaluation“. Diese gemeinsam mit dem Competence Centre on Microeconomic Evaluation of the Joint Research of the European Commission organisierten Sessions wurden durch dessen Vertreter Prof. Fabio Berton betreut.
Den Höhepunkt der Veranstaltung stellte der Vortrag zu „AI and the Labour Market“ von Prof. Dr. Christina Gathmann von der Universität Luxembourg und dem Luxembourg Institute of Socio-Economic Research (LISER) dar. An ihre Ausführungen schloss sich eine lebhafte Diskussion der Hypothese an, dass Forschungsergebnisse zu den Arbeitsmarktwirkungen von computergestützten Produktionsprozessen Vorhersagen zu den Konsequenzen künstlicher Intelligenz erlauben. Den Abschluss des ersten Konferenztages bildete das Rahmenprogramm aus einer kombinierten Stadt-Weinführung, der Besichtigung des Kellers des Weinguts Kesselstatt und dem Konferenzdinner. Dieser Teil des Workshops bot zusätzliche Austausch- und Vernetzungsmöglichkeiten und vermittelte den Teilnehmer und Teilnehmerinnen ein wenig Trierer Lebensgefühl.
Insgesamt war der 16. Workshop on Labour Economics in vielerlei Hinsicht ein großer Erfolg. Das Organisationsteam freut sich auf die nächste Ausgabe des Workshops im nächsten Jahr und zahlreiche Einreichungen.

Neue Anmerkung zum europäischen Urlaubsrecht veröffentlicht
In seiner kürzlich ergangenen Entscheidung C-218/22 hat der EuGH seine Rechtsprechung zu den europäischen Mindesturlaubsvorgaben weiter präzisiert. Der Gerichtshof entschied, dass ein pauschales Urlaubsabgeltungsverbot auch dann dem Unionsrecht widerspricht, wenn es für den Fall des freiwilligen Eintritts in den vorzeitigen Ruhestand gilt und voraussetzt, dass der Arbeitnehmer nicht beweisen konnte, dass er den zu diesem Zeitpunkt noch bestehenden Urlaub aus Gründen nicht nutzen konnte, die nicht in seiner Person liegen.
Dominik Leist hat die Entscheidung besprochen und kommt zum Ergebnis, dass sie überzeugt und sich konsistent in die bisherige Rechtsprechung einfügt.
Die englischsprachige Anmerkung wurde in „EU Law Lives: The Week“, Issue No. 17 / 2024, S. 20-24 veröffentlicht und kann online hier abgerufen werden.
Teilnahme am 9. Arbeitsrechtlichen Moot Court des Bundesarbeitsgerichts
Der Moot Court des Bundesarbeitsgerichts ist eine alle 2 Jahre stattfindende Prozesssimulation, bei der dieses Jahr 29 verschiedene Teams der Universitäten angetreten sind und hierbei die Rolle der Prozessvertreter eingenommen haben. Im Juli wurde allen Teams ein fiktiver Sachverhalt übermittelt, der sich vertieft mit dem Thema der Massenentlassung (§ 17 KSchG) beschäftigte. Unser Team, bestehend aus Charlotte Kintgen, Ferdinand Lentes und Justus Lambertz, durfte die Klägerseite vertreten.
In den folgenden Monaten wurde ein Gutachten angefertigt, aus dem dann der Schriftsatz sowie ein Plädoyer entwickelt wurde. Mitte Januar ging es dann zum Bundesarbeitsgericht nach Erfurt, wo unser Team gegen eine andere Universität, welche die Beklagtenseite vertreten hat, angetreten ist und von drei Bundesarbeitsrichtern beurteilt wurde. Hierbei hatten sie die Möglichkeit, ihre rhetorischen und juristischen Fähigkeiten unter Beweis zu stellen.
Auch wenn sie nicht zu den vier Teams im Halbfinale gezählt haben, wurde in einem persönlichen Gespräch mit den Bundesarbeitsrichtern nur gutes Feedback gegeben. Insgesamt war es für die Teilnehmer eine spannende und lehrreiche Erfahrung, die einen kleinen Einblick in die spätere Praxis ermöglicht hat.



Rechtes Bild in Reihenfolge: Ferdinand Lentes, Charlotte Kintgen, Jana Hagenmüller, Justus Lambertz, Georg Kuhs, Prof. Dr. Dres. h.c. Monika Schlachter